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Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion - hier: Rahmenkonzept

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 21.02.2014, M 51 Betreff: Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion - hier: Rahmenkonzept Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.05.2012, § 1743 (M 103) I. Es dient zur Kenntnis, dass - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 06.12.2012 und - die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 07.11.2012 bis 07.12.2012 durchgeführt worden sind. II. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgelegten Rahmenkonzeptes vom 04.11.2013 und unter Berücksichtigung des vorgestellten Hochbauvorhabens der Frankfurt School of Finance & Management einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und für diesen ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen. III. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Begründung: Übersichtskarte (nicht maßstäblich, dient nur zur Information) Zu II. Das zum Aufstellungsbeschluss vorgelegte Rahmenkonzept vom 27.02.2012 wurde wie folgt weiterentwickelt: In den beiden westlichen Baufeldern beidseits der Verlängerung der Stettenstraße werden nun innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen ("Baufenster") entsprechend der geplanten Ausnutzungskennziffern von Grundflächenzahl (GRZ) 0,4 und Geschossflächenzahl (GFZ) 1,8 beziehungsweise 2,2 mögliche Baustrukturen dargestellt. In diesen Bereichen sollen weitgehend geschlossene sechsgeschossige Randbebauungen ruhige, für das Wohnen geeignete Innenhofbereiche schaffen. Der geschlossene Rand wird aufgrund der komplexen Lärmsituation - einer Mischung aus Gewerbe- und Sportlärm im Norden und Verkehrslärm im Süden - erforderlich. Die Baufelder sollen als horizontal gegliederte Mischgebiete (MI) festgesetzt werden, mit einem Schwerpunkt auf gewerbliche Nutzungen entlang der Adickesallee in den südlichen Mischgebieten MI-1 (Läden im Erdgeschoss, Büros, Hotel, Ärztehaus etc.) und einem Schwerpunkt auf Wohnen in den nördlichen Mischgebieten MI-2, der auch studentisches Wohnen einschließen kann. Großflächige Einzelhandelsbetriebe und Vergnügungsstätten sollen im gesamten Geltungsbereich nicht zulässig sein. Im Bereich der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "Kindertagesstätte" (angedockt an das westliche Baufeld) sollen ab dem 2. Obergeschoss Wohnungen zulässig sein, sodass eine in die geschlossene Baustruktur integrierte "Kindergarten-Lösung" realisiert werden kann. Der dargestellte Standort für die Kindertagesstätte kann kleinräumlich verlagert werden, wenn eine ähnliche Lagegunst erreicht wird. Die im Rahmenkonzept dargestellten Gebäudestrukturen sowie die Lage der Kindertagesstätte können im weiteren Planungsprozess weiterentwickelt werden - innerhalb der Baugrenzen und unter Beachtung der dargestellten maximalen Geschosszahlen. Gleiches gilt für die Verteilung der Nutzungsarten und den Umfang der Wohnnutzung - unter Berücksichtigung der Anforderungen an passiven Schallschutz Vor dem Hintergrund des kooperativen Gutachterverfahrens der Frankfurt School of Finance & Management zum Gelände der ehemaligen Oberfinanzdirektion wurde die Entscheidung getroffen, dass die naphtalinverseuchte Hochhausscheibe abgebrochen werden kann, wenn im Sinne eines städtebaulichen Denkmalschutzes ein Baukörper hinter dem zu erhaltenden Präsidialbau gebaut wird, der in seinen Fluchten und in seinen Außenmaßen an das untergehende Kulturdenkmal erinnert, und der die stadträumliche Situation zur Adickesallee hin erhält. Aus der bis zum Oktober 2013 andauernden Überarbeitungsphase der beiden prämierten Entwürfe von Dominique Perrault Architecture und Henning Larsen Architects (siehe Anlage 3) wurde vom Bauherrn der Entwurf des Büros Henning Larsen Architects ausgewählt. Der Entwurf von Dominique Perrault Architecture zeichnet sich durch eine klare Hochbauscheibe aus, deren interne Organisation den Auslober jedoch nicht überzeugen konnte. Im Entwurf von Henning Larsen Architects bildet eine drei- bis viergeschossige Passage ("Zeil des Wissens", Henning Larsen) entsprechend der Leitidee des Entwurfs das Rückgrat des geplanten Universitätsgebäudes. Kantine, Hörsaal, Seminar- und Gruppenräume organisieren sich um diesen linear durchgehenden Innenraum. Die schachbrettartig versetzten aufgehenden Türme beherbergen ab dem 5. bis zum 10. Obergeschoss die erforderlichen Büroräume. Die Anordnung in Einheiten von circa 400 m2 ermöglicht eine einfache, aber dennoch dynamische Organisation in Kombination mit einer optimalen Tageslichtausnutzung. Hauptziel der Überarbeitungsphase war es, insbesondere die Wirkung der südlichen Fassade zu stärken, um für den zu erhaltenden denkmalgeschützten Präsidialbau einen angemessenen Hintergrund zu schaffen. Dies wird erreicht, indem - im Vergleich zum Wettbewerbsergebnis - die drei nördlichen Türme auf die Südseite der Passage verschoben werden, und alle Türme auf eine einheitliche Gebäudehöhe gebracht werden. Auch werden durch diese Umplanung der östliche und westliche Gebäudeabschluss in der Südansicht klarer definiert (vergleiche Anlagen 1 und 2 - Rahmenkonzept und Überarbeitung Ergebnis