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Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 12.05.2017, B 151 Betreff: Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2014, § 4166 (M 214 Ziff. 4) - l. B 168/16 - Im Bedarfs- und Entwicklungsplan (BEP) der Branddirektion der Stadt Frankfurt am Main (Magistratsvortrag M 214 vom 08.11.2013) wurden die Bedarfsanalyse und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung vorgestellt und mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014, § 4166, antragsgemäß beschlossen. Gemäß Ziffer 4 des Magistratsvortrags ist der Magistrat beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung über den Fortschritt der Umsetzung zu berichten. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf den Magistratsvortrag M 114 vom 03.06.2016 "Strukturelle Veränderungen und Verbesserungen im Einsatzdienst und Auswirkungen des Notfallsanitätergesetzes auf das Schutzziel Rettungsdienst der Stadt Frankfurt am Main", in welchem spezielle Strukturverbesserungen für den Einsatzdienst, im Schwerpunkt mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst, mit Bezug zum Notfallsanitätergesetz dargestellt werden. Die Berufsfeuerwehr Frankfurt am Main ist eine hochmoderne, professionelle und innovative Organisation und gehört zu den größten und modernsten Berufsfeuerwehren in Deutschland. Zugleich ist sie mit etwa 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines der größten Ämter innerhalb der Stadtverwaltung Frankfurt am Main. Über das gesamte Stadtgebiet verteilen sich zwölf Feuer- und Rettungswachen, auf denen gut 900 Feuerwehrbeamte rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr ihren Dienst zum Schutz der Frankfurter Bevölkerung versehen. Neben den eigentlichen Lösch- und Hilfeleistungslöschfahrzeugen, die bei nahezu allen Einsätzen eingesetzt werden, finden sich an verschiedenen Standorten zudem unterschiedliche Sonderfahrzeuge und -ausrüstungen. Diese werden von fachspezifisch ausgebildeten Feuerwehrleuten eingesetzt, sodass bei besonderen Einsatzlagen zuverlässig effiziente und spezialisierte Hilfe geleistet werden kann. Hierzu zählen z. B. die Höhenretter, der Umweltschutzzug oder auch die Feuerwehrtaucher. Die aktuelle weltweite Sicherheitslage hat unmittelbare Auswirkungen auf die Branddirektion Frankfurt am Main. Die bisherigen Planungen berücksichtigten Ereignisse wie in Paris, Brüssel, Nizza oder Berlin nur rudimentär. Durch die bereitgestellten Erfahrungswerte aus den betroffenen Städten werden seit geraumer Zeit die Einsatzkonzepte, in enger Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main, evaluiert und fortgeschrieben. Ein Schwerpunkt dabei ist die möglichst zeitnahe Versorgung von Verletzten bei gleichzeitig größtmöglichem Eigenschutz der Einsatzkräfte sowie der Nichtbehinderung des Polizeieinsatzes. Die Feuerwehren der deutschen Ballungszentren tauschen sich sehr eng bezüglich ihren Planungen und ihren Einsatzkonzepten aus. Schulungen und die Beschaffungen von zusätzlichem medizinischem Material haben bereits stattgefunden. Das Einsatzkonzept für die Rettung und Versorgung bei einem Massenunfall von Verletzten wird überarbeitet, dabei ist auch ein Szenario mit vier Parallellagen berücksichtigt. Im Bereich der zeitnahen Bereitstellung von einer ausreichenden Anzahl an Führungskräften ist die Branddirektion aktuell defizitär aufgestellt. