Bebauungsplan Nr. 877 - An der Goetheruh/Nördlich Beckerwiese - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB -
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 21.06.2011, M
121 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 877 - An
der Goetheruh/Nördlich Beckerwiese - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1)
BauGB - Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.09.2010, §
8807 (NR 1988)
I.1 Im Stadtteil Oberrad
nördlich der Straße An der Goetheruh und nördlich des Waldspielparks Scheerwald
ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu
aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom
07.03.2011 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan soll Planungsrecht für die
Erweiterung der vorhandenen Sportanlage der Sportvereinigung SpVgg 05 Oberrad
um ein weiteres, dringend notwendiges, Spielfeld geschaffen werden. Durch die Erweiterung des
Sportflächenangebotes kann der Sportverein insbesondere seine hervorragende
Kinder- und Jugendarbeit weiterhin fortsetzen und zukünftig ausbauen. II. Der Magistrat wird ermächtigt, ohne einen
weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung
durchzuführen, da der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert ist.
Der Magistrat wird ermächtigt, den
Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der
öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten
Stellungnahme geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m.
§ 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht
berührt werden.
III. Der räumliche Geltungsbereich des in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 809 - Oberrad, Im Rübenfeld
(Freizeitgärten) - wird im Südosten an den Geltungsbereich des Bebauungsplans
Nr. 877 - An der Goetheruh / Nördlich Beckerwiese - angepasst. Begründung:
ÜBERSICHTSKARTE
Zu I. Bestand und städtebauliche Situation Der räumliche Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 877 - An der Goetheruh / Nördlich Beckerwiese - umfasst die
Flurstücke der Gemarkung 507, Flur 38, Flurstücksnummer 31, 32, 33, 34, 35 und
36. Das Gebiet hat eine Größe von ca. 1,42 ha und liegt im Außenbereich des
Ortsteils Oberrad. Im Norden
grenzt der Geltungsbereich an den Feldweg mit der Flurstücksnummer 29, östlich
angrenzend befindet sich eine Kleingartenanlage sowie ein öffentlicher
Parkplatz, im Süden wird er von der Straße An der Goetheruh und im Westen durch
eine landwirtschaftlich genutzte Fläche mit der Flurstücksnummer 37
begrenzt. Eigentümer der
Flurstücke Nummer 31 und 32 ist die Stadt Frankfurt am Main. Die Flurstücke 33,
34, 35 und 36 befinden sind im Privatbesitz. Die Fläche des Geltungsbereichs wird gegenwärtig als
landwirtschaftliche Fläche / Gartenland genutzt. Planungsrecht Der gültige Flächennutzungsplan des Umlandverbandes
Frankfurt am Main (jetzt Regionalverband FrankfurtRheinMain) in der Fasssung
der Bekanntmachung von 06.07.1987 weist diese Fläche als Grünfläche -
Sportanlage (ohne Hallenbauten) - aus. Im Entwurf zum in Aufstellung
befindlichen, bereits beschlossenen Regionalen Flächennutzungsplan des
Regionalverbandes FrankfurtRheinMain ist das Plangebiet als Grünfläche -
Sportanlage - dargestellt. Der Geltungs-bereich befindet sich innerhalb
des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt
am Main" Zone I. Gegenwärtig wird der Bereich planungsrechtlich nach
§ 35 BauGB (Außenbereich) beurteilt. Anlass, Ziele und Konzept Aufgrund attraktiver und bedarfsgerechter
Sportangebote und einer vorbildlichen Vereinsarbeit steigen die
Mitgliederzahlen der SpVgg 05 Oberrad stetig. Dieser Umstand macht eine
Erweiterung der vorhandenen Sportanlage um ein weiteres Spielfeld notwendig.
Mit diesem Spielfeld kann insbesondere die hervorragende Kinder- und
Jugendarbeit weiterhin in gebotenem Maß geleistet und sogar noch ausgebaut
werden. Im näheren Umfeld
der vorhandenen Sportanlage bietet sich die Fläche des Geltungsbereiches für
die Erweiterung an, da hier insbesondere die räumliche Nähe gegeben ist, die
Erschließung über die befahrbare Straße An der Goetheruh sowie den angrenzenden
öffentlichen Parkplatz gesichert und die geplante Nutzung bereits den
Darstellungen der Flächennutzungsplanung entspricht. Außerdem können durch die
räumliche Nähe die bereits vorhandenen Infrastruktureinrichtungen der
vorhandenen Sportanlage mit genutzt werden. Des Weiteren können häufig mit
Sportflächen einhergehende Probleme mit Lärmbelästigungen durch die
Standortwahl hier ausgeschlossen werden, da die vorhandene Wohnbebauung
ausreichend Abstand besitzt. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans mit der
Festsetzung "Fläche für den Gemeinbedarf - Sportanlage -" wird die Möglichkeit
eröffnet ein weiteres Spielfeld zur Verfügung stellen zu können. Zu III. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.
877 - An der Goetheruh / Nördlich Beckerwiese - befindet sich vollständig im
Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 809 - Oberrad, Im
Rübenfeld (Freizeitgärten) -, der die bestehenden Freizeitgärten im
Geltungsbereich planungsrechtlich sichern soll. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 809 wird an den Bebauungsplan Nr. 877 angepasst. Anlage 1_Lageplan (ca. 1,4 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
19.08.2011, OA 61
Antrag vom
05.08.2011, OF 55/5
Antrag vom
04.08.2011, OF 95/5
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
02.09.2010, NR 1988
Antrag vom
09.11.2015, OF
1178/5
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2015, OM 4749
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket:
29.06.2011 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.08.2011, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 121
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; Bunte (=
Enthaltung) 2. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.08.2011, TO I, TOP
23 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 121
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; Bunte (=
Enthaltung) 3. Sitzung des OBR 5
am 19.08.2011, TO I, TOP 59 Beschluss: Anregung OA 61 2011
1.
Der Vorlage M 121 wird zugestimmt.
2.
Die
Vorlage OF 55/5 wird abgelehnt. 3.
Die
Vorlage OF 95/5 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
beschlossen. Abstimmung: zu 1.
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Ablehnung); FAG und FREIE
WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme); FAG (= Enthaltung)
zu 3.
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Ablehnung); FAG
und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 3. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 23.08.2011, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage OA 61 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. Abstimmung: zu 1.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; Bunte (=
Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD
und FDP gegen LINKE., FREIE WÄHLER und Bunte (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 121 und OA 61 =
Annahme) 4. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 25.08.2011, TO II, TOP 32 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage OA 61 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. Abstimmung: zu 1.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP; Bunte (=
Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD
und FDP gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Bunte und REP (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en): § 547, 4. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 25.08.2011 Aktenzeichen: 61 00