Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

2. Bericht zum 3. Frauenförderplan der Volkshochschule Frankfurt am Main

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 18.05.2015, B 195

Betreff: 2. Bericht zum 3. Frauenförderplan der Volkshochschule Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.06.2011, § 331 (M 65) Bericht zum Frauenförderplan der Volkshochschule Frankfurt am Main für den Zeitraum 01.07.2012 bis 30.06.2014

  1. Vorbemerkung Mit Beschluss § 331 vom

  2. Juni 2011 hat die Stadtverordnetenversammlung den

  3. Frauenförderplan für den Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main auf der Basis der zum 30.06.2010 erhobenen Daten beschlossen. Der nach § 6 Abs. 6 des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hess. Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) in Verbindung mit Ziffer 15 des

  4. Frauenförderplanes für den Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main erforderliche Bericht wird vorgelegt und umfasst den Zeitraum vom 01.07.2012 bis 30.06.

  5. Der Frauenförderplan sieht eine Steigerung des Frauenanteils in Bereichen vor, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Aus diesem Grund wurden mit der Aufstellung des Frauenförderplanes nach dem HGlG in Bezahlungsgruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils festgelegt. Der vorliegende Bericht gibt insbesondere Auskunft über die Beschäftigtenstruktur zum 30.06.2014 und zur Erreichung und Anpassung der Zielvorgaben.

  6. Fortschreibung der Zahlen zur Beschäftigtenstruktur Die Fortschreibung der Zahlen zur Beschäftigtenstruktur (Anlage 1) zeigt im Vergleich zu der Analyse vom 30.06.2012 mit damals 41 beschäftigten Männern und 97 beschäftigten Frauen einen weiterhin steigenden Frauenanteil. Am 30.06.2014 waren insgesamt 35 Männer und 107 Frauen beschäftigt, damit stieg die Quote von 70,29 % auf 75,35 %. Auf der Ebene der Leitungsfunktionen gab es Veränderungen. Die Leitungsstelle der Abteilung 43.5 Kundenservice wurde am 01.01.2013 mit einem Mann besetzt. Die Stelle der Verwaltungsleitung konnte erfreulicherweise mit einer Frau zum 01.11.2013 besetzt werden. Es zeigt sich somit weiterhin ein leichtes Übergewicht bei den männlichen Beschäftigten (4 Männer, 3 Frauen); die Funktion der Betriebsleitung wird weiterhin von einer Frau wahrgenommen (Anlage 2).

