3. Bericht zum 3. Frauenförderplan der Volkshochschule Frankfurt am Main
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 27.02.2017, B 67
Betreff: 3. Bericht zum 3. Frauenförderplan der Volkshochschule Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.06.2011, § 331 (M 65) Bericht zum Frauenförderplan der Volkshochschule Frankfurt am Main für den Zeitraum 01.07.2014 bis 30.06.2016 1 Vorbemerkung Mit Beschluss § 331 vom 16. Juni 2011 hat die Stadtverordnetenversammlung den 3. Frauenförderplan für den Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main (VHS) auf der Basis der zum 30.06.2010 erhobenen Daten beschlossen. Der nach § 6 Abs. 7 des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hess. Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) in Verbindung mit Ziffer 15 des 3. Frauenförderplanes für den Eigenbetrieb VHS erforderliche Bericht wird vorgelegt und umfasst den Zeitraum vom 01.07.2014 bis 30.06.2016. Der Frauenförderplan sieht eine Steigerung des Frauenanteils in Bereichen vor, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Aus diesem Grund wurden mit der Aufstellung des Frauenförderplans nach dem HGlG in Bezahlungsgruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils festgelegt. Der vorliegende Bericht gibt insbesondere Auskunft über die Beschäftigtenstruktur zum 30.06.2016 und zur Erreichung und Anpassung der Zielvorgaben. 2 Fortschreibung der Zahlen zur Beschäftigtenstruktur Die Fortschreibung der Zahlen zur Beschäftigtenstruktur (Anlage 1) zeigt im Vergleich zu der Analyse vom 30.06.2014 mit damals 35 beschäftigten Männern und 107 beschäftigten Frauen einen weiterhin steigenden Frauenanteil. Am 30.06.2016 waren insgesamt 31 Männer und 112 Frauen beschäftigt, damit stieg die Quote von 75,35 % auf 78,32 %. Auf der Ebene der Leitungsfunktionen gab es keine Änderungen. Hier zeigt sich weiterhin ein leichtes Übergewicht bei den männlichen Beschäftigten (vier Männer, drei Frauen), wobei die Funktion der Betriebsleitung nach einem erfolgten Stellenbesetzungsverfahren im Jahr 2015 weiterhin von einer Frau wahrgenommen wird (Anlage 2). 3 Erreichen der Zielvorgaben Im 2. Bericht zum 3. Frauenförderplan wurde zum 30.06.2014 festgestellt, dass in der Besoldungsgruppe A 13 BesO und A 10 BesO sowie in den Entgeltgruppen 15 TVöD, 11 TVöD, 10 TVöD, 3 TVöD, S17 TVöD und SV TVöD der Frauenanteil unter 50% lag und daher neu zu betrachten sind. Anhand der Fluktuationsprognose wurden entsprechende Zielquoten für die Besetzung der Stellen durch Frauen festgelegt. Im Berichtszeitraum ergab sich in der Besoldungsgruppe A 13 BesO keine Veränderung im Frauenanteil und bleibt daher weiterhin bei 0,00%. Der verbeamtete Stelleninhaber wechselte seinerzeit bereits zum 01.12.2012 stadtintern. Die Funktion dieser Stelle (Verwaltungsleitung) wurde zum 01.11.2013 nicht wieder durch e. Beamten/in sondern alternativ durch eine tarifbeschäftigte Mitarbeiterin mit der Entgeltgruppe 13 TVöD besetzt; diese Besetzung findet ihre Abbildung nicht in der Besoldungsgruppe A 13 BesO sondern in der Entgeltgruppe 13 TVöD. In der Besoldungsgruppe A 10 BesO bleibt der Frauenanteil ebenfalls weiterhin bei 0,00%. Auch hier konnte eine der beiden Beamtenstellen, die nach A 10 BesO bewertet sind bzw. waren, bereits im vorhergehenden Berichtszeitraum hausintern durch eine tarifbeschäftigte Mitarbeiterin seinerzeit mit der Entgeltgruppe 9 TVöD besetzt werden und auch hier fand die Abbildung dieser Besetzung im