Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion - hier: Rahmenkonzept
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 21.02.2014, M 51 Betreff: Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich
Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion - hier:
Rahmenkonzept Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.05.2012, § 1743 (M 103)
I. Es dient zur Kenntnis, dass - die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 06.12.2012 und - die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 (1) BauGB in der Zeit vom 07.11.2012 bis 07.12.2012
durchgeführt worden sind. II. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage
des vorgelegten Rahmenkonzeptes vom 04.11.2013 und unter Berücksichtigung des
vorgestellten Hochbauvorhabens der Frankfurt School of Finance & Management
einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und für diesen ohne einen weiteren
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung gemäß
§ 3 (2) BauGB durchzuführen. III. Der Magistrat wird
ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen
der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen
geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Begründung: Übersichtskarte (nicht maßstäblich, dient nur zur
Information) Zu II. Das zum Aufstellungsbeschluss vorgelegte
Rahmenkonzept vom 27.02.2012 wurde wie folgt weiterentwickelt: In den beiden westlichen Baufeldern beidseits der
Verlängerung der Stettenstraße werden nun innerhalb der überbaubaren
Grundstücksflächen ("Baufenster") entsprechend der geplanten
Ausnutzungskennziffern von Grundflächenzahl (GRZ) 0,4 und Geschossflächenzahl
(GFZ) 1,8 beziehungsweise 2,2 mögliche Baustrukturen dargestellt. In diesen Bereichen sollen weitgehend geschlossene
sechsgeschossige Randbebauungen ruhige, für das Wohnen geeignete
Innenhofbereiche schaffen. Der geschlossene Rand wird aufgrund der komplexen
Lärmsituation - einer Mischung aus Gewerbe- und Sportlärm im Norden und
Verkehrslärm im Süden - erforderlich. Die Baufelder sollen als horizontal gegliederte
Mischgebiete (MI) festgesetzt werden, mit einem Schwerpunkt auf gewerbliche
Nutzungen entlang der Adickesallee in den südlichen Mischgebieten MI-1 (Läden
im Erdgeschoss, Büros, Hotel, Ärztehaus etc.) und einem Schwerpunkt auf Wohnen
in den nördlichen Mischgebieten MI-2, der auch studentisches Wohnen
einschließen kann. Großflächige Einzelhandelsbetriebe und
Vergnügungsstätten sollen im gesamten Geltungsbereich nicht zulässig sein.
Im Bereich der Fläche für den Gemeinbedarf mit der
Zweckbestimmung "Kindertagesstätte" (angedockt an das westliche Baufeld) sollen
ab dem 2. Obergeschoss Wohnungen zulässig sein, sodass eine in die geschlossene
Baustruktur integrierte "Kindergarten-Lösung" realisiert werden kann. Der
dargestellte Standort für die Kindertagesstätte kann kleinräumlich verlagert
werden, wenn eine ähnliche Lagegunst erreicht wird. Die im Rahmenkonzept dargestellten Gebäudestrukturen
sowie die Lage der Kindertagesstätte können im weiteren Planungsprozess
weiterentwickelt werden - innerhalb der Baugrenzen und unter
Beachtung der dargestellten maximalen Geschosszahlen. Gleiches gilt für die
Verteilung der Nutzungsarten und den Umfang der Wohnnutzung - unter
Berücksichtigung der Anforderungen an passiven Schallschutz Vor dem Hintergrund des kooperativen
Gutachterverfahrens der Frankfurt School of Finance & Management zum
Gelände der ehemaligen Oberfinanzdirektion wurde die Entscheidung getroffen,
dass die naphtalinverseuchte Hochhausscheibe abgebrochen werden kann, wenn im
Sinne eines städtebaulichen Denkmalschutzes ein Baukörper hinter dem zu
erhaltenden Präsidialbau gebaut wird, der in seinen Fluchten und in seinen
Außenmaßen an das untergehende Kulturdenkmal erinnert, und der die
stadträumliche Situation zur Adickesallee hin erhält. Aus der bis zum Oktober 2013 andauernden
Überarbeitungsphase der beiden prämierten Entwürfe von Dominique Perrault
Architecture und Henning Larsen Architects (siehe Anlage 3) wurde vom
Bauherrn der Entwurf des Büros Henning Larsen Architects ausgewählt. Der Entwurf von Dominique Perrault Architecture
zeichnet sich durch eine klare Hochbauscheibe aus, deren interne Organisation
den Auslober jedoch nicht überzeugen konnte. Im Entwurf von Henning Larsen Architects bildet eine
drei- bis viergeschossige Passage ("Zeil des Wissens", Henning Larsen)
entsprechend der Leitidee des Entwurfs das Rückgrat des geplanten
Universitätsgebäudes. Kantine, Hörsaal, Seminar- und Gruppenräume organisieren
sich um diesen linear durchgehenden Innenraum. Die schachbrettartig versetzten
aufgehenden Türme beherbergen ab dem 5. bis zum 10. Obergeschoss die
erforderlichen Büroräume. Die Anordnung in Einheiten von circa 400 m2
ermöglicht eine einfache, aber dennoch dynamische Organisation in Kombination
mit einer optimalen Tageslichtausnutzung. Hauptziel der Überarbeitungsphase war es,
insbesondere die Wirkung der südlichen Fassade zu stärken, um für den zu
erhaltenden denkmalgeschützten Präsidialbau einen angemessenen Hintergrund zu
schaffen. Dies wird erreicht, indem - im Vergleich zum
Wettbewerbsergebnis - die drei nördlichen Türme auf die Südseite der
Passage verschoben werden, und alle Türme auf eine einheitliche Gebäudehöhe
gebracht werden. Auch werden durch diese Umplanung der östliche und westliche
Gebäudeabschluss in der Südansicht klarer definiert (vergleiche Anlagen 1 und
2 - Rahmenkonzept und Überarbeitung Ergebnis Gutachterverfahren - Ansicht
von Südost). Der Bereich für die potenzielle
Erweiterung der Deutschen Nationalbibliothek im Osten des Bebauungsplangebietes
wird auf die im Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) dafür vorgesehenen
