Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 20.04.2012, M 103 Betreff: Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich
Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion - hier:
Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I. Es dient zur
Kenntnis, dass Verhandlungen zwischen der Frankfurt School of Finance &
Management und dem Land Hessen mit dem Ziel geführt werden, das Grundstück
Adickesallee Nr. 32-34 (ehemals Standort der Oberfinanzdirektion) der
Hochschule als neuen Standort zur Verfügung zu stellen. Es dient weiter zur
Kenntnis, dass die Hochschule bei erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen den
bisherigen Standort an der Sonnemannstraße 9-11 aufgeben wird. II. Der Magistrat wird beauftragt, die vorgenannte
Verlagerung stadtplanerisch und - soweit erforderlich - auch liegenschaftlich
zu unterstützen.
III.1 Für das Gebiet nördlich der
Adickesallee zwischen den Einmündungen Bertramstraße und Eckenheimer Landstraße
- Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion in Frankfurt am Main - Nordend
ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden
Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 27.02.2012 zum
Aufstellungsbeschluss. III.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen dafür geschaffen werden, auf dem Grundstück der ehemaligen
Oberfinanzdirektion einen Standort für eine Hochschule mit den zugehörigen
Einrichtungen zu entwickeln. Für die westlich anschließenden Grundstücke sind die
planerischen Voraussetzungen für ein gemischt genutztes Stadtquartier mit einem
hohen Anteil von Wohnnutzungen zu schaffen. Das Grundstück Adickesallee /
Eckenheimer Landstraße ist als Reservefläche für die Deutsche
Nationalbibliothek zu sichern. III.3 Dem vorgelegten Rahmenkonzept vom 27.02.2012
wird als Grundlage der weiteren Bebauungsplanung zugestimmt. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu III. Das Plangebiet liegt nördlich des Alleenrings im
Stadtteil Nordend-West. Der Allenring, der die gründerzeitlichen
Stadterweiterungen umschließt, dient in diesem Bereich als Rückgrat für eine
Reihe von bedeutsamen öffentlichen Nutzungen. Die Deutsche Nationalbibliothek,
der Campus Westend mit der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, das neue
Polizeipräsidium, der Hauptfriedhof, das Bürgerhospital, das St. Marien
Krankenhaus und die Fachhochschule Frankfurt befinden sich in unmittelbarer
Nähe. Als vierstreifige Grundnetzstraße
führt der Alleenring direkt zur westlich anschließenden Bundesautobahn 66.
Die Frankfurt School of Finance & Management
blickt auf einen erfolgreichen Entwicklungsprozess zurück. Mit ihren Angeboten
von berufsbegleitenden Bildungsabschlüssen, Seminaren bis hin zu
firmenspezifischen Trainingsangeboten bildet sie einen bedeutenden Baustein der
Hochschullandschaft der Rhein-Main-Region. Mittelbar trägt sie dazu bei,
Frankfurts Position als wichtigster Finanzplatz in Kontinentaleuropa zu sichern
und auszubauen.
Das dynamische Wachstum der
Dozenten- und Studentenzahlen hat zu der Notwendigkeit geführt, Nutzflächen
außerhalb der Kerngebäude Sonnemannstraße 9-11 anzumieten und einen neuen
Standort zu suchen, der auch das für die Zukunft angestrebte Wachstum
ermöglicht. Im Rahmen einer intensiven Suche nach
einem neuen Standort im Stadtgebiet fiel die Wahl auf das Gelände der
ehemaligen Oberfinanzdirektion. Die Frankfurt School of Finance &
Management führt deshalb intensive Verhandlungen mit dem Land Hessen bezüglich
ihrer Verlagerung.
Die zentrale Lage, die
hervorragende Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Nahverkehr und dem
Individualverkehr, die Grundstücksgröße und der Zuschnitt sowie die
einheitlichen Eigentumsverhältnisse entsprechen den Anforderungen der
Hochschule. Darüber hinaus besteht hier die Chance, die für die
Hochschulnutzungen erforderlichen großen Gebäudekubaturen stadtverträglich in
die Reihe der großen öffentlichen Nutzungen am Alleenring einzufügen und in
Verbindung mit dem parkartigen südlichen Freibereich einen Campus mit
unverwechselbarem städtebaulichen Profil zu schaffen. Das Gebäude der ehemaligen Oberfinanzdirektion wurde
1954-55 errichtet. Es ist ein bedeutendes Kulturdenkmal der städtebaulichen
Phase des Aufbaus und der Erweiterung der Stadt nach dem Zweiten Weltkrieg.
Dennoch ist seine vollständige Erhaltung in Frage gestellt, weil es mit
Schadstoffen belastet ist, die eine umstandslose Weiternutzung ausschließen.
Auch konnte bisher kein Konzept für eine denkmalgerechte Sanierung erarbeitet
werden. Wie eine Entscheidung der Denkmalschutzbehörden ausgeht, ist indes für
das Bebauungsplanverfahren nicht relevant. Im Sinne eines städtebaulichen Denkmalschutzes soll
das Bebauungsplanverfahren die große Freifläche vor dem Kulturdenkmal sichern
und für den Fall einer weitgehenden Aufgabe des Kulturdenkmals festsetzen, dass
ein Nachfolgegebäude mit identischer Länge und Höhe gebaut wird. Dabei würde
das aufgeständerte Kantinengebäude voraussichtlich erhalten bleiben können.
Um die Nutzung Hochschule zu sichern, soll das
Grundstück als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hochschule entwickelt
werden. Frankfurt hat aktuell einen hohen
Bedarf an zusätzlichen Wohnungen. Bis zum Jahr 2030 soll die Bevölkerung nach
Berechnungen des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen um etwa weitere 42.000
Personen zunehmen. Der steigenden Nachfrage nach Wohnraum soll mit Schaffung
attraktiven Wohnraums begegnet werden. Der Standort an der Adickesallee kann
dafür einen wichtigen Beitrag leisten. Die westlich der ehemaligen Oberfinanzdirektion
gelegenen Grundstücke des Bundes und des Landes Hessen sollen insofern als
Misch- und Kerngebiet für Wohnungen und Nutzungen, welche das Wohnen und die
Hochschule sinnvoll ergänzen, gesichert werden. Im Bereich an der Bertramstraße
soll der Wohnanteil in einem Mischgebiet ungefähr 60 Prozent betragen. Das direkt westlich an die geplante Hochschule
angrenzende Grundstück ist für "hochschulaffine", ergänzende Nutzungen
geeignet. Der angestrebte Wohnanteil soll daher dort "nur" ungefähr 30 Prozent
betragen, um zusätzlich Nutzungen wie Gastronomie, Kindertagesstätte,
Studentenwohnheim, kleinere Läden für den täglichen Bedarf und Hotel (z.B. für
Seminarteilnehmer der Hochschule) aufnehmen zu können. Die von Süden auf die Adickesallee stoßenden Straßen
(Stettenstraße und Frauensteinstraße) sollen stadträumlich nach Norden in den
Geltungsbereich verlängert werden und so die zukünftige Bebauung gliedern und
die interne Erschließung aufnehmen. Das stadträumliche Konzept zeichnet sich ansonsten
dadurch aus, dass der Platz vor dem Polizeipräsidium und die Freifläche vor der
ehemaligen Oberfinanzdirektion hervorgehoben werden, indem der Zwischenbereich
und der östlich anschließende Bereich als Straßenräume mit Baufluchten parallel
zur Adickesallee enger gefasst werden. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung des Alleenrings
und der daraus resultierenden Immissionen wird angestrebt, die Wohnnutzung erst
in zweiter Reihe hinter einer Pufferbebauung von weniger sensiblen gewerblichen
Nutzungen zu entwickeln. Die Notwendigkeit und Wirksamkeit eines solchen
Konzeptes wird im Bebauungsplanverfahren zu untersuchen sein. Der östliche Bereich des Plangebietes an der
Eckenheimer Landstraße soll für die Erweiterung der Deutschen
Nationalbibliothek als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Bibliothek
gesichert werden.
Großflächiger Einzelhandel und
Vergnügungsstätten sollen im gesamten Geltungsbereich ausgeschlossen
werden. Der regionale Flächennutzungsplan
(RegFNP), in Kraft getreten am 17.10.2011, stellt die Geltungsbereichsfläche
überwiegend als "gemischte Baufläche - Bestand" und im Osten als Fläche für den
Gemeinbedarf dar. Da in gemischten Bauflächen auch Anlagen für kulturelle
Zwecke zulässig sind, kann das Sondergebiet - Hochschule als aus dem RegFNP
entwickelt angesehen werden. Die Planung ist somit an die Ziele der Raumordnung
und Landesplanung angepasst. Für den Bereich des Plangebietes gelten die
Fluchlinienpläne F1727 Bl1 vom 04.02.1957 und F1820 vom 18.12.1961, die
lediglich Aussagen zu Straßen- und Baufluchtlinien enthalten. Die Zulässigkeit
von Vorhaben richtet sich für das Plangebiet im Übrigen nach § 34
BauGB. Im Südosten grenzt der am 14.01.1986
in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 462 unmittelbar an das Plangebiet an,
der u.a. die Fläche der Deutschen Nationalbibliothek planungsrechtlich sichert.
Südlich der Adickesallee schließt darüber hinaus die am 28.11.2000 in Kraft
getretene Erhaltungssatzung Nr. 39 - Nordend I an das Plangebiet an.
In Zusammenarbeit mit der Frankfurt
School of Finance & Management soll ein Wettbewerb durchgeführt werden mit
einem städtebaulichen Teil für den gesamten Geltungsbereich. Ziel ist dabei,
das vorgelegte Rahmenkonzept anhand eines konkreten städtebaulichen Entwurfs in
seinen Aussagen zu überprüfen und zu ergänzen, insbesondere die stadträumliche
Rhythmisierung der Adickesallee und die angedachte Wegeverbindung / Sichtachse
zur städtischen Pietät in der Eckenheimer Landstraße. Die genannten Entwicklungsabsichten machen es
erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen. Anlage _Lageplan (ca. 2,1 MB) Anlage
_Rahmenkonzept (ca. 3,5 MB)
Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
10.05.2012, OF
199/3 dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
27.09.2012, OA 264
Anregung vom
14.03.2013, OA 346
Vortrag des
Magistrats vom 21.02.2014, M 51 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3, 4 Versandpaket:
25.04.2012 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 4
am 08.05.2012, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 103 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung LINKE.
10. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.05.2012, TO I, TOP
39 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 103 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP, FREIE WÄHLER, REP und Stv. Ochs (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung) NPD (= Enthaltung) 11. Sitzung des OBR 3
am 24.05.2012, TO I, TOP 35 Beschluss: 1. a) Die
Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 199/3 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 11. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 24.05.2012, TO II, TOP 14
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 103 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
Piraten 12. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 31.05.2012, TO II, TOP 20
Beschluss: Der Vorlage M 103 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER,
Piraten, REP und Stv. Ochs gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (=
Enthaltung) 12. Sitzung des OBR 3
am 21.06.2012, TO I, TOP 35 Beschluss: 1. Die Vorlage
M 103 wird zurückgestellt, bis die Vorstellung der Pläne für die Bebauung des
Areals Adickesallee im Ortsbeirat stattfindet.
2. Die Vorlage
OF 199/3 wurde zurückgezogen. Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3
am 23.08.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 103 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Beschlussausfertigung(en): § 1743, 12. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012 Aktenzeichen: 61 00