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Gesunde Mahlzeiten für alle Kinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. freier Träger

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.08.2024, B 297 Betreff: Gesunde Mahlzeiten für alle Kinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. freier Träger Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 21.03.2024, § 4504 - E 86/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 472/23 - Gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 21.03.2024, § 4504 (B 472), wurden alle Träger angeschrieben und über die Projektförderung "Gesundes Frühstück in der Kita" und das damit verbunden Antragsverfahren informiert: Für Kinderbetreuungseinrichtungen mit besonderen sozialen Bedarfslagen stehen für das Haushaltsjahr 2024 zusätzliche finanzielle Mittel bereit. Ziel ist der Auf- und Ausbau einer gesundheitsfördernden Verpflegung, insbesondere der Ausbau eines möglichst flächendeckenden Frühstücksangebots. Besondere Berücksichtigung bei der Priorisierung der Mittelverwendung finden Kinderbetreuungseinrichtungen in Stadtteilen mit besonderen sozial verdichteten Problemlagen. Berechtigt sind Kitas, die entweder - Mittel des Besonderen Förderauftrags (BeFö) erhalten oder - Teil eines Kinder- und Familienzentrums sind oder - Kitas, in denen mindestens 51% der betreuten Kinder Unterstützungsleistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe erhalten. Träger haben die Möglichkeit gesammelt für die Kitas in ihrer Trägerschaft die zusätzlichen Mittel zu beantragen. Das Stadtschulamt erhielt eine gebündelte Rückmeldung durch die Träger, dass das Antragsverfahren mit einem zu hohen Verwaltungsaufwand verbunden sei, der nicht im Verhältnis zum Förderbetrag stehe. Die Träger gaben zudem an, dass eine einmalige Förderung von ca. 1.000 € pro Einrichtung nicht ausreiche, um langfristig ausreichend Lebensmittel für ein ausgewogenes Frühstück einzukaufen. Auch die Entlastung der Eltern wäre marginal. Ebenso wiesen sie darauf hin, dass sie aufgrund des geänderten Verfahrens Bildung und Teilhabe (BUT) nicht wissen, welche Kinder Unterstützungsleistungen durch die wirtschaftliche Jugendhilfe erhielten. Daraufhin wurde am 15.04.2024 bei einem gemeinsamen Termin zwischen Frankfurter Trägern und Stadtschulamt unterschiedliche mögliche Verfahren erörtert und den Trägern angeboten, die Verfahren zu verändern, dass der Verwaltungsaufwand für sie akzeptabel sei. Die Träger wiesen weiterhin darauf hin, dass die Summe von 500.000 € nicht auskömmlich sei, um ein flächendeckendes Frühstücksangebot (weiter)zu entwickeln. Dieses Problem bestehe unabhängig vom Antragsverfahren des Stadtschulamtes. Deshalb wollten sich die Träger im Nachgang zu dem Termin nochmal intern abstimmen und nach möglichen Lösungen suchen. Bestandteil des Etat-Antrags war zudem, dass insbesondere Kinder aus Familien mit geringen Einkommen Berücksichtigung finden, da die Kosten für ein Frühstück nicht aus dem Bildungs- und Teilhabepaket übernommen werden. Dies ist aus pädagogischer Sicht und in der Organisation einer Kita nicht umsetzbar. Den pädagogischen Fachkräften vor Ort ist es nicht möglich, die Bedarfslagen bzw. die finanziellen Verhältnisse der Familien einzuschätzen. Darüber hinaus kann ein Frühstücksangebot nicht einem Teil der Kinder in der Einrichtung (kostenfrei) ermöglicht werden und einem anderen nicht. Essen muss diskriminierungsfrei, chancengerecht und in guter Atmosphäre umgesetzt werden. Bislang gibt es für die Frankfurter Kindertagesbetreuung keinen (städtischen) Beschluss, der ein Frühstücksangebot einfordert. Gleichwohl bieten einige Frankfurter Träger - mit unterschiedlichen Konzepten - bereits ein Frühstück in ihren Einrichtungen an. Für die Einrichtungen des Eigenbetriebs Kita Frankfurt ist beabsichtigt, im Jahr 2024 eine Einführung von Frühstück anzubieten (in den bestehenden Einrichtungen, in denen es die Mehrheit der Eltern wünschen). Ansonsten erhalten die Kinder in den Kitas, die entsprechend mit Mittagsversorgung angemeldet wurden, ein Mittagessen. Es wird auch ein kleiner Nachmittagssnack für diese Kinder angeboten. Beim Eigenbetrieb entrichten Eltern bspw. für das Mittagessen