Bund-Länder-Programm "Stadtumbau Hessen" - Bahnhofsviertel - städtebauliches Entwicklungskonzept
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 07.08.2006, M
159 Betreff:
Bund-Länder-Programm
"Stadtumbau Hessen" - Bahnhofsviertel - städtebauliches
Entwicklungskonzept 1. Das städtebauliche
Entwicklungskonzept "Bahnhofsviertel" stellt gemäß § 171 b Abs. 2 BauGB die
Ziele und Maßnahmen im Stadtumbaugebiet Bahnhofsviertel dar. Dem Konzept wird
in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass für die Dauer der
Laufzeit des Landesprogramms zur Umsetzung und Weiterentwicklung des
städtebaulichen Entwicklungskonzepts eine Projektsteuerung beauftragt wird.
3. Es dient weiter zur
Kenntnis, dass das bereits eingerichtete Stadtteilbüro Moselstraße 6a für die
Dauer der Laufzeit des Landesprogramms als Anlaufstelle für Bürgerberatung und
Bürgerbeteiligung weitergeführt und für die Projektsteuerung zur Verfügung
gestellt wird.
4. Es dient ferner zur Kenntnis,
dass eine gesonderte Vorlage über die förmliche Festlegung des
Stadtumbaugebiets gemäß § 171 b Abs. 1 BauGB sowie über die
Komplementärfinanzierung im städtischen Haushalt den Stadtverordneten
zeitgleich zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Begründung: A. Zielsetzung Im Rahmen des Bund-Länder-Programms "Stadtumbau
in Hessen" soll das Bahnhofsviertel als innerstädtischer Wohn- und
Geschäftsort mit einem vielfältigen sozialen und kulturellen Angebot sowie
einem breiten Spektrum von unterschiedlichen Wohnformen gestärkt sowie das
Image des Stadtteils aufgewertet werden. Das städtebauliche Entwicklungskonzept
"Bahnhofsviertel" benennt die Entwicklungsziele für den Stadtteil. Es ist ein
umsetzungsorientiertes, integriertes Handlungsprogramm zur Stabilisierung des
Viertels. Es zeigt, neben den Chancen und Potentialen des Stadtteils, mögliche
Entwicklungskorridore und konkrete Maßnahmen auf und dient als Rahmen für den
künftigen Stadtumbauprozess. Das Entwicklungskonzept ist im Verlauf der
Stadterneuerungsmaßnahme weiter fortzuschreiben und zu präzisieren. Ein wichtiger Ansatz für die Stabilisierung des
Viertels ist die Einbindung der Bürger. Ziel ist die Investitions- und
Mitwirkungsbereitschaft der Bewohner, Gewerbetreibenden und Eigentümer und ihre
Identifikation mit dem Stadtteil zu stärken. B. Alternativen keine C. Lösung Das Entwicklungskonzept basiert auf einem offenen
Planungsverfahren. In das Verfahren waren Bürger aus dem Stadtteil frühzeitig
eingebunden. Es ist aus einem Rahmenplan hervorgegangen, für den in drei
verschiedenen Phasen und unter reger Öffentlichkeitsbeteiligung aus Visionen
konkrete Handlungsansätze gefiltert wurden. Stegreifartig entwickelte Ideen zur
Neuansiedlung des Wohnens und zur Verbesserung der Gesamtsituation im Stadtteil
wurden in verschiedenen Diskussionsrunden mit Eigentümern, Gewerbetreibenden,
Bewohnern und Akteuren des Viertels weiter entwickelt, präzisiert und
schließlich in einem Rahmenkonzept festgehalten. Veranstaltungsort war das seit
April 2005 eingerichtete Stadtteilbüro in der Moselstraße 6a. Da das Konzept
bewusst aus einem situativen Ansatz entstanden ist, erfordert es eine
fortlaufende Weiterentwicklung in enger Abstimmung mit den betroffenen
Grundeigentümern, dem lokalen Gewerbe, den Nutzern und Bewohnern. Für die Dauer der Laufzeit des Bund-Länder-Programms
wird eine Projektsteuerung beauftragt. Aufgaben sind die weitere Präzisierung
und Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sowie das
Projektmanagement bei der sich anschließenden Umsetzung der Maßnahmen
einschließlich Finanzierungsmanagement und Controlling. Außerdem ist die
Projektsteuerung vor Ort für Mediation und Moderation zuständig
(Quartiersmanagement). Das für die Vergabe der Projektsteuerung erforderliche
europaweite Ausschreibungsverfahren wird zurzeit durchgeführt. Das bereits bestehende Stadtteilbüro in der
Moselstraße 6a ist für die Beteiligung der Öffentlichkeit eine wichtige
Informations- und Beratungsstelle. Es soll mit Einsatz der Projektsteuerung
regelmäßig an vier Tagen in der Woche besetzt werden. Bewohner, Eigentümer und
Akteure können sich hier über alle Aktivitäten informieren und sich in den
Planungsprozess einbringen. Um die Bildung von engagierten Bewohnernetzwerken
