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Produktbereich: 17 Wohnen, Produktgruppe: 17.01 Wohnen Genossenschaftliches Wohnen stärken

Vorlagentyp: E CDU, SPD, GRÜNE

Inhalt

S A C H S T A N D : Etatantrag vom 21.02.2020, E 26 Betreff: Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.01 Wohnen Genossenschaftliches Wohnen stärken Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 210 vom 06.12.2019, Entwurf Haushalt 2020/2021 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020 - 2023. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020, § 5436, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt gemeinsam mit den in Frankfurt aktiven Wohnungsbaugenossenschaften ein Konzept zur Stärkung des genossenschaftlichen Wohnens zu erarbeiten. Dafür werden im Doppelhaushalt 2020/21 einmalig insgesamt 500.000,- € bereitgestellt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten. Begründung: Die in Frankfurt beheimateten Wohnungsgenossenschaften leisten einen wichtigen Beitrag für Zusammenhalt und Entwicklung in unserer Stadt und stellen dauerhaft preiswerten Wohnraum zur Verfügung. Mit Blick auf das Ziel eines 15-Prozent-Anteils bei allen Wohnbauprojekten mit entsprechender Festlegung ist es angebracht, die konzeptionellen Voraussetzungen für eine derartige Entwicklung zu schaffen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.10.2020, B 580 Bericht des Magistrats vom 18.02.2022, B 82 Bericht des Magistrats vom 24.06.2022, B 276 Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 95 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 24.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.10.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 580/20) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 64 0