Gesunde Mahlzeiten für alle Kinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. freier Träger
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 05.08.2024, B 297 Betreff: Gesunde Mahlzeiten für alle Kinder
in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. freier Träger
Vorgang: l. Beschl. d.
Stv.-V. vom 21.03.2024, § 4504 - E 86/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 472/23 - Gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 21.03.2024, §
4504 (B 472), wurden alle Träger angeschrieben und über die Projektförderung
"Gesundes Frühstück in der Kita" und das damit verbunden Antragsverfahren
informiert: Für Kinderbetreuungseinrichtungen mit besonderen sozialen
Bedarfslagen stehen für das Haushaltsjahr 2024 zusätzliche finanzielle Mittel
bereit. Ziel ist der Auf- und Ausbau einer gesundheitsfördernden Verpflegung,
insbesondere der Ausbau eines möglichst flächendeckenden
Frühstücksangebots. Besondere Berücksichtigung bei der Priorisierung der
Mittelverwendung finden Kinderbetreuungseinrichtungen in Stadtteilen mit
besonderen sozial verdichteten Problemlagen. Berechtigt sind Kitas, die
entweder - Mittel des
Besonderen Förderauftrags (BeFö) erhalten oder - Teil eines Kinder- und Familienzentrums sind
oder - Kitas, in denen
mindestens 51% der betreuten Kinder Unterstützungsleistungen der
wirtschaftlichen Jugendhilfe erhalten. Träger haben die Möglichkeit gesammelt für die Kitas
in ihrer Trägerschaft die zusätzlichen Mittel zu beantragen. Das Stadtschulamt erhielt eine gebündelte Rückmeldung
durch die Träger, dass das Antragsverfahren mit einem zu hohen
Verwaltungsaufwand verbunden sei, der nicht im Verhältnis zum Förderbetrag
stehe. Die Träger gaben zudem an, dass eine einmalige Förderung von ca. 1.000
€ pro Einrichtung nicht ausreiche, um langfristig ausreichend Lebensmittel
für ein ausgewogenes Frühstück einzukaufen. Auch die Entlastung der Eltern wäre
marginal. Ebenso wiesen sie darauf hin, dass sie aufgrund des geänderten
Verfahrens Bildung und Teilhabe (BUT) nicht wissen, welche Kinder
Unterstützungsleistungen durch die wirtschaftliche Jugendhilfe erhielten.
Daraufhin wurde am 15.04.2024 bei einem gemeinsamen
Termin zwischen Frankfurter Trägern und Stadtschulamt unterschiedliche mögliche
Verfahren erörtert und den Trägern angeboten, die Verfahren zu verändern, dass
der Verwaltungsaufwand für sie akzeptabel sei. Die Träger wiesen weiterhin
darauf hin, dass die Summe von 500.000 € nicht auskömmlich sei, um ein
flächendeckendes Frühstücksangebot (weiter)zu entwickeln. Dieses Problem
bestehe unabhängig vom Antragsverfahren des Stadtschulamtes. Deshalb wollten
sich die Träger im Nachgang zu dem Termin nochmal intern abstimmen und nach
möglichen Lösungen suchen. Bestandteil des Etat-Antrags war zudem, dass
insbesondere Kinder aus Familien mit geringen Einkommen Berücksichtigung
finden, da die Kosten für ein Frühstück nicht aus dem Bildungs- und
Teilhabepaket übernommen werden. Dies ist aus pädagogischer Sicht und in der
Organisation einer Kita nicht umsetzbar. Den pädagogischen Fachkräften
vor Ort ist es nicht möglich, die Bedarfslagen bzw. die finanziellen
Verhältnisse der Familien einzuschätzen. Darüber hinaus kann ein
Frühstücksangebot nicht einem Teil der Kinder in der Einrichtung (kostenfrei)
ermöglicht werden und einem anderen nicht. Essen muss diskriminierungsfrei,
chancengerecht und in guter Atmosphäre umgesetzt werden. Bislang gibt es für die Frankfurter
Kindertagesbetreuung keinen (städtischen) Beschluss, der ein Frühstücksangebot
einfordert. Gleichwohl bieten einige Frankfurter Träger - mit unterschiedlichen
Konzepten - bereits ein Frühstück in ihren Einrichtungen
an. Für die Einrichtungen des Eigenbetriebs Kita Frankfurt ist beabsichtigt, im
Jahr 2024 eine Einführung von Frühstück anzubieten (in den bestehenden
Einrichtungen, in denen es die Mehrheit der Eltern wünschen). Ansonsten
erhalten die Kinder in den Kitas, die entsprechend mit Mittagsversorgung
angemeldet wurden, ein Mittagessen. Es wird auch ein kleiner Nachmittagssnack
für diese Kinder angeboten. Beim Eigenbetrieb entrichten Eltern bspw. für das
Mittagessen einen Beitrag, der sich an den jeweiligen Kosten für Kochen oder
Cook-und Chillverfahren bemisst. Die Qualität des Essens ist bei Kita Frankfurt
(gemeinsam mit dem Gesamtelternbeirat) für entsprechende Ausschreibungen und
Umsetzung definiert und ist an den Empfehlungen des Deutschen Instituts für
Ernährung orientiert. Alle Akteure sind sich einig, dass eine ausgewogene
und abwechslungsreiche Ernährung entscheidend für die Gesundheit und das
Wohlempfinden für Kinder und Jugendliche ist. Mit dem Angebot
"Vernetzungsstelle Kitaverpflegung in Hessen" wurde durch die
Verbraucherzentrale Hessen e. V eine eigenständige, zentrale Anlaufstelle zu
den Themen Verpflegung und Ernährungsbildung in der hessischen