Fläche begrenzt, sodass durch eine öffentliche Rad-Fußwegeverbindung getrennt
nördlich davon ein weiteres Mischgebiet (MI) für eine Kombination aus Wohnen
und gewerblichen Nutzungen entstehen kann. Auch eine Kindertagesstätte wäre mit
der Festsetzung eines Mischgebietes an dieser Stelle möglich. Es zeichnet sich die Option ab, dass auf den
geplanten Tunnel der Alleenspange verzichtet werden kann und sich damit alle
"Baufenster" des Plangebietes, die bislang diesen berücksichtigen, nach Süden
erweitern können (vergleiche blau schaffierte Flächen im Rahmenkonzept vom
04.11.2013 - Anlage 1). Bei einer Veranstaltung zum Bau des Riederwaldtunnels
am 02.07.2013 in der Heilig-Geist Kirche wurde von Mitarbeitern von
Hessen-Mobil erklärt, dass auf Weisung der Landesregierung der Allentunnel
nicht mehr für die 2015 anstehende Aktualisierung des Bundesverkehrswegeplanes
angemeldet werden wird. Zwischenzeitlich kündigte Verkehrsminister Rentsch im
hessischen Landtag das endgültige Aus des in Frankfurt geplanten Alleentunnels
an (vergleiche Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 20.11.2013). Das beabsichtigte stadträumliche Konzept der
Rhythmisierung der Adickesallee durch einen Wechsel von enger gefassten
Straßenräumen und Platzaufweitungen vor dem Polizeipräsidium und vor der
Frankfurt School kann dadurch noch prägnanter umgesetzt werden. Die von Süden kommende Stettenstraße soll als
öffentliche Verkehrsfläche über die Adickesallee verlängert werden und der
internen Erschließung des neuen Baugebietes dienen. Die aufgrund der Nutzungen erforderlichen Stellplätze
werden in Tiefgaragen untergebracht. Davon ausgenommen sind Besucher- und
Behindertenstellplätze sowie Kurzzeitparker für die geplante Ladenzone. Das dargestellte Rahmenkonzept wird im weiteren
Verfahren vor dem Hintergrund der begleitenden Untersuchungen (Umweltprüfung)
weiterentwickelt.
Parallel laufen Verhandlungen mit
dem westlichen Eigentümer um einen städtebaulichen Vertrag zu vereinbaren bzw.
die Grundstücke durch die Stadt zu erwerben. Nach Einigung der angestrebten
städtebaulichen Kennziffern ist eine zeitnahe Offenlage sowie zügiger Fortgang
des Verfahrens wünschenswert. Insbesondere die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange wird auf Grund der Überplanung eines bestehenden
Planfeststellungsbeschlusses zeitaufwendig werden. Um dennoch in absehbarer
Zeit zu Planungsrecht für die Frankfurt School of Finance & Management zu
gelangen, wird hiermit der Aufstellungsbeschluss geändert und als
qualifizierter Aufstellungsbeschluss ausgeführt. Dies ermöglicht dem Magistrat
die Offenlage ohne erneuten Beschluss durchzuführen sofern die Grundzüge der
Planung nicht geändert wurden. Anlage 1_Rahmenkonzept (ca. 2,3 MB) Anlage
2_Visualisierung (ca.
1,6 MB) Anlage 3_Erste_Preise_Gutachterverfahren (ca. 683 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
20.03.2014, OA 488
Antrag vom
20.03.2014, OF
569/3 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 20.04.2012, M 103
Vortrag des
Magistrats vom 26.10.2015, M 173
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 3
Versandpaket: 26.02.2014 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3
am 20.03.2014, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung OA 488 2014
1. Der Vorlage
M 51 wird unter Hinweis auf OA 488 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 569/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt
lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: Der Vorlage M 51 wird mit der Maßgabe zugestimmt,
dass die Punkte II. und III. dahin gehend geändert werden, dass sowohl die
erste öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 891 gemäß §
3 Absatz 2 BauGB als auch dessen weitere öffentliche Auslegung nach Änderung
oder Ergänzung aufgrund vorgebrachter Stellungnahmen jeweils nur auf
Grundlage eines vorherigen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung
vorgenommen wird."
Abstimmung:
zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung); LINKE. und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
zu 2. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung); LINKE. und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
28. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.03.2014, TO I, TOP
31 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 488 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (=
Annahme im Rahmen OA 488); CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
zu 2. SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER; CDU, GRÜNE
und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
29. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2014, TO I, TOP 27
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 488 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen
LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 488); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten
und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 51 und OA 488 = Ablehnung) NPD (M 51 und OA
488 = Enthaltung) REP (M 51 und OA 488 = Annahme)
30. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2014, TO II, TOP 36
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
OA 488 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten, RÖMER und REP
gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 488) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung);
FREIE WÄHLER und NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten,
RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER und
NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4437, 30. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2014 Aktenzeichen: 61 00