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Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Spielanlagen

Vorlagentyp: E GRÜNE, SPD, FDP, Volt

Inhalt

S A C H S T A N D : Etatantrag vom 04.05.2022, E 110 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Spielanlagen haben hohe soziale Bedeutung - ausreichende Mittel für Spielanlageninvestitionen bereitstellen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Mittel, die im investiven Bereich für "Neubau und Wiederherstellung von Spielanlagen" zur Verfügung stehen, werden um insgesamt 850.000,- Euro erhöht. Neben dem Neubau bzw. der Wiederherstellung von Spielanlagen sollen auch Haushaltsansätze für den Bau von Skater/Pumptrackanlagen und Fitnessanlagen aus dem Haushaltsansatz finanziert werden. Der Betrag wird dem Haushalt zugesetzt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Umsetzung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2022 jeweils halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht nach Produktgruppen. Begründung: Die Spielplatzlandschaft genügt aktuell nicht den Ansprüchen einer wachsenden und generationengerechten Stadt. Für alle vorhandenen Spielanlagen gibt es einen hohen Reparaturstau. Für viele Spielanlagen reichen Instandhaltungsmaßnahmen nicht aus, sondern es müssen kostenintensive Neubau- bzw. Wiederherstellungsplanungen erstellt werden, um den Anforderungen an eine kinderfreundliche Stadt gerecht zu werden. Auch muss sich die Stadt den wachsenden Wünschen von anderen Nutzer*innengruppen stellen. So sollen weitere Skater/ Pumptrackanlagen und Fitnessanlagen gebaut werden. Bislang stehen für Fitnessanlagen (ehem. Senioren-Freiräume) nur 50.000 Euro im Budget bereit. Auch reicht der Ansatz von derzeit 850.000 Euro für den Neubau und die Wiederherstellung von Spielanlagen bei weitem nicht aus, um die bereits erarbeitete Prioritätenliste auch nur annährend abzuarbeiten. Pro Spielplatz ist in der Regel mit einem Ansatz von Minimum 300.000 Euro zu rechnen. Die Kosten für einen Spielplatz hängen nicht nur von der Ausstattung mit Spielgeräten sondern auch von der Größe des Spielplatzes und den daraus resultierenden Kosten für den Untergrund und den notwendigen Fallschutz ab. Hinzu kommen weitere Kosten für die angestrebte Durchführung von Beteiligungsprozessen bei der Planung und Konzeption der Spielplätze. Bislang kann das Grünflächenamt von diesen Mitteln noch nicht mal einen Spielplatz pro Bezirk realisieren. Für 4 Bezirke müssten demnach schon 1.2 Mio Euro im Jahr zur Verfügung stehen, um diesen Standardbedarf zu decken. Es gibt darüber hinaus aber auch Spielplätze, wie zum Beispiel der Spielplatz Brückenstraße, für dessen Grunderneuerung allein 1, 5 Mio Euro gerechnet wird. Mit dem erhöhten Budgetansatz könnte für diesen Spielplatz in diesem Jahr bereits die Planung erfolgen, um für eine Realisierung in 2023 die Weichen stellen zu können. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.11.2022, V 534 Antrag vom 14.11.2022, OF 528/2 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3318 Etatanregung vom 25.04.2023, EA 61 Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 173 Etatanregung vom 02.05.2023, EA 97 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 10.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.05.2022, TO I, TOP 18 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 110 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen E 190, E 191 und E 192), AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen E 318) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Ablehnung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)

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