Kein neues Spielfeld für SpVgg 05 Oberrad
Vorlagentyp: B
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 03.05.2010, B 276
Betreff: Kein neues Spielfeld für SpVgg 05 Oberrad Vorgang: A 1156 FAG Zu
- Die Fläche der für den Bau eines dritten Spielfeldes benötigten Grundstücke beträgt insgesamt 14.165 m2. Hiervon waren bereits 2.659 m2 im Besitz der Stadt; 6.404 m2 konnten zwischenzeitlich angekauft werden. Es befindet sich somit ein Anteil von rd. 64% (9.063 m2) in städtischem Besitz. 5102 m2 sind weiterhin in Privatbesitz. Dies entspricht einem Anteil von rd. 36%. Zu
- Wie aus dem anliegenden Planausschnitt zu ersehen ist, grenzen die privaten Grundstücke Flur 38 Nrn. 33, 34, 35 und 36 zusammenhängend direkt an die städtischen Grundstücke Flur 38 Nrn. 31 und
- Zu
- Es stehen alternativ keine adäquaten Grundstücke in räumlicher Nähe zur Verfügung. Die umliegenden Flächen liegen im Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge". Nach dem Flächennutzungsplan des UVF ist lediglich für den in Rede stehenden Bereich Grünfläche/Sport vorgesehen. Auch für die für die Maßnahme vorgesehenen Grundstücke in diesem Bereich wird die Erteilung der natur- und landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung des Spielfeldes von der Gestaltung, insbesondere dem Abstand zu den angrenzenden Kleingartenflächen und einer landschaftsschutzgerechten Eingrünung abhängig gemacht. Zu
- Solange sich die Eigentümer der noch benötigten Privatgrundstücke nicht verkaufsbereit zeigen (eine Eigentümerin verlangt einen Kaufpreis von 50,-- €/M2 bei einem Richtwert von 15,-- €/m2, eine Eigentümerin ist bereit zu dem gebotenen Preis von 32,-- €/m2 zu verkaufen, allerdings nicht nur die für die Maßnahme benötigten 758 m2 sondern zusätzlich 5.992 m2 zu ebenfalls 32,-- €/m2) ist eine Realisierung des Vorhabens nicht möglich. Maßstab 1:1500 Gemarkung Oberrad, Flur 38 Städtischer Besitz: Flurstücke 31 und 32 (blau) Privatbesitz: Flurstücke 33, 34, 35 und 36 (rot)Nebenvorlage: Antrag vom 18.08.2010, NR 1955 Anregung vom 20.08.2010, OA 1176 Antrag vom 30.07.2010, OF 1091/5