Neuaufstellung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main
Beschlussvorschlag
Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main wird gemäß § 14 Abs. 8 Satz 2 Hessisches ÖPNVG neu aufgestellt. Der "Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+" wird beschlossen. Der Magistrat wird beauftragt, bis zum Ende der Fünfjahresfrist gemäß § 14 Abs. 8 Satz 2 Hessisches ÖPNVG zu prüfen, ob dann ein neuer Nahverkehrsplan aufzustellen ist. Das Ergebnis der Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen. Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen. Der Magistrat wird beauftragt, den "Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+" gemäß § 14 Abs. 8 Satz 1 Hessisches ÖPNVG in geeigneter Weise öffentlich bekannt zu machen.
Begründung
A. Allgemeines
Nach dem Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (HessÖPNVG) gehört die Aufstellung eines lokalen Nahverkehrsplanes (NVP) zu den Pflichtaufgaben der Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Aufgabenträger sind Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern. Der NVP dient der Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV. Die Aufgabenträger definieren entsprechend den Maßgaben des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und des HessÖPNVG im NVP die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes, einschließlich dessen Umweltqualität. Dabei ist der ÖPNV als Aufgabe der Daseinsvorsorge zu verstehen. Die Notwendigkeit zur Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird im HessÖPNVG genauso betont, wie die Wichtigkeit einer regelmäßigen Bedienung, möglichst kurzer Reisezeiten, Pünktlichkeit, Sicherheit, Sauberkeit und aktueller Fahrgastinformationen.
B. Finanzielle Auswirkungen
Die letzte Fortschreibung des NVP erfolgte mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2005, § 9154 (M 239 vom 10.12.2004). Seither haben sich die Rahmenbedingungen des ÖPNV - sowohl in Frankfurt als auch generell - in vielerlei Hinsicht verändert. Die Stadt-, Bevölkerungs- und Verkehrsentwicklung ist dynamisch vorangeschritten; veränderte Mobilitätsbedürfnisse und ein verändertes Mobilitätsverhalten prägen die Erwartungen. Vor allem der Zuzug neuer Bevölkerung mit der Perspektive einer auf 810.000 Einwohner wachsenden Stadt stellt eine große Herausforderung für die kommenden Jahre dar. Die erweiterten Bestimmungen zur Herstellung der Barrierefreiheit nach dem novellierten PBefG sind ein weiterer Anlass für die Fortschreibung des NVP. Diese verlangen, dass die Nahverkehrspläne der Aufgabenträger ab dem 01.01.2022 die barrierefreie Gestaltung des ÖPNV beschreiben und Ausnahmen davon definieren.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Der Nahverkehrsplan 2025+ ist im Entwurf vor der Corona-Krise entstanden, auch die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange spiegeln die Erfahrungen und Kenntnisse wider, die bis Anfang 2020 gesammelt wurden. Der Magistrat geht davon aus, dass die im Nahverkehrsplan 2025+ aufgestellten Annahmen zur Verkehrsentwicklung kurz- bis mittelfristig wieder eintreten werden und die in diesem NVP beschriebenen Rahmenbedingungen zur Weiterentwicklung des lokalen öffentlichen Personennahverkehrs in Frankfurt am Main somit korrekt beschrieben sind.