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Straßenbahnstrecke in der Gutleutstraße, Umfahrung Mannheimer Straße sowie Erschließung Gutleut-West hier: Genehmigung der Vorplanung und Freigabe von Planungsmitteln in Lph 3 u. 4

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

I. Es dient zur Kenntnis, dass a) diese Vorplanung an die beschlossene Vorplanung "4-gleisiger Ausbau der Straßenbahnhaltestelle ‚Hauptbahnhof' und Umbau des Verkehrsraums am Hauptbahnhofsvorplatz" (§ 4567 vom 21.03.2024, M 17) anknüpft, b) diese Vorlage den an die Planungen am Hauptbahnhof angrenzenden südlichen Anschlussraum in der Baseler Straße bis einschließlich Baseler Platz sowie die angrenzende Gutleutstraße in westlicher Richtung mit der Anbindung des Straßenbahn Betriebshofs Gutleut über die Heilbronner Straße bis zum Briefzentrum betrachtet, c) diese Vorlage dazu dient, die durch die voraussichtliche Baustelle des Fernbahntunnels aufzugebende Straßenbahnstrecke in der Mannheimer Straße zu ersetzen und so den Straßenbahnbetriebshof Gutleut über die Gutleutstraße und die Heilbronner Straße an das Straßenbahnnetz anzuschließen. In diesem Zusammenhang muss auch die Straßenbahnschleife in der Pforzheimer Straße durch eine Straßenbahnschleife auf dem Baseler Platz ersetzt werden. II. Der in der Anlage vorgelegten Vorplanung "Gutleutstraßenbahn" mit Umgestaltung der Baseler Straße inkl. Baseler Platz, der angrenzenden Gutleutstraße in westlicher Richtung bis Briefzentrum sowie der Heilbronner Straße mit neuer Anbindung des Betriebshofs Gutleut wird zugestimmt. III. Der Magistrat wird beauftragt, a) das Projekt auf Basis der Vorplanung mit Priorität baureif weiterzuentwickeln, die erforderlichen Finanzmittel in künftigen Haushalten im Rahmen der Eckwerte zu berücksichtigen und zügig eine Bau- und Finanzierungsvorlage zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen, b) die verkehrlichen Anpassungsnotwendigkeiten der durch die Umgestaltung des Planungsraums erforderlichen Verkehrsveränderungen und -verlagerungen im quartiersübergreifenden Verkehrsnetz zu untersuchen, um negative Auswirkungen zu antizipieren und diesen entsprechend gegenwirken zu können. IV. Es ist beabsichtigt, dass a) die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) Vorhabenträgerin im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) für das Projekt "Gutleutstraßenbahn" werden soll, b) der VGF die Befugnis eingeräumt wird, die für die Erstellung der baureifen Planung erforderlichen baulichen (Behelfs-)Maßnahmen auszuführen. Die Planung umfasst neben den Anlagen und Bauwerken der Straßenbahn auch die erforderlichen Planungen für die Verkehrsanlagen, die Planungen der Freianlagen, die durch den Ausbau der Straßenbahnanlage bedingt sind, sowie die damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben aus Projektleitung, Koordination und Abstimmung der Verkehrsplanung mit den Fachämtern und Organisationen der Stadt Frankfurt am Main. V. Der Magistrat wird deshalb beauftragt, 1.) die VGF mit einer Planungsvereinbarung für das Projekt "Gutleutstraßenbahn" mit folgenden wesentlichen Eckpunkten zu beauftragen und soweit erforderlich zu bevollmächtigen: a) In Abstimmung mit den städtischen Fachstellen eine baureife Planung für die Straßenbahnanlagen auf Grundlage der hier vorgelegten Vorplanung mit den zugehörigen Plänen und Kostenanschlägen und damit zusammenhängende Aufgaben im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erstellen, b) die Genehmigungsunterlagen aufzustellen und das Verfahren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuleiten, c) die baureife Planung mit den zugehörigen Plänen und Kostenanschlägen und damit zusammenhängende Aufgaben für die in Verbindung mit der Straßenbahntrasse in der Baseler Straße und angrenzender westlicher Gutleutstraße, im Bereich des Baseler Platzes sowie der Heilbronner Straße stehenden Straßenverkehrsanlagen im Namen und Auftrag der Stadt zu erstellen, d) im Rahmen der mit der DB AG vereinbarten Projektstruktur die Projektleitung des Projekts inkl. der Straßenverkehrsanlagen sowie die Koordination und Abstimmung der Verkehrsplanung mit den Fachämtern und Organisationen der Stadt Frankfurt am Main zu erbringen und zu gegebener Zeit der Stadtverordnetenversammlung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss vorzulegen, e) zu prüfen, ob die Maßnahme mit Bundes- oder Landesmitteln förderfähig ist (GVFG /FAG/MobiFöG), entsprechende Förderanträge zu stellen und die notwendige Nutzen-Kosten-Untersuchung durchzuführen, f) die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 25 VwVFG durch die VGF durchgeführt wird. 2.) mit der DB InfraGO AG und der VGF einen Vertrag abzuschließen, der die Übernahme der Kosten, die durch die notwendige Umfahrung der bestehenden Straßenbahnstrecke in der Mannheimer Straße entstehen, durch die DB InfraGO AG regelt. VI. Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, für den Bereich des Baseler Platzes und der südlichen Stuttgarter Straße eine Freiraumplanung zu beauftragen, die möglichst auch von einer Bürgerbeteiligung im Sinne des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025, § 6092 (M 62), begleitet wird. VII. Ferner wird der Magistrat beauftragt, eine Planung zu beauftragen, die die am Westrand dieser Planung endenden Radwege bis zur Niederräder Brücke und der mit dem Neubau dort entstehenden Fuß und Radweg-Rampe fortsetzt. Die erforderlichen Planungsmittel stehen in der PG 16.03 zur Verfügung. VIII. Es werden Mittel in Höhe von 4.750 T€ (incl. der Freiraumplanung gemäß Ziffer VI) für Planung und Baunebenkosten bewilligt und freigegeben. IX. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass a) für das Projekt "Gutleutstraßenbahn" sich die geschätzten Gesamtkosten (Stadt und VGF) auf 153,6 Mio.€ belaufen, und davon der städtische Anteil voraussichtlich rund 83,3 Mio.€ (brutto) beträgt; b) das Gesamtprojekt "Gutleutstraßenbahn" in der Produktgruppe 16.11 über die Projektdefinition 5.010796 abgewickelt wird. Hierfür stehen bei Projektdefinition 5.010796 Gutleutstraßenbahn West Planungsmittel in Höhe von 1.833.775 € und bei Projektdefinition 5.010892 Gutleutstraßenbahn Ost Planungsmittel in Höhe von 1.692.900 € zur Verfügung; gesamt 3.526.675 €. c) eine Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel in Höhe von 1.223.325 € über die Projektdefinition 5.007005 Radverkehr, Produktgruppe 16.03, erfolgt; d) die Verteilung der Baunebenkosten (Planungsmittel, Untersuchungen und weitere Nebenkosten) auf die am Bau Beteiligten zu einem späteren Zeitpunkt auf Grundlage der noch abzuschließenden Planungsvereinbarung erfolgt e) für die im Auftrag der traffiQ durchgeführten Planungsphasen 1 und 2 Kosten i. H. v. 523 T€ angefallen und über den konsumtiven städtischen Zuschuss an die traffiQ größtenteils bereits ausgezahlt sind.