letzten Berichtszeitraum in der Entgeltgruppe 9 TVöD statt. Auf der zweiten Beamtenstelle wird ein männlicher Beamter geführt. Zum 01.11.2014 wurden die Tätigkeiten der Beamtenstelle der Abteilung 43.5 neu beschrieben und bewertet, so dass diese Stelle - ehemals bewertet nach A 10 BesO - nun nach A 11 BesO höher bewertet wurde. Da es sich hier um eine Beamtenstelle handelt und diese im Haushalt der Kämmereiverwaltung verortet ist, wird diese nun mit der neu aufgestellten Stellenübersicht 2017 zum 30.06.2016 im Stellenplan 2017 der Kämmereiverwaltung mit der neuen Bewertung nach A 11 BesO aufgenommen. Da auf dieser neubewerteten Beamtenstelle eine tarifbeschäftigte Mitarbeiterin tätig ist, hat diese auf Grund der Tarifautomatik seit der tatsächlichen Wahrnehmung der neu beschriebenen und bewerteten Tätigkeiten Anspruch auf die entsprechende Bezahlung des Alternativwertes dieser Beamtenstelle. Somit wird sie nach A 10 TVöD bezahlt, wo sich auch die Abbildung dieser Tarifbeschäftigten i.R.d. Personalkapazität zum 30.06.2016 widerspiegelt. In der Entgeltgruppe 15 TVöD haben sich innerhalb des Berichtszeitraums zwei Änderungen ergeben. Historisch bedingt war eine dieser Stellen als ehemalige Leitungsstelle des Stadtteilzentrums West nach VergGr. Ia BAT bewertet; auf Grund dessen erhielt der damalige Stelleninhaber die Entgeltgruppe 15 TVöD. Als dieser in die Rente eintrat wurde die Stelle der Aufgaben- und Vergütungsstruktur der vergleichbaren pädagogischen Mitarbeiter/innen der VHS angepasst und ist nun analog nach VergGr. II BAT bewertet. Hier konnten wir zum 15.06.2015 eine neue pädagogische Mitarbeiterin nach Entgeltgruppe 13 TVöD einstellen. Die zweite Stelle, welche nach VergGr. Ia BAT bewertet war wurde zum 01.12.2015 u.a. auf Grund der Tätigkeit der ständigen Vertretung der Betriebsleitung neu beschrieben und bewertet. Seit diesem Zeitpunkt ist diese Stelle nun nach VergGr. I BAT bewertet und der Stelleninhaber wurde höhergruppiert und erhielt einen übertariflichen Vertrag, so dass sich nun dessen Entgeltgruppe in 15Ü TVöD widerspiegelt. Somit ergeben sich keine Besetzungsmöglichkeiten nach 15 TVöD mehr auf Grund der derzeitigen Bewertungen der Stellen im Haus, was eine erneute Betrachtung im nächsten Berichtszeitraum dieser Entgeltgruppe nicht mehr notwendig macht. In der Entgeltgruppe 11 TVöD sind im Gegensatz zum letzten Berichtszeitraum mit drei beschäftigten Männern und zwei beschäftigten Frauen nun zum 30.06.2016 jeweils zwei beschäftigte Männer und Frauen in dieser Entgeltgruppe tätig, was eine 10%ige Erhöhung im Frauenanteil von 40% auf nun insgesamt 50% darstellt. Die Leistungen der Innenrevision werden direkt über das Revisionsamt bezogen. In der Entgeltgruppe 10 TVöD konnte sich ebenfalls der Frauenanteil von 0 % auf 40 % erhöhen. Zum 30.06.2016 sind in dieser Entgeltgruppe derzeit drei Männer und zwei Frauen beschäftigt, wovon eine der beschäftigten Frauen in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis auf Grund eines durch Drittmittel finanzierten Projekts steht. In der Entgeltgruppe 3 TVöD schied die Stelleninhaberin auf Grund des Renteneintritts im ersten Halbjahr 2013 aus und diese Stelle war zur Wiederbesetzung bisher nicht vorgesehen. Auch die Stelle nach Entgeltgruppe S17 TVöD ist seit dem stadtinternen Wechsel der damaligen Stelleninhaberin Ende 2013 vakant; auch diese Stelle ist zur derzeitigen Besetzung nicht vorgesehen. Daher verbleibt es bei 0,00% im Frauenanteil