Keine Einstellung des Bebauungsplanverfahrens für den Ortskern Hausen (B541) Vortrag des Magistrats vom 27.08.2010, M 168
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Anregung vom 26.10.2010, OA 1205 entstanden aus Vorlage: OF 767/7 vom 08.10.2010
Betreff: Keine Einstellung des Bebauungsplanverfahrens für den Ortskern Hausen (B541) Vortrag des Magistrats vom 27.08.2010, M 168 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats M 168 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass das Bebauungsplanverfahren "Ortskern Hausen", B541, nicht eingestellt wird. Begründung: Die in der M 168 angegebene Begründung zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens für den Ortskern Hausen kann nicht nachvollzogen werden. Die in diesem Bereich vorhandene Bebauung und Nutzung ist so unterschiedlich, dass eine Beurteilung lediglich nach den §§ 30, 34 BauGB nicht vertretbar ist. Gerade im Hinblick auf eine sinnvolle städtebauliche Entwicklung ist eine gesicherte Plangrundlage wichtig und notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.08.2010, M 168