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Straßenbahnstrecke in der Gutleutstraße, Umfahrung Mannheimer Straße sowie Erschließung Gutleut-West hier: Genehmigung der Vorplanung und Freigabe von Planungsmitteln in Lph 3 u. 4

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

I. Es dient zur Kenntnis, dass a) diese Vorplanung an die beschlossene Vorplanung "4-gleisiger Ausbau der Straßenbahnhaltestelle ‚Hauptbahnhof' und Umbau des Verkehrsraums am Hauptbahnhofsvorplatz" (§ 4567 vom 21.03.2024, M 17) anknüpft, b) diese Vorlage den an die Planungen am Hauptbahnhof angrenzenden südlichen Anschlussraum in der Baseler Straße bis einschließlich Baseler Platz sowie die angrenzende Gutleutstraße in westlicher Richtung mit der Anbindung des Straßenbahn Betriebshofs Gutleut über die Heilbronner Straße bis zum Briefzentrum betrachtet, c) diese Vorlage dazu dient, die durch die voraussichtliche Baustelle des Fernbahntunnels aufzugebende Straßenbahnstrecke in der Mannheimer Straße zu ersetzen und so den Straßenbahnbetriebshof Gutleut über die Gutleutstraße und die Heilbronner Straße an das Straßenbahnnetz anzuschließen. In diesem Zusammenhang muss auch die Straßenbahnschleife in der Pforzheimer Straße durch eine Straßenbahnschleife auf dem Baseler Platz ersetzt werden. II. Der in der Anlage vorgelegten Vorplanung "Gutleutstraßenbahn" mit Umgestaltung der Baseler Straße inkl. Baseler Platz, der angrenzenden Gutleutstraße in westlicher Richtung bis Briefzentrum sowie der Heilbronner Straße mit neuer Anbindung des Betriebshofs Gutleut wird zugestimmt. III. Der Magistrat wird beauftragt, a) das Projekt auf Basis der Vorplanung mit Priorität baureif weiterzuentwickeln, die erforderlichen Finanzmittel in künftigen Haushalten im Rahmen der Eckwerte zu berücksichtigen und zügig eine Bau- und Finanzierungsvorlage zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen, b) die verkehrlichen Anpassungsnotwendigkeiten der durch die Umgestaltung des Planungsraums erforderlichen Verkehrsveränderungen und -verlagerungen im quartiersübergreifenden Verkehrsnetz zu untersuchen, um negative Auswirkungen zu antizipieren und diesen entsprechend gegenwirken zu können. IV. Es ist beabsichtigt, dass a) die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) Vorhabenträgerin im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) für das Projekt "Gutleutstraßenbahn" werden soll, b) der VGF die Befugnis eingeräumt wird, die für die Erstellung der baureifen Planung erforderlichen baulichen (Behelfs-)Maßnahmen auszuführen. Die Planung umfasst neben den Anlagen und Bauwerken der Straßenbahn auch die erforderlichen Planungen für die Verkehrsanlagen, die Planungen der Freianlagen, die durch den Ausbau der Straßenbahnanlage bedingt sind, sowie die damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben aus Projektleitung, Koordination und Abstimmung der Verkehrsplanung mit den Fachämtern und Organisationen der Stadt Frankfurt am Main. V. Der Magistrat wird deshalb beauftragt, 1.) die VGF mit einer Planungsvereinbarung für das Projekt "Gutleutstraßenbahn" mit folgenden wesentlichen Eckpunkten zu beauftragen und soweit erforderlich zu bevollmächtigen: a) In Abstimmung mit den städtischen Fachstellen eine baureife Planung für die Straßenbahnanlagen auf Grundlage der hier vorgelegten Vorplanung mit den zugehörigen Plänen und Kostenanschlägen und damit zusammenhängende Aufgaben im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erstellen, b) die Genehmigungsunterlagen aufzustellen und das Verfahren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuleiten, c) die baureife Planung mit den zugehörigen Plänen und Kostenanschlägen und damit zusammenhängende Aufgaben für die in Verbindung mit der Straßenbahntrasse in der Baseler Straße und angrenzender westlicher Gutleutstraße, im Bereich des Baseler Platzes sowie der Heilbronner Straße stehenden Straßenverkehrsanlagen im Namen und Auftrag der Stadt zu erstellen, d) im Rahmen der mit der DB AG vereinbarten Projektstruktur die Projektleitung des Projekts inkl. der Straßenverkehrsanlagen sowie die Koordination und Abstimmung der Verkehrsplanung mit den Fachämtern und Organisationen der Stadt Frankfurt am Main zu erbringen und zu gegebener Zeit der Stadtverordnetenversammlung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss vorzulegen, e) zu prüfen, ob die Maßnahme mit Bundes- oder Landesmitteln förderfähig ist (GVFG /FAG/MobiFöG), entsprechende Förderanträge zu stellen und die notwendige Nutzen-Kosten-Untersuchung durchzuführen, f) die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 25 VwVFG durch die VGF durchgeführt wird. 2.) mit der DB InfraGO AG und der VGF einen Vertrag abzuschließen, der die Übernahme der Kosten, die durch die notwendige Umfahrung der bestehenden Straßenbahnstrecke in der Mannheimer Straße entstehen, durch die DB InfraGO AG regelt. VI. Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, für den Bereich des Baseler Platzes und der südlichen Stuttgarter Straße eine Freiraumplanung zu beauftragen, die möglichst auch von einer Bürgerbeteiligung im Sinne des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025, § 6092 (M 62), begleitet wird. VII. Ferner wird der Magistrat beauftragt, eine Planung zu beauftragen, die die am Westrand dieser Planung endenden Radwege bis zur Niederräder Brücke und der mit dem Neubau dort entstehenden Fuß und Radweg-Rampe fortsetzt. Die erforderlichen Planungsmittel stehen in der PG 16.03 zur Verfügung. VIII. Es werden Mittel in Höhe von 4.750 T€ (incl. der Freiraumplanung gemäß Ziffer VI) für Planung und Baunebenkosten bewilligt und freigegeben. IX. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass a) für das Projekt "Gutleutstraßenbahn" sich die geschätzten Gesamtkosten (Stadt und VGF) auf 153,6 Mio.€ belaufen, und davon der städtische Anteil voraussichtlich rund 83,3 Mio.€ (brutto) beträgt; b) das Gesamtprojekt "Gutleutstraßenbahn" in der Produktgruppe 16.11 über die Projektdefinition 5.010796 abgewickelt wird. Hierfür stehen bei Projektdefinition 5.010796 Gutleutstraßenbahn West Planungsmittel in Höhe von 1.833.775 € und bei Projektdefinition 5.010892 Gutleutstraßenbahn Ost Planungsmittel in Höhe von 1.692.900 € zur Verfügung; gesamt 3.526.675 €. c) eine Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel in Höhe von 1.223.325 € über die Projektdefinition 5.007005 Radverkehr, Produktgruppe 16.03, erfolgt; d) die Verteilung der Baunebenkosten (Planungsmittel, Untersuchungen und weitere Nebenkosten) auf die am Bau Beteiligten zu einem späteren Zeitpunkt auf Grundlage der noch abzuschließenden Planungsvereinbarung erfolgt e) für die im Auftrag der traffiQ durchgeführten Planungsphasen 1 und 2 Kosten i. H. v. 523 T€ angefallen und über den konsumtiven städtischen Zuschuss an die traffiQ größtenteils bereits ausgezahlt sind.