in diesen beiden Bezahlungsgruppen. Die Entgeltgruppe SV TVöD war seinerzeit lediglich mit einem männlichen Mitarbeiter repräsentiert. Zum 30.06.2016 ist zusätzlich die seit 01.12.2015 eingestellte Betriebsleiterin in dieser Entgeltgruppe beschäftigt. Somit stieg hier der Frauenanteil von 0% auf 50%. Hinzu kommt nun, dass in der Entgeltgruppe 15Ü TVöD der Frauenanteil zur Analyse vom 30.06.2014 mit 50% auf heute 0% sank. Dies ergab sich, da die vorherige Betriebsleiterin in diesem Berichtszeitraum in die Rente eintrat. Wie oben bereits beschrieben erhielt die Nachfolgerin einen außertariflichen Vertag mit der Entgeltgruppe SV TVöD; daher ist dieser weibliche Zuwachs in der Entgeltgruppe SV TVöD abgebildet. Eine erneute Betrachtung der Entgeltsgruppe 15Ü TVöD im nächsten Berichtszeitraum ist damit nicht mehr notwendig. Bei der Festlegung der Zielquote sind nun die Besoldungsgruppen A 13 BesO sowie A 10 BesO und die Entgeltgruppen 11 TVöD, 10 TVöD, 3 TVöD, S17 TVöD und SV TVöD neu zu betrachten, in denen der Frauenanteil derzeit bei 50% bzw. unter 50% liegt. 4 Bewerbungen und Einstellungen Im Berichtszeitraum gab es insgesamt 39 geplante und ungeplante Personalabgänge; die Gründe hierfür waren u.a. Kündigung, Eintritt in die Rente, Wahrnehmung von Elternzeit, hausinterner Wechsel und Vakanzen durch Langzeiterkrankungen sowie einer innerstädtischen Abordnung zur zum 01.11.2015 neugebildeten Stabstelle Flüchtlingsmanagement; zudem lief die Laufzeit des durch Drittmittel finanzierten Projekts BASIC aus. Hiervon wurden - neben den drei Abgängen für das Projekt Basic - insgesamt neun Abgänge nicht mehr durch Neueinstellungen besetzt und wurden in drei Fällen durch Stundenaufstockungen in den jeweiligen Bereichen kompensiert, so dass der Wunsch nach höherer Arbeitszeit damit erfüllt werden konnte bzw. wurden zwei Mitarbeiterinnen bereits im vorhergehenden Berichtszeitraum durch befristete Einstellungen kompensiert, wovon bei einer dieser Einstellungen sogar eine unbefristete Übernahme erfolgen konnte; zudem erfolgte eine Kompensation durch eine Mitarbeiterin durch die wunschgemäße vorzeitige Beendigung einer Elternzeit. Drei Personalabgänge wurden nicht kompensiert, hiervon ist eine Stelle betroffen, für diese wir mittlerweile die Leistungen der Innenprüfung - wie unter Punkt 3 bereits angemerkt - durch das Revisionsamt beziehen. Des Weiteren wurde eine pädagogische Stelle, durch die Bündelung bzw. Umverteilung von Aufgabenfeldern wurde aus einem Dreierteam ein Zweierteam installiert sowie eine Lehrer/innenstelle nicht wieder besetzt. Es wurden auf Grund bereits im Berichtszeitraum vorhandener unbesetzter Stellen 26 befristete sowie unbefristete Neueinstellungen - ohne die Einstellungen des Telefonservice - vorgenommen. Zudem konnten diverse Vakanzen durch die Rückkehr von acht Mitarbeiterinnen aus der Elternzeit bzw. nach Beendigung einer Langzeitbeurlaubung ausgeglichen werden. Neben der Besetzung der Betriebsleitungsstelle im Berichtszeitraum wurden weitere elf Personalabgänge durch ebenfalls elf unbefristete Neueinstellungen besetzt, wovon eine Direktübernahme einer befristet eingestellten Mitarbeiterin des Info-Points der Abteilung Kundenservice erfolgen konnte. Zudem konnten zwei Auszubildende nach deren erfolgreichem Abschluss zur Kompensation von einem hausinternem und einem stadtinternem Wechsel übernommen werden. Sechs weitere befristete Einstellungen erfolgten für Personalabgänge auf Grund von