Umgestaltung des Karlsplatzes, der Karlstraße und der Niddastraße
Beschlussvorschlag
I. Der Umgestaltung des Karlsplatzes, der Karlstraße und der Niddastraße wird entsprechend den vorgelegten Planunterlagen zugestimmt. II. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 7.103 T€. Davon werden die bereits verausgabten Mittel in Höhe von 830 T€ bewilligt, die noch erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 6.273 T€ werden bewilligt und freigegeben. III. Es dient zur Kenntnis, dass die noch erforderlichen Mittel für die Maßnahme wie folgt zur Verfügung stehen: 1. 846 T€ aus dem städtischen Anteil für das inzwischen abgeschlossene Städtebauförderprogramms 'Stadtumbau Hessen, Bahnhofsviertel' in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.001865. 2. 630 T€ aus der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.005240 'Karlstraße - Niddastraße'. 3. die Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel für die Umgestaltung der Straßen- und Platzflächen in Höhe von 5.627 T€ erfolgt aus der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295 Schöneres Frankfurt - Sammelveranschlagung. IV. Die Finanzierung des skulpturalen Kunstwerks (630 T€) über dem zukünftigen Trafogebäude des Karlsplatzes erfolgt nicht aus privaten Mitteln gemäß Beschluss (M 185 aus 2015). Die Beschlussziffer V e) des M 185 aus 2015 (§ 6755 vom 28.01.2016) wird hiermit aufgehoben. Die Realisierung des Kunstwerks erfolgt über eine gesonderte Beschlussvorlage. V. Es dient zur Kenntnis, dass die Abwicklung der Maßnahme auf dem Projekt 5.005240 'Karlstraße Niddastraße' erfolgt. Bereits verausgabte Mittel sind entsprechend zuzuordnen. VI. Der Magistrat wird beauftragt, für die Bauzeit ein ämterübergreifendes Informations- und Beschwerdemanagement für die Anlieger einzurichten und die erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Sauberkeit und Ordnung zu ergreifen. Die dafür anfallenden Kosten sind nicht Bestandteil der Beschlussfassung.
Begründung
A. Allgemeines
Der Karlsplatz liegt im dicht bebauten Bahnhofsviertel unweit des Hauptbahnhofes. Durch die Verschneidung der vom Bahnhof kommenden Karlstraße im Westen, der Niddastraße im Süden, sowie der Fuß- und Radwegeverbindung Moselstraße im Osten entsteht ein dreieckiger Platzbereich. Der Platzbereich ist eine der wenigen verfügbaren öffentlichen Freiflächen im Bahnhofsviertel. Die Karlstraße ist eine Grundnetzstraße und nimmt für den über die Straße Am Hauptbahnhof aus Süden kommenden motorisierten Verkehr eine wichtige Verteilfunktion in westliche und östliche Richtung auf die Mainzer Landstraße wahr. Die Niddastraße ist eine Erschließungsstraße, der insbesondere im Bereich des Karlsplatzes nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt. Gestalterisch, baulich und funktional kann der Karlsplatz den Anforderungen an eine nutzbare Freifläche für die Nutzer*innen des Viertels nicht mehr gerecht werden. Auch die Gestaltung und Funktionalität der Karlstraße wird ihrer Bedeutung auch im Sinne einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung nicht mehr gerecht. Daher sind eine Verbesserung der Gestaltung und der Aufenthaltsqualität sowie die Beseitigung der vorhandenen funktionalen Mängel dringend erforderlich.
B. Finanzielle Auswirkungen
Der Karlsplatz ist ein Projekt des durch die Stadtverordneten beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Bahnhofsviertel im Rahmen des Bund-Länder-Programms 'Stadtumbau Hessen'. Die Maßnahme Karlstraße-Niddastraße ist zudem Bestandteil des Investitionsprogramms Schöneres Frankfurt und soll gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung mit Priorität umgesetzt werden.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Der vorliegende Entwurf beinhaltet die straßenbauliche Umgestaltung der Karlstraße bis zur Einmündung in die Mainzer Landstraße sowie die Umgestaltung des Karlsplatzes mit Anpassungen im Kreuzungsbereich der Nidda- und der Moselstraße. Er folgt grundsätzlich dem gestalterischen Vorplanungsbeschluss 'Umgestaltung des Karlsplatzes, der Karlstraße und der Niddastraße'.
D. Klimaschutz
Ziele der Neuplanung sind eine stadträumliche Aufwertung sowie die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Funktionalität. Insbesondere sind die Verhältnisse und Dimensionen der Verkehrsflächen den veränderten Anforderungen des Fußgänger-, Fahrrad- und des motorisierten Verkehrs anzupassen.