Sicherung des Trainingsbetriebs der Spvgg. 05 Oberrad hier: Genehmigung des Aufstellens von Toren in der Gemarkung 507, Flur 38, Flurstücke 31, 32, 33, 34, 35 und 36
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST
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Betreff: Sicherung des
Trainingsbetriebs der Spvgg. 05 Oberrad hier: Genehmigung des Aufstellens
von Toren in der Gemarkung 507, Flur 38, Flurstücke 31, 32, 33, 34, 35 und
36 Die genannten Grundstücke befinden
in Zone I des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in Frankfurt
am Main". Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet
sind dort nur mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde zulässig. Ein
Sportplatz im Landschaftsschutzgebiet der Zone I ist ohne einen rechtskräftigen
Bebauungsplan nicht genehmigungsfähig. Dies gilt auch für das Aufstellen von
Toren. Der Bebauungsplan Nr. 877 (An der
Goetheruh / Nördlich Beckerwiese) befindet sich seit 2011 im
Aufstellungsverfahren. Es gibt bisher keinen Planentwurf. Sobald der Bebauungsplan Planreife besitzt bzw.
Rechtskraft erlangt, kann die Untere Naturschutzbehörde auf Antrag die natur-
und landschaftsschutzrechtliche Genehmigung bzw. das Einvernehmen gegenüber der
Bauaufsicht für Vorhaben entsprechend der Zweckbestimmung des Bebauungsplanes
in Aussicht stellen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 27.11.2015, OM 4749