zu unterstützen, kann der Raum auch interessierten Nutzergruppen zur Verfügung
gestellt werden. Darüber hinaus sind kulturelle Veranstaltungen im Sinne des
Bahnhofsviertels möglich. Nach § 171b Abs. 1 BauGB ist das Stadtumbaugebiet
durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung förmlich festzulegen. Die
Fördermittel sind zweckgebunden für das Stadtumbaugebiet einzusetzen. Der
Beschluss des städtebaulichen Entwicklungskonzepts stellt hierfür die Grundlage
dar und ist mit dem Beschluss über die förmliche Festlegung des
Stadtumbaugebietes verbunden. Eine gesonderte Vorlage über die
Gebietsabgrenzung und Komplementärfinanzierung wird den Stadtverordneten
zeitgleich zur Beschlussfassung vorgelegt. D. Kosten Analog zur Beschlussvorlage Stadtumbaugebiet
Bahnhofsviertel:
"1. Investitionsbedarf Die Bundes- und Landesmittel sind
durch kommunale Mittel zu komplementieren und umfassen 2/3 der förderfähigen
Kosten. Für das Jahr 2005 beträgt die Zuweisung von Fördermitteln 470.000,-
Euro, davon sind 164.000,- Euro aus dem städtischen Haushalt zu erbringen. Für
2006 ist von Mitteln in der gleichen Höhe auszugehen. Die Finanzierung des
städtischen Eigenanteils für die Jahre 2005 und 2006 in Höhe von 328.000 Euro
soll aus dem Produktbereich 13 (Stadtplanung), Produktgruppe 1301 "Das Wohnen
im Bahnhofsviertel stärken" erfolgen. Die Gesamtdauer des Verfahrens beträgt
voraussichtlich 12 Jahre. Für die Laufzeit ab 2007 sollen die Mittel für die
kommunale Komplementärfinanzierung in Höhe von voraussichtlich 175.000,- Euro
jährlich aus dem Haushalt der Stadt Frankfurt, Produktbereich 13.1 Stadtplanung
bereit gestellt werden. 2. Finanzbedarfszeitraum
2005 -
2016 3.
Folgeinvestition
entfällt 4. Kalkulatorische
Verzinsung
entfällt 5.
Jahreserträge
entfällt 6.
Leistungen Dritter
Bund/Länder-Programm 7.
Stellenplanmäßige Auswirkungen
keine 8. Sonstiges
entfällt Anlage 1 (ca. 13,6 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
26.09.2006, OF
128/1
Antrag vom 26.09.2006, OF 129/1
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 06.11.2015, M 185
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket:
16.08.2006 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1
am 29.08.2006, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Die Beratung
des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die
Vorlage M 159 ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 3. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.09.2006, TO I, TOP
22 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage M 159 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
4. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 12.09.2006, TO II, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage M 159 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
4. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.09.2006, TO I, TOP
14 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 159
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) NPD (=
Enthaltung) ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung) 5. Sitzung des OBR 1
am 26.09.2006, TO I, TOP 10 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 159 wird zugestimmt. 2.
Die
Vorlage OF 128/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3.
Die Vorlage OF 129/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG (mit der Maßgabe, dass das Cafe
Fix nicht in die direkte Nachbarschaft zum Druckraum in der Niddastraße
zieht), FDP und BFF
zu 2. Einstimmige
Annahme zu 3. Einstimmige
Annahme 5. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 10.10.2006, TO II, TOP 11 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 159
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
6. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.10.2006, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Der Vorlage M
159 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldung des
Stadtverordneten Heumann zur Geschäftsordnung (Abstimmung oder Vertagung der
weiteren Tagesordnungspunkte ohne Aussprache) dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF; NPD
(= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 814, 6. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 12.10.2006 Aktenzeichen: 61 0