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen innerhalb der Stadt, des gesellschaftlichen Wandels, neuen Gefährdungslagen und veränderten Vorgaben der Gesetzgeber ist der Bedarfs- und Entwicklungsplan vorzeitig fortzuschreiben. In Ermangelung vorhandener Arbeitskapazitäten ist eine Überarbeitung im Jahr 2017 nicht möglich und sollte im Jahr 2018 durchgeführt werden. Dies vorausgeschickt wird im Folgenden der Entwicklungsstand seit dem Bericht vom 04.07.2016, B 168, für die unter Kapitel 7 Zukünftige Entwicklung der Feuerwehr Frankfurt am Main aufgeführten Maßnahmen dargestellt: Vorbemerkung: Werden Personenbezeichnungen aus Gründen der besseren Lesbarkeit lediglich in der männlichen oder weiblichen Form verwendet, so schließt dies das jeweils andere Geschlecht mit ein. 7.1 Maßnahmen aufgrund rechtlicher Vorgaben 7.1 a) Gefahrenabwehrplanung Für den Bereich Gefahrenabwehrplanung wurden im BEP insgesamt 2 zusätzliche Stellen festgeschrieben. Die Stellen sind im Stellenplan 2017 und 2018 von der Branddirektion angemeldet. 7.1 b) Umstieg auf Digitalfunktechnik Der Umstieg auf die neue Digitalfunktechnik ist in einigen Teilen Hessens bereits in vollem Umfang umgesetzt. In der zentralen Leitstelle Frankfurt wurden bereits technische Einrichtungen verbaut, die eine Kommunikation mit Einsatzmitteln (die ausschließlich über Digitalfunk verfügen) ermöglicht. Im Jahr 2018 wird die neue digitale Landestechnik voll umfänglich in der zentralen Leitstelle Frankfurt verbaut sein und muss entsprechend den Vorgaben des Landes Hessen betrieben und überwacht werden. Durch die Branddirektion wurde die Umrüstung der in Frankfurt befindlichen Gebäudefunkanlagen eingeleitet. Dazu bekamen alle Gebäudebetreiber eine Verfügung mit der Aufforderung der Umrüstung bis zum Ende des Jahres 2017. Den Gebäudebetreibern wurde im Rahmen von Informationsveranstaltungen die Notwendigkeit erläutert. Dazu eingegangene Widersprüche waren nur auf die Umrüstungsfrist bezogen und es wurde um Fristverlängerungen (aufgrund von Nichtverfügbarkeit von Fachfirmen) gebeten. Diesen Fristverlängerungen wurde in der Regel zugestimmt. 7.1 c) Kompensation für gesetzlich geregelte, soziale Maßnahmen Mit Wirkung vom 01.07.2007 wurde vom Gesetzgeber das Lebenszeitarbeitskonto (LAK) eingeführt, das der teilweisen Kompensation der Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 42 Wochenstunden dienen soll. Jedem Beamten wird pro Woche 1 Stunde Arbeitszeit als Zeitguthaben gutgeschrieben. Allein im Einsatzdienst der Feuer- und Rettungswachen und der Zentralen Leitstelle (rund 725 Stellen) entstehen pro Jahr rund 37.700 zusätzliche Stunden auf dem Lebensarbeitszeitkonto. Die Stunden, die davon pro Jahr gewährt werden, sind primär durch die Anzahl der Kollegen, die in den Ruhestand versetzt werden oder die Dienststelle in ein anderes Bundesland wechseln beeinflusst. Hierbei gilt es zu beachten, dass die LAK-Stunden seit 2007 kontinuierlich zunehmen. Einem Kollegen, der seit diesem Zeitpunkt seine Stunden angespart hat, standen bei seiner Pensionierung zum 31.12.2016 bereits 520 Stunden zu. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Gründen (Betreuung, Erziehung, besondere Begründungen), die eine individuelle Abgeltung von LAK-Stunden regelkonform zu jedem Zeitpunkt erlaubt. Die Höhe dieser Stunden pro Jahr lässt sich kaum vorher absehen. Aus diesen Guthaben wurden den Einsatzbeamten im Jahr 2016 rund 15.064 Stunden als Ausgleich gewährt, was aufgrund der bisher fehlenden Kompensation im Stellenplan zu einer Erhöhung der Mehrdienstleistungsstunden um diesen Betrag geführt hat. Bei rund 850 Beamten, die am Einsatzdienst teilnehmen (Stellenpool, Zentrale Leitstelle, Führungsdienst/Mischdienst und Integrationsdienst ohne Verwaltungsbeamte) beträgt der vom 01.01.2007 an nicht vergütete Stundenanfall zum 31.12.2016 rund 341.300 Stunden. Darüber hinaus führte auch die Gewährung von Elternzeit im Jahr 2015 wieder zu einer deutlichen Erhöhung von Mehrdienstleistungsstunden. Für den Einsatzdienst entspricht dies rund 20.150 Stunden, was für die Jahre 2012 bis 2016 eine Zunahme von insgesamt ca. 97.000 Stunden bedeutet. Legt man für den Einsatzdienst der Feuer- und Rettungswachen (mittlerer Dienst Stellenpool) und der ZLSt den jährlichen Stundenaufbau zugrunde, besteht ein zusätzlicher Bedarf an rund 24 Stellen (37.700 / 1.600 Std./a). 