Bebauungsplan Nr. 873 - Ferdinand-Porsche-Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 22.01.2010, M 13 Betreff: Bebauungsplan Nr. 873 -
Ferdinand-Porsche-Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
I.1 Für das
Gebiet um die Ferdinand-Porsche-Straße in Frankfurt am Main- Fechenheim ist auf
der Grundlage des vorgelegten Strukturkonzepts ein Bebauungsplan
aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu
aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom
06.08.2009 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit dem Bebauungsplan sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Ausschluss von
Einzelhandelsbetrieben geschaffen werden. Gleichzeitig soll das Gebiet
ausdrücklich für Industrie- und Gewerbebetriebe erhalten werden, die in anderen
Gebieten stören würden. II. Der Magistrat wird ermächtigt, ohne einen
weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung
durchzuführen, da der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert ist.
Der Magistrat wird ermächtigt, den
Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der
öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert
oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Bestand und städtebauliche
Situation Der vorgesehene
Geltungsbereich wird abgegrenzt durch die Carl-Benz-Straße im Südwesten, die
Adam-Opel-Straße im Nordwesten, im Osten und im Süden durch die Grenzen der
Grundstücke entlang der Ferdinand-Porsche-Straße. Die Ferdinand-Porsche-Straße
erschließt das Innere des Gebietes. Die Grundstücke sind fast alle mit
Gewerbegebäuden und Lagerhallen bebaut bzw. als Lagerflächen genutzt. Die
Baustruktur ist heterogen und vor allem zweckmäßig. Der Grünzug zwischen Industriegebiet und Wohnbebauung
Fechenheim wird angrenzend an das Grundstück Adam-Opel-Straße 18 teilweise in
den Aufstellungsbeschluss einbezogen. Nach derzeitigem Planungsstand der
Verkehrsplanung ist hier der Bau einer Straße nicht mehr vorgesehen. Der
Grünzug kann daher nun als Puffer zwischen Industrie- und Gewerbegebiet und
Wohnbebauung dienen. Die zukünftige Nutzung und Gestaltung des geplanten
Grünzuges ist in einem gesonderten Verfahren zu klären. Die Einbeziehung des
Grundstücks an der Adam-Opel-Straße dient zur Sicherung gegen eine unerwünschte
Nutzung. Planungsrecht Ca. 2/3 des Plangebietes werden durch
Rahmenkarten-Bebauungspläne abgedeckt. Für die Pläne NO 23d Nr.1
"Karl-Benz-Straße", in Kraft getreten am 29.08.1967, NO 24c Nr. 1 "Konstanzer
Straße", in Kraft getreten am 26.03.1974, NO 4a Nr. 1 "Fachweg", in Kraft
getreten am 28.05.1966, gelten die BauNVO 1962, für den Plan NO 3b Nr.1
"Uhlfelderstraße", in Kraft getreten am 21.06.1977, die BauNVO 1968. In allen
vier Plänen ist für den hier betrachteten Bereich "Industriegebiet / GI" ohne
Einschränkungen festgesetzt. Es gibt keine textlichen Festsetzungen zu den
Bebauungsplänen.
Nach § 9 (2) BauNVO 1962 sind
"Gewerbebetriebe aller Art" im Industriegebiet zulässig. Dazu zählt auch
großflächiger Einzelhandel. Lediglich in dem kleinen Teilbereich des
Bebauungsplanes NO 3b Nr.1 sind Einkaufszentren und Verbrauchermärkte mit
übergemeindlichen Auswirkungen ausgeschlossen. Die zeichnerischen Festsetzungen der vier
Bebauungspläne sind aufeinander abgestimmt, d.h. Straßenbegrenzungslinien,
Baugrenzen etc. passen aneinander. Im Bebauungsplan NO 3b Nr.1 ist die
Grundflächenzahl (GRZ) mit 0,8 festgesetzt, in den anderen Bebauungsplänen mit
0,7. In den Bereichen, in denen die Bebauungspläne aneinander stoßen, ergeben
sich daher unterschiedliche Festsetzungen auf demselben Grundstück. Dies
betrifft u. a. die Grundstücke Carl-Benz-Straße 23 bis 31 - 33 und
Ferdinand-Porsche-Straße 6. Für Teile im Norden und Südosten des vorgesehenen
Geltungsbereiches gelten Fluchtlinienpläne (F 1790 Blatt 2, förmlich
festgestellt am 18.01.1960, sowie F 1807 Blatt 1 und 2, förmlich festgestellt
am 20.03.1961) und es gibt dort Bereiche, in denen kein Planungsrecht vorliegt.
