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Bebauungsplan Nr. 873 - Ferdinand-Porsche-Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 22.01.2010, M 13 Betreff: Bebauungsplan Nr. 873 - Ferdinand-Porsche-Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet um die Ferdinand-Porsche-Straße in Frankfurt am Main- Fechenheim ist auf der Grundlage des vorgelegten Strukturkonzepts ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 06.08.2009 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben geschaffen werden. Gleichzeitig soll das Gebiet ausdrücklich für Industrie- und Gewerbebetriebe erhalten werden, die in anderen Gebieten stören würden. II. Der Magistrat wird ermächtigt, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung durchzuführen, da der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert ist. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Bestand und städtebauliche Situation Der vorgesehene Geltungsbereich wird abgegrenzt durch die Carl-Benz-Straße im Südwesten, die Adam-Opel-Straße im Nordwesten, im Osten und im Süden durch die Grenzen der Grundstücke entlang der Ferdinand-Porsche-Straße. Die Ferdinand-Porsche-Straße erschließt das Innere des Gebietes. Die Grundstücke sind fast alle mit Gewerbegebäuden und Lagerhallen bebaut bzw. als Lagerflächen genutzt. Die Baustruktur ist heterogen und vor allem zweckmäßig. Der Grünzug zwischen Industriegebiet und Wohnbebauung Fechenheim wird angrenzend an das Grundstück Adam-Opel-Straße 18 teilweise in den Aufstellungsbeschluss einbezogen. Nach derzeitigem Planungsstand der Verkehrsplanung ist hier der Bau einer Straße nicht mehr vorgesehen. Der Grünzug kann daher nun als Puffer zwischen Industrie- und Gewerbegebiet und Wohnbebauung dienen. Die zukünftige Nutzung und Gestaltung des geplanten Grünzuges ist in einem gesonderten Verfahren zu klären. Die Einbeziehung des Grundstücks an der Adam-Opel-Straße dient zur Sicherung gegen eine unerwünschte Nutzung. Planungsrecht Ca. 2/3 des Plangebietes werden durch Rahmenkarten-Bebauungspläne abgedeckt. Für die Pläne NO 23d Nr.1 "Karl-Benz-Straße", in Kraft getreten am 29.08.1967, NO 24c Nr. 1 "Konstanzer Straße", in Kraft getreten am 26.03.1974, NO 4a Nr. 1 "Fachweg", in Kraft getreten am 28.05.1966, gelten die BauNVO 1962, für den Plan NO 3b Nr.1 "Uhlfelderstraße", in Kraft getreten am 21.06.1977, die BauNVO 1968. In allen vier Plänen ist für den hier betrachteten Bereich "Industriegebiet / GI" ohne Einschränkungen festgesetzt. Es gibt keine textlichen Festsetzungen zu den Bebauungsplänen. Nach § 9 (2) BauNVO 1962 sind "Gewerbebetriebe aller Art" im Industriegebiet zulässig. Dazu zählt auch großflächiger Einzelhandel. Lediglich in dem kleinen Teilbereich des Bebauungsplanes NO 3b Nr.1 sind Einkaufszentren und Verbrauchermärkte mit übergemeindlichen Auswirkungen ausgeschlossen. Die zeichnerischen Festsetzungen der vier Bebauungspläne sind aufeinander abgestimmt, d.h. Straßenbegrenzungslinien, Baugrenzen etc. passen aneinander. Im Bebauungsplan NO 3b Nr.1 ist die Grundflächenzahl (GRZ) mit 0,8 festgesetzt, in den anderen Bebauungsplänen mit 0,7. In den Bereichen, in denen die Bebauungspläne aneinander stoßen, ergeben sich daher unterschiedliche Festsetzungen auf demselben Grundstück. Dies betrifft u. a. die Grundstücke Carl-Benz-Straße 23 bis 31 - 33 und Ferdinand-Porsche-Straße 6. Für Teile im Norden und Südosten des vorgesehenen Geltungsbereiches gelten Fluchtlinienpläne (F 1790 Blatt 2, förmlich festgestellt am 18.01.1960, sowie F 1807 Blatt 1 und 2, förmlich festgestellt am 20.03.1961) und es gibt dort Bereiche, in denen kein Planungsrecht vorliegt. Die heutige Parzellenaufteilung entspricht nicht der Abgrenzung zwischen den Plänen und dem unbeplanten Bereich, sodass auch hier auf einer Reihe von Grundstücken unterschiedliche Rechtsgrundlagen gelten. Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans überdeckt eine Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 601 - Südwestlich Max-Eyth-Straße (Kleingartenverein Gartenfreunde Fechenheim). Diese Teilfläche sichert die Zufahrt zu der Kleingartenanlage von der Adam-Opel-Straße her. Sie verläuft über das Grundstück, das im Bebauungsplan als Grünfläche festgesetzt werden soll. In dieser Grünfläche ist auch weiterhin die Zufahrt zu der Kleingartenanlage möglich. Konzept Im Geltungsbereich des Bebauungsplans soll der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2008, § 4608 zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept umgesetzt werden. Danach sollen neue großflächige Einzelhandelseinrichtungen nur noch in dafür geeigneten Lagen, z.B. in den zentralen Versorgungsbereichen der Ortsteile, zugelassen werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt außerhalb von Versorgungsbereichen oder vorhandenen Einzelhandelsagglomerationen. Daher soll hier Einzelhandel ausgeschlossen werden. Gleichzeitig folgt der Bebauungsplan der Vorgabe des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 13.05.2004, § 7268 zum Gewerbeflächenentwicklungsprogramm, wonach unter anderem die Flächen