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Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung

Vorlagentyp: B

Bericht

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes haben die Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe in Abstimmung mit der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen. Die in Abstimmung mit den zuständigen Brandschutzaufsichtsbehörden zu erarbeitenden Bedarfs- und Entwicklungspläne der Gemeinden sind nach § 2 der Feuerwehr-Organisationsverordnung alle zehn Jahre oder bei erheblichen Veränderungen der örtlichen Verhältnisse fortzuschreiben. Aufgrund der deutlich veränderten Rahmenbedingungen (z.B. wachsende Stadt, veränderte Bedrohungslagen, erhöhtes Notrufaufkommen etc.) arbeitet die Branddirektion derzeit weiterhin an einer umfangreichen Fortschreibung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung vom 08.11.2013. Zu der hierzu erforderlichen strategischen Neuausrichtung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr wird auf den am 07.11.2019, § 4845, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Vortrag des Magistrats vom 07.10.2019 (M 157) "Personalstrategische Ausrichtung des mittleren feuerwehrtechnischen Einsatzdienstes der Branddirektion bis zum Jahr 2040", verwiesen. Der Magistrat wird die Fortschreibung nach erfolgter Abstimmung vorlegen. Diese Maßnahme konnte aus arbeitskapazitären Gründen bislang noch nicht vollendet werden.

Beratungsverlauf 18 Sitzungen

Sitzung 39
OBR 6
TO I, TOP 67
Angenommen
Die Vorlage B 89 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
OBR 5
TO I, TOP 51
Angenommen
Die Vorlage B 89 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
OBR 14
TO I, TOP 15
Angenommen
Die Vorlage B 89 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
OBR 1
TO I, TOP 64
Angenommen
Die Vorlage B 89 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
SPD CDU Grüne Linke BFF Die Partei U.B
Ablehnung:
FDP
Sitzung 40
OBR 10
TO II, TOP 3
Angenommen
Die Vorlage B 89 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 37
OBR 16
TO I, TOP 27
Angenommen
Die Vorlage B 89 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
OBR 13
TO I, TOP 15
Angenommen
Die Vorlage B 89 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
OBR 4
TO II, TOP 13
Angenommen
Die Vorlage B 89 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
OBR 2
TO II, TOP 51
Angenommen
Die Vorlage B 89 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD FDP Linke BFF Piraten
Ablehnung:
Grüne
Sitzung 39
OBR 3
TO II, TOP 69
Angenommen
Die Vorlage B 89 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 38
OBR 8
TO I, TOP 24
Angenommen
Die Vorlage B 89 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 39
OBR 9
TO II, TOP 14
Angenommen
Die Vorlage B 89 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 38
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
TO I, TOP 15
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 89 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP BFF
Ablehnung:
Linke FRAKTION Frankfurter
Sitzung 40
OBR 7
TO II, TOP 7
Angenommen
Die Vorlage B 89 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
OBR 12
TO I, TOP 48
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage B 89 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
OBR 15
TO I, TOP 19
Angenommen
Die Vorlage B 89 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 39
OBR 11
TO II, TOP 15
Angenommen
Die Vorlage B 89 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 12
TO I, TOP 49
Angenommen
Die Vorlage B 89 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle