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Bund-Länder-Programm "Stadtumbau Hessen" - Bahnhofsviertel - städtebauliches Entwicklungskonzept

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 07.08.2006, M 159 Betreff: Bund-Länder-Programm "Stadtumbau Hessen" - Bahnhofsviertel - städtebauliches Entwicklungskonzept 1. Das städtebauliche Entwicklungskonzept "Bahnhofsviertel" stellt gemäß § 171 b Abs. 2 BauGB die Ziele und Maßnahmen im Stadtumbaugebiet Bahnhofsviertel dar. Dem Konzept wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass für die Dauer der Laufzeit des Landesprogramms zur Umsetzung und Weiterentwicklung des städtebaulichen Entwicklungskonzepts eine Projektsteuerung beauftragt wird. 3. Es dient weiter zur Kenntnis, dass das bereits eingerichtete Stadtteilbüro Moselstraße 6a für die Dauer der Laufzeit des Landesprogramms als Anlaufstelle für Bürgerberatung und Bürgerbeteiligung weitergeführt und für die Projektsteuerung zur Verfügung gestellt wird. 4. Es dient ferner zur Kenntnis, dass eine gesonderte Vorlage über die förmliche Festlegung des Stadtumbaugebiets gemäß § 171 b Abs. 1 BauGB sowie über die Komplementärfinanzierung im städtischen Haushalt den Stadtverordneten zeitgleich zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Begründung: A. Zielsetzung Im Rahmen des Bund-Länder-Programms "Stadtumbau in Hessen" soll das Bahnhofsviertel als innerstädtischer Wohn- und Geschäftsort mit einem vielfältigen sozialen und kulturellen Angebot sowie einem breiten Spektrum von unterschiedlichen Wohnformen gestärkt sowie das Image des Stadtteils aufgewertet werden. Das städtebauliche Entwicklungskonzept "Bahnhofsviertel" benennt die Entwicklungsziele für den Stadtteil. Es ist ein umsetzungsorientiertes, integriertes Handlungsprogramm zur Stabilisierung des Viertels. Es zeigt, neben den Chancen und Potentialen des Stadtteils, mögliche Entwicklungskorridore und konkrete Maßnahmen auf und dient als Rahmen für den künftigen Stadtumbauprozess. Das Entwicklungskonzept ist im Verlauf der Stadterneuerungsmaßnahme weiter fortzuschreiben und zu präzisieren. Ein wichtiger Ansatz für die Stabilisierung des Viertels ist die Einbindung der Bürger. Ziel ist die Investitions- und Mitwirkungsbereitschaft der Bewohner, Gewerbetreibenden und Eigentümer und ihre Identifikation mit dem Stadtteil zu stärken. B. Alternativen keine C. Lösung Das Entwicklungskonzept basiert auf einem offenen Planungsverfahren. In das Verfahren waren Bürger aus dem Stadtteil frühzeitig eingebunden. Es ist aus einem Rahmenplan hervorgegangen, für den in drei verschiedenen Phasen und unter reger Öffentlichkeitsbeteiligung aus Visionen konkrete Handlungsansätze gefiltert wurden. Stegreifartig entwickelte Ideen zur Neuansiedlung des Wohnens und zur Verbesserung der Gesamtsituation im Stadtteil wurden in verschiedenen Diskussionsrunden mit Eigentümern, Gewerbetreibenden, Bewohnern und Akteuren des Viertels weiter entwickelt, präzisiert und schließlich in einem Rahmenkonzept festgehalten. Veranstaltungsort war das seit April 2005 eingerichtete Stadtteilbüro in der Moselstraße 6a. Da das Konzept bewusst aus einem situativen Ansatz entstanden ist, erfordert es eine fortlaufende Weiterentwicklung in enger Abstimmung mit den betroffenen Grundeigentümern, dem lokalen Gewerbe, den Nutzern und Bewohnern. Für die Dauer der Laufzeit des Bund-Länder-Programms wird eine Projektsteuerung beauftragt. Aufgaben sind die weitere Präzisierung und Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sowie das Projektmanagement bei der sich anschließenden Umsetzung der Maßnahmen einschließlich Finanzierungsmanagement und Controlling. Außerdem ist die Projektsteuerung vor Ort für Mediation und Moderation zuständig (Quartiersmanagement). Das für die Vergabe der Projektsteuerung erforderliche europaweite Ausschreibungsverfahren wird zurzeit durchgeführt. Das bereits bestehende Stadtteilbüro in der Moselstraße 6a ist für die Beteiligung der Öffentlichkeit eine wichtige Informations- und Beratungsstelle. Es soll mit Einsatz der Projektsteuerung regelmäßig an vier Tagen in der Woche besetzt werden. Bewohner, Eigentümer und Akteure können sich hier über alle Aktivitäten informieren und sich in den Planungsprozess einbringen. Um die Bildung von engagierten Bewohnernetzwerken zu unterstützen, kann der Raum auch interessierten Nutzergruppen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sind kulturelle Veranstaltungen im Sinne des Bahnhofsviertels möglich. Nach § 171b Abs. 1 BauGB ist das Stadtumbaugebiet durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung förmlich festzulegen. Die Fördermittel sind zweckgebunden für das Stadtumbaugebiet einzusetzen. Der Beschluss des städtebaulichen Entwicklungskonzepts stellt hierfür die Grundlage dar und ist mit dem Beschluss über die förmliche Festlegung des Stadtumbaugebietes verbunden. Eine gesonderte Vorlage über die Gebietsabgrenzung und Komplementärfinanzierung wird den Stadtverordneten zeitgleich zur Beschlussfassung vorgelegt. D. Kosten Analog zur Beschlussvorlage Stadtumbaugebiet Bahnhofsviertel: "1. Investitionsbedarf Die Bundes- und Landesmittel sind durch kommunale Mittel zu komplementieren und umfassen 2/3 der förderfähigen Kosten. Für das Jahr 2005 beträgt die Zuweisung von Fördermitteln 470.000,- Euro, davon sind 164.000,- Euro aus dem städtischen Haushalt zu erbringen. Für 2006 ist von Mitteln in der gleichen Höhe auszugehen. Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils für die Jahre 2005 und 2006 in Höhe von 328.000 Euro soll aus dem Produktbereich 13 (Stadtplanung), Produktgruppe 1301 "Das Wohnen im Bahnhofsviertel stärken" erfolgen. Die Gesamtdauer des Verfahrens beträgt voraussichtlich 12 Jahre. Für die Laufzeit ab 2007 sollen die Mittel für die kommunale Komplementärfinanzierung in Höhe von voraussichtlich 175.000,- Euro jährlich aus dem Haushalt der Stadt Frankfurt, Produktbereich 13.1 Stadtplanung bereit gestellt werden. 2. Finanzbedarfszeitraum 2005 - 2016 3. Folgeinvestition entfällt 4. Kalkulatorische Verzinsung entfällt 5. Jahreserträge entfällt 6. Leistungen Dritter Bund/Länder-Programm 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen keine 8. Sonstiges entfällt Anlage 1 (ca. 13,6 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.09.2006, OF 128/1 Antrag vom 26.09.2006, OF 129/1 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.11.2015, M 185 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 16.08.2006 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 29.08.2006, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 159 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.09.2006, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 159 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.09.2006, TO II, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 159 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF 4. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.09.2006, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 159 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) NPD (= Enthaltung) ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung) 5. Sitzung des OBR 1 am 26.09.2006, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 159 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 128/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 129/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG (mit der Maßgabe, dass das Cafe Fix nicht in die direkte Nachbarschaft zum Druckraum in der Niddastraße zieht), FDP und BFF zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.10.2006, TO II, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 159 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.10.2006, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Der Vorlage M 159 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Heumann zur Geschäftsordnung (Abstimmung oder Vertagung der weiteren Tagesordnungspunkte ohne Aussprache) dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF; NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 814, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.10.2006 Aktenzeichen: 61 0