Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 12.05.2017, B 151 Betreff: Bedarfs- und Entwicklungsplanung
für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
30.01.2014, § 4166 (M 214 Ziff. 4) - l. B 168/16 - Im Bedarfs- und Entwicklungsplan (BEP) der
Branddirektion der Stadt Frankfurt am Main (Magistratsvortrag M 214 vom
08.11.2013) wurden die Bedarfsanalyse und Entwicklungsplanung für die Bereiche
Brandschutz und Technische Hilfeleistung vorgestellt und mit Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014, § 4166, antragsgemäß beschlossen.
Gemäß Ziffer 4 des Magistratsvortrags ist der Magistrat beauftragt, der
Stadtverordnetenversammlung über den Fortschritt der Umsetzung zu
berichten. In diesem Zusammenhang verweisen wir
auf den Magistratsvortrag M 114 vom 03.06.2016 "Strukturelle Veränderungen und
Verbesserungen im Einsatzdienst und Auswirkungen des Notfallsanitätergesetzes
auf das Schutzziel Rettungsdienst der Stadt Frankfurt am Main", in welchem
spezielle Strukturverbesserungen für den Einsatzdienst, im Schwerpunkt
mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst, mit Bezug zum Notfallsanitätergesetz
dargