Ergänzung der Anschlussstelle Opelrondell um eine zusätzliche planfreie Verbindung zwischen der BAB A 648 und der Ludwig-Landmann-Straße
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 20.12.2002, M 298 Betreff: Ergänzung der Anschlussstelle Opelrondell um eine zusätzliche planfreie Verbindung zwischen der BAB A 648 und der Ludwig-Landmann-Straße 1. Die Vorplanung für die Ergänzung der Anschluss-Stelle Opelkreisel um eine zusätzliche planfreie Verbindung zwischen der BAB A 648 und der Ludwig-Landmann-Straße (B 44) / Solmsstraße wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden des Landes Hessen die weiteren notwendigen Planungsschritte vorzunehmen. Begründung: A - Zielsetzung: Bereits im Rahmen der Planungen für die städtebauliche Entwicklung der City-West und des Rebstockgeländes einschließlich der Straßenbahn Rebstock wurde deutlich, dass eine Erweiterung der Verkehrsinfrastruktur erforderlich ist. Mit dem Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 711 "Anschluss A 648 - Bockenheim-Süd" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.1991, § 8701) wurde eine Ergänzung der Anschluss-Stelle "Opelrondell" um eine zusätzliche planfreie Verbindung zwischen der A 648 und der City-West vorbereitet. Die o. g. bereits begonnene städtebauliche Entwicklung des Frankfurter Westens findet aktuell ihre Fortsetzung in den Planungen zum Europaviertel und zur Messeerweiterung. In den Verkehrsgutachten zum Europaviertel (BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung: "Verkehrsgutachten B-Plan Nr. 556"; Aachen, Juli 1999 und Durth Roos Consulting GmbH: "Verkehrsuntersuchung zur Einbindung des Europaviertels in das übergeordnete Straßennetz"; Darmstadt, August 2000) wird diese Ergänzung der Anschluss-Stelle "Opelrondell" unterstellt und in ihrer Notwendigkeit bestätigt. Alle städtebaulichen Entwicklungsbereiche im Frankfurter Westen - die inzwischen weit vorangeschrittene Realisierung der City-West, das Rebstockgelände, nicht zuletzt auch die "Siemens-Stadt", vor allem das Europaviertel mit seinen verkehrsintensiven Einrichtungen und natürlich auch die Messe - sind entweder direkt von dieser Maßnahme betroffen oder werden von ihr wegen der damit verbundenen Entlastung des Opelrondells indirekt nachhaltig profitieren. B - Alternative: Die geplante Maßnahme stellt eine Erweiterung der bestehenden Anschluss-Stelle "Opelrondell" dar und bringt dem Opelrondell die dringend erforderliche Entlastung. Zur vorgelegten Planung gibt es keine Alternative. C - Lösung: Von der A 648 aus Richtung Westen kommend fährt der Kfz-Verkehr auf eine Rampe, die zweispurig in Hochlage über die A 648 bis an die Ludwig-Landmann-Straße führt. Im Aufstellbereich vor der Ampelanlage werden dem Verkehr vier Fahrstreifen zur Verfügung gestellt. Der Verkehr hat die Möglichkeit, nach links in die Ludwig-Landmann-Straße abzubiegen; dieser Linkabbieger ist u.a. ein wichtiges Erschließungselement für die zukünftigen Nutzungen im Bereich des B-Planes Nr. 834 ("Siemens-Stadt"). Der Verkehr kann auch geradeaus in die Solmsstraße, die Haupterschließungsachse der City-West, fahren und damit alle Ziele innerhalb der City-West erreichen. - Ohne Realisierung dieser Ausfahrtsrampe müssten diese Verkehre durch das Opelrondell fahren. Darüber hinaus kann der Verkehr von der o.g. Rampe kommend auch nach rechts abbiegen und das Opelrondell erreichen. Für die umgekehrte Fahrtrichtung ist eine Auffahrtrampe zur A 648 vorgesehen. Diese Rampe ist rechtsabbiegend von der Ludwig-Landmann-Straße zu erreichen. Das Brückenbauwerk der Ludwig-Landmann-Straße über die Gleise der S-Bahn bleibt dabei unverändert. Der Verkehr der City-West kann von der Solmsstraße kommend geradeaus die Auffahrtrampe erreichen. - Auch für diese umgekehrte Fahrtrichtung gilt, dass durch die direkte Rampe zur A 648 das Befahren des Opelrondells vollständig entfällt und damit das Opelrondell entlastet wird. Es dient außerdem zur Kenntnis, dass die vorliegende Planung mit den zuständigen Landesbehörden einvernehmlich abgestimmt wurde. D - Kosten: Die Kostenschätzung für die Baumaßnahme beläuft sich auf rd. 4 Mio €. Diese Summe setzt sich wie folgt zusammen: Brückenbauwerk 2.250.000,--€ Stützbauwerke 300.000,--€ Erdbauarbeiten 400.000,--€ Straßenbaumaßnahmen 900.000,--€ Signalanlagen 150.000,--€ Hinzu kommen weitere Kosten für alle noch erforderlichen Planungen, für die Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens und Kosten, die sich aus dem Betrieb der Baustellen ergeben. Somit ist von einem Gesamtkostenrahmen von 6.100.000,--€ auszugehen. Die notwendigen Planungsmittel werden aus dem Budget der Produktgruppe 16.3 zur Verfügung gestellt. Im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung wird die Verfahrensweise zur Schaffung des Planungsrechts und die Kostenteilung zwischen dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt am Main geregelt werden. Anlage 1 (ca. 1 MB) # Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.02.2003, NR 923 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 25.06.2004, B 428 Vortrag des Magistrats vom 22.01.2021, M 19 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen und Bauen Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 02.01.2003 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 13.01.2003, TO I, TOP 46 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 298 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 20.01.2003, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 298 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2003, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 298 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2003, TO II, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 298 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 18. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2003, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 298 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 17.02.2003, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 298 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 923 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 18. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.02.2003, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 298 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 923 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2003, TO II, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 298 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 923 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 19. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 17.03.2003, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 298 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur Vorlage NR 923 zugestimmt. 2. a) Der Vorlage NR 923 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Rust gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen hat. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und FAG; CDU und REP (= Annahme) zu 2. zu a) SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU und REP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: PDS und E.L. (M 298 und NR 923 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 298 und NR 923 = Ablehnung) 19. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.03.2003, TO I, TOP 52 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 298 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu der Vorlage NR 923 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 923 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU und REP (= Prüfung und Berichterstattung) 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.03.2003, TO II, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 298 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur Vorlage NR 923 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 923 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und FAG; CDU (= Annahme) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.03.2003, TO II, TOP 24 Beschluss: 1. Der Vorlage M 298 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur Vorlage NR 923 zugestimmt. 2. a) Der Vorlage NR 923 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Rust gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen hat. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und FAG; CDU, REP, PDS und E.L. (= Annahme) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP, FAG, PDS und E.L. gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5100, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.03.2003 Aktenzeichen: 61 1