Kindertagesbetreuung eingerichtet. Fachliche Grundlagen und wissenschaftliche
Basis für ganzheitliche und nachhaltigere Ernährungsbildung bilden der DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in
Kitas sowie der Hessische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder
von 0 bis 10 Jahren. Der
"DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas" bietet für die Gestaltung
eines gesundheitsförderlichen und nachhaltigeren Speiseplans praktische
Hinweise sowie konkrete Empfehlungen, wie die Verpflegung konzipiert und in
einen pädagogischen Rahmen gebettet werden kann. Gleichwohl bedeutet eine gesundheitsförderliche und
nachhaltigere Verpflegung einen erheblichen organisatorischen und pädagogischen
Mehraufwand. Unabhängig davon werden für die Auswahl und Zubereitung der
Mahlzeiten insbesondere hauswirtschaftliche Fachkräfte mit Kenntnissen und
Kompetenzen benötigt. Häufig sind die Hauswirtschaftskräfte -wie z.B. bei Kita
Frankfurt- im Rahmen ihrer Arbeitszeit und Gehälter nicht für die Zubereitung
eines Frühstücks vorgesehen. Darüber hinaus bedarf es auch bei den pädagogischen
Fachkräften in den Einrichtungen an zusätzlichen Qualifizierungen, da das Thema
"Ernährungsbildung" nur ein Randthema im Rahmen der Ausbildung darstellt.
Demzufolge reicht nach Einschätzung der Frankfurter
Trägerlandschaft die einmalige Förderung in Höhe von 500.000 € nicht aus,
um ein Frühstücksangebot in Stadtteilen mit besonderen sozial verdichteten
Problemlagen flächendeckend einzuführen. Die Träger wiesen darauf hin,
dass damit das Angebot nach einer gewissen Zeit wiedereingestellt werden müsse,
da die Mittel des Etatantrags dann aufgebraucht sind. Dies würde
Erwartungshaltungen bei Eltern wecken, die nicht nachgehalten werden könnten.
Dies könne Diskriminierungsgefühle und Ungerechtigkeit herstellen und alle
Beteiligten in ein Dilemma versetzen. Nach Einschätzung der Frankfurter Trägerlandschaft
braucht es ein entsprechendes Verfahren bzw. eine dauerhafte Finanzierung, um
in (allen) Kindertageseinrichtungen ein Frühstück, für alle Kinder
diskriminierungsfrei anbieten zu können. Unabhängig davon können die Träger ihre Anträge an
das Stadtschulamt stellen und die Anregungen zu einem Verfahren mit weniger
Verwaltungsaufwand wird das Stadtschulamt aufgreifen und das Verfahren
entsprechend anpassen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatantrag vom
16.06.2023, E 86
Bericht des
Magistrats vom 18.12.2023, B 472
Bericht des
Magistrats vom 07.02.2025, B 67
Antrag vom
10.03.2025, OF
709/11
Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6616
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8,
9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien:
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 07.08.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR
14 am 02.09.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR
11 am 02.09.2024, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, CDU und FDP gegen GRÜNE und Linke (=
Zurückweisung) 32. Sitzung des OBR 6
am 03.09.2024, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1
am 03.09.2024, TO I, TOP 77 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 7
am 03.09.2024, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 4
am 03.09.2024, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP und fraktionslos gegen
ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 31. Sitzung des OBR 8
am 05.09.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, SPD, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos
gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 32. Sitzung des OBR 9
am 05.09.2024, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2
am 09.09.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR
16 am 10.09.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
WBE, GRÜNE, SPD, FDP, Linke und BFF gegen CDU (=
Zurückweisung) 32. Sitzung des OBR
10 am 10.09.2024, TO II, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR
13 am 10.09.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3
am 12.09.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR
12 am 13.09.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR
15 am 13.09.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5
am 13.09.2024, TO I, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 19. Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 16.09.2024, TO I, TOP 3
Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis.
30. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Schulbau am 04.11.2024, TO I, TOP 20
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 297 dient als Zwischenbericht zur
Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und
FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): §
5227, 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom
04.11.2024