a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden! Bericht des Magistrats vom 05.03.2010, B 163
Vorlagentyp: OA
Inhalt
Anregung vom 13.04.2010, OA 1101 entstanden aus Vorlage: OF 606/16 vom 12.04.2010
Betreff: a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden! Bericht des Magistrats vom 05.03.2010, B 163 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Bericht B 163 vom 05.03.2010 wird zurückgewiesen.
- Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht B 163 zu ergänzen sowie zu prüfen und zu berichten, welche Konsequenzen der Magistrat aus seinem als Anlage zur B 163 aufgeführten Bericht zieht, der auf die Bevölkerung wie ein ungeheures Bedrohungsszenario vor dem Hintergrund des Ausbaus des Flughafens wirkt und der zwar die erheblichen Beeinträchtigungen und Schädigungen der Gesundheit relativ umfassend darstellt, aber keinerlei Folgerungen aus den vorgetragenen Bedenken und Problemanalysen erkennen lässt. Begründung: Es stellt sich die Frage, ob der Magistrat noch seinem verfassungsrechtlichem Auftrag nachkommt, die Bürger vor Tod und Krankheit zu schützen oder ob er diese Aufgabe den Interessen der Flugindustrie gänzlich unterordnet. Dabei sind in diesem Bericht die Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Fluglärm nur am Rande erwähnt, sie verschärfen aber die hier angesprochene Problematik. Die Anlage zum Bericht B 163 listet die Flugverkehrsemissionen in Tonnen pro Jahr für die Ist-Situation 2005 (also von vor fünf Jahren!) auf und stellt sie in den Zusammenhang mit dem "Planungsfall 2020", der von 700.000 Flugbewegungen ausgeht, ungeachtet der Tatsache, dass die "Betonkapazität" circa eine Million Flugbewegungen zulässt. Es werden zu den einzelnen Emissionen die gesundheitlichen Auswirkungen dargestellt und dann die Ist-Situation mit dem "Planungsfall" verglichen, und zwar sowohl für Hessen als auch für den Ballungsraum Rhein-Main und schließlich für die Stadt Frankfurt. Die Prozentzahl betrifft den Anteil des Flugverkehrs an den Gesamtemissionen des betreffenden Stoffes. Beispielhaft ergeben sich folgende Erkenntnisse: Gift Auswirkungen Anteil Frankfurt 2005 Steigerungsrate 2020 Schwefeldioxid Augen, obere Atemwege, Infektanfälligkeit 185 t = 10% + 112% Kohlenmonoxid Kopfschmerzen, Übelkeit, größere Mengen führen zum Tod 2.597 t =16% + 139% Benzol Schwindel, Erbrechen, Bewusstlosigkeit, Schädigung des Knochenmarks, der Leber und der Nieren, Leukämie 9 t= 13% + 65% m/p-Xyol Störungen des Zentralnervensystems 9t= 15% + 65% Stickstoffdioxid Asthma bei Kindern bis hin zu Krankenhauseinweisungen, Allergien 2.900 t = 28% + 110% Allein die hier in Kurzform ausgewertete Anlage zeigt, welche negativen Auswirkungen des Flughafenausbaus die Bevölkerung Frankfurts offensichtlich hinnehmen soll, und dies ohne Berücksichtigung des krankmachenden Fluglärms. Wie kann es sein, dass ein Magistrat die Risiken für die Menschen detailliert auflistet, ohne im geringsten darauf einzugehen, wie die hier lebenden Bürgerinnen und Bürger damit umgehen sollen? Der Magistrat ist aufgefordert, sich zu seiner Verantwortung gegenüber seinen Wählern zu äußern, eine Bewertung der Situation abzugeben und daraus Schlussfolgerungen für stadtpolitische Maßnahmen zu ziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2010, B 163 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 21.04.2010