einen Beitrag, der sich an den jeweiligen Kosten für Kochen oder Cook-und Chillverfahren bemisst. Die Qualität des Essens ist bei Kita Frankfurt (gemeinsam mit dem Gesamtelternbeirat) für entsprechende Ausschreibungen und Umsetzung definiert und ist an den Empfehlungen des Deutschen Instituts für Ernährung orientiert. Alle Akteure sind sich einig, dass eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung entscheidend für die Gesundheit und das Wohlempfinden für Kinder und Jugendliche ist. Mit dem Angebot "Vernetzungsstelle Kitaverpflegung in Hessen" wurde durch die Verbraucherzentrale Hessen e. V eine eigenständige, zentrale Anlaufstelle zu den Themen Verpflegung und Ernährungsbildung in der hessischen Kindertagesbetreuung eingerichtet. Fachliche Grundlagen und wissenschaftliche Basis für ganzheitliche und nachhaltigere Ernährungsbildung bilden der DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas sowie der Hessische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren. Der "DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas" bietet für die Gestaltung eines gesundheitsförderlichen und nachhaltigeren Speiseplans praktische Hinweise sowie konkrete Empfehlungen, wie die Verpflegung konzipiert und in einen pädagogischen Rahmen gebettet werden kann. Gleichwohl bedeutet eine gesundheitsförderliche und nachhaltigere Verpflegung einen erheblichen organisatorischen und pädagogischen Mehraufwand. Unabhängig davon werden für die Auswahl und Zubereitung der Mahlzeiten insbesondere hauswirtschaftliche Fachkräfte mit Kenntnissen und Kompetenzen benötigt. Häufig sind die Hauswirtschaftskräfte -wie z.B. bei Kita Frankfurt- im Rahmen ihrer Arbeitszeit und Gehälter nicht für die Zubereitung eines Frühstücks vorgesehen. Darüber hinaus bedarf es auch bei den pädagogischen Fachkräften in den Einrichtungen an zusätzlichen Qualifizierungen, da das Thema "Ernährungsbildung" nur ein Randthema im Rahmen der Ausbildung darstellt. Demzufolge reicht nach Einschätzung der Frankfurter Trägerlandschaft die einmalige Förderung in Höhe von 500.000 € nicht aus, um ein Frühstücksangebot in Stadtteilen mit besonderen sozial verdichteten Problemlagen flächendeckend einzuführen. Die Träger wiesen darauf hin, dass damit das Angebot nach einer gewissen Zeit wiedereingestellt werden müsse, da die Mittel des Etatantrags dann aufgebraucht sind. Dies würde Erwartungshaltungen bei Eltern wecken, die nicht nachgehalten werden könnten. Dies könne Diskriminierungsgefühle und Ungerechtigkeit herstellen und alle Beteiligten in ein Dilemma versetzen. Nach Einschätzung der Frankfurter Trägerlandschaft braucht es ein entsprechendes Verfahren bzw. eine dauerhafte Finanzierung, um in (allen) Kindertageseinrichtungen ein Frühstück, für alle Kinder diskriminierungsfrei anbieten zu können. Unabhängig davon können die Träger ihre Anträge an das Stadtschulamt stellen und die Anregungen zu einem Verfahren mit weniger Verwaltungsaufwand wird das Stadtschulamt aufgreifen und das Verfahren entsprechend anpassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 86 Bericht des Magistrats vom 18.12.2023, B 472 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 67 Antrag vom 10.03.2025, OF 709/11 Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6616 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 07.08.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU und FDP gegen GRÜNE und Linke (= Zurückweisung) 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 77 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 4 am 03.09.2024, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP, Linke und BFF gegen CDU (= Zurückweisung) 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO II, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 13 am 10.09.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.09.2024, TO I, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis. 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 04.11.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 297 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5227, 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 04.11.2024

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