Radverkehrsführung in der Bockenheimer Landstraße im Abschnitt Senckenberganlage/Zeppelinallee bis Bockenheimer Anlage/Taunusanlage hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Beschlussvorschlag
- Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
- Die Vorlage NR 1057 wird abgelehnt.
Begründung
A. Allgemeines
A. Zielsetzung Die Bockenheimer Landstraße stellt eine der wichtigsten innerstädtischen Verbindungen für den Radverkehr in Ost-West-Richtung dar. Darüber hinaus ist sie auch Bestandteil des Rad-Hauptnetzes Hessen in der Verbindung zwischen der Frankfurter Innenstadt und den westlich und nördlich angrenzenden Kommunen des Main-Taunus- und des Hochtaunuskreises. Die Bockenheimer Landstraße dient somit der Führung des innerstädtischen, als auch des regionalen Radverkehrs. Auf den bestehenden unterdimensionierten Radwegen in der Bockenheimer Landstraße können diese Radverkehre nicht bedarfsgerecht und sicher abgewickelt werden. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4424, zur Fahrradstadt Frankfurt am Main, ist der Magistrat explizit dazu aufgefordert, eine Verbreiterung der baulichen Bestandsradwege entlang der Bockenheimer Landstraße in beiden Fahrtrichtungen unter Berücksichtigung des Entfalls einer Fahrspur weiterzuverfolgen. Die Vorplanung wurde mit M 123/2020 beschlossen und die weiterführende Planung beauftragt. Mit der Umsetzung der vorliegenden Planung sollen anforderungsgerechte Verkehrsflächen und die erforderliche Verkehrssicherheit in dem zur Verfügung stehenden Straßenraum gefördert und hergestellt werden. Die Vorplanung sah für die Radwege und die Knotenpunkte eine grundhafte Sanierung und für die restliche Fahrbahn eine Deckensanierung vor. Das mittlerweile vorliegende Bodengutachten zeigt jedoch auf, dass weder eine ausreichende Frostsicherheit, noch die erforderliche Tragfähigkeit des Straßenoberbaus gegeben ist. Daher ist eine grundhafte Sanierung der Radwege, der Knotenpunkte und der kompletten Fahrbahn erforderlich.
B. Finanzielle Auswirkungen
B. Alternativen Keine. Die Vorlage konkretisiert die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Vorplanung (§ 6642 vom 02.11.2020 zu M 123 vom 17.08.2020). Auch besteht unter Beibehaltung der aktuell straßenräumlichen Gegebenheiten keine weitere Möglichkeit zur Umsetzung der genannten Ziele.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
C. Lösung Im Zuge der Maßnahme werden die Flächen der Fahrbahn und der Radwege linienhaft baulich umgestaltet. Die Fahrbahn wird hierzu von derzeit drei Fahrstreifen auf durchgängig zwei Fahrstreifen von je 3,25 m Breite im Regelquerschnitt reduziert. Separate Linksabbiegefahrstreifen in den signalisierten Knotenpunkten entfallen dadurch, ausgenommen davon ist der Knotenpunkt Bockenheimer Landstraße/Mendelssohnstraße. Diese Ausnahme begründet sich durch die Vorgabe der städtischen Unfallkommission zum Erhalt des separaten Linksabbiegefahrstreifens.
D. Klimaschutz
D. Kosten Aufgrund der aktuellen Marktlage in der (hessischen) Bauwirtschaft liegen die Angebote derzeit regelmäßig (weit) über den ursprünglich berechneten Baukosten.