generellem Beschäftigungsverbot und wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit sowie zur Kompensation einer Langzeiterkrankung. Weiterhin konnte eine befristete Einstellung für die Dauer der Abordnung einer pädagogischen Mitarbeiterin zur Stabstelle Flüchtlingsmanagement erfolgen. Zudem wurden einige Projekte installiert, welche der Stabstelle 43.S3 zugeordnet wurden und die zu den nachfolgenden befristeten Neueinstellungen führten: Das Hessische Kultusministerium, das Staatliche Schulamt sowie die Stadt Frankfurt am Main als Schul- und Jugendhilfeträger arbeiten gemeinsam an der Entwicklung der "Modellregion Inklusive Bildung Frankfurt". In diesem Zusammenhang richtete das Stadtschulamt mit der VHS auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung eine "Servicestelle" für ein Qualifizierungsnetzwerk ein. Um diese anfallenden Aufgaben erledigen zu können, erfolgte zum 01.10.2015 eine befristete Neueinstellung einer Mitarbeiterin, die bereits zuvor die Abordnung einer pädagogischen Mitarbeiterin zur Projektleitung des bis zum 30.09.2015 befristeten Projekts BASIC kompensierte. Diese neu befristete pädagogische Mitarbeiterin konnte zudem zum gleichen Zeitpunkt mit einem wöchentlichen Stundenumfang in Höhe von 10 Stunden für laufende Tätigkeiten im Fachbereich in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen werden. Im letzten Quartal des Jahres 2015 wurde zudem das Projekt AMIF installiert, für dessen Aufgabenerledigung seinerzeit insgesamt zwei befristete Mitarbeiterinnen eingestellt werden konnten. Eine weitere Mitarbeiterin, deren befristetes Beschäftigungsverhältnis auf Grund einer Rückkehr aus Elternzeit im Januar 2016 beendet worden wäre, konnte ebenfalls in das Projekt AMIF befristet übernommen werden. Auch diese neu befristete pädagogische Mitarbeiterin konnte zudem im Januar 2016 mit einem wöchentlichen Stundenumfang in Höhe von 19 Stunden ebenfalls für laufende Tätigkeiten im Fachbereich in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen werden. Die VHS erhielt im Dezember 2015 durch das Land Hessen den Zuschlag für eine Projektförderung zum Aufbau eines "regionalen Grundbildungszentrums". Damit ist die VHS Standort eines von fünf Grundbildungszentren in Hessen. Dieses weitere Projekt führte ebenfalls zu einer befristeten Neueinstellung. Für eine Maßnahme im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit, wonach neu konzipierte Kurse für Flüchtlinge noch im letzten Jahr beginnen mussten, konnte eine weitere befristete Neueinstellung erfolgen, die zudem für die Koordination von ESF-BAMF Kursen zur sprachlichen und beruflichen Integration sowie für vergleichbare Kurse und Projekte zuständig ist. Die be- und unbefristeten Neueinstellungen incl. der Anzahl der eingegangenen Bewerbungen - getrennt nach weiblichen und männlichen Bewerberinnen und Bewerber - sind in der Anlage 4 abgebildet mit Ausnahme der Neubesetzungen der außerhalb des Stellenplans geführten Beschäftigten des Telefonservice sowie des Infopoints. Zudem kamen im Berichtszeitraum insgesamt sechs Mitarbeiterinnen wieder aus der Elternzeit und zwei Mitarbeiterinnen aus dem Sonderurlaub ohne Bezüge zurück, so dass hierdurch ebenfalls einige Vakanzen kompensiert werden konnten. Die beiden aus dem Sonderurlaub zurückgekommenen Mitarbeiterinnen wurden bereits bei Eintritt in die Beurlaubung ersetzt, do dass diese überplanmäßig für die Abdeckung von Sonderaufgaben eingesetzt werden konnten. Neben den