Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung
Bericht
Gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes haben die Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe in Abstimmung mit der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen. Die in Abstimmung mit den zuständigen Brandschutzaufsichtsbehörden zu erarbeitenden Bedarfs- und Entwicklungspläne der Gemeinden sind nach § 2 der Feuerwehr-Organisationsverordnung alle zehn Jahre oder bei erheblichen Veränderungen der örtlichen Verhältnisse fortzuschreiben. Aufgrund der deutlich veränderten Rahmenbedingungen (z.B. wachsende Stadt, veränderte Bedrohungslagen, erhöhtes Notrufaufkommen etc.) arbeitet die Branddirektion derzeit weiterhin an einer umfangreichen Fortschreibung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung vom 08.11.2013. Zu der hierzu erforderlichen strategischen Neuausrichtung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr wird auf den am 07.11.2019, § 4845, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Vortrag des Magistrats vom 07.10.2019 (M 157) "Personalstrategische Ausrichtung des mittleren feuerwehrtechnischen Einsatzdienstes der Branddirektion bis zum Jahr 2040", verwiesen. Der Magistrat wird die Fortschreibung nach erfolgter Abstimmung vorlegen. Diese Maßnahme konnte aus arbeitskapazitären Gründen bislang noch nicht vollendet werden.
Beratungsverlauf 16 Sitzungen
SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, Die PARTEI und U.B. gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht)
CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht)
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Kenntnis als Zwischenbericht)