7.1 d) Gefahrenverhütungsschau Die Zahl der zu betrachtenden Objekte steigt durch verstärkte Bautätigkeit in Frankfurt am Main stetig an (1.1.2014: 5845; 1.1.2015: 6165; 1.1.2016: 6420, 1.1.2017: 6635). Die ständig wachsende Stadt stellt eine große Herausforderung für den Erfüllungsgrad im Bereich der Gefahrenverhütungsschauen und die Bearbeitung für Stellungnahmen im Rahmen von Baugenehmigungsanfragen von Sonderbauten dar. Im Jahr 2013 konnte ein Erfüllungsgrad von 65%, im Jahr 2014 von 56% und im Jahr 2015 von 55% erzielt werden. Im Jahr 2016 liegt der Erfüllungsgrad für den gesetzlichen Auftrag bei nur noch 50%. Die Maßnahmen, welche im Zuge eines Effizienzsteigerungsprozesses in den letzten Jahren eingeleitet wurden, können dem Bericht vom 20.04.2015 (B 159) entnommen werden. Es bleibt festzuhalten, dass trotz Umsetzung umfangreicher Effizienz-Steigerungsmaßnahmen (bis hin zum erfolgreichen Einwirken auf den Gesetzgeber) der Erfüllungsgrad weiterhin sinken wird, wenn nicht zusätzliches Personal bereitgestellt wird. Eine wissenschaftliche Aufarbeitung hat ergeben, dass für je 200 Sonderobjekte ein Mitarbeiter als Vollzeitäquivalent benötigt wird, um einen Erfüllungsgrad von annähernd 100% der gesetzlichen Pflichtaufgabe nach Weisung zu erreichen. Daraus ergibt sich aktuell ein Personalbedarf von 6 zusätzlichen Mitarbeitern im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst. Eine Stelle ist für den Stellenplan 2017 bereits angemeldet. 7.2 Maßnahmen zur Effektivitäts- und Effizienzsteigerung 7.2 a) Indienststellung einer 8. Drehleiter zur Menschenrettung Die 8. Drehleiter auf der Bereichswache 10 ist im Dienst. In 12/2014 wurde für 10 Drehleitern ein Vergabeverfahren initiiert. Im September 2016 wurde von einer unterlegenen Bieterin ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Landes Hessen gestellt. Das Nachprüfungsverfahren dauert derzeit noch an. 7.2 b) Satellitenunterstützte Einsatzmitteldisposition Die geplante satellitengestützte Einsatzmitteldisposition baut auf der Nutzung des Digitalfunks auf und benötigt eine neue Leitstellentechnik. Die Erneuerung der Leitstellentechnik mit Anbindung das Digitalfunks durch das Land Hessen befindet sich noch in Bearbeitung. 7.2 d) Installation eines hochverfügbaren Melde- und Alarmierungsnetzes Die Anbindung aller Standorte der Branddirektion über das allgemeine Datennetz der Stadt Frankfurt am Main ist weiterhin mit hoher Priorität in Bearbeitung. 7.2 e) Verstärkte Einbindung der Freiwilligen Feuerwehr Die im Bedarfs- und Entwicklungsplan beschriebenen angestrebten Maßnahmen zur verstärkten Einbindung der Freiwilligen Feuerwehr werden in großen Teilen umgesetzt. Die Einbindung von Freiwilligen Feuerwehren in Bezug auf Sonderaufgaben wurde fort-geführt. Seit dem letzten Bericht werden 7 Freiwillige Feuerwehren nach Dienstplan im zweiwöchigen Wechsel für den Fahrdienst des Notfallseelsorgers eingesetzt. Die Freiwilligen Feuerwehren Enkheim, Niederursel, Nied und Sachsenhausen wurden mit einer mobilen Lautsprecheranlage ausgestattet und bilden die neue Fachgruppe Großlautsprecher, welche u.a. zur Warnung der Bevölkerung eingesetzt wird. Die Ausstattung und Ausbildung der Feuerwehren Kalbach und Nieder-Erlenbach, welche als Unterstützungseinheit für die zukünftig von der Branddirektion zu stellende Aufgabe der Dekontaminations(Dekon)-Staffel für Verletzte in der Medizinischen Task Force (MTF 36) vorgesehen sind, konnte noch nicht erfolgen, da die Voraussetzungen hierfür vom Bund noch nicht geschaffen wurden. Die Innenstadtalarmierung erfolgt weiterhin gemäß einem von der Branddirektion jährlich erstellten Dienstplan unter der grundsätzlichen Einbindung aller Freiwilligen Feuerwehren. Im wöchentlichen Wechsel sind immer zwei Freiwillige Feuerwehren parallel vorgeplant (City Bereich Ost und City Bereich West). Die Freiwillige Feuerwehr Harheim wurde auf eigenem Wunsch, aufgrund einer zu geringen gesicherten Verfügbarkeit von Einsatzkräften, seit 2015 aus dem Dienstplan herausgenommen. Die jederzeitige Gewährleistung einer qualifizierten Staffel im Alarmierungsfall kann von der Mehrheit der Freiwilligen Feuerwehren noch nicht erreicht werden. Die Wehrführungen sind jedoch kontinuierlich bestrebt, diesbezüglich eine Steigerung herbeizuführen. Eine vorgeplante Rund-um-die-Uhr-Alarmierung auch an den Werktagen kann wegen fehlender Personalverfügbarkeit in einer angemessenen Zeit nicht sichergestellt werden. Die FF-Fechenheim wurde in die Gruppe der Freiwilligen Feuerwehren aufgenommen, welche bei Duplizitätsfällen während der regulären Dienstzeiten in ihrem Abmarschbereich auch bei Kleinbränden (F1) alarmiert werden und somit zur Verkürzung der Hilfsfrist beitragen können. Weitere Änderungen seit dem letzten Bericht: - Die FF-Eschersheim erhielt einen Schlauchwagen (SW)-KatS der Bundesausstattung für den Brandschutz. - Für die FF-Oberrad befindet sich aktuell ein neues MTF in der Beschaffung. - Die FF-Seckbach erhielt einen Kühlanhänger, der vorrangig für die Fachgruppen Versorgung der FF-Seckbach und Eschersheim zur Verfügung steht. 7.2 g) Zentraleinkauf Ein Konzept zur Umsetzung ist weiterhin in Bearbeitung. Erste Stellenplanmaßnahmen werden in den Stellenplan 2019 eingebracht. 7.2 h) Neubaumaßnahmen Bei den bereits im vorangegangenen Bericht B 168 vom 04.07.2016 erwähnten Neubaumaßnahmen für die Berufsfeuerwehr kam es vereinzelt zu Anpassungen der strategischen Konzeption sowie der Bau- und Ausführungsplanungen. . - Zentrales Katastrophenschutzlager (KatS-Lager) (Baubeginn 2017, siehe auch 7.3a) - Bereichswache 10, Bonames Errichtung in 2021 vorgesehen - Bereichsleitungswache 2, Gallus (Architektenwettbewerb in Vorbereitung) - Bereichswache 21, Heddernheim: Die Inbetriebnahme ist zum 01.02.2017 erfolgt. Das Prioritätenprogramm zum Bau und Modernisierung der Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehren wurde fortgeschrieben. In den kommenden Jahren sollen insgesamt 20 Millionen Euro bereitgestellt werden. Gemeinsam mit der Stadtbrandinspektion hat die BKRZ GmbH unter den Gesichtspunkten Funktionalität, baulicher Zustand, Energieverbrauch und Normentsprechung eine Bewertung aller Gerätehäuser vorgenommen, die als Grundlage für weitere Entscheidungen dient. 7.2 i) Einführung einer zentralen Software für die Verwaltung der Einsatzgeräte und Betriebsmittel Die Beschaffung der Verwaltungssoftware in der Kfz-Werkstatt und dem Zentrallager ist abgeschlossen. Mängelmeldungen seitens der Feuerwachen erfolgen ebenfalls bereits über die neue Software. Im nächsten Schritt werden weitere dezentrale Werkstätten auf die Software umgestellt. 