Nahverkehrsplan 2025+
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 28.05.2021, B
238 Betreff:
Nahverkehrsplan 2025+ Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.03.2021, § 7285 (M 163)
- NR 1390/21 CDU/SPD/GRÜNE
- Zwischenbericht: Zu 1. 5.4.6. Maßnahmenbündel 6
- Neues Straßenbahnnetz Der Tausch der östlichen Endpunkte
der Linien 12 (bis Fechenheim Schießhüttenstraße statt bis Hugo-Junkers-Straße)
und 15 (bis Hugo-Junkers-Straße statt bis Fechenheim Schießhüttenstraße) wird
in den NVP übernommen und soll umgesetzt werden. Die Maßnahme bringt gemäß
Modellrechnungen gegenüber der ursprünglichen Variante zusätzlich etwa 300
Fahrgäste pro Werktag, wobei die Betriebskosten - bei Umsetzung der
Beschleunigungsmaßnahmen auf der Linie 12 (vergleiche NVP-Kapitel 5.4.1.) -
unverändert bleiben. Zu 2. 5.7.2. Perspektivnetz
Straßenbahn Die Führung der
Ringstraßenbahnlinie 21 über den Westbahnhof wird in den NVP übernommen. Sie
ist auch ohne den Bau neuer Infrastruktur möglich. In der Stufe 2 des NVP sind
Infrastrukturmaßnahmen, aber noch keine genauen Linienführungen festgelegt.
Daher wird die Netzergänzung Westbahnhof (über Hamburger Allee, Kasseler Straße
und Kürfürstenstraße/Ederstraße) zur direkten Anbindung des Verknüpfungspunktes
Westbahnhof in den NVP aufgenommen. Spätere Untersuchungen müssen dann zeigen,
für welche Linien bei einer Führung über den Westbahnhof ein ausreichender
Nutzen-Kosten-Indikator erreicht werden kann. Dabei steht die bessere
Verknüpfung am wichtigen Knotenpunkt Westbahnhof den längeren Fahrzeiten
gegenüber. Zu 3. 6.4. - Fahrzeuge
Der
Prüfauftrag für den Einsatz von Straßenbahnen in Doppeltraktion wird in den NVP
aufgenommen. Es dient zur Kenntnis, dass die Haltestellen der heutigen Linie 21
zwischen Hauptbahnhof und Stadion bereits für einen Straßenbahnbetrieb in
Doppeltraktion ausgebaut sind, der im Stadionverkehr auch zum Einsatz
kommt. Zu 4. 7.5. - Barrierefreiheit
Die
Erhöhung der Zielwerte wird als politisches Ziel in den NVP übernommen. Es wird
jedoch darauf hingewiesen, dass auf Grund steigender Komplexität der Maßnahmen
(u.a. Anpassung der Signalanlagen, städtebauliche Integration, Umsetzung des
Radfahrentscheides, Bau von Fahrbahnrampen, weitere zusätzliche Anforderungen
von Hessen Mobil) und nicht vorhandener Personal- und Finanzressourcen, sich
derzeit eher eine Verlangsamung des Umbauprozesses abzeichnet. Über den
Umsetzungsstand des Ausbauprogramms wird jährlich berichtet, die
Berichtspflicht in den NVP aufgenommen (vergl. NR 1390 Ziff. II Punkt 4).
Zu 5. 8.3. -
Fahrgastinformation Derzeit wird ein Konzept zur
Standardisierung der Fahrzeugbeschilderung erarbeitet, dass auch den planbaren
Störfall umfasst. Hierbei werden neben der technischen Umsetzbarkeit, der
Übereinstimmung mit anderen Fahrgastinformationsmedien, wie z.B. dynamischen
Anzeigern an den Haltestellen und in der Fahrplanauskunft, auch die Interessen
der Fahrgäste besonders erfragt und berücksichtigt. Der hier geforderte
Detaillierungsgrad wird, analog den Anzeigen im Normalbetrieb durch Schienen-
und Busfahrzeuge, nicht über den NVP abgebildet. Es wird jedoch im NVP darauf
hingewiesen, dass auf eine eindeutige und klare/transparente Zieldarstellung
auf allen im Schienenersatzverkehr (SEV) involvierten Fahrzeugen (Bus und
Schiene) geachtet wird. Zu 6. 8.10. -
Qualitätsmanagement für den Schienenbetrieb ... Sauberkeit Die Übernahme des
Themenbereichs "objektive Sauberkeit" ist für die aktuelle Revision des
öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA)-Schiene vorgesehen und wird daher in
den NVP aufgenommen. Zu 7. 8.10.-
Qualitätsmanagement für den Schienenbetrieb ... Fahrgastinformation
Die
Standard-Fahrgastinformationen (z. B. Funktion und Richtigkeit der Anzeigen)
lassen sich am besten objektiv erheben. Ortsfremde brauchen beispielsweise
Haltestellenansagen, Ortskundige fühlen sich davon eher gestört, möchten sie
ggf. gar nicht oder nicht so laut. Für die Qualitätssicherung der
Fahrgastinformation soll daher die Kundenperspektive nicht grundsätzlich als
weiteres Abfragekriterium in das standardisierte Monitoring der
Fahrgastbefragungen integriert werden. Vielmehr soll die Kundenperspektive bei
themenorientierten Betrachtungen, wie z.B. bei größeren Baumaßnahmen durch
Sondererhebungen, oder durch Befragungen zu den Informations-Standards per se
(Anordnung, Übersichtlichkeit, Verständlichkeit) berücksichtigt werden. Dies
ist im Hinblick auf eine Ermittlung von Verbesserungspotenzialen, etwa im
Vorfeld von anstehenden Fahrzeugbeschaffungen, als effektiv und zielführend
anzunehmen. Dies ist bereits so im Kapitel 8.10.3. des NVP enthalten und für
die aktuelle Revision des öDA-Schiene so vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 23.10.2020, M 163
Antrag vom
17.02.2021, NR 1390
Bericht des
Magistrats vom 01.10.2021, B 341
Bericht des
Magistrats vom 01.10.2021, B 342
Antrag vom
17.05.2022, OF
194/4
Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2222
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7,
8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 02.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7
am 29.06.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen
ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 3. Sitzung des OBR 6
am 29.06.2021, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1
am 29.06.2021, TO I, TOP 69 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen
ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 3. Sitzung des OBR 5
am 02.07.2021, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 15
am 02.07.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 14
am 05.07.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 4
am 05.07.2021, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2
am 05.07.2021, TO I, TOP 69 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11
am 05.07.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16
am 06.07.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10
am 06.07.2021, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 13
am 06.07.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 9
am 08.07.2021, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3
am 08.07.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen
ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 3. Sitzung des OBR 8
am 08.07.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12
am 09.07.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 1. Sitzung des
Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 20
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 238 (Zwischenbericht) dient zur
Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG
und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)
Beschlussausfertigung(en):
§ 464, 1. Sitzung des
Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 Aktenzeichen: 61 11