Die heutige Parzellenaufteilung entspricht nicht der Abgrenzung zwischen den
Plänen und dem unbeplanten Bereich, sodass auch hier auf einer Reihe von
Grundstücken unterschiedliche Rechtsgrundlagen gelten. Der Geltungsbereich des aufzustellenden
Bebauungsplans überdeckt eine Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 601 -
Südwestlich Max-Eyth-Straße (Kleingartenverein Gartenfreunde Fechenheim). Diese
Teilfläche sichert die Zufahrt zu der Kleingartenanlage von der
Adam-Opel-Straße her. Sie verläuft über das Grundstück, das im Bebauungsplan
als Grünfläche festgesetzt werden soll. In dieser Grünfläche ist auch weiterhin
die Zufahrt zu der Kleingartenanlage möglich. Konzept Im Geltungsbereich des Bebauungsplans soll der
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2008, § 4608 zum
Einzelhandels- und Zentrenkonzept umgesetzt werden. Danach sollen neue
großflächige Einzelhandelseinrichtungen nur noch in dafür geeigneten Lagen,
z.B. in den zentralen Versorgungsbereichen der Ortsteile, zugelassen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt außerhalb von Versorgungsbereichen
oder vorhandenen Einzelhandelsagglomerationen. Daher soll hier Einzelhandel
ausgeschlossen werden. Gleichzeitig folgt der Bebauungsplan der Vorgabe des
Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 13.05.2004, § 7268
zum Gewerbeflächenentwicklungsprogramm, wonach unter anderem die Flächen im
Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes der Industrie und dem Gewerbe
vorbehalten bleiben sollen. In dem vorliegenden Strukturkonzept sind die
beabsichtigten Vorgaben für den Bebauungsplan dargestellt. Auf der Grundlage
dieses Strukturkonzeptes soll der Bebauungsplan ausgearbeitet werden. Die Verkehrsführung und die Aufteilung zwischen
Verkehrs- und Bauflächen bleiben unverändert. Der überwiegende Teil des
Plangebietes soll wie bisher als Industriegebiet festgesetzt werden. Die
Grundstücke entlang der östlichen und der südlichen Grenze des Plangebiets
werden als Gewerbegebiet festgesetzt. Dies entspricht dem Charakter der
Betriebe, die sich dort bereits befinden. In Zukunft können sich dort erheblich
störende Betriebe oder solche, die der Störfallverordnung unterliegen, nicht
neu ansiedeln. Damit wird planungsrechtlich ein besserer Übergang zu den in der
Nähe vorhandenen Wohnnutzungen erreicht. Die Wohnsiedlungen in der Max-Eyth-Straße,
Pfortenstraße und Konstanzer Straße sind nur ca. 100 - 150 m von den gewerblich
genutzten Grundstücken entfernt. Die südöstlich an den Geltungsbereich anschließende
Fläche bis zur Dieburger Straße ist als Wohnbaulandreserve für eine
mittelfristige Entwicklung vorgesehen. Dafür soll ein eigener Bebauungsplan
aufgestellt werden. Aus diesem Grund ist auch hier ein abgestufter Übergang zu
den gewerblichen Nutzungen erforderlich. Durch die Festsetzung als Gewerbe- oder
Industriegebiet ist nach § 11 der geltenden Baunutzungsverordnung (BauNVO)
großflächiger Einzelhandel, d.h. in der Regel ab 1.200 m2 Geschossfläche, nicht
mehr zulässig. Jedoch kann auch eine vermehrte Ansiedlung von kleineren
Einzelhandelsbetrieben negative Auswirkungen auf Versorgungsbereiche in der
Umgebung haben. Derzeit ist im Rahmen der Bauberatung festzustellen, dass im
Auftrag von verschiedenen Discountern vermehrt Grundstücke für den Bau von
Geschäften mit einer Geschossfläche knapp unter der o.g. Regelvermutungsgrenze
gesucht werden. Daher soll im Geltungsbereich des Bebauungsplans auch die
Errichtung von nicht-großflächigen Einzelhandelsgeschäften ausgeschlossen
werden. Die vorhandenen Läden, ALDI und
Bäckerei Eifler in der Ferdinand-Porsche-Straße und der Restpostenverkauf der