7.2.l) Neuausrichtung der Aus- und Fortbildung Da mit Einführung des Notfallsanitätergesetzes und der Umsetzung innerhalb der Branddirektion von einem zusätzlichen Personalbedarf und zusätzlichen Qualifizierungen des vorhandenen Personals im Bereich der rettungsdienstlichen Aus- und Fortbildung auszugehen war, wurde der Umfang ermittelt und im Rahmen des Magistratsvortrags "Schutzziel Rettungsdienst", Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2015, § 5529 (NR 1096), dargestellt. Die personellen Maßnahmen werden im Stellenplan 2018 berücksichtigt. Auch im Bereich der feuerwehrtechnischen Aus- und Fortbildung hat sich die Situation im Laufe der vergangenen Jahre deutlich verändert. Für den Teil der Laufbahnausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst kann festgestellt werden, dass sich aufgrund verschiedener Parameter die Stärke der Grundausbildungslehrgänge erhöhen muss. Sinkende Bewerberzahlen und rückgängige Zahlen bei der Auswahl geeigneter Bewerber, selbst nach Umstellung und Erleichterung der Zugangskriterien, haben die Branddirektion gezwungen, auf lange Sicht ein weiteres, ergänzendes Qualifizierungsverfahren für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst zu entwickeln. Hierbei soll versucht werden, geeignete Bewerber bereits nach Abschluss der Schulausbildung im Rahmen eines Berufsausbildungsprogrammes zu gewinnen. Das hierzu geplante "Berufsbild Feuerwehrfrau/Feuerwehrmann" kombiniert eine handwerkliche Kompaktausbildung mit der feuerwehrtechnischen Ausbildung. Für die hessischen Werkfeuerwehren besteht bereits ein solches Programm. Die Erfahrungen in diesem Bereich lassen den Rückschluss zu, dass dies ebenfalls ein für die hessischen Berufsfeuerwehren vielversprechendes Modell darstellen könnte, um ergänzend zum bisherigen Verfahren auf neuen Wegen an geeignete Bewerber zu gelangen. Eine zu garantierende Funktionsbesetzung in der täglichen Gefahrenabwehr zur Erreichung der vorgeschriebenen gesetzlichen Hilfsfrist, die anhaltende Tendenz zu ungeplanten Abgängen zu anderen Dienststellen und der Ausblick auf voraussichtlich fortdauernd sinkende Bewerberzahlen sind weitere Gründe für die Erforderlichkeit dieser Maßnahme. Ein erster Lehrgang mit dem derzeitigen Berufsbild "Werkfeuerwehrmann/-frau" startet bereits am 01.09.2017 mit voraussichtlich 11 Teilnehmern. Im direkten Zusammenhang mit der beschriebenen Entwicklung steht die zahlenmäßige Ausstattung mit Ausbildern innerhalb der Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie. Zur Gewährleistung des weiterhin notwendigen hohen Stellenbesetzungsgrades im Einsatzdienst für die Besetzung der Sollfunktionen ist es unabdingbar erforderlich, eine sehr hohe Ausbildungsquote zu erfüllen. Um den prognostizierten Rückgang der Bewerberzahlen für die Laufbahnausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst zu kompensieren, wurde u.a. die Anpassung des Eignungstestes und die Übernahme von geeigneten Rettungsassistenten aus befristeten Beschäftigungsverhältnissen realisiert. Durch die landesweit sinkenden Zahlen der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen steigt auch der Bedarf an ausgebildeten hauptberuflichen Einsatzkräften. Zudem konnte in den vergangenen Jahren eine steigende Tendenz von Versetzungsgesuchen zu anderen Dienststellen feststellt werden. Die zwei Grundausbildungslehrgänge, die jedes Jahr zum 01.02. und 01.08. eingestellt werden, umfassen seit einigen Jahren jeweils mindestens 24 Teilnehmer. Die Berechnungsgrundlage der damaligen Stellenberechnung der zur Ausbildung notwendigen Ausbilder beruht lediglich auf jeweils 16 Teilnehmer/innen pro Grundausbildungslehrgang. Mit der Einführung des "Berufsbildes Feuerwehrfrau/Feuerwehrmann" ist zudem davon auszugehen, dass es aufgrund der Tatsache, dass die Berufsanfänger zu Beginn der Berufsausbildung aufgrund ihres Alters von durchschnittlich 17 Jahren nicht über eine Fahrerlaubnis verfügen werden, zu einem erhöhten Ausbildungsaufwand innerhalb der Fahrschule kommen wird. Die Erkenntnisse aus der Durchführung des ersten Auswahlverfahrens für Auszubildende in diesem Bereich bestätigen