  7. Erreichen der Zielvorgaben Im

  8. Bericht zum

  9. Frauenförderplan wurde zum 30.06.2012 festgestellt, dass in der Besoldungsgruppe A 13 BesO und A 10 BesO sowie in den Entgeltgruppen 15 TVöD, 10 TVöD und SV TVöD der Frauenanteil unter 50% lag und daher neu zu betrachten sind. Anhand der Fluktuationsprognose wurden entsprechende Zielquoten für die Besetzung der Stellen durch Frauen festgelegt. Im Berichtszeitraum ergab sich in der Besoldungsgruppe A 13 BesO keine Veränderung im Frauenanteil und bleibt daher weiterhin bei 0,00%. Der verbeamtete Stelleninhaber wechselte zum 01.12.2012 stadtintern. Die Funktion dieser Stelle wurde zum 01.11.2013 nicht wieder durch eine Beamtin sondern durch eine tarifbeschäftigte Mitarbeiterin mit der Entgeltgruppe 13 TVöD besetzt und diese Besetzung findet ihre Abbildung nicht in der Besoldungsgruppe A 13 BesO, sondern in der Entgeltgruppe 13 TVöD. In der Besoldungsgruppe A 10 BesO bleibt der Frauenanteil ebenfalls weiterhin bei 0,00%. Auch hier konnte diese Beamtenstelle bereits im vorhergehenden Berichtszeitraum hausintern durch eine tarifbeschäftigte Mitarbeiterin mit der Entgeltgruppe 9 TVöD besetzt werden und auch hier findet die Abbildung dieser Besetzung in der Entgeltgruppe 9 TVöD statt. Im Berichtszeitraum ergaben sich in den Entgeltgruppen 10 TVöD und SV TVöD keine Veränderungen. Neu hinzu kommt, dass in der Entgeltgruppe 11 TVöD der Frauenanteil zur Analyse vom 30.06.2012 mit 50% auf heute 40% sank. Dies ergab sich, da eine tarifbeschäftigte Mitarbeiterin in die Freiphase der Altersteilzeit wechselte und die Nachfolge durch eine tarifbeschäftigte Mitarbeiterin kompensiert wurde. Die Stelle jedoch wurde neu beschrieben und bewertet, so dass die Nachfolgerin nicht in die Entgeltgruppe 11 TVöD sondern in die Entgeltgruppe 9 TVöD eingestellt und daher in dieser abgebildet wird (s. Anlage 3). Die Entgeltgruppe S17 TVöD war im vorletzten Berichtszeitraum durch eine tarifbeschäftigte Mitarbeiterin - und somit zu 100% durch Frauen - besetzt; diese wechselte im aktuellen Berichtszeitraum stadtintern und die Stelle ist zur derzeitigen Besetzung nicht vorgesehen. Auch in der Entgeltgruppe 3 TVöD schied die Stelleninhaberin auf Grund des Renteneintritts im aktuellen Berichtszeitraum aus und auch diese Stelle ist zur Wiederbesetzung nicht vorgesehen. Daher sank der Frauenanteil auch in diesen Bezahlungsgruppen auf 0,00%. Bei der Festlegung der Zielquote sind nun die Besoldungsgruppen A 13 BesO sowie A 10 BesO und die Entgeltgruppen 15 TVöD, 11 TVöD, 10 TVöD, 3 TVöD, S17 TVöD und SV TVöD neu zu betrachten, in denen der Frauenanteil derzeit unter 50% liegt.

