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Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 20.04.2012, M 103 Betreff: Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I. Es dient zur Kenntnis, dass Verhandlungen zwischen der Frankfurt School of Finance & Management und dem Land Hessen mit dem Ziel geführt werden, das Grundstück Adickesallee Nr. 32-34 (ehemals Standort der Oberfinanzdirektion) der Hochschule als neuen Standort zur Verfügung zu stellen. Es dient weiter zur Kenntnis, dass die Hochschule bei erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen den bisherigen Standort an der Sonnemannstraße 9-11 aufgeben wird. II. Der Magistrat wird beauftragt, die vorgenannte Verlagerung stadtplanerisch und - soweit erforderlich - auch liegenschaftlich zu unterstützen. III.1 Für das Gebiet nördlich der Adickesallee zwischen den Einmündungen Bertramstraße und Eckenheimer Landstraße - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion in Frankfurt am Main - Nordend ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 27.02.2012 zum Aufstellungsbeschluss. III.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, auf dem Grundstück der ehemaligen Oberfinanzdirektion einen Standort für eine Hochschule mit den zugehörigen Einrichtungen zu entwickeln. Für die westlich anschließenden Grundstücke sind die planerischen Voraussetzungen für ein gemischt genutztes Stadtquartier mit einem hohen Anteil von Wohnnutzungen zu schaffen. Das Grundstück Adickesallee / Eckenheimer Landstraße ist als Reservefläche für die Deutsche Nationalbibliothek zu sichern. III.3 Dem vorgelegten Rahmenkonzept vom 27.02.2012 wird als Grundlage der weiteren Bebauungsplanung zugestimmt. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu III. Das Plangebiet liegt nördlich des Alleenrings im Stadtteil Nordend-West. Der Allenring, der die gründerzeitlichen Stadterweiterungen umschließt, dient in diesem Bereich als Rückgrat für eine Reihe von bedeutsamen öffentlichen Nutzungen. Die Deutsche Nationalbibliothek, der Campus Westend mit der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, das neue Polizeipräsidium, der Hauptfriedhof, das Bürgerhospital, das St. Marien Krankenhaus und die Fachhochschule Frankfurt befinden sich in unmittelbarer Nähe. Als vierstreifige Grundnetzstraße führt der Alleenring direkt zur westlich anschließenden Bundesautobahn 66. Die Frankfurt School of Finance & Management blickt auf einen erfolgreichen Entwicklungsprozess zurück. Mit ihren Angeboten von berufsbegleitenden Bildungsabschlüssen, Seminaren bis hin zu firmenspezifischen Trainingsangeboten bildet sie einen bedeutenden Baustein der Hochschullandschaft der Rhein-Main-Region. Mittelbar trägt sie dazu bei, Frankfurts Position als wichtigster Finanzplatz in Kontinentaleuropa zu sichern und auszubauen. Das dynamische Wachstum der Dozenten- und Studentenzahlen hat zu der Notwendigkeit geführt, Nutzflächen außerhalb der Kerngebäude Sonnemannstraße 9-11 anzumieten und einen neuen Standort zu suchen, der auch das für die Zukunft angestrebte Wachstum ermöglicht. Im Rahmen einer intensiven Suche nach einem neuen Standort im Stadtgebiet fiel die Wahl auf das Gelände der ehemaligen Oberfinanzdirektion. Die Frankfurt School of Finance & Management führt deshalb intensive Verhandlungen mit dem Land Hessen bezüglich ihrer Verlagerung. Die zentrale Lage, die hervorragende Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Nahverkehr und dem Individualverkehr, die Grundstücksgröße und der Zuschnitt sowie die einheitlichen Eigentumsverhältnisse entsprechen den Anforderungen der Hochschule. Darüber hinaus besteht hier die Chance, die für die Hochschulnutzungen erforderlichen großen Gebäudekubaturen stadtverträglich in die Reihe der großen öffentlichen Nutzungen am Alleenring einzufügen und in Verbindung mit dem parkartigen südlichen Freibereich einen Campus mit unverwechselbarem städtebaulichen Profil zu schaffen. Das Gebäude der ehemaligen Oberfinanzdirektion wurde 1954-55 errichtet. Es ist ein bedeutendes Kulturdenkmal der städtebaulichen Phase des Aufbaus und der Erweiterung der Stadt nach dem Zweiten Weltkrieg. Dennoch ist seine vollständige Erhaltung in Frage gestellt, weil es mit Schadstoffen belastet ist, die eine umstandslose Weiternutzung ausschließen. Auch konnte bisher kein Konzept für eine denkmalgerechte Sanierung erarbeitet werden. Wie eine Entscheidung der Denkmalschutzbehörden ausgeht, ist indes für das Bebauungsplanverfahren nicht relevant. Im Sinne eines städtebaulichen Denkmalschutzes soll das Bebauungsplanverfahren die große Freifläche vor dem Kulturdenkmal sichern und für den Fall einer weitgehenden Aufgabe des Kulturdenkmals festsetzen, dass ein Nachfolgegebäude mit identischer Länge und Höhe gebaut wird. Dabei würde das aufgeständerte Kantinengebäude voraussichtlich erhalten bleiben können. Um die Nutzung Hochschule zu sichern, soll das Grundstück als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hochschule entwickelt werden. Frankfurt hat aktuell einen hohen Bedarf an zusätzlichen Wohnungen. Bis zum Jahr 2030 soll die Bevölkerung nach Berechnungen des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen um etwa weitere 42.000 Personen zunehmen. Der steigenden Nachfrage nach Wohnraum soll mit Schaffung attraktiven Wohnraums begegnet werden. Der Standort an der Adickesallee kann dafür einen wichtigen Beitrag leisten. Die westlich der ehemaligen Oberfinanzdirektion