diese Annahme vollumfänglich. Die unter diesen Parametern erneut durchgeführte Betrachtung des Stellenbedarfs ergibt eine Unterdeckung von drei Stellen im Bereich der feuerwehrtechnischen Ausbilder sowie zwei Stellen im Bereich der Fahrschule. Die zuvor für den Bereich des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes beschriebene Entwicklung zeichnet sich mittlerweile ebenfalls für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst ab. Auch hier ist die Zahl der geeigneten Bewerber mit einem entsprechenden Studienabschluss seit Jahren rückläufig. Damit auch hier der künftige Bedarf der Branddirektion an Führungskräften im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst gedeckt werden kann, entwickelt die Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie derzeit in Zusammenarbeit mit der Hochschule Frankfurt einen dualen Studiengang, der ebenfalls die Ausbildung zum gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst beinhaltet. 7.3 Maßnahmen zur Vorbereitung auf Großschadenslagen 7.3 a) Bau eines zentralen Katastrophenschutzlagers Nach Beschluss der Bau- und Finanzierungsvorlage für den Neubau eines Katastrophenschutzlagers (KatS-Lager) durch die Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2016 (§ 79 zur M 72 vom 04.04.2016) erfolgte noch im Jahr 2016 die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen. Momentan befindet sich die Baumaßnahme in der Ausführungsplanung. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2017 vorgesehen. Das Katastrophenschutzlager wird neben Einsatzmitteln und Fahrzeugen für Großschadenfälle und Katastrophen auch die Rettungshundestaffel als Sondereinheit der Branddirektion der Stadt Frankfurt am Main beherbergen. Hierdurch lassen sich Miet- und Sachkosten gegenüber anderen ggf. externen Standorten für die Rettungshundestaffel reduzieren. Der Betrieb eines modernen und funktionalen Katastrophenschutzlagers wird deutlich weniger Wartungs- und Energiekosten verursachen als dies beim bisherigen Mietverhältnis der Fall war. Bis zur Fertigstellung des zentralen Katastrophenschutzlagers wurde nach Ende des Mietvertrages des bisherigen Katastrophenschutzlagers im Nordwestzentrum für die Unterbringung des Katastrophenschutzmaterials ein externes Lager angemietet. 7.3 b) Konzepte für den Ausfall kritischer Infrastruktur Die im Bedarfs- und Entwicklungsplan beschlossene Erstellung von Konzepten für den Ausfall kritischer Infrastruktur ist in Bearbeitung. Ein Sonderschutzplan (Einsatzplan) für einen großflächigen Stromausfall im Stadtgebiet Frankfurt am Main wurde erstellt und im November 2014 in einer Übung erprobt. Die Stationierung von Stromerzeugern bei der Freiwilligen Feuerwehr zur Einspeisung der Gerätehäuser wird derzeit realisiert. Für 3 Feuerwehrhäuser wurden 2016 Notstromerzeuger beschafft. Mit jetzigem Stand stehen für 8 Gerätehäuser noch keine Stromerzeuger zur Verfügung. Entsprechend den jährlich vorgesehenen Beschaffungen wird die Gesamtmaßnahme voraussichtlich im Jahr 2019 abgeschlossen sein. Ein Sonderschutzplan für den Ausfall der Lösch- und Trinkwasserversorgung ist in Bearbeitung. Die beiden in der Beschaffung befindlichen Flutlichtmast-Anhänger werden im Hinblick auf den Ausfall kritischer Infrastruktur mit leistungsfähigeren Notstromerzeugern ausgestattet. Das Vergabeverfahren wurde 2016 eingeleitet, mit der Lieferung ist im 2. Quartal 2017 zu rechnen. Für die Kraftstofflogistik wurden zwei weitere mobile Tankstellen beschafft, sodass auf jeder Bereichsleitungswache mobile Tankkapazitäten für ca. 1000 Liter Kraftstoff zur Verfügung stehen. 