be- und unbefristeten Einstellungen und dem hausinternen Stellenwechsel gab es im Berichtszeitraum zudem ständige Wechsel im Bereich des Telefonservices sowie des Info-Points der Abteilung Kundenservice. Wie bereits im letzten Berichtszeitraum erwähnt, ist es durch die Umstellung der Beschäftigten im Telefonservice auf Minijobbasis und einer Befristung ohne Sachgrund nach zwei Jahren Beschäftigung erforderlich neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für diesen Bereich zu finden, mit denen erneut eine befristete und sachgrundlose Einstellung rechtlich möglich ist. Ebenso verhält sich dies mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am vorgeschalteten Info-Point. Neben der längst möglichsten Beschäftigung von zwei Jahren kommt es zudem zu erhöhten Beendigungswünschen aus den verschiedensten Gründen durch die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter. Daher zeigt sich auch in diesem Berichtszeitraum eine weiterhin hohe Fluktuation. Insgesamt schieden 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich des Telefonservice sowie des Info-Points aus. Aufgrund bereits vorhandener Vakanzen im vorherigen Berichtszeitraum konnten wiederrum insgesamt 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befristet eingestellt werden. Zudem wurde in diesem Berichtszeitraum auch in der Geschäftsstelle Höchst ein "Info-Point" installiert, welcher dort ebenfalls der Warteraumsituation und somit einer Vorsortierung der Kundenströme vorgeschaltet ist, um u.a. die Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden zu verbessern. Für diesen erfolgte ebenfalls eine befristete Neueinstellung. Bereits zum 01.04.2014 wurde ein Projekt "Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit des Telefonservice" befristet für ein Jahr "ins Leben gerufen". Hier war es möglich, dass wir einige der ohne Sachgrund Beschäftigten für ein weiteres Jahr i.R.d. Projektes weiter beschäftigen konnten, um das Projektziel mit bereits erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erreichen. Parallel hierzu konnten wir weitere befristete Einstellungen auf Minijobbasis für längstens zwei Jahre vornehmen. Am 01.03.2015 wurde das Anschlussprojekt "Erprobungsphase" zu dem Projekt "Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit der VHS bis zum 31.12.2016" installiert, welches weiterhin die Beschäftigung von bisherigen erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zuließ. Kumuliert beläuft sich die Zahl der im Telefonservice und am Info-Point befristet beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum 30.06.2016 auf 20 Personen. 5 Beförderungen und Höhergruppierungen Die Beförderung und Höhergruppierung von Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten vollzieht sich planmäßig entsprechend der besoldungs- und tarifrechtlichen Vorschriften. Im Berichtszeitraum konnten zwei Höhergruppierungen auf Grund der Neubewertung der Stellen vollzogen werden. (Anlage 5). 6 Aufstieg von Beamtinnen und Beamten Im Berichtszeitraum 01.07.2014 bis 30.06.2016 ist keine Beamtin bzw. kein Beamter aus dem mittleren bzw. gehobenen Dienst in eine Laufbahn des gehobenen bzw. höheren Dienstes aufgestiegen. 