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1. Bericht zum 3. Frauenförderplan der Volkshochschule Frankfurt am Main

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 08.04.2013, B 168

Betreff:

  1. Bericht zum

  2. Frauenförderplan der Volkshochschule Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.06.2011, § 331 (M 65) Bericht zum Frauenförderplan der Volkshochschule Frankfurt am Main für den Zeitraum 01.07.2010 bis 30.06.2012 1 Vorbemerkung Mit Beschluss § 331 vom

  3. Juni 2011 hat die Stadtverordnetenversammlung den

  4. Frauenförderplan für den Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main auf der Basis der zum 30.06.2010 erhobenen Daten beschlossen. Der nach § 6 Abs. 6 des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hess. Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) in Verbindung mit Ziffer 15 des

  5. Frauenförderplanes für den Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main erforderliche Bericht wird vorgelegt und umfasst den Zeitraum vom 01.07.2010 bis 30.06.

  6. Der Frauenförderplan sieht eine Steigerung des Frauenanteils in Bereichen vor, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Aus diesem Grund wurden mit der Aufstellung des Frauenförderplanes nach dem HGlG in Bezahlungsgruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils festgelegt. Der vorliegende Bericht gibt insbesondere Auskunft über die Beschäftigtenstruktur zum 30.06.2012 und zur Erreichung und Anpassung der Zielvorgaben. Fortschreibung der Zahlen zur Beschäftigtenstruktur Die Fortschreibung der Zahlen zur Beschäftigtenstruktur (Anlage 1) zeigt im Vergleich zu der Analyse vom 30.06.2010 mit damals 37 beschäftigten Männern und 86 beschäftigten Frauen einen leicht erhöhten Frauenanteil. Am 30.06.2012 waren insgesamt 41 Männer und 97 Frauen beschäftigt, damit stieg die Quote von 69,92 % auf 70,29 %. Auf der Ebene der Leitungsfunktionen gab es eine Änderung. Die Leitungsstelle der Abteilung 43.5 Kundenservice ist seit dem 01.06.2012 unbesetzt und wird derzeit durch die stellvertretende Leiterin kommissarisch wahrgenommen. Es zeigt sich somit weiterhin ein leichtes Übergewicht bei den männlichen Beschäftigten (4 Männer, 2 Frauen); die Funktion der Betriebsleitung wird weiterhin von einer Frau wahrgenommen (Anlage 2). 2 Erreichen der Zielvorgaben Im letzten Bericht zum

  7. Frauenförderplan wurde zum 30.06.2010 festgestellt, dass in der Besoldungsgruppe A 13 BBO sowie in den Entgeltgruppen 15Ü TVöD, 15 TVöD, 11 TVöD und 10 TVöD der Frauenanteil unter 50% lag. Die Stelle der Entgeltgruppe S 17 TVöD war zum damaligen Stichtag noch unbesetzt. Anhand der Fluktuationsprognose wurden entsprechende Zielquoten für die Besetzung der Stellen durch Frauen festgelegt. Im Berichtszeitraum ergab sich in der Besoldungsgruppe A 13 BBO keine Veränderung im Frauenanteil. Neu hinzu kam, dass in der Besoldungsgruppe A 10 BBO der Frauenanteil von 50,00% auf 0,00% gesunken ist. Zur Analyse vom 30.06.2010 war eine Beamtin sowie ein Beamter in der Besoldungsgruppe A 10 BBO beschäftigt. Durch einen stadtinternen Wechsel wurde die nach Besoldungsgruppe A 10 BBO bewertete Stelle zum 01.02.2011 vakant und wurde zum 16.05.2011 durch eine tarifbeschäftigte Mitarbeiterin mit der Entgeltgruppe 9 TVöD besetzt. In der Entgeltgruppe 15 Ü TVöD stieg auf Grund der veränderten Abbildung in den EDV-Systemen der Frauenanteil von 33,33% auf 50,00%. Seit 2012 wurden die Beschäftigten, mit denen ein/e Sondervertrag/-vereinbarung abgeschlossen wurde, in den Systemen nicht mehr als Personen unter der Bezahlungsgruppe 15 Ü TVöD, sondern nun unter der neuen Bezeichnung SV TVöD abgebildet. Demzufolge wird nun ein männlicher Beschäftigter, mit diesem eine Sondervereinbarung geschlossen wurde, in der neuen Bezeichnung SV TVöD abgebildet. Diese Bezahlungsgruppe ist im

