Ergänzung der Anschlussstelle Opelrondell um eine zusätzliche planfreie Verbindung zwischen der BAB A 648 und der Ludwig-Landmann-Straße
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 20.12.2002, M 298
Betreff: Ergänzung der Anschlussstelle Opelrondell um eine zusätzliche planfreie Verbindung zwischen der BAB A 648 und der Ludwig-Landmann-Straße
- Die Vorplanung für die Ergänzung der Anschluss-Stelle Opelkreisel um eine zusätzliche planfreie Verbindung zwischen der BAB A 648 und der Ludwig-Landmann-Straße (B 44) / Solmsstraße wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Der Magistrat wird beauftragt, im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden des Landes Hessen die weiteren notwendigen Planungsschritte vorzunehmen. Begründung: A - Zielsetzung: Bereits im Rahmen der Planungen für die städtebauliche Entwicklung der City-West und des Rebstockgeländes einschließlich der Straßenbahn Rebstock wurde deutlich, dass eine Erweiterung der Verkehrsinfrastruktur erforderlich ist. Mit dem Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 711 "Anschluss A 648 - Bockenheim-Süd" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.1991, § 8701) wurde eine Ergänzung der Anschluss-Stelle "Opelrondell" um eine zusätzliche planfreie Verbindung zwischen der A 648 und der City-West vorbereitet. Die o. g. bereits begonnene städtebauliche Entwicklung des Frankfurter Westens findet aktuell ihre Fortsetzung in den Planungen zum Europaviertel und zur Messeerweiterung. In den Verkehrsgutachten zum Europaviertel (BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung: "Verkehrsgutachten B-Plan Nr. 556"; Aachen, Juli 1999 und Durth Roos Consulting GmbH: "Verkehrsuntersuchung zur Einbindung des Europaviertels in das übergeordnete Straßennetz"; Darmstadt, August 2000) wird diese Ergänzung der Anschluss-Stelle "Opelrondell" unterstellt und in ihrer Notwendigkeit bestätigt. Alle städtebaulichen Entwicklungsbereiche im Frankfurter Westen - die inzwischen weit vorangeschrittene Realisierung der City-West, das Rebstockgelände, nicht zuletzt auch die "Siemens-Stadt", vor allem das Europaviertel mit seinen verkehrsintensiven Einrichtungen und natürlich auch die Messe - sind entweder direkt von dieser Maßnahme betroffen oder werden von ihr wegen der damit verbundenen Entlastung des Opelrondells indirekt nachhaltig profitieren. B - Alternative: Die geplante Maßnahme stellt eine Erweiterung der bestehenden Anschluss-Stelle "Opelrondell" dar und bringt dem Opelrondell die dringend erforderliche Entlastung. Zur vorgelegten Planung gibt es keine Alternative. C - Lösung: Von der A 648 aus Richtung Westen kommend fährt der Kfz-Verkehr auf eine Rampe, die zweispurig in Hochlage über die A 648 bis an die Ludwig-Landmann-Straße führt. Im Aufstellbereich vor der Ampelanlage werden dem Verkehr vier Fahrstreifen zur Verfügung gestellt. Der Verkehr hat die Möglichkeit, nach links in die Ludwig-Landmann-Straße abzubiegen; dieser Linkabbieger ist u.a. ein wichtiges Erschließungselement für die zukünftigen Nutzungen im Bereich des B-Planes Nr. 834 ("Siemens-Stadt"). Der Verkehr kann auch geradeaus in die Solmsstraße, die Haupterschließungsachse der City-West, fahren und damit alle Ziele innerhalb der City-West erreichen. - Ohne Realisierung dieser Ausfahrtsrampe müssten diese Verkehre durch das Opelrondell fahren. Darüber hinaus kann der Verkehr von der o.g. Rampe kommend auch nach rechts abbiegen und das Opelrondell erreichen. Für die umgekehrte Fahrtrichtung ist eine Auffahrtrampe zur A 648 vorgesehen. Diese Rampe ist rechtsabbiegend von der Ludwig-Landmann-Straße zu erreichen. Das Brückenbauwerk der Ludwig-Landmann-Straße über die Gleise der S-Bahn bleibt dabei unverändert. Der Verkehr der City-West kann von der Solmsstraße kommend geradeaus die Auffahrtrampe erreichen. - Auch für diese umgekehrte Fahrtrichtung gilt, dass durch die direkte Rampe zur A 648 das Befahren des Opelrondells vollständig entfällt und damit das Opelrondell entlastet wird. Es dient außerdem zur Kenntnis, dass die vorliegende Planung mit den zuständigen Landesbehörden einvernehmlich abgestimmt wurde. D - Kosten: Die Kostenschätzung für die Baumaßnahme beläuft sich auf rd. 4 Mio €. Diese Summe setzt sich wie folgt zusammen: Brückenbauwerk 2.250.000,--€ Stützbauwerke 300.000,--€ Erdbauarbeiten 400.000,--€ Straßenbaumaßnahmen 900.000,--€ Signalanlagen 150.000,--€ Hinzu kommen weitere Kosten für alle noch erforderlichen Planungen, für die Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens und Kosten, die sich aus dem Betrieb der Baustellen ergeben. Somit ist von einem Gesamtkostenrahmen von 6.100.000,--€ auszugehen. Die notwendigen Planungsmittel werden aus dem Budget der Produktgruppe 16.3 zur Verfügung gestellt. Im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung wird die Verfahrensweise zur Schaffung des Planungsrechts und die Kostenteilung zwischen dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt am Main geregelt werden. Anlage 1 (ca. 1 MB) #Nebenvorlage: Antrag vom 11.02.2003, NR 923