Begründung

A. Allgemeines

A. Zielsetzung Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2024, § 4567 (M 17), wurde die Vorplanung des 4-gleisigen Ausbaus der Straßenbahnhaltestelle Hauptbahnhof und der Umbau des Verkehrsraums am Hauptbahnhofsvorplatz beschlossen. Für die Umgestaltung des nördlichen Anschlussraumes des Hauptbahnhofs mit Düsseldorfer Straße und Platz der Republik wurde der entsprechende Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, § 6134 (M 59) gefällt. Diese Maßnahmen zielen auf eine zur Bewältigung der steigenden Fahrgastnachfrage erforderlichen Kapazitätserhöhung und Angebotserweiterung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ab. Im Zuge dieser Ausbaumaßnahmen entstehen auch neue Rahmenbedingungen für das südliche Umfeld des Planungsbereiches. Durch eine Umgestaltung dieses südlichen Anschlussraumes des Hauptbahnhofs soll die Ausschöpfung des vollen Potentials, welche durch die Planungen am Hauptbahnhof insbesondere für den ÖPNV sowie den Fuß- und Radverkehr entstehen, ermöglicht werden. Dies entspricht dem Ziel aus dem beschlossenen Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ (§ 7285 vom 04.03.2021), vor allem den Öffentlichen Personennahverkehr als gemessen an der Verkehrsleistung wichtigsten Bestandteil des Umweltverbundes weiter zu einem zuverlässigeren, leistungsfähigeren Rückgrat des städtischen Mobilitätssystems zu entwickeln. Die Zielsetzung, die Kapazitäten des ÖPNVs zu erhöhen und auch bei erhöhtem Fahrgastaufkommen und Fahrtenanzahl die betrieblichen Abläufe durch entsprechend leistungsfähiger ÖV-Infrastruktur möglichst störungsfrei zu halten, erhält durch das anhaltende Wachstum der Stadt besondere Relevanz. Zudem muss die bestehende Anbindungsstrecke des Straßenbahnbetriebshofes Gutleut in der Mannheimer Straße für den Bau des Großprojektes "Fernbahntunnel Frankfurt" aufgegeben werden. Um den wichtigsten Frankfurter Straßenbahnbetriebshof Gutleut weiterhin mit Straßenbahnen anfahren zu können, muss daher eine neue Zufahrt zum Betriebshof geschaffen werden. Diese Zuführungsstrecke soll auch für den linienmäßigen Fahrgastbetrieb eingerichtet werden und bis zum Briefzentrum verlängert werden, sodass die parallel verlaufende Buslinie 37 aufgegeben werden kann. Diese im regelmäßigen Linienverkehr befahrene Straßenbahnstrecke ist sowohl bereits im Nahverkehrsplan, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021, § 7285 (Perspektivnetz Straßenbahn, Planungsstufe 2), als auch im gültigen GVP 2005 (ÖPNV-Vorschlagsnetz) enthalten (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2005, § 10477.

