Produktbereich: 17 Wohnen, Produktgruppe: 17.01 Wohnen Genossenschaftliches Wohnen stärken
Vorlagentyp: E CDU, SPD, GRÜNE
Inhalt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom
21.02.2020, E 26 Betreff: Produktbereich: 17 Wohnen
Produktgruppe: 17.01 Wohnen Genossenschaftliches Wohnen stärken
Vorgang: H i n w e i
s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 210
vom 06.12.2019, Entwurf Haushalt 2020/2021 mit Finanzplanung und
eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020 - 2023. Das Ergebnis ist im
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020, § 5436,
dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt gemeinsam mit den in
Frankfurt aktiven Wohnungsbaugenossenschaften ein Konzept zur Stärkung des
genossenschaftlichen Wohnens zu erarbeiten. Dafür werden im Doppelhaushalt 2020/21 einmalig
insgesamt 500.000,- € bereitgestellt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im
laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine
Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der
Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten. Begründung: Die in Frankfurt beheimateten
Wohnungsgenossenschaften leisten einen wichtigen Beitrag für Zusammenhalt und
Entwicklung in unserer Stadt und stellen dauerhaft preiswerten Wohnraum zur
Verfügung. Mit Blick auf das
Ziel eines 15-Prozent-Anteils bei allen Wohnbauprojekten mit entsprechender
Festlegung ist es angebracht, die konzeptionellen Voraussetzungen für eine
derartige Entwicklung zu schaffen. Antragsteller:
CDU
SPD
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 23.10.2020, B 580
Bericht des
Magistrats vom 18.02.2022, B 82
Bericht des
Magistrats vom 24.06.2022, B 276
Vortrag des
Magistrats vom 24.06.2022, M 95 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 24.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.10.2020, TO I, TOP 6
Beschluss: nicht auf TO
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich einen Bericht (B 580/20) vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 64 0