Gutachterverfahren - Ansicht von Südost). Der Bereich für die potenzielle Erweiterung der Deutschen Nationalbibliothek im Osten des Bebauungsplangebietes wird auf die im Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) dafür vorgesehenen Fläche begrenzt, sodass durch eine öffentliche Rad-Fußwegeverbindung getrennt nördlich davon ein weiteres Mischgebiet (MI) für eine Kombination aus Wohnen und gewerblichen Nutzungen entstehen kann. Auch eine Kindertagesstätte wäre mit der Festsetzung eines Mischgebietes an dieser Stelle möglich. Es zeichnet sich die Option ab, dass auf den geplanten Tunnel der Alleenspange verzichtet werden kann und sich damit alle "Baufenster" des Plangebietes, die bislang diesen berücksichtigen, nach Süden erweitern können (vergleiche blau schaffierte Flächen im Rahmenkonzept vom 04.11.2013 - Anlage 1). Bei einer Veranstaltung zum Bau des Riederwaldtunnels am 02.07.2013 in der Heilig-Geist Kirche wurde von Mitarbeitern von Hessen-Mobil erklärt, dass auf Weisung der Landesregierung der Allentunnel nicht mehr für die 2015 anstehende Aktualisierung des Bundesverkehrswegeplanes angemeldet werden wird. Zwischenzeitlich kündigte Verkehrsminister Rentsch im hessischen Landtag das endgültige Aus des in Frankfurt geplanten Alleentunnels an (vergleiche Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 20.11.2013). Das beabsichtigte stadträumliche Konzept der Rhythmisierung der Adickesallee durch einen Wechsel von enger gefassten Straßenräumen und Platzaufweitungen vor dem Polizeipräsidium und vor der Frankfurt School kann dadurch noch prägnanter umgesetzt werden. Die von Süden kommende Stettenstraße soll als öffentliche Verkehrsfläche über die Adickesallee verlängert werden und der internen Erschließung des neuen Baugebietes dienen. Die aufgrund der Nutzungen erforderlichen Stellplätze werden in Tiefgaragen untergebracht. Davon ausgenommen sind Besucher- und Behindertenstellplätze sowie Kurzzeitparker für die geplante Ladenzone. Das dargestellte Rahmenkonzept wird im weiteren Verfahren vor dem Hintergrund der begleitenden Untersuchungen (Umweltprüfung) weiterentwickelt. Parallel laufen Verhandlungen mit dem westlichen Eigentümer um einen städtebaulichen Vertrag zu vereinbaren bzw. die Grundstücke durch die Stadt zu erwerben. Nach Einigung der angestrebten städtebaulichen Kennziffern ist eine zeitnahe Offenlage sowie zügiger Fortgang des Verfahrens wünschenswert. Insbesondere die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird auf Grund der Überplanung eines bestehenden Planfeststellungsbeschlusses zeitaufwendig werden. Um dennoch in absehbarer Zeit zu Planungsrecht für die Frankfurt School of Finance & Management zu gelangen, wird hiermit der Aufstellungsbeschluss geändert und als qualifizierter Aufstellungsbeschluss ausgeführt. Dies ermöglicht dem Magistrat die Offenlage ohne erneuten Beschluss durchzuführen sofern die Grundzüge der Planung nicht geändert wurden. Anlage 1_Rahmenkonzept (ca. 2,3 MB) Anlage 2_Visualisierung (ca. 1,6 MB) Anlage 3_Erste_Preise_Gutachterverfahren (ca. 683 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 20.03.2014, OA 488 Antrag vom 20.03.2014, OF 569/3 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.04.2012, M 103 Vortrag des Magistrats vom 26.10.2015, M 173 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 26.02.2014 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 20.03.2014, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung OA 488 2014 1. Der Vorlage M 51 wird unter Hinweis auf OA 488 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 569/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 51 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Punkte II. und III. dahin gehend geändert werden, dass sowohl die erste öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 891 gemäß § 3 Absatz 2 BauGB als auch dessen weitere öffentliche Auslegung nach Änderung oder Ergänzung aufgrund vorgebrachter Stellungnahmen jeweils nur auf Grundlage eines vorherigen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vorgenommen wird." Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.03.2014, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 488 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 488); CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER; CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2014, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 488 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 488); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 51 und OA 488 = Ablehnung) NPD (M 51 und OA 488 = Enthaltung) REP (M 51 und OA 488 = Annahme) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2014, TO II, TOP 36 Beschluss: 1. Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 488 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten, RÖMER und REP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 488) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER und NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER und NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4437, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2014 Aktenzeichen: 61 00

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