Verkehrsüberwachung verstärken
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Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 93
Betreff: Verkehrsüberwachung verstärken Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2016, § 863 - OA 74/16 OBR 6 - Das bestehende Personalkontingent wird stadtweit so effektiv wie möglich für die Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie für Geschwindigkeitskontrollen eingesetzt. Eine generelle Verstärkung der Überwachung in einzelnen Ortsbezirken hätte zwangsläufig eine Reduzierung von Kontrollen in den übrigen Ortsbezirken zur Folge. Der Magistrat ist grundsätzlich bemüht, verkehrliche Schwerpunkte - unabhängig des Ortsbezirks - gesondert zu bearbeiten. Sollte sich die personelle Situation positiv verändern, könnte die Überwachung entsprechend ausgeweitet werden. Geschwindigkeitskontrollen, egal ob sie tagsüber oder in den Nachtstunden erfolgen, unterliegen dabei nicht nur tatsächlichen Einschränkungen (reell bestehende Messmöglichkeit an spezifischen Orten), sondern auch rechtlichen Regelungen. Es ist nicht in das freie Ermessen der Behörde gestellt ob, wann und wo sie Geschwindigkeitskontrollen durchführt. Vielmehr ist dies erlassrechtlich reglementiert, wobei der Magistrat bestrebt ist, das Spektrum der Kontrollen gerade im Hinblick auf die geäußerten Wünsche der Bevölkerung entsprechend zu gestalten.Nebenvorlage: Anregung vom 25.04.2017, OA 151 Antrag vom 25.04.2017, OF 386/6