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Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Erneuerbare Energieversorgung

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Antrag

Der Ortsbeirat bedauert, dass der Bebauungsplan keine spezifischen Vorgaben zur erneuerbaren Energieversorgung vorsieht. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des B-Plans Nr. 683 Ä folgende Anregungen zur Energieversorgung zu berücksichtigen: Der Magistrat wird beauftragt für alle Gebäude im Baugebiet zu prüfen und zu berichten, inwiefern auf den Dachflächen in Kombination zur geplanten Dachbegrünung konventionelle und/oder halbtransparente Photovoltaik-Anlagen angebracht werden können. Sollte die Prüfung geeignete Flächen identifizieren, so möge der Magistrat die Bauverantwortlichen dazu anhalten, auf diesen geeigneten Flächen Photovoltaik-Anlagen zu installieren. Mit den Bauverantwortlichen ist entsprechend zu verhandeln. Gegebenenfalls soll hier eine städtische Förderung Anreize schaffen.

Begründung

Zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele ist ein zügiger und umfangreicher Ausbau der erneuerbaren Energien notwendig. Innerstädtisch besteht diesbezüglich noch großes ungenutztes Potential. Begrünung und Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen sind sehr gut miteinander kombinierbar: Studien zeigen, dass die Kombination zudem die Leistungsfähigkeit der Photovoltaik-Anlage erhöht, da sich diese durch das Gründach weniger stark aufheizt und damit eher im Bereich ihrer optimalen Betriebstemperatur bleibt. Die Dachpflanzen schaffen durch ihre Verdunstungskälte also nicht nur einen kleinen Beitrag zur Kühlung der Umgebung, sondern kühlen damit gleichzeitig die PV-Anlage. Diese erzielt dadurch einen höheren Wirkungsgrad. Konventionelle Photovoltaik-Module sind hierbei gut mit eher schattenliebenden Dachpflanzen kombinierbar. Halbtransparente PV-Anlage schaffen eine gute Symbiose zwischen Stromerzeugung und sonnenaffineren Dachpflanzen, da sie Licht für die darunter befindliche Begrünung durchlassen. Über einen Mieterstromvertrag könnten die Bauverantwortlichen den von ihnen produzierten Solarstrom an ihre Mieter*innen in dem geplanten Bebauungsgebiet verkaufen. Hiervon können sowohl die Bauverantwortlichen als auch ihre Mieter*innen profitieren: Solarer Mieterstrom ist heutzutage üblicherweise günstiger als reiner Netzstrom und zugleich profitabel für die Vermieter*innen. In der 62-seitigen Begründung des Bebauungsplanes Nr. 683 Ä Rebstock kommen die Wörter "Photovoltaik" oder "Solar" bislang nicht vor. Der Antrag zielt darauf ab, dieses Versäumnis zu korrigieren.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

2
2. Sitzung OBR 2
TO I
✕ Abgelehnt

Die Vorlage M 19 wird unter Hinweis auf OI 1 sowie OM 214 bis OM 217 abgelehnt. Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion wird abgelehnt. Die Ziffer 4. a) des Antragstenors der Vorlage OF 24/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Die Ziffern 1. bis 3., 4. b) und 4. c) des Antragstenors der Vorlage OF 24/2 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Vorlage OF 25/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Vorlage OF 26/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Vorlage OF 27/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass statt Niederfluranlagen Unterfluranlagen berücksichtigt werden sollen. Die Vorlage OF 28/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Platz nach Sally Ride zu benennen ist.

Annahme:
CDU 1 SPD FDP BFF
Alle:
GRÜNE LINKE. ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
GRÜNE SPD
2
2. Sitzung OBR 2
TO I
✕ Abgelehnt

Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Ziffer 4. a) des Antragstenors der Vorlage OF 24/2 getrennt abgestimmt.

Annahme:
CDU SPD FDP
Alle:
GRÜNE LINKE. BFF
2
2. Sitzung OBR 2
TO I
✕ Abgelehnt

Auf Wunsch der BFF wird über die Ziffern 3. e) und 3. k) des Antragstenors der Vorlage OF 26/2 getrennt abgestimmt.

Ablehnung:
2 CDU 1 FDP BFF
Annahme:
GRÜNE SPD 1 FDP LINKE. ÖkoLinX-ARL

Verknüpfte Vorlagen