7 Ermäßigung und Erhöhung der Arbeitszeit Im Berichtszeitraum 01.07.2014 bis 30.06.2016 wurden 167 Anträge auf Veränderung der regelmäßig wöchentlichen Arbeitszeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gestellt. Davon waren 16 Neuanträge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf befristete Ermäßigung der Arbeitszeit, die alle genehmigt wurden. Zudem wurden 114 Verlängerungsanträge auf Ermäßigung der Arbeitszeit gestellt. Im Einzelfall erforderlicher Ausgleich wurde durch Arbeitsumverteilung geschaffen. Im gleichen Zeitraum wurden 10 Erstanträge auf Erhöhung der Arbeitszeit gestellt. Auch hier erfolgten weitere 27 Verlängerungsanträge auf Erhöhung der Arbeitszeit. Es wurde ebenfalls allen Erhöhungsanträgen entsprochen. 8 Beurlaubung und Elternzeit Zahl der gestellten und Zahl der genehmigten Anträge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Beurlaubung (einschl. Elternzeit) Im Berichtszeitraum vom 01.07.2014 bis 30.06.2016 wurden vier Neuanträge von Mitarbeiterinnen auf Elternzeit gestellt. Des Weiteren wurden sechs Verlängerungsanträge auf Elternzeit von fünf Mitarbeiterinnen gestellt; alle Anträge wurden genehmigt. Drei Kompensationen von Elternzeit erfolgten durch befristete Einstellungen. Eine neubeantragte Elternzeit wird teilweise durch eine Mitarbeiterin kompensiert, die wieder aus ihrer Elternzeit und anschließender Beurlaubung ohne Bezüge in Teilzeit zurück kam; des Weiteren erfolgten Arbeitsumverteilungen; zudem arbeiteten zwei Mitarbeiterinnen teilweise in einer elternzeitunschädlichen Tätigkeit. Zudem wurde ein Antrag auf Beurlaubung ohne Bezüge direkt nach Ende der Elternzeit, drei Verlängerungsanträge auf Beurlaubung ohne Bezüge sowie vier Anträge auf kurzfristige Beurlaubungen gestellt. Kompensiert wurde der Neuantrag seinerzeit mit einer Neueinstellung als die Mitarbeiterin in die vorhergehende Elternzeit wechselte. Nr. Beurlaubungsgrund Dauer der Beurlaubung im Berichtszeitraum 01.07.2014 bis 30.06.2016 1 Elternzeit 08.07.2015 - 23.03.2016 2 Elternzeit 17.07.2014 - 15.05.2015 3 Elternzeit 27.12.2014 - 31.08.2015 4 Elternzeit 01.11.2015 - 30.06.2016 5 Elternzeitverlängerung 01.07.2014 - 31.12.2014 6 Elternzeitverlängerung 01.07.2014 - 30.11.2015 7 Elternzeitverlängerung 01.09.2015 - 30.11.2015 8 Elternzeitverlängerung 16.05.2015 - 20.07.2015 9 Elternzeitverlängerung 22.08.2014 - 31.01.2015 10 Elternzeitverlängerung 01.02.2015 - 19.04.2016 11 Beurlaubung o. Bezüge 01.07.2014 - 31.03.2015 12 Verlängerung Beurlaubung o. Bezüge 01.07.2014 - 31.01.2015 13 Verlängerung Beurlaubung o. Bezüge 01.04.2015 - 30.04.2015 14 Verlängerung Beurlaubung o. Bezüge 01.07.2014 - 29.02.2016 15 Kurzeitige Beurlaubungen 04.05.2015 - 18.05.2015 16 Kurzeitige Beurlaubungen 21.05.2015 - 05.06.2015 17 Kurzeitige Beurlaubungen 09.11.2015 - 15.11.2015 18 Kurzeitige Beurlaubungen 11.12.2015 - 17.12.2015 9 Fortbildung Teilnahmen an Fortbildungsveranstaltungen oder -maßnahmen Im Berichtszeitraum 01.07.2014 bis 30.06.2016 erfolgten insgesamt 260 Teilnahmen an unterschiedlichsten Fortbildungsveranstaltungen oder -maßnahmen. Es wurde kein Antrag auf Teilnahme an diesen von der Betriebsleitung abgelehnt. Hier ist hervorzuheben, dass eine hohe Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an einer im Jahr 2015 hausintern organisierten Informationsveranstaltung zum Thema "Leistungsentgelt - Gespräche als Beschäftigte/Beschäftigter führen" teilnahm. Anlage 1_Beschaeftigtenstruktur (ca. 65 KB) Anlage 2_Zahl_der_Beschaeftigten_leitender_Funktion (ca. 36 KB) Anlage 3_Fluktuation_und_Zielvorgabe (ca. 41 KB) Anlage 4_Zahl_der_Bewerber_und_Einstellungen (ca. 37 KB) Anlage 5_Zahl_Befoerderungen_Hoehergruppierungen (ca. 34 KB) Anlage 6_Stellungnahme_d_FuGB_VHS (ca. 57 KB)