Noch mehr Transparenz bei der Kulturförderung
Bericht
Die auf Basis der Ziffer 1 des o. g. Beschlusses zu erstellenden Unterlagen für 2019 wurden bereits in dem Zwischenbericht B 268 vom 08.06.2020 vorgelegt. Der Magistrat legt mit den in den Anlage 1 bis 3 befindlichen Dokumenten die auf Basis der Ziffer 2 des o. g. Beschlusses zu erstellenden Unterlagen für das Jahr 2019 vor. In der Berichterstattung zu Ziffer 2 ("Statusberichte") wurden diejenigen Institutionen berücksichtigt, die dem Magistrat die entsprechenden Unterlagen bis einschließlich 02.11.2020 vorgelegt haben, wobei an die Vorlage ausstehender Statusberichte bei den institutionell Geförderten mehrfach erinnert wurde. In der Anlage 1a und 1b befinden sich die Statusberichte der institutionellen Förderung des Jahres 2019. Hier ist darauf hinzuweisen, dass für das Deutsche Filminstitut für den Betrieb des Deutschen Filmmuseums, das Städelsche Kunstinstitut sowie das Städelsche Kunstinstitut für den Betrieb des Liebieghauses aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelungen keine Verpflichtung zur Vorlage der Statusberichte bestand. Die Staatliche Hochschule für bildende Künste -Städelschule ist aufgrund der Trägerschaft des Landes Hessen nicht zur Abgabe eines Statusberichtes verpflichtet. In der Anlage 2 befinden sich die Statusberichte der projektbezogenen Förderungen des Jahres 2019. Die in der Anlage 3 befindlichen Dokumente beinhalten nachgereichte Meldungen der institutionellen sowie der Projektförderung des Jahres 2018. Auf einen Ausdruck der Anlagen wurde aufgrund des Umfanges von knapp 400 Seiten verzichtet. Diese werden in PARLIS veröffentlicht und können dort eingesehen werden. Auf Wunsch können die Unterlagen digital beim Kulturamt, Fachbereich Kulturförderung administrativ, angefordert werden.