Fa. Neckermann in der Adam-Opel-Straße genießen Bestandsschutz. Damit ist auch
die Sicherung der Flächen für eine gewerblich-industrielle Entwicklung
gewährleistet Das Maß der Nutzung wird mit einer
GRZ von 0,8 und einer Baumassenzahl von 9,0 festgelegt und vereinheitlicht.
Dies bedeutet für einige Grundstücke eine geringfügige Erhöhung der Ausnutzung
(bisherige GRZ 0,7). Da ein großer Teil der vorhandenen Gebäude Lagerhallen
o.ä. mit unterschiedlichsten Raumhöhen sind, wird die Anzahl der Geschosse
nicht vorgeschrieben. Im Rahmen der weiteren Ausarbeitung sollen noch maximale
Gebäudehöhen festgeschrieben werden. Die Straßenflächen bleiben unverändert. Von der
Ferdinand-Porsche-Straße führen drei Fußwege in den angrenzenden Grünzug. Diese
sollen als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzt werden.
Übernommen wird auch die Baugrenze zu den Straßen hin. Daraus ergibt sich ein 5
m tiefer Vorgartenbereich, der jetzt bereits überwiegend vorhanden ist. Die
entlang der Ferdinand-Porsche-Straße z.T. vorhandenen Baumreihen sollen
fortgesetzt und ergänzt werden. Festsetzungen zur Begrünung von Fassaden und
Dächern sind ebenfalls vorgesehen, um, soweit das in einem Industrie- und
Gewerbegebiet mit einem schon vorhandenen hohen Versiegelungsgrad möglich ist,
positive klimatische Effekte zu erzielen. Im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) ist der
Geltungsbereich des Bebauungsplans zum größten Teil als Gewerbliche Baufläche
dargestellt. Lediglich im Nordosten, östlich des Grundstücks Adam-Opel-Straße
18, ist eine kleine Fläche für Wohnen dargestellt. Im Regionalen
Flächennutzungsplan (RegFNP), der derzeit aufgestellt wird, soll diese Fläche
als Grünfläche dargestellt werden. Im gültigen FNP verläuft entlang der
östlichen Grenze des Geltungsbereichs eine überörtliche Verkehrsfläche. Diese
ist im Entwurf des RegFNP nicht mehr enthalten. Anlage 1 (ca.
770 KB)
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 12.08.2013, M 138
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket:
27.01.2010 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR
11 am 08.02.2010, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 13 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.02.2010, TO I, TOP
53 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 13 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
38. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 09.02.2010, TO I, TOP 14
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 13 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
41. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2010, TO II, TOP 17
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 13 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
39. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.03.2010, TO I, TOP
45 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 13 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
39. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 16.03.2010, TO I, TOP 20
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 13 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FREIE WÄHLER und NPD (= Annahme) 42. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 23.03.2010, TO II, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 13 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
42. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 25.03.2010, TO II, TOP 26
Beschluss: Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER,
REP und NPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en):
§ 7860, 42. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 25.03.2010 Aktenzeichen: 61 00