Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Spielanlagen
Vorlagentyp: E GRÜNE, SPD, FDP, Volt
Inhalt
S A C H S T A N D :
Etatantrag vom 04.05.2022, E 110 Betreff: Produktbereich: 22
Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Spielanlagen
haben hohe soziale Bedeutung - ausreichende Mittel für
Spielanlageninvestitionen bereitstellen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich
um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf
Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 -
2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
18.02.2022, §
1832, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Mittel, die im investiven Bereich
für "Neubau und Wiederherstellung von Spielanlagen" zur Verfügung stehen,
werden um insgesamt 850.000,- Euro erhöht. Neben dem Neubau bzw. der Wiederherstellung von
Spielanlagen sollen auch Haushaltsansätze für den Bau von
Skater/Pumptrackanlagen und Fitnessanlagen aus dem Haushaltsansatz finanziert
werden. Der Betrag wird dem Haushalt
zugesetzt. Sofern die Mittelverwendung nicht
vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich.
Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Umsetzung der Etatanträge zum Haushalt
berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung
nach Genehmigung des Haushalts 2022 jeweils halbjährlich in einer
zusammengefassten Übersicht nach Produktgruppen. Begründung: Die Spielplatzlandschaft genügt aktuell nicht den
Ansprüchen einer wachsenden und generationengerechten Stadt. Für alle
vorhandenen Spielanlagen gibt es einen hohen Reparaturstau. Für viele
Spielanlagen reichen Instandhaltungsmaßnahmen nicht aus, sondern es müssen
kostenintensive Neubau- bzw. Wiederherstellungsplanungen erstellt werden, um
den Anforderungen an eine kinderfreundliche Stadt gerecht zu werden. Auch muss
sich die Stadt den wachsenden Wünschen von anderen Nutzer*innengruppen stellen.
So sollen weitere Skater/ Pumptrackanlagen und Fitnessanlagen gebaut werden.
Bislang stehen für Fitnessanlagen (ehem. Senioren-Freiräume) nur 50.000 Euro im
Budget bereit. Auch reicht der Ansatz von derzeit 850.000 Euro für
den Neubau und die Wiederherstellung von Spielanlagen bei weitem nicht aus, um
die bereits erarbeitete Prioritätenliste auch nur annährend abzuarbeiten. Pro
Spielplatz ist in der Regel mit einem Ansatz von Minimum 300.000 Euro zu
rechnen. Die Kosten für einen Spielplatz hängen nicht nur von der Ausstattung
mit Spielgeräten sondern auch von der Größe des Spielplatzes und den daraus
resultierenden Kosten für den Untergrund und den notwendigen Fallschutz ab.
Hinzu kommen weitere Kosten für die angestrebte Durchführung von
Beteiligungsprozessen bei der Planung und Konzeption der Spielplätze. Bislang
kann das Grünflächenamt von diesen Mitteln noch nicht mal einen Spielplatz pro
Bezirk realisieren. Für 4 Bezirke müssten demnach schon 1.2 Mio Euro im Jahr
zur Verfügung stehen, um diesen Standardbedarf zu decken. Es gibt darüber
hinaus aber auch Spielplätze, wie zum Beispiel der Spielplatz Brückenstraße,
für dessen Grunderneuerung allein 1, 5 Mio Euro gerechnet wird. Mit dem
erhöhten Budgetansatz könnte für diesen Spielplatz in diesem Jahr bereits die
Planung erfolgen, um für eine Realisierung in 2023 die Weichen stellen zu
können. Antragsteller:
GRÜNE
SPD
FDP
Volt
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 01.11.2022, V 534
Antrag vom
14.11.2022, OF
528/2
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3318
Etatanregung vom
25.04.2023, EA 61
Bericht des
Magistrats vom 28.04.2023, B 173
Etatanregung vom
02.05.2023, EA 97
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 10.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.05.2022, TO I, TOP 18
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage E 110 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (=
Annahme im Rahmen E 190, E 191 und E 192), AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (=
Annahme im Rahmen E 318) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Ablehnung) FRAKTION und
Gartenpartei (= Annahme)