im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes der Industrie und dem Gewerbe vorbehalten bleiben sollen. In dem vorliegenden Strukturkonzept sind die beabsichtigten Vorgaben für den Bebauungsplan dargestellt. Auf der Grundlage dieses Strukturkonzeptes soll der Bebauungsplan ausgearbeitet werden. Die Verkehrsführung und die Aufteilung zwischen Verkehrs- und Bauflächen bleiben unverändert. Der überwiegende Teil des Plangebietes soll wie bisher als Industriegebiet festgesetzt werden. Die Grundstücke entlang der östlichen und der südlichen Grenze des Plangebiets werden als Gewerbegebiet festgesetzt. Dies entspricht dem Charakter der Betriebe, die sich dort bereits befinden. In Zukunft können sich dort erheblich störende Betriebe oder solche, die der Störfallverordnung unterliegen, nicht neu ansiedeln. Damit wird planungsrechtlich ein besserer Übergang zu den in der Nähe vorhandenen Wohnnutzungen erreicht. Die Wohnsiedlungen in der Max-Eyth-Straße, Pfortenstraße und Konstanzer Straße sind nur ca. 100 - 150 m von den gewerblich genutzten Grundstücken entfernt. Die südöstlich an den Geltungsbereich anschließende Fläche bis zur Dieburger Straße ist als Wohnbaulandreserve für eine mittelfristige Entwicklung vorgesehen. Dafür soll ein eigener Bebauungsplan aufgestellt werden. Aus diesem Grund ist auch hier ein abgestufter Übergang zu den gewerblichen Nutzungen erforderlich. Durch die Festsetzung als Gewerbe- oder Industriegebiet ist nach § 11 der geltenden Baunutzungsverordnung (BauNVO) großflächiger Einzelhandel, d.h. in der Regel ab 1.200 m2 Geschossfläche, nicht mehr zulässig. Jedoch kann auch eine vermehrte Ansiedlung von kleineren Einzelhandelsbetrieben negative Auswirkungen auf Versorgungsbereiche in der Umgebung haben. Derzeit ist im Rahmen der Bauberatung festzustellen, dass im Auftrag von verschiedenen Discountern vermehrt Grundstücke für den Bau von Geschäften mit einer Geschossfläche knapp unter der o.g. Regelvermutungsgrenze gesucht werden. Daher soll im Geltungsbereich des Bebauungsplans auch die Errichtung von nicht-großflächigen Einzelhandelsgeschäften ausgeschlossen werden. Die vorhandenen Läden, ALDI und Bäckerei Eifler in der Ferdinand-Porsche-Straße und der Restpostenverkauf der Fa. Neckermann in der Adam-Opel-Straße genießen Bestandsschutz. Damit ist auch die Sicherung der Flächen für eine gewerblich-industrielle Entwicklung gewährleistet Das Maß der Nutzung wird mit einer GRZ von 0,8 und einer Baumassenzahl von 9,0 festgelegt und vereinheitlicht. Dies bedeutet für einige Grundstücke eine geringfügige Erhöhung der Ausnutzung (bisherige GRZ 0,7). Da ein großer Teil der vorhandenen Gebäude Lagerhallen o.ä. mit unterschiedlichsten Raumhöhen sind, wird die Anzahl der Geschosse nicht vorgeschrieben. Im Rahmen der weiteren Ausarbeitung sollen noch maximale Gebäudehöhen festgeschrieben werden. Die Straßenflächen bleiben unverändert. Von der Ferdinand-Porsche-Straße führen drei Fußwege in den angrenzenden Grünzug. Diese sollen als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzt werden. Übernommen wird auch die Baugrenze zu den Straßen hin. Daraus ergibt sich ein 5 m tiefer Vorgartenbereich, der jetzt bereits überwiegend vorhanden ist. Die entlang der Ferdinand-Porsche-Straße z.T. vorhandenen Baumreihen sollen fortgesetzt und ergänzt werden. Festsetzungen zur Begrünung von Fassaden und Dächern sind ebenfalls vorgesehen, um, soweit das in einem Industrie- und Gewerbegebiet mit einem schon vorhandenen hohen Versiegelungsgrad möglich ist, positive klimatische Effekte zu erzielen. Im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans zum größten Teil als Gewerbliche Baufläche dargestellt. Lediglich im Nordosten, östlich des Grundstücks Adam-Opel-Straße 18, ist eine kleine Fläche für Wohnen dargestellt. Im Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP), der derzeit aufgestellt wird, soll diese Fläche als Grünfläche dargestellt werden. Im gültigen FNP verläuft entlang der östlichen Grenze des Geltungsbereichs eine überörtliche Verkehrsfläche. Diese ist im Entwurf des RegFNP nicht mehr enthalten. Anlage 1 (ca. 770 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.08.2013, M 138 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 27.01.2010 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 08.02.2010, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 13 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.02.2010, TO I, TOP 53 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 38. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 09.02.2010, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2010, TO II, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.03.2010, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 16.03.2010, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und NPD (= Annahme) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.03.2010, TO II, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.03.2010, TO II, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7860, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.03.2010 Aktenzeichen: 61 00