7.3 c) Monitoring- und Logistiksystem für die Energie- und Kraftstoffversorgung Der im Bedarfs- und Entwicklungsplan beschlossene Aufbau eines Monitoring- und Logistiksystems für die Energie- und Kraftstoffversorgung bei großflächigem Ausfall der Stromversorgung im Stadtgebiet Frankfurt konnte aufgrund personeller Engpässe im Bereich der Gefahrenabwehrplanung noch nicht bearbeitet werden. Die Erstellung entsprechender Konzepte und Planungen steht noch aus. 7.3 d) Erstellung eines Katastrophenschutzplans Für die im Bedarfs- und Entwicklungsplan beschlossene Überarbeitung des Katastrophenschutzplans der Stadt Frankfurt am Main, zu der die Stadt Frankfurt gemäß §§ 29 und 31 HBKG rechtlich verpflichtet ist, ist die im Bedarfs- und Entwicklungsplan für diese Aufgabe beschlossene Stellenneuschaffung erforderlich. Die Neuschaffung der Stelle ist im Stellenplan 2017 vorgesehen. Da Katastrophenschutz grundsätzlich eine Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung und die Erstellung eines Katastrophenschutzplans rechtlich vorgeschrieben ist, hat die Umsetzung höchste Priorität. Die zuständige Aufsichtsbehörde, das Regierungspräsidium Darmstadt, hat bereits mit Schreiben vom 15.01.2015, 25.11.2016 und vom 09.01.2017 die Vorlage einer aktualisierten Fassung des Katastrophenschutzplans der Stadt Frankfurt am Main bis zum 31.01.2017 eingefordert. Der Plan wurde zuletzt im Jahr 2002 aktualisiert. Dieser Aufforderung konnte bislang aus den genannten Gründen nicht entsprochen werden. 7.3 e) Notfallmäßiges Hochwasserschutzsystem für 25-jährliches Hochwasser Ein Vergabeverfahren zur Beschaffung eines Sandsackersatzsystems wurde von der Branddirektion Anfang 2013 eingeleitet, jedoch nach Entscheidung der Magistratsvergabekommission im Dezember 2014 aufgehoben. Die Magistratsvergabekommission hat nunmehr im November 2015 beschlossen, die Stadtentwässerung unter Beteiligung eines externen Sachverständigen mit der Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zu betrauen. Die Aktivitäten zur Beschaffung eines notfallmäßigen Hochwasserschutzsystems für ein 25-jährliches Hochwasser durch die Branddirektion wurden daraufhin eingestellt. 7.4 Maßnahmen im Rahmen des Bevölkerungsschutzes 7.4 a) Brandschutzaufklärung und Räumungsübungen Ergänzend ist es in diesem Themenkomplex erneut wichtig, den Themenbereich Veranstaltungen, insbesondere Brandsicherheitsdienst zu betrachten. Brandsicherheitsdienst (BSD): Die Brandsicherheitsdienste (gesetzliche Pflichtaufgabe) werden als Nebentätigkeit gegen Bezahlung aus der Freizeit geleistet. Hintergrund hierfür ist, dass Stellen in der Vergangenheit gestrichen wurden, bevor die europäische Arbeitszeitverordnung mit einer Wochenarbeitszeit von 48 Stunden in Kraft trat. Der geleistete Stundenansatz mit ca. 27.000 BSD Stunden pro Jahr ist weiterhin relativ konstant. Zunehmend schwieriger gestaltet sich weiterhin die Besetzung von Diensten im Rahmen von Großveranstaltungen. Durch die teilweise parallel oder zumindest zeitnah stattfindenden Veranstaltungen wie Messen, Großfeste und Heimspiele von Eintracht Frankfurt und dem FSV Frankfurt müssen personalintensive Brandsicherheitsdienste gleichzeitig durchgeführt werden. Im Jahr 2016 wurde in Abstimmung mit dem Stadtbrandinspektor ein Pilotprojekt zur Einbindung der Freiwilligen Feuerwehr in den Brandsicherheitsdienst gestartet. Nach momentanem Zwischenstand ist deren Einbindung sinnvoll. Brandschutzaufklärung: Die Durchführung der unter dem Begriff Brandschutzaufklärung summierten Tätigkeitsfelder Brandschutzunterweisung, Brandschutzerziehung und Räumungsübungen steigen stetig. Als Tätigkeitsfeld in diesem Bereich wird seit 2014 weiterhin die Unterstützung aller städtischen Ämter und Betriebe in der Erstellung von Brandschutzordnungen angeboten. Durch die Branddirektion werden die ausgewählten Mitarbeiter der jeweiligen Ämter und Betriebe dafür qualifiziert, die Brandschutzordnungen eigenständig zu erstellen. 