Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main hier: Neuausschreibung der Mehrjahresförderung ab 2027 vor dem Hintergrund der Optimierung des Förderverfahrens
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 155 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Allgemeines
A. Zielsetzung Die bisherige Mehrjahresförderung in der Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main und im Geltungsbereich der Theaterförderrichtlinien umfasst sowohl Spielstätten oder als Probenraum dienende Theaterorte und Infrastrukturen als auch künstlerisch produzierende und aufführende Ensembles. Um beiden Theaterbetriebsformen im Frankfurter Fördermodell besser gerecht zu werden und eine angemessene Weiterentwicklung des Fördersystems auf sich verändernde Begebenheiten und Entwicklungen zu gewährleisten, wurde am 26.04.2024 § 4881 (M 56) der Magistrat mit der Entwicklung eines neuen Fördermodells für die Spielstätten- bzw. Infrastrukturförderung beauftragt. Für eine möglichst passgenaue Änderung der Fördersystematik an die Bedarfe der freien Szene / der Zuwendungsnehmer ist ein intensiver partizipatorischer Prozess notwendig, an welchem Frankfurter Akteure u.a. aus dem Feld der freien Spielstätten und der Verbände der freien Darstellenden Künste (Theaterallianz, LaProf, Paradiesvogel, ID_Frankfurt) teilnehmen. Hierbei stellte sich ein wesentlich größerer Handlungsbedarf heraus, als zuvor angenommen wurde. Insbesondere in der Ensembleförderung haben sich zusätzliche notwendige Anpassungsbedarfe ergeben.
B. Finanzielle Auswirkungen
B. Alternativen Fortführung des aus fachlicher Sicht verbesserungswürdigen Verfahrens zur Vergabe der bisherigen Mehrjahresförderung um weitere drei Jahre ab 2027 für den gesamten Zeitraum 2027 - 2029.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
C. Lösung Um eine möglichst passgenaue Fördersystematik für die freien Darstellenden Künste in Frankfurt am Main gewährleisten zu können, wird dem Erarbeitungsprozess inklusive des partizipativen Verfahrens die erforderliche Zeit eingeräumt. Der Magistrat plant, die Vorlage für die nunmehr ab 2028 zu implementierende Spielstätten- und Infrastrukturförderung sowie Ensembleförderung im ersten Halbjahr 2026 vorzulegen, damit im Sommer 2026 eine hinreichende Grundlage für das voraussichtlich im Herbst/Winter 2026 liegende Antragsdatum der neuen Dreijahresförderungen ab 2028 vorliegt und die notwendigen Beratungs- und Verfahrensschritte implementiert werden können.
D. Klimaschutz
D. Kosten Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Höhe der Fördermittel im Bereich der Theaterförderung außerhalb der städtischen Bühnen ist Gegenstand der jeweiligen Haushaltsplanaufstellung. In der mittelfristigen Finanzplanung sind die mit dieser Vorlage für 2027 vorgesehenen Fördermittel bereits enthalten.