Sportfördermittel hier: konsumtive Maßnahmen vereinseigener Sportstättenbau - Frankfurter Turnverein 1860
Beschlussvorschlag
- Es wird zugestimmt, dass dem Frankfurter Turnverein 1860 für den Einbau von Brandschutztüren und den Austausch des Blockheizkraftwerks ein Zuschuss von 39.270,00 € bewilligt wird.
- Die Mittel hierfür stehen in der Produktgruppe 21.16 Sportförderung (Kontengruppe 71 - Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben) zur Verfügung. Mit der Maßnahme sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden.
Begründung
A. Allgemeines
Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinien bei größeren Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten zu unterstützen und damit sicher zu stellen, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten. Für die Vereinsturnhalle des Frankfurter Turnverein 1860 wurde ein Brandschutzgutachten erstellt. In diesem wurde festgestellt, dass mehrere Brandschutztüren aus Sicherheitsgründen einzubauen sind. Bei dem aus dem Jahr 2008 stammenden Blockheizkraftwerk waren in den letzten Jahren viele Reparaturen notwendig geworden. Daher soll dieses erneuert werden, um einen potentiellen Ausfall der Heizung im Winter zu verhindern.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Durch den Einbau der Brandschutztüren beim Frankfurter Turnverein 1860 werden die nötigen Maßnahmen aus dem Brandschutzgutachten durchgeführt und die Sicherheit in der Vereinsturnhalle erhöht. Mit dem Austausch des Blockheizkraftwerks wird die Wärmeversorgung gesichert.
D. Klimaschutz
{"jahresertraege": "keine", "zuwendungshoehe": "Der vorliegende Antrag des Frankfurter Turnverein 1860 wurde geprüft. Bei einem Jugendanteil von 46,42 % und einer Zuschusshöhe von 50% der zuwendungsfähigen Kosten von 78.539,56 € beträgt der städtische Zuschuss 39.270,00 €. Der Zuschussbetrag von 39.270,00 € ist zur ordnungsgemäßen Weiterführung der Vereinsarbeit erforderlich.", "jahresfolgekosten": {"kapitalkosten": {"abschreibung": "keine", "kalkulatorische_verzinsung": "keine"}, "sachliche_folgekosten": "keine", "personelle_folgekosten": "keine"}, "leistungen_dritter": "keine", "zugehoerige_kosten": "keine", "finanzierungsbedarfszeitraum": "Für die Maßnahme wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von insgesamt 39.270,00 € nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam.", "stellenplanmaessige_auswirkungen": "keine"}