Neuaufstellung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main
Beschlussvorschlag
Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main wird gemäß § 14 Abs. 8 Satz 2 Hessisches ÖPNVG neu aufgestellt. Der "Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+" wird beschlossen. Der Magistrat wird beauftragt, bis zum Ende der Fünfjahresfrist gemäß § 14 Abs. 8 Satz 2 Hessisches ÖPNVG zu prüfen, ob dann ein neuer Nahverkehrsplan aufzustellen ist. Das Ergebnis der Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen. Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen. Der Magistrat wird beauftragt, den "Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+" gemäß § 14 Abs. 8 Satz 1 Hessisches ÖPNVG in geeigneter Weise öffentlich bekannt zu machen.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
zu 1. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL zu 2. GRÜNE, CDU, FDP, BFF und dFfm gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.