  10. Bewerbungen und Einstellungen Im Berichtszeitraum gab es insgesamt 22 Personalabgänge aus den verschiedensten Gründen. Es konnte auf Grund bereits im Berichtszeitraum vorhandener unbesetzter Stellen 25 befristete sowie unbefristete Neueinstellungen sowie hausinterne Umsetzungen - ohne die Einstellungen des Telefonservice - vorgenommen werden. Hierbei handelt es sich um eine Übernahme einer Auszubildenden nach deren erfolgreichem Abschluss zur Kompensation eines im bereits letzten Berichtszeitraum stadtinternen Wechsels. 8 Stellenbesetzungen erfolgten zur Kompensation von Personalabgängen, wovon zwei Übernahmen aus dem Traineeverhältnis über das Personal- und Organisationsamt erfolgen konnten. 4 weitere befristete Einstellungen erfolgten in der Abteilung Kundenservice. Drei hiervon erfolgten zur Kompensation von Elternzeit zweier Mitarbeiterinnen und eine zur Kompensation einer langzeiterkrankten Mitarbeiterin, wobei diese Übernahme über die Personalvermittlungsstelle erfolgte. Weiterhin konnten 4 weitere Stellenbesetzungen auf Grund von Stellenverlagerungen und -neubeschreibungen von im Haus noch freien Stellen bzw. -kapazitäten zur ordnungsgemäßen Abdeckung der Frontofficeschichten der Abteilung Kundenservice im BZO sowie in der Geschäftsstelle Höchst erfolgen. Diese Maßnahme war ein Teilbereich eines Personalkonzepts, welches in den Dienstbesprechungsrunden diskutiert und abschließend durch die Betriebsleitung zur Umsetzung autorisiert wurde. Zudem konnte ein Personalabgang einer Leitungsstelle, die bereits im letzten Berichtszeitraum auf Grund Langzeiterkrankung vakant war, erfolgreich zum 01.01.2013 durch eine Neueinstellung kompensiert werden und eine unbefristete Einstellung zur Kompensation von neuen Grundbildungs- und Alphabetisierungsaufgaben i.R.d. BASIC-Projekts erfolgen. Weiterhin erfolgten 2 befristete Einstellungen zur Erledigung der anfallenden Aufgaben des bereits genannten BASIC-Projekts; in diesem Zusammenhang wird eine unbefristet beschäftigte Mitarbeiterin als Projektleiterin in diesem eingesetzt, welche wiederrum durch eine befristet eingestellte Mitarbeiterin kompensiert wird, die ihre originären Tätigkeiten bearbeitet. Zu den vorgenannten Neueinstellungen kommen 3 hausinterne Stellenwechsel hinzu; davon konnten sich 2 Mitarbeiterinnen bei hausinternen Stellenbesetzungsverfahren erfolgreich gegen die Mitbewerber/innen durchsetzen und eine Mitarbeiterin konnte im Rahmen eines gleichwertigen Stellenwechsels und auf eigenen Wunsch umgesetzt werden. (Anlage 4). Neben den un- und befristeten Einstellungen und hausinternen Stellenwechseln gab es im Berichtszeitraum ständige Wechsel im Bereich des Telefonservices. Da seit dem 01.04.2012 die Umstellung der Beschäftigten im Telefonservice auf Minijobbasis erfolgte und die Beschäftigung einer Gesamtarbeitszeit einem Vollzeitäquivalentwert von ca. 3 entspricht, kommt es gerade in diesem Bereich der VHS zu einer erhöhten Fluktuation. Da kein Sachgrund für die Beschäftigungen im Telefonservice vorliegt, waren daher Verträge mit sachgrundlosen Befristungen abzuschließen. Aus rechtlicher Sicht dürfen diese Vertragsarten für höchstens zwei Jahre abgeschlossen werden. Was zur Folge hatte, dass grundsätzlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Bereich zum 01.04.2014 aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheiden Zudem konnten i.R.d. vorgenannten Personalkonzepts 3 befristete Einstellungen auf Minijobbasis für einen sog. "Infopoint", welcher der Warteraumsituation und somit einer Vorsortierung der Kundenströme vorgeschaltet ist und zurzeit als Pilot erprobt wird, ebenfalls für zwei Jahre seit dem 01.12.2012 vorgenommen werden.

  11. Beförderungen und Höhergruppierungen Die Beförderung und Höhergruppierung von Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten vollzieht sich planmäßig entsprechend der besoldungs- und tarifrechtlichen Vorschriften. Im Berichtszeitraum erfolgte 1 Beförderung auf Grund der beamtenrechtlichen Bestimmungen. 1 Höhergruppierung, auf Grund der Neubewertung der Stelle, konnte ebenfalls vollzogen werden. (Anlage 5).

  12. Aufstieg von Beamtinnen und Beamten Im Berichtszeitraum 01.07.2012 bis 30.06.2014 ist keine Beamtin bzw. kein Beamter aus dem mittleren bzw. gehobenen Dienst in eine Laufbahn des gehobenen bzw. höheren Dienstes aufgestiegen.

  13. Ermäßigung und Erhöhung der Arbeitszeit Im Berichtszeitraum 01.07.2012 bis 30.06.2014 wurden 106 Anträge auf Veränderung der regelmäßig wöchentlichen Arbeitszeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gestellt. Davon waren 21 Neuanträge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf befristete Ermäßigung der Arbeitszeit, die alle genehmigt wurden. Zudem wurden 39 Verlängerungsanträge auf Ermäßigung der Arbeitszeit gestellt. Im Einzelfall erforderlicher Ausgleich wurde durch Arbeitsumverteilung geschaffen. Im gleichen Zeitraum wurden 19 Erstanträge auf Erhöhung der Arbeitszeit gestellt. Auch hier wurden weitere 27 Verlängerungsanträge auf Erhöhung der Arbeitszeit gestellt.

