Bebauungsplan Nr. 873 - Ferdinand-Porsche-Straße
Begründung
Ferdinand-Porsche-Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 127 vom 20.06.2016 "Bebauungsplan Nr. 873 - Ferdinand-Porsche-Straße" wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass bei der Art der baulichen Nutzung im Textteil zum Bebauungsplan Nr. 873 in die Liste der nicht zulässigen Nutzungen bei Ziffer 1.1. und 1.2 jeweils "Betriebe des Beherbergungswesens" aufgenommen werden. Begründung: In Hinblick auf die im Plangebiet zulässigen Nutzungen ist es sinnvoll, Betriebe des Beherbergungswesens auszuschließen.
Inhalt
Antrag vom 09.11.2016, NR 160
Betreff: Bebauungsplan Nr. 873 - Ferdinand-Porsche-Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 127 vom 20.06.2016 "Bebauungsplan Nr. 873 - Ferdinand-Porsche-Straße" wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass bei der Art der baulichen Nutzung im Textteil zum Bebauungsplan Nr. 873 in die Liste der nicht zulässigen Nutzungen bei Ziffer
- und 1.2 jeweils "Betriebe des Beherbergungswesens" aufgenommen werden. Begründung: In Hinblick auf die im Plangebiet zulässigen Nutzungen ist es sinnvoll, Betriebe des Beherbergungswesens auszuschließen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.06.2016, M 127 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 16.11.2016
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
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