Genossenschaftliches Wohnen stärken
Bericht
Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 (§ 5436) sind die Mittel für die Stärkung genossenschaftlichen Wohnens (Produktgruppe 17.01 Wohnen) in den Etat des Amtes für Wohnungswesen eingestellt worden. Für diese Mittel ist ein Konzept erarbeitet worden, das laufend angepasst und erweitert wird. Dementsprechend ist aktuell auch geplant, Mittel für Maßnahmen zu verwenden, die sowohl gemeinschaftliches als auch genossenschaftliches Wohnen in Frankfurt stärken. Ein entsprechender M-Vortrag zur Finanzierung dieser Maßnahmen ist erstellt worden. Die Planung für die Mittel sieht aktuell folgende Maßnahmen vor: - Die Vorbereitungen für die Ausschreibung einer Kampagne zum Thema genossenschaftliches Wohnen hat der Magistrat, Amt für Wohnungswesen, begonnen. Ziel ist es, mit Informationsmaterialien, Veranstaltungen und neuen digitalen Formaten eine junge Generation Frankfurter:innen für das Bauen von und Wohnen in genossenschaftlich getragenen Häusern zu begeistern und die städtische Verwaltung zu diesen Themen zu schulen. Diese Kampagne wird mehr Aufmerksamkeit auf dieses wichtige Thema lenken und ist das Herzstück des Konzeptes zur Verwendung der Mittel des Etatantrags E 26. - Unter Beteiligung der in Frankfurt ansässigen Wohnungsbaugenossenschaften wurde die Erstellung eines Gutachtens zur Gründung einer genossenschaftlichen Immobilienagentur (GIMA Frankfurt) 2020 in Auftrag gegeben. Geprüft werden soll, ob eine GIMA Frankfurt wirtschaftlich tragbar und langfristig realisierbar ist und einen Mehrwert für die Frankfurter Bevölkerung darstellen kann. Die Gründung der GIMA Frankfurt auf Grundlage der ersten Erkenntnisse des Gutachtens wurde vollzogen. Ende 2022 wird das Gutachten vorliegen und darstellen, ob der Betrieb der GIMA Frankfurt auch langfristig sinnvoll ist. - Es wurde mit dem Aufbau eines Monitoring-Systems zur Analyse von Problemstellungen und Analyse der Unterstützungsbedarfe für Wohnprojekte und Genossenschaften begonnen. Damit soll gewährleistet sein, auf nötige Bedarfe frühzeitig und angemessen reagieren zu können. - Um das Ziel eines Anteils von 15 Prozent gemeinschaftlichen und genossenschaftlichen Wohnens bei allen Neubauquartieren zu erreichen, werden aktuell die konzeptionellen Voraussetzungen weiterentwickelt. Hierfür wurde ein Gutachten zur Analyse unterschiedlicher Verfahrensaspekte in Auftrag gegeben. Es folgt nun die Umsetzung der im Gutachten benannten Änderungsbedarfe und die Überführung der Ergebnisse in die Stärkung von Genossenschaften. - Übernahme von Verfahrenskosten des Konzeptverfahrens, wenn gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte auf nicht städtischen Liegenschaften realisiert werden. Ziel ist es, gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte nicht mit Verfahrenskosten zu belasten, um so die Umsetzung des angestrebten 15-Prozent-Anteils gemeinschaftlicher und genossenschaftlicher Wohnprojekte in Neubauquartieren zu unterstützen und eine Gleichstellung zu Vergaben über den Liegenschaftsfonds zu erreichen. - Es wird ein Förderprogramm für Genossenschaften geben. Dieses wird voraussichtlich folgende Aspekte umfassen: Gründungszuschuss für Wohnungsbaugenossenschaften, Zuschuss zur öffentlichen Erdgeschossnutzung in Genossenschaften und Wohnprojekten, Förderung von Moderation und Gruppenprozessen in Genossenschaften.