  14. Beurlaubung und Elternzeit Zahl der gestellten und Zahl der genehmigten Anträge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Beurlaubung (einschl. Elternzeit) Im Berichtszeitraum vom 01.07.2012 bis 30.06.2014 wurden 5 Neuanträge von Mitarbeiterinnen auf Elternzeit gestellt. Des Weiteren wurden 5 Verlängerungsanträge auf Elternzeit von 3 Mitarbeiterinnen gestellt; alle Anträge wurden genehmigt. Zwei Kompensationen von Elternzeit erfolgten durch befristete Einstellungen. Eine weitere Kompensation erfolgte durch die Übernahme einer Auszubildenden; diese Übernahme erfolgte bereits im letzten Berichtszeitraum, da die Mitarbeiterin mehrere Monate vor Beginn der Elternzeit im generellen Beschäftigungsverbot stand. Zwei Mitarbeiterinnen aus dem gleichen Arbeitsbereich kompensierten sich gegenseitig auf Grund des beantragten Elternzeitzeitraums. Zudem wurde ein Antrag auf Beurlaubung ohne Bezüge sowie 4 Verlängerungsanträge gestellt. Kompensiert wird der Neuantrag durch eine unbefristete Einstellung, da bereits im Vorfeld bekannt war, dass diese Mitarbeiterin nach der Beurlaubung nicht mehr in ihrem originären Arbeitsplatz eingesetzt werden wird. Nr. Beurlaubungsgrund Dauer der Beurlaubung im Berichtszeitraum 01.07.2012 - 30.06.2014 1 Elternzeit 01.07.2012 - 10.03.2013 2 Elternzeit 22.02.2013 - 30.06.2014 3 Elternzeit 16.10.2013 - 30.06.2014 4 Elternzeit 01.07.2012 - 16.07.2013 5 Elternzeit 26.06.2013 - 30.06.2014 6 Elternzeitverlängerung 22.08.2012 - 25.06.2013 7 Elternzeitverlängerung 11.03.2013 - 10.03.2014 8 Elternzeitverlängerung 17.03.2013 - 31.08.2013 9 Elternzeitverlängerung 31.03.2013 - 30.03.2014 10 Elternzeitverlängerung 11.03.2014 - 30.06.2014 11 Beurlaubung o. Bezüge 01.05.2013 - 31.10.2013 12 Verlängerung Beurlaubung o. Bezüge 01.10.2013 - 28.02.2014 13 Verlängerung Beurlaubung o. Bezüge 01.11.2013 - 01.01.2014 14 Verlängerung Beurlaubung o. Bezüge 01.02.2014 - 30.06.2014 15 Verlängerung Beurlaubung o. Bezüge 01.03.2014 - 30.06.2014

  15. Fortbildung Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen oder -maßnahmen Im Berichtszeitraum 01.07.2012 bis 30.06.2014 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an 154 Fortbildungsveranstaltungen oder -maßnahmen teilgenommen. Es wurde kein Antrag auf Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung von der Betriebsleitung abgelehnt. Anlage 1_Beschaeftigtenstruktur (ca. 45 KB) Anlage 2_Beschaeftigten_in_Leitungsfunktion (ca. 41 KB) Anlage 3_Fluktuation_und_Zielvorgabe (ca. 45 KB) Anlage 4_Zahl_der_Bewerber_und_Einstellungen (ca. 44 KB) Anlage 5 (ca. 41 KB) Anlage 6_Stellungsnahme_FB (ca. 38 KB) Vertraulichkeit: Nein

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 41
Ausschusses für Bildung und Integration
TO I, TOP 15
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 195 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP BFF
Ablehnung:
Römer
Sitzung 41
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
TO I, TOP 11
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 195 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP BFF
Ablehnung:
Römer
Sitzung 31
KAV
TO II, TOP 12
Angenommen
Die Vorlage B 195 dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 6083,