gelegenen Grundstücke des Bundes und des Landes Hessen sollen insofern als Misch- und Kerngebiet für Wohnungen und Nutzungen, welche das Wohnen und die Hochschule sinnvoll ergänzen, gesichert werden. Im Bereich an der Bertramstraße soll der Wohnanteil in einem Mischgebiet ungefähr 60 Prozent betragen. Das direkt westlich an die geplante Hochschule angrenzende Grundstück ist für "hochschulaffine", ergänzende Nutzungen geeignet. Der angestrebte Wohnanteil soll daher dort "nur" ungefähr 30 Prozent betragen, um zusätzlich Nutzungen wie Gastronomie, Kindertagesstätte, Studentenwohnheim, kleinere Läden für den täglichen Bedarf und Hotel (z.B. für Seminarteilnehmer der Hochschule) aufnehmen zu können. Die von Süden auf die Adickesallee stoßenden Straßen (Stettenstraße und Frauensteinstraße) sollen stadträumlich nach Norden in den Geltungsbereich verlängert werden und so die zukünftige Bebauung gliedern und die interne Erschließung aufnehmen. Das stadträumliche Konzept zeichnet sich ansonsten dadurch aus, dass der Platz vor dem Polizeipräsidium und die Freifläche vor der ehemaligen Oberfinanzdirektion hervorgehoben werden, indem der Zwischenbereich und der östlich anschließende Bereich als Straßenräume mit Baufluchten parallel zur Adickesallee enger gefasst werden. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung des Alleenrings und der daraus resultierenden Immissionen wird angestrebt, die Wohnnutzung erst in zweiter Reihe hinter einer Pufferbebauung von weniger sensiblen gewerblichen Nutzungen zu entwickeln. Die Notwendigkeit und Wirksamkeit eines solchen Konzeptes wird im Bebauungsplanverfahren zu untersuchen sein. Der östliche Bereich des Plangebietes an der Eckenheimer Landstraße soll für die Erweiterung der Deutschen Nationalbibliothek als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Bibliothek gesichert werden. Großflächiger Einzelhandel und Vergnügungsstätten sollen im gesamten Geltungsbereich ausgeschlossen werden. Der regionale Flächennutzungsplan (RegFNP), in Kraft getreten am 17.10.2011, stellt die Geltungsbereichsfläche überwiegend als "gemischte Baufläche - Bestand" und im Osten als Fläche für den Gemeinbedarf dar. Da in gemischten Bauflächen auch Anlagen für kulturelle Zwecke zulässig sind, kann das Sondergebiet - Hochschule als aus dem RegFNP entwickelt angesehen werden. Die Planung ist somit an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung angepasst. Für den Bereich des Plangebietes gelten die Fluchlinienpläne F1727 Bl1 vom 04.02.1957 und F1820 vom 18.12.1961, die lediglich Aussagen zu Straßen- und Baufluchtlinien enthalten. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich für das Plangebiet im Übrigen nach § 34 BauGB. Im Südosten grenzt der am 14.01.1986 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 462 unmittelbar an das Plangebiet an, der u.a. die Fläche der Deutschen Nationalbibliothek planungsrechtlich sichert. Südlich der Adickesallee schließt darüber hinaus die am 28.11.2000 in Kraft getretene Erhaltungssatzung Nr. 39 - Nordend I an das Plangebiet an. In Zusammenarbeit mit der Frankfurt School of Finance & Management soll ein Wettbewerb durchgeführt werden mit einem städtebaulichen Teil für den gesamten Geltungsbereich. Ziel ist dabei, das vorgelegte Rahmenkonzept anhand eines konkreten städtebaulichen Entwurfs in seinen Aussagen zu überprüfen und zu ergänzen, insbesondere die stadträumliche Rhythmisierung der Adickesallee und die angedachte Wegeverbindung / Sichtachse zur städtischen Pietät in der Eckenheimer Landstraße. Die genannten Entwicklungsabsichten machen es erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen. Anlage _Lageplan (ca. 2,1 MB) Anlage _Rahmenkonzept (ca. 3,5 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.05.2012, OF 199/3 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.09.2012, OA 264 Anregung vom 14.03.2013, OA 346 Vortrag des Magistrats vom 21.02.2014, M 51 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3, 4 Versandpaket: 25.04.2012 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 4 am 08.05.2012, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 103 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.05.2012, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 103 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FREIE WÄHLER, REP und Stv. Ochs (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD (= Enthaltung) 11. Sitzung des OBR 3 am 24.05.2012, TO I, TOP 35 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 199/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.05.2012, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 103 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.05.2012, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 103 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, REP und Stv. Ochs gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) 12. Sitzung des OBR 3 am 21.06.2012, TO I, TOP 35 Beschluss: 1. Die Vorlage M 103 wird zurückgestellt, bis die Vorstellung der Pläne für die Bebauung des Areals Adickesallee im Ortsbeirat stattfindet. 2. Die Vorlage OF 199/3 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 23.08.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 103 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER Beschlussausfertigung(en): § 1743, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012 Aktenzeichen: 61 00

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