Leer stehende BImA-Wohnungen
Bericht
Der Magistrat bemüht sich kontinuierlich Leerstand auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken. Mit der Abschaffung der Anwendung des Verbotes der Zweckentfremdung von Wohnraum im Jahr 2004 entfiel die gesetzliche Aufgabe und Möglichkeit zur Intervention bei Wohnungsleerständen. Dementsprechend kann der Leerstand von Wohnungen aus dem Bauordnungsrecht nicht gerügt werden. Auch die Erfassung leerstehender Wohnungen ist damit, u.a. aus datenschutzrechtlichen Gründen, rechtlich nicht mehr möglich. Aktuell existieren gesetzliche Regelungen gegen Wohnraumzweckentfremdung in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Berlin, Hamburg und Bremen; Schleswig-Holstein befindet sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren hierzu. Kürzlich hat auch das Land Hessen angekündigt, entschlossene Maßnahmen gegen den Missstand leerstehender Wohnungen umzusetzen. Der Magistrat begrüßt den Ansatz der hessischen Landesregierung, ein neues "Gesetz gegen spekulativen Leerstand" im Geltungsbereich eines "angespannten Wohnungsmarktes" zu schaffen (Vgl. hessischer Koalitionsvertrag). Bezüglich der BImA Liegenschaften befindet sich der Magistrat in konstruktiven Gesprächen mit der Eigentümerin. Die Weiterentwicklung und potenziellen Nachverdichtung der BImA Liegenschaften werden kontinuierlich diskutiert. Dies betrifft primär die Siedlung "Am Gimmersberg" (Gederner Straße). Darüber hinaus wird im Rahmen dieser Gespräche vom Magistrat regelmäßig auf die angespannte Wohnungslage in Frankfurt hingewiesen.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
Einstimmige Annahme
GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)