Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 - Riedberg-Altkönigblick: Planung der weiteren Sportflächenplanung nicht gefährden
Begründung
Riedberg-Altkönigblick: Planung der weiteren Sportflächenplanung nicht gefährden Im Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 - Riedberg-Altkönigblick - sind östlich der "Altenhöferallee" Flächen für den Gemeinbedarf - Sportanlage - dargestellt (Block 4 231). Östlich daran schließen sich eine private Grünfläche - Freizeitgärten - und eine öffentliche Grünfläche an. Der Stellungnahme des Magistrats vom 23. Januar 2012, ST 139, zufolge steht bislang nicht fest, für welche Sportarten diese Fläche genutzt werden soll. In der Stellungnahme heißt es dazu: "Belastbare Aussagen zum Zeitpunkt der Realisierung und Fertigstellung von Sport- und Freizeitnutzungen östlich der Altenhöferallee kann der Magistrat derzeit nicht treffen. Die Planung steht in Abhängigkeit zur weiteren Bevölkerungsentwicklung am Riedberg und sollte die zum Zeitpunkt der Realisierung aktuell vorhandenen Sport- und Bewegungsbedarfe der Riedberger Bevölkerung aufgreifen. Für die Zeit des Planungsprozesses hat der Magistrat einer Zwischennutzung der Fläche für eine Containeranlage als Kindertagesstätte zugestimmt. Die Nutzung ist vorläufig bis Ende 2015 genehmigt." Vor Ort ist wiederholt der Wunsch nach einer Leichtathletikfläche geäußert geworden. Da es auf dem Riedberg durch das Gymnasium Riedberg, das (provisorische) Oberstufengymnasium und die zwei Grundschulen auch einen nicht unerheblichen Bedarf aus dem Bereich des Schulsports geben dürfte, scheint diese Forderung berechtigt zu sein. Hinzu kommt, dass in einem Stadtteil mit bis zu 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sicherlich nicht "nur" Interesse an Ballsportarten bestehen dürfte. Für diesen Sportbereich gibt es auf der vom SC Riedberg e. V. genutzten Anlage westlich der "Altenhöferallee" zwei Großspielfelder mit Natur- und Kunstrasen, eine Soccer-Arena und zusätzliche Flächen für Trendsportarten. Daher sollten im Zuge der Überarbeitung der Bauleitplanung für diesen Teilbereich des Riedbergs zumindest keine Festsetzungen getroffen werden, die dem Bau einer Leichtathletikanlage mit einer 400-Meter-Bahn entgegenstehen. Aufgrund der begrenzten Größe des nun ausgewiesenen Areals - es ist etwa 100 . 100 Meter groß - besteht aber die Gefahr, dass eine Leichtathletikfläche später nicht mehr realisiert werden kann. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Bau einer vollwertigen Leichtathletikanlage mit 400-Meter-Bahn auf den Flächen für den Gemeinbedarf östlich der "Altenhöferallee" (Block 4 231) nicht gefährdet wird bis eine Entscheidung über die endgültige Planung der weiteren Sportflächen auf dem Riedberg abgeschlossen ist.