Produktbereich: 18 Soziales, Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes
Vorlagentyp: E GRÜNE SPD FDP Volt
Antrag
Für den Ring politischer Jugend (RPJ) werden in den Haushaltsplan 2024/25 in das Haushaltsjahr 2024 15.000 Euro und in das Haushaltsjahr 2025 15.000 Euro zusätzlich eingestellt. Dies entspricht dem eingestellten Betrag im Haushaltsjahr 2023, womit der Betrag für die Mitgliederorganisationen konstant gehalten wird. Die jährliche Auszahlung der insgesamt im Haushaltsplan 2024/25 eingeplanten Mittel in Höhe von 40.000 Euro an den RPJ ist an folgende verbindliche Bedingungen geknüpft:
- Die jährliche Auszahlung der Mittel erfolgt entsprechend des Verteilschlüssels, den die Mitgliedsorganisationen des RPJ in ihrem Entwurf zur Neufassung der Satzung formuliert und die nach abschließender Freigabe durch das Rechtsamt im Jahresverlauf durch den RPJ zu beschließen ist. Es ist zu prüfen und zu berichten, ob die Mitgliederstruktur insofern geöffnet werden kann, dass alle Jugendorganisationen in Frankfurt, welche objektiven Kriterien erfüllen, die in der neuen Satzung zu regeln sind, automatisch ein Anrecht auf den Erwerb der Mitgliedschaft haben können. Hierzu sind die Modalitäten, u.a. Verfahren zur Antragsstellung zu klären.
- Der RPJ ist verpflichtet, jährlich über die rechtmäßige Verwendung der Mittel einen Nachweis zu erbringen. Dieser wird veröffentlicht. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den Haushaltsjahren 2024/2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Sitzung
28
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TO I, TOP 28
Der Vorlage E 89 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP Linke VOLT FRAKTION
Ablehnung:
CDU AFD ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Sitzung
30
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TO I, TOP 4
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage E 89 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION BFF-BIG