Kein neues Spielfeld für SpVgg 05 Oberrad
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 10.12.2010, B 770
Betreff: Kein neues Spielfeld für SpVgg 05 Oberrad Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.09.2010, § 8807 - NR 1988 CDU und GRÜNE, NR 1955 SPD, A 1156 FAG, l. B 276/10 - Zu 2. An dem im letzten Bericht des Magistrats B 276 dargelegten Sachverhalt hat sich keine Änderung ergeben. Zu 3. Ein Enteignungsverfahren kann erst eingeleitet werden, wenn die planungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, d. h. erst dann, wenn ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan für diesen Bereich vorliegt. Der Magistrat wird gem. Beschluss der Stadtv.-Vers vom 30.09.2010, § 8807, für die Erweiterungsfläche der Sportanlage Beckerwiese einen Bebauungsplan aufstellen.