Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 803 Ä6 Riedberg - Niederurseler Hang
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2013, ST
1056
Betreff: Änderungsverfahren
des Bebauungsplans Nr. 803 Ä6 Riedberg - Niederurseler Hang 2.: Zur kommunalen Lärmminderungsplanung) In dem überwiegenden Teil des
Plangebietes werden die Orientierungswerte der DIN 18005 tagsüber und nachts
eingehalten. Eine Überschreitung der für ein Wohngebiet zugrunde zulegenden
schalltechnischen Orientierungswerte ist, in der durch den Autobahnlärm
belasteten westlichen Randzone des Plangebietes zu erwarten. Die Umsetzung von Lärmvorsorge und
Lärmminderung wurde von Anfang an in der räumlichen Planung für den Stadtteil
Riedberg als mehrstufiges Konzept realisiert, um unter den gegeben
Randbedingungen dem Auftrag der Schaffung von Wohnraum nachkommen zu können.
Der übergeordnete planerische Ansatz, die verkehrlichen und damit lärmbezogenen
Belastungen auf die Hauptstraßen zugunsten einer Entlastung der
dahinterliegenden Nebenstraßen zu konzentrieren ist für den Bereich
Niederurseler Hang beibehalten worden. Er führt in einem Großteil des
Plangebietes zu guten bis sehr guten Wohnverhältnissen, ohne dass von den
besonderen Mitteln des passiven Schallschutzes Gebrauch gemacht werden
muss. Schon im Gesamtkonzept
für den Riedberg wurde festgestellt, dass eine Erhöhung des Lärmschutzwalls
keine mit dem damit verbundenen wirtschaftlichen Aufwand angemessene
Verbesserung der lärmbezogenen Belastungssituation bringen würde. Daran ändert
sich grundsätzlich auch mit der Überplanung im Bereich Niederurseler Hang
nichts. Die im Sinne
einer bauleitplanerischen Lärmvorsorge erforderlichen städtebaulichen
Rahmenbedingungen werden im Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler
Hang - durch die Festsetzungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen sowie
Mindestgebäudehöhen und eine geschlossene Bauweise an der
Graf-von-Stauffenbergallee planungsrechtlich gesichert. Weitere erforderliche Maßnahmen zum
passiven Lärmschutz müssen auf Ebene der baulichen Umsetzung realisiert werden
und sind zwingend Gegenstand der Hochbauplanung und des
Baugenehmigungsverfahrens. Dazu gehört, dass in den betroffenen Lagen
schutzbedürftige Aufenthaltsräume auf der lärmabgewandten Seite der Wohngebäude
angeordnet werden. Soweit dies nicht gelingt, sind sie mit schallgedämpften
Belüftungseinrichtungen zu versehen. Alternativ kommen in jedem Fall auch
andere fensterunabhängige Lüftungssysteme, wie sie z.B. bei Effizienzplus- oder
Passivhäusern gängig sind, in Frage. Ebenso wird geprüft, ob und inwieweit
offene Balkone und Loggien durch Wintergärten ersetzt werden können. Die Umsetzung der erforderlichen
Maßnahmen wird bereits im Vorfeld zum Baugenehmigungsverfahren durch die
Entwicklungsträgerin bei Veräußerung bzw. bei Abschluss der
Abwendungsvereinbarungen nach § 166 Absatz 3 BauGB vertraglich gesichert.
Zur Schadstoffbelastungen durch die BAB 5 mit
Stickstoffdioxid und Feinstaub) Es wird auf die Stellungnahme des Magistrats ST 1523
vom 14.09.2012 verwiesen. Seitens der Stadt Frankfurt am Main wurden für den
Bereich Riedberg/ Kalbach bislang keine Daten zur Luftqualität erhoben. Ein
flächendeckendes Luftimmissionsmessnetz wird vom Gesetzgeber nicht verlangt und
ist aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht durchführbar. Für den
Ballungsraum Rhein-Main sind 6 kontinuierliche Luftmessstationen
vorgeschrieben. Derzeit werden an 11 offiziellen Stellen Luftdaten erhoben.
Die Gefahr einer
Überschreitung von Immissionsgrenzwerten für den Ortsteil Kalbach/Riedberg
durch die BAB A5 wird auch nach Einschätzung des HMUELV (Hessisches Ministerium
für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) als nicht sehr hoch
eingestuft. Dies liegt darin begründet, dass sich die Emissionen der Fahrzeuge
aufgrund der freien Lage der Autobahn sehr schnell mit der freien Luftströmung
verdünnen und verteilen. Überschreitungen von Luftschadstoffen treten fast
ausschließlich in eng bebauten Straßenschluchten auf, wo der natürliche
Luftaustausch eingeschränkt ist. Im Jahr 2004 wurden durch das HLUG (Hessisches
Landesamt für Umwelt und Geologie) Messungen der Schadstoffbelastung durch
Stickstoffdioxyd und Feinstaub in 20 - 30 m Entfernung zum Fahrbahnrand der BAB
A5 nördlich des Westkreuzes Frankfurt durchgeführt. Ermittelt wurde hier in
unmittelbarer Nähe zur Fahrbahn eine leichte Grenzwertüberschreitung bei
Stickstoffdioxyd. Die Feinstaubgrenzwerte wurden an den Messstellen
eingehalten. Aus
vergleichbaren Messreihen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BaST) und des
Umweltbundesamtes in Wien (UBA) geht hervor, dass die in unmittelbarer Nähe zur
Immissionsquelle gemessenen Konzentrationen von Stickstoffdioxyd in 100 m
Entfernung bereits auf die Hälfte sinken. Die nach bisherig geltendem Planungsrecht
vorhandenen Mindestabstände zwischen dem östlichen Fahrbahnrand der BAB A5 und
der Baugebiete für die Universität belaufen sich auf ca. 75 m. Mit der
Bebauungsplanänderung Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang - vergrößert
sich der Abstand der Baugebiete, die für eine Universitätsnutzung vorgesehen
sind auf ca. 110 m. Für die mit der Planänderung vorgesehenen allgemeinen
Wohngebiete beträgt der Abstand zum östlichen Fahrbahnrand der BAB A5
mindestens 120 m. Insgesamt
kann vor dem Hintergrund dieser Abstände in Verbindung mit der maßgeblichen
Reduzierung der Schadstoffbelastungen mit zunehmenden Abständen von der BAB A5
davon ausgegangen werden, dass für die Bauflächen innerhalb des Plangebietes
die Grenzwerte für Feinstaub und Stockstoffdioxyd flächendeckend eingehalten
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
15.03.2013, OA 349