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Erhebungszeiträume von stofflichen Flugverkehrsemissionen

Vorlagentyp: NR SPD

Begründung

Flugverkehrsemissionen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistratsvortrag M 107/11 vom
  2. Juni 2011 wird abgelehnt.
  3. Der Magistrat wird aufgefordert, sich einzusetzen, dass der Erhebungszyklus des Hessischen Emissionskatasters, möglichst alle zwei Jahre, verkürzt wird.
  4. Der Magistrat synchronisiert seine Berichte mit denen des Hessischen Emissionskatasters und berichtet zukünftig auch alle zwei Jahre.
  5. Der nächste Bericht soll ein halbes Jahr nach der Inbetriebnahme der neuen Landebahn erfolgen. Begründung: Der Magistrat begründet die Aufhebung der jährlichen Berichtspflicht mit der fehlenden Datenlage, weil nämlich das Hessische Emissionskataster in der Regel nur alle sechs Jahre neue Daten erhebt. Darum will er zukünftig alle fünf Jahre berichten. Das Ergebnis wäre, dass alle dreißig Jahre ein Magistratsbericht auf einer aktuellen Datenbasis erfolgen würde, weil nur dann die Erhebung der Daten durch das Kataster mit der Berichtserstellung synchron wäre. Wegen der Inbetriebnahme der neuen Landebahn am Frankfurter Flughafen ist ein neuer Bericht zeitnah indiziert. Weitere Berichte sollten synchron erstellt werden. Eine sechsjährige Pause zwischen den Berichten ist nicht sinnvoll.

Inhalt

Antrag vom 10.08.2011, NR 58

Betreff: Erhebungszeiträume von stofflichen Flugverkehrsemissionen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistratsvortrag M 107/11 vom

  2. Juni 2011 wird abgelehnt.

  3. Der Magistrat wird aufgefordert, sich einzusetzen, dass der Erhebungszyklus des Hessischen Emissionskatasters, möglichst alle zwei Jahre, verkürzt wird.

  4. Der Magistrat synchronisiert seine Berichte mit denen des Hessischen Emissionskatasters und berichtet zukünftig auch alle zwei Jahre.

  5. Der nächste Bericht soll ein halbes Jahr nach der Inbetriebnahme der neuen Landebahn erfolgen. Begründung: Der Magistrat begründet die Aufhebung der jährlichen Berichtspflicht mit der fehlenden Datenlage, weil nämlich das Hessische Emissionskataster in der Regel nur alle sechs Jahre neue Daten erhebt. Darum will er zukünftig alle fünf Jahre berichten. Das Ergebnis wäre, dass alle dreißig Jahre ein Magistratsbericht auf einer aktuellen Datenbasis erfolgen würde, weil nur dann die Erhebung der Daten durch das Kataster mit der Berichtserstellung synchron wäre. Wegen der Inbetriebnahme der neuen Landebahn am Frankfurter Flughafen ist ein neuer Bericht zeitnah indiziert. Weitere Berichte sollten synchron erstellt werden. Eine sechsjährige Pause zwischen den Berichten ist nicht sinnvoll.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.06.2011, M 107 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 17.08.2011

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