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Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 - Riedberg-Altkönigblick: Planung der weiteren Sportflächenplanung nicht gefährden

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Riedberg-Altkönigblick: Planung der weiteren Sportflächenplanung nicht gefährden Im Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 - Riedberg-Altkönigblick - sind östlich der "Altenhöferallee" Flächen für den Gemeinbedarf - Sportanlage - dargestellt (Block 4 231). Östlich daran schließen sich eine private Grünfläche - Freizeitgärten - und eine öffentliche Grünfläche an. Der Stellungnahme des Magistrats vom 23. Januar 2012, ST 139, zufolge steht bislang nicht fest, für welche Sportarten diese Fläche genutzt werden soll. In der Stellungnahme heißt es dazu: "Belastbare Aussagen zum Zeitpunkt der Realisierung und Fertigstellung von Sport- und Freizeitnutzungen östlich der Altenhöferallee kann der Magistrat derzeit nicht treffen. Die Planung steht in Abhängigkeit zur weiteren Bevölkerungsentwicklung am Riedberg und sollte die zum Zeitpunkt der Realisierung aktuell vorhandenen Sport- und Bewegungsbedarfe der Riedberger Bevölkerung aufgreifen. Für die Zeit des Planungsprozesses hat der Magistrat einer Zwischennutzung der Fläche für eine Containeranlage als Kindertagesstätte zugestimmt. Die Nutzung ist vorläufig bis Ende 2015 genehmigt." Vor Ort ist wiederholt der Wunsch nach einer Leichtathletikfläche geäußert geworden. Da es auf dem Riedberg durch das Gymnasium Riedberg, das (provisorische) Oberstufengymnasium und die zwei Grundschulen auch einen nicht unerheblichen Bedarf aus dem Bereich des Schulsports geben dürfte, scheint diese Forderung berechtigt zu sein. Hinzu kommt, dass in einem Stadtteil mit bis zu 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sicherlich nicht "nur" Interesse an Ballsportarten bestehen dürfte. Für diesen Sportbereich gibt es auf der vom SC Riedberg e. V. genutzten Anlage westlich der "Altenhöferallee" zwei Großspielfelder mit Natur- und Kunstrasen, eine Soccer-Arena und zusätzliche Flächen für Trendsportarten. Daher sollten im Zuge der Überarbeitung der Bauleitplanung für diesen Teilbereich des Riedbergs zumindest keine Festsetzungen getroffen werden, die dem Bau einer Leichtathletikanlage mit einer 400-Meter-Bahn entgegenstehen. Aufgrund der begrenzten Größe des nun ausgewiesenen Areals - es ist etwa 100 . 100 Meter groß - besteht aber die Gefahr, dass eine Leichtathletikfläche später nicht mehr realisiert werden kann. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Bau einer vollwertigen Leichtathletikanlage mit 400-Meter-Bahn auf den Flächen für den Gemeinbedarf östlich der "Altenhöferallee" (Block 4 231) nicht gefährdet wird bis eine Entscheidung über die endgültige Planung der weiteren Sportflächen auf dem Riedberg abgeschlossen ist.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2013, OF 211/12 Betreff: Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 - Riedberg-Altkönigblick: Planung der weiteren Sportflächenplanung nicht gefährden Im Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 - Riedberg-Altkönigblick - sind östlich der "Altenhöferallee" Flächen für den Gemeinbedarf - Sportanlage - dargestellt (Block 4 231). Östlich daran schließen sich eine private Grünfläche - Freizeitgärten - und eine öffentliche Grünfläche an. Der Stellungnahme des Magistrats vom 23. Januar 2012, ST 139, zufolge steht bislang nicht fest, für welche Sportarten diese Fläche genutzt werden soll. In der Stellungnahme heißt es dazu: "Belastbare Aussagen zum Zeitpunkt der Realisierung und Fertigstellung von Sport- und Freizeitnutzungen östlich der Altenhöferallee kann der Magistrat derzeit nicht treffen. Die Planung steht in Abhängigkeit zur weiteren Bevölkerungsentwicklung am Riedberg und sollte die zum Zeitpunkt der Realisierung aktuell vorhandenen Sport- und Bewegungsbedarfe der Riedberger Bevölkerung aufgreifen. Für die Zeit des Planungsprozesses hat der Magistrat einer Zwischennutzung der Fläche für eine Containeranlage als Kindertagesstätte zugestimmt. Die Nutzung ist vorläufig bis Ende 2015 genehmigt." Vor Ort ist wiederholt der Wunsch nach einer Leichtathletikfläche geäußert geworden. Da es auf dem Riedberg durch das Gymnasium Riedberg, das (provisorische) Oberstufengymnasium und die zwei Grundschulen auch einen nicht unerheblichen Bedarf aus dem Bereich des Schulsports geben dürfte, scheint diese Forderung berechtigt zu sein. Hinzu kommt, dass in einem Stadtteil mit bis zu 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sicherlich nicht "nur" Interesse an Ballsportarten bestehen dürfte. Für diesen Sportbereich gibt es auf der vom SC Riedberg e. V. genutzten Anlage westlich der "Altenhöferallee" zwei Großspielfelder mit Natur- und Kunstrasen, eine Soccer-Arena und zusätzliche Flächen für Trendsportarten. Daher sollten im Zuge der Überarbeitung der Bauleitplanung für diesen Teilbereich des Riedbergs zumindest keine Festsetzungen getroffen werden, die dem Bau einer Leichtathletikanlage mit einer 400-Meter-Bahn entgegenstehen. Aufgrund der begrenzten Größe des nun ausgewiesenen Areals - es ist etwa 100 . 100 Meter groß - besteht aber die Gefahr, dass eine Leichtathletikfläche später nicht mehr realisiert werden kann. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Bau einer vollwertigen Leichtathletikanlage mit 400-Meter-Bahn auf den Flächen für den Gemeinbedarf östlich der "Altenhöferallee" (Block 4 231) nicht gefährdet wird bis eine Entscheidung über die endgültige Planung der weiteren Sportflächen auf dem Riedberg abgeschlossen ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.01.2013, M 14 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 347 2013 1. Der Vorlage M 14 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 347 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 211/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgende Sätze dem vierten Absatz des Tenors hinzugefügt werden: "Vom SC Riedberg e. V. ist wiederum der Wunsch nach einem Rugby- oder Kricketfeld geäußert worden. Auch dafür wäre die nunmehr festgesetzte Sportfläche nicht ausreichend." Weiterhin werden im fünften Absatz nach den Worten "400-Meter-Bahn" und "Leichtathletikfläche" sowie im letzten Absatz nach den Worten "400-Meter-Bahn" jeweils die Worte "oder einer ähnlich groß dimensionierten Sportanlage" eingefügt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) Die GRÜNE-Fraktion gibt zur Vorlage M 14 folgende Erklärung zu Protokoll: "Die zwischenzeitlich vollzogene reine Wohnbebauung (Reihenhäuser) im Sondergebiet Universitätsquartier steht im Widerspruch zu den dort angesetzten Schallschutzgrenzwerten eines Mischgebiets." zu 2. Einstimmige Annahme