B. Finanzielle Auswirkungen

B. Alternativen Für die durch den voraussichtlichen Bau des Fernbahnhofs in Tieflage unter der Mannheimer Straße erforderliche Umfahrungsstrecke der Straßenbahn bis zum Straßenbahnbetriebshof gibt es keine Alternative, da sonst das für das Funktionieren des Straßenbahnnetzes essentielle Straßenbahndepot an der Mannheimer Straße nicht mehr angefahren werden könnte und der Straßenbahnbetrieb auf zahlreichen Linien nicht mehr betrieben werden könnte. Es sind zudem verschiedene Varianten der Trassenführung, der Haltestellenlage und -gestaltung, der Führung des Kraftfahrzeugverkehrs und des Radverkehrs untersucht worden. Im Nahverkehrsplan ist die Führung der Gutleutstraßenbahn noch mit Nutzung der heutigen Bestandsstrecke in der Mannheimer Straße mit Abzweig in die Heilbronner Straße und erst ab deren Einmündung in die Gutleutstraße auf letzterer bis zum Endpunkt am Briefzentrum vorgesehen. Diese Linienführung ist wegen der mittlerweile erfolgten Festlegungen zur Führung des Fernbahntunnels unter der Mannheimer Straße nicht mehr möglich. Da außer der Gutleutstraße keine weiteren durchgehenden Straßen in Ost-West-Richtung im Gutleut vorhanden sind (die Speicherstraße endet noch vor der Main-Neckar-Brücke und ist außerdem durch die Hafenbahn belegt), ist daher eine durchgehende Führung der Straßenbahn über die Gutleutstraße ab Baseler Platz bis zum Endpunkt am Briefzentrum die einzige sinnvolle Alternative, zumal die Gutleutstraße auch optimal in der Mittellinie des Viertels liegt, was die Erschließung durch die Straßenbahn entsprechend optimiert.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

C. Lösung Die verkehrliche Vorplanung wurde in der Koordinierungsgruppe Verkehr (KGV) durch die städtischen Fachstellen intensiv diskutiert und, aufgeteilt in die Abschnitte Ost und West, als Basis der vertiefenden Planung beschlossen. Die im Folgenden beschriebenen Ansätze liegen der verkehrlichen Vorplanung zugrunde und sind in der baureifen Planung weiterzuentwickeln. In allen Abschnitten inklusive des Baseler Platzes und der Betriebsstrecke in der Heilbronner Straße erfolgt zusammen mit den Straßenbahnanlagen eine Überplanung des gesamten Straßenraumes unter Berücksichtigung der Belange aller Verkehrsteilnehmenden, der Stadtgestaltung und der Freianlagenplanung.

D. Klimaschutz

D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☒Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: Im Vorfeld des erforderlichen Planfeststellungsverfahren (PFV) wird die VGF als Vorhabenträgerin eine sog. frühe Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 25 VwVfG durchführen. und/oder b) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): Für die Gestaltung des Öffentlichen Raums am Baseler Platz bietet sich ein Bürgerbeteiligungsverfahren an.

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

Sitzung 43
OBR 1
TO I, TOP 53
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 7781 2025 1. Der Vorlage M 186 wird unter Hinweis auf die OM 7781 zugestimmt. 2. 1. Die Ziffern 1. bis 6. der Vorlage OF 1812/1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 1812/1 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
FDP
Sitzung 40
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke VOLT FRAKTION AFD ÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
Dass Der Pkw-Durchsatzverkehr So Gesichert Werden Soll BFF-BIG
Sitzung 40
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION Stadtv. Yilmaz Stadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Dass Der Pkw-Durchsatzverkehr So Gesichert Werden Soll Dass Es Trotz Umbau- Beziehungsweise Baumaßnahmen Weder In Fahrtrichtung Friedensbrücke-Hauptbahnhof-Ludwig-Erhard-Anlage Noch In Der Gegenrichtung Zu Rückstaus Kommt Sowie Maßnahmen Ergriffen Werden Um Nach Der Fertigstellung Den Durchsatz Auf Der Gutleutstraße An Den Kreuzungen Hafenstraße Camberger Straße Zu Erhöhen Und So Rückstaus Zu Vermeiden BFF-BIG Gartenpartei
Sitzung 43
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke AFD VOLT FRAKTION ÖkoLinX-ELF Stadtv. Yilmaz Stadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
FDP BFF-BIG Gartenpartei
Sitzung 45
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 48
Angenommen
Der Vorlage M 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION Stadtv. Yilmaz Stadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
FDP BFF-BIG Gartenpartei

Verknüpfte Vorlagen