7.4 b) Flächendeckende Warnung der Bevölkerung Die technische Machbarkeit eines flächendeckenden Sirenensystems wurde überprüft und eine erste Kostenschätzung erarbeitet. Eine Verknüpfung mit dem bundeseigenen Satellitengestützten Warnsystem - SatWaS, sowie dem darauf aufbauenden Modularen Warnsystem- MoWaS wird noch geprüft. 7.5 Sonstige Maßnahmen 7.5 a) Fahrzeugbeschaffung Der Sachstand für die in diesem Punkt beschriebenen Maßnahmen ist wie folgt: - Für 10 Drehleitern wurde das Vergabeverfahren initiiert. Im September 2016 wurde von einer Bieterin ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Landes Hessen gestellt. Das Nachprüfungsverfahren dauert derzeit noch an. - Die Neubeschaffung eines Feuerwehrkrans (FWK) wird auf 2020 verschoben. Die derzeitig auf dem Markt verfügbaren Mobilkräne verfügen nicht über alle Funktionalitäten, die ein FWK benötigt, um den taktischen Wert des technischen Einsatzmittels abbilden zu können. Eine Investition von 1.500.000,- € ist aus diesem Grund derzeit nicht zu vertreten. - Die neuen Feuerwehrhelme wurden beschafft und können seit Dezember genutzt werden. 7.5 b) Einrichtung eines Safety Officers (Sicherheitsassistent) Die durch entsprechende Rechtsvorschriften gestiegenen Anforderungen an die Sicherheit von Feuerwehrbeamten an Einsatzstellen erfordern die Implementierung einer Sicherheits- und Überwachungsperson (Safety Officer) an Einsatzstellen. Die Branddirektion ist verpflichtet, gem. den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes eine Gefährdungs- und Belastungsermittlung durchzuführen und zu dokumentieren. Eine entsprechende Struktur ist inzwischen beschrieben, entsprechende Stellenplananträge sollen in den Stellenplan 2018 eingebracht werden. Zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen wurde im Februar 2015 eine Kooperation mit der Fraport AG eingegangen. Die Gefährdungsermittlung gestaltet sich aufgrund der Vielzahl an Geräten, Technik, Persönlicher Schutzausrüstung, Gefahrstoffen etc. als sehr aufwendig und dauert wegen fehlender Kapazitäten weiterhin an. Anlage _Massnahmenliste (ca. 22 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.11.2014, M 214 Bericht des Magistrats vom 04.07.2016, B 168 Bericht des Magistrats vom 10.08.2018, B 256 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 17.05.2017 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 13.06.2017, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 6 am 13.06.2017, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 7 am 13.06.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 8 am 13.06.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 10 am 13.06.2017, TO II, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 14 am 19.06.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 11 am 19.06.2017, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 4 am 20.06.2017, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 13. Sitzung des OBR 3 am 22.06.2017, TO II, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) bei Enthaltung BFF 13. Sitzung des OBR 9 am 22.06.2017, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 15 am 23.06.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 12 am 23.06.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 13 am 27.06.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 16 am 15.08.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 28.08.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1629, 13. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 28.08.2017 Aktenzeichen: 37 4