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Sicherung des Trainingsbetriebs der Spvgg. 05 Oberrad hier: Genehmigung des Aufstellens von Toren in der Gemarkung 507, Flur 38, Flurstücke 31, 32, 33, 34, 35 und 36

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 427 Betreff: Sicherung des Trainingsbetriebs der Spvgg. 05 Oberrad hier: Genehmigung des Aufstellens von Toren in der Gemarkung 507, Flur 38, Flurstücke 31, 32, 33, 34, 35 und 36 Die genannten Grundstücke befinden in Zone I des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in Frankfurt am Main". Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet sind dort nur mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde zulässig. Ein Sportplatz im Landschaftsschutzgebiet der Zone I ist ohne einen rechtskräftigen Bebauungsplan nicht genehmigungsfähig. Dies gilt auch für das Aufstellen von Toren. Der Bebauungsplan Nr. 877 (An der Goetheruh / Nördlich Beckerwiese) befindet sich seit 2011 im Aufstellungsverfahren. Es gibt bisher keinen Planentwurf. Sobald der Bebauungsplan Planreife besitzt bzw. Rechtskraft erlangt, kann die Untere Naturschutzbehörde auf Antrag die natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigung bzw. das Einvernehmen gegenüber der Bauaufsicht für Vorhaben entsprechend der Zweckbestimmung des Bebauungsplanes in Aussicht stellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2015, OM 4749