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Stand der unerledigten Bebauungspläne - Konsequenzen aus der Debatte um die Schloßhecke

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 02.10.2009, B 873

Betreff: Stand der unerledigten Bebauungspläne - Konsequenzen aus der Debatte um die Schloßhecke Vorgang: A 977 SPD Zu

  1. und 2: Der Magistrat hat zurzeit 211 Bebauungsplanverfahren in der Bearbeitung. Dabei wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Personal- und Sachressourcen mit Priorität an 39 Verfahren gearbeitet. An weiteren 76 Verfahren wird mit niedriger Priorität gearbeitet bzw. bei diesen Verfahren ruht die Bearbeitung seit mehreren Jahren. Hierbei handelt es sich um Bebauungspläne für Dauerklein- und Freizeitgärten. Für weitere 18 Verfahren steht eine städtebauliche Entwicklung nicht unmittelbar an, ist aber absehbar, so dass in Zukunft die Bearbeitung der Verfahren wahrscheinlich wieder aufgenommen werden wird. An den verbleibenden 78 Verfahren wird zurzeit und in absehbarer Zukunft nicht gearbeitet (siehe auch Punkte 4 und 5). Eine Auflistung der Bebauungspläne, sortiert nach den vorgenannten Kategorien und mit Angabe zum Datum des Aufstellungsbeschlusses und ggf. stattgefundener öffentlicher Auslegung, befindet sich in der Anlage. Zu 3.: In den letzten fünf Jahren sind 2004 zwei, 2005 und 2006 jeweils acht, 2007 sieben und 2008 fünf Bebauungspläne in Kraft getreten. Zu 4.: Die aktive Bearbeitung der oben an letzter Stelle genannten 78 Bebauungspläne (siehe Anlage) hat der Magistrat eingestellt, weil die ursprüngliche Zielsetzung im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in den jeweiligen räumlichen Geltungsbereichen als obsolet erscheint bzw. weil die Umsetzung aktueller Ziele der städtebaulichen Entwicklung keine Änderung der planungsrechtlichen Situation bedarf. Die Anzahl der Bebauungspläne für die ein Änderungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss bzw. eine erneute Auslegung in Zukunft notwendig wird, lässt sich nicht ermitteln, weil sich dies jederzeit im Laufe eines Bebauungsplanverfahrens auch für Verfahren ergeben kann, an denen mit Priorität gearbeitet wird. Zu 5.: Bereits mit dem Magistratsvortrag M176 vom 09.10.1998 hat der Magistrat die Einstellung von 95 Bebauungsplanverfahren per Sammelbeschluss vorgeschlagen. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4861 vom 30.09.1999 wurde diesem Vorschlag nur in 38 Fällen gefolgt. Aus heutiger Sicht kann die verbleibende Liste der bereits 1999 nicht mehr benötigten Planverfahren auf 78 Verfahren erweitert werden. Zur Anpassung der Beschlusslage an die planungsrechtlichen Erfordernisse wird daher gern der Vorschlag der Einstellung dieser Bebauungsplanverfahren aufgegriffen. Dazu kann der Magistrat kurzfristig eine entsprechende Sammelbeschlussvorlage zur Einstellung der 78 genannten Verfahren vorlegen, sofern eine entsprechende Beauftragung erfolgt. Anlage 1 (ca. 29 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 17.05.2010, NR 1865 Anregung vom 27.10.2009, OA 1014 Anregung vom 30.10.2009, OA 1020 Anregung vom 05.11.2009, OA 1025 Anregung vom 24.11.2009, OA 1027 Antrag vom 28.10.2009, OF 307/15 Antrag vom 27.10.2009, OF 529/16 Antrag vom 27.10.2009, OF 620/7 Antrag vom 10.11.2009, OF 623/7 Antrag vom 26.10.2009, OF 1058/9 Antrag vom 14.06.2010, OF 988/3

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