  8. Bericht zum

  9. Frauenförderplan (Anlage 3) gesondert ausgewiesen. In der Entgeltgruppe 15 TVöD ist im Berichtszeitraum der Frauenanteil von 33,33% auf 0,00% gesunken. Zur Analyse vom 30.06.2010 waren eine Mitarbeiterin und zwei Mitarbeiter in der Entgeltgruppe 15 TVöD beschäftigt. Durch den Wechsel einer Mitarbeiterin in die Freiphase der Altersteilzeit sind heute noch zwei Männer in dieser Entgeltgruppe beschäftigt. In der Entgeltgruppe 11 TVöD stieg der Frauenanteil von 25,00% auf 50,00%, hier stieg im Vergleich zur Analyse vom 30.06.2010 mit damals drei Männern und einer Frau bei gleichbleibender Männerzahl die Zahl der Frauen auf drei. Gründe hierfür waren eine Einstellung in die Bezahlungsgruppe 11 TVöD sowie einer Höherbewertung von Tätigkeiten, welche die Bezahlung nach 11 TVöD rechtfertigten. Im Berichtszeitraum ergab sich in der Entgeltgruppe 10 TVöD eine Verringerung der Frauenquote. Zur Analyse vom 30.06.2010 mit einer Mitarbeiterin und zwei Mitarbeitern sind heute ausschließlich drei Mitarbeiter auf Grund des stadtinternen Wechsels der Mitarbeiterin und der Übernahme eines Auszubildenden in dieser Entgeltgruppe beschäftigt. Die Entgeltgruppe S17 TVöD war im letzten Berichtszeitraum durch den Stellenwechsel der Stelleninhaberin unbesetzt. Diese Stelle wurde zum 01.04.2011 mit einer Mitarbeiterin wieder besetzt; die Frauenquote ist somit erfüllt. Bei der Festlegung der Zielquote sind nun die Besoldungsgruppen A 13 BBO, A 10 BBO sowie die Entgeltgruppen 15 TVöD, 10 TVöD und SV TVöD neu zu betrachten, in denen der Frauenanteil derzeit unter 50% liegt. 4 Bewerbungen und Einstellungen Im Berichtszeitraum gab es insgesamt 17 Personalabgänge aus den verschiedensten Gründen. Es konnte auf Grund bereits im Berichtszeitraum vorhandener unbesetzter Stellen 15 unbefristete Neueinstellungen vorgenommen werden. Hierbei handelt es sich um drei Übernahmen von Auszubildenden nach deren erfolgreichem Abschluss zur Kompensation von zwei Personalabgängen und einer Elternzeitvertretung. Neun Stellenbesetzungen erfolgten zur Kompensation von Personalabgängen sowie eine weitere Einstellung zur Kompensation der Elternzeit einer Mitarbeiterin. Zudem erfolgte eine Stellenbesetzung einer vorhandenen Stelle auf Grund eines veränderten Aufgabenzuschnitts. Eine weitere Festeinstellung konnte auf Grund der erfolgreichen Implementierung eines Aufgabenangebotes in das Angebot der VHS erfolgen. Zu den 15 unbefristeten Neueinstellungen kommen zwei hausinterne Stellenwechsel hinzu, da sich eine Mitarbeiterin bei einem stadtweiten sowie ein Mitarbeiter bei einem hausinternen Stellenbesetzungsverfahren erfolgreich gegen die Mitbewerber/innen durchsetzen konnten. Neben den unbefristeten Einstellungen und der hausinternen Stellenwechsel gab es im Berichtszeitraum 16 befristete Neueinstellungen. Hierzu zählen drei projektbezogene - durch Drittmittel finanzierte - befristete Einstellungen von Mitarbeiter/innen (Anlage 4). Zudem kamen seit dem 01.04.2012 weitere 13 befristete Einstellungen für den Bereich des Telefonservices hinzu. Grund hierfür war, dass die Beschäftigung von Studenten/innen mit den Tätigkeiten des Telefonservice auf Honorarbasis in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht in Frage zu stellen war und daher eine Umstellung dieser auf Minijobbasis erfolgte. In der Regel entspricht die Gesamtarbeitszeit aller Studenten/innen im Telefonservice einem Vollzeitäquivalentwert von ca. drei. 5 Beförderungen und Höhergruppierungen Die Beförderung und Höhergruppierung von Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten vollzieht sich planmäßig entsprechend der besoldungs- und tarifrechtlichen Vorschriften. Im Berichtszeitraum erfolgten 3 Beförderungen und es wurden 2 Höhergruppierungen vollzogen (Anlage 5). 6 Aufstieg von Beamtinnen und Beamten Im Berichtszeitraum 01.07.2010 bis 30.06.2012 ist keine Beamtin bzw. kein Beamter aus dem mittleren bzw. gehobenen Dienst in eine Laufbahn des gehobenen bzw. höheren Dienstes aufgestiegen. 7 Ermäßigung und Erhöhung der Arbeitszeit Im Berichtszeitraum 01.07.2010 bis 30.06.2012 wurden 39 Anträge auf Veränderung der regelmäßig wöchentlichen Arbeitszeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gestellt. Davon waren 25 Anträge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf befristete Ermäßigung der Arbeitszeit, die alle genehmigt wurden. Im Einzelfall erforderlicher Ausgleich wurde durch Arbeitsumverteilung geschaffen. Im gleichen Zeitraum wurden 14 Anträge ausschließlich von Mitarbeiterinnen auf Erhöhung der Arbeitszeit gestellt, von denen 3 dauerhaft und 11 befristet genehmigt wurden. 8 Beurlaubung und Elternzeit Zahl der gestellten und Zahl der genehmigten Anträge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Beurlaubung (einschl. Elternzeit) Im Berichtszeitraum vom 01.07.2010 bis 30.06.2012 wurden 5 Neuanträge auf Elternzeit von 4 Frauen und einem Mann gestellt. Des Weiteren wurden zwei Verlängerungsanträge auf Elternzeit von zwei Mitarbeiterinnen gestellt; alle Anträge wurden genehmigt. Eine der Stellen wurde durch eine Übernahme einer Auszubildenden, die ihre Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat, kompensiert. Eine weitere Kompensation einer Elternzeit erfolgt vorübergehend durch den hausinternen Einsatz einer Mitarbeiterin, die um Entbindung ihres Arbeitsbereichs bat. Eine Mitarbeiterin arbeitet während der beantragten Elternzeit im Rahmen der elternzeitunschädlichen Tätigkeit. In den anderen Fällen wurde ein personeller Ausgleich durch Arbeitsumverteilung geschaffen. Nr. Beurlaubungsgrund Dauer der Beurlaubung im Berichtszeitraum 01.07.2010 - 30.06.2012 1 Elternzeit 03.06.2011 - 30.03.2012 2 Elternzeit 13.03.2012 - 30.06.2012 3 Elternzeit 15.03.2012 - 30.06.2012 4 Elternzeit 08.05.2012 - 30.06.2012 5 Elternzeit 22.08.2010 - 21.08.2011 6 Elternzeitverlängerung 31.03.2012 - 30.06.2012 7 Elternzeitverlängerung 22.08.2011 - 30.06.2012 9 Fortbildung Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen oder -maßnahmen Im Berichtszeitraum 01.07.2010 bis 30.06.2012 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an 394 Fortbildungsveranstaltungen oder -maßnahmen teilgenommen. Es wurde kein Antrag auf Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung von der Betriebsleitung abgelehnt. Anlage 1_Beschaeftigtenstruktur_30_06_2012 (ca. 86 KB) Anlage 2_Beschaeftigte_leitende_Funktion_30_06_2012 (ca. 34 KB) Anlage 3_Fluktuation_und_Zievorgabe_30_06_2012 (ca. 34 KB) Anlage 4_Zahl_Bewerber_und_Einstellungen_30_06_2012 (ca. 33 KB) Anlage 5_Befoerderung_Hoehergruppierung_30_06_2012 (ca. 33 KB) Anlage 6_Stellungnahme (ca. 14 KB) Vertraulichkeit: Nein