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Genossenschaftliches Wohnen stärken

Vorlagentyp: B

Bericht

Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 (§ 5436) sind die Mittel für die Stärkung genossenschaftlichen Wohnens (Produktgruppe 17.01 Wohnen) in den Etat des Amtes für Wohnungswesen eingestellt worden. Die Planung sieht bisher folgendes vor und wird laufend angepasst und erweitert, die Erarbeitung einzelner Bausteine hat bereits begonnen: - Die Vorbereitungen für die Ausschreibung einer Kampagne zum Thema genossenschaftliches Wohnen hat der Magistrat, Amt für Wohnungswesen, begonnen. Ziel ist es, mit Informationsmaterialien, Veranstaltungen und neuen digitalen Formaten eine junge Generation Frankfurter:innen für das Bauen von und Wohnen in genossenschaftlich getragenen Häusern zu begeistern und die städtische Verwaltung zu diesen Themen zu schulen. - Ein Monitoringsystems zur Analyse von Problemstellungen und Analyse der Unterstützungsbedarfe für Wohnprojekte und Genossenschaften wurde begonnen. Damit soll gewährleistet sein, auf nötige Bedarfe frühzeitig und angemessen reagieren zu können. - Um das Ziel eines 15-Prozent-Anteils gemeinschaftlichen und genossenschaftlichen Wohnens bei allen Neubauquartieren zu erreichen, werden aktuell die konzeptionellen Voraussetzungen weiterentwickelt. Hierfür wurde ein Gutachten zur Analyse unterschiedlicher Verfahrensaspekte in Auftrag gegeben. Es folgt nun die Umsetzung der im Gutachten benannten Änderungsbedarfe und die Überführung der Ergebnisse in die Stärkung von Genossenschaften. - Es wird zeitnah ein Förderprogramm für Genossenschaften geben. Dieses wird voraussichtlich folgende Aspekte umfassen: Gründungszuschuss für Wohnungsbaugenossenschaften, Zuschuss zur öffentlichen Erdgeschossnutzung in Genossenschaften und Wohnprojekten, Förderung von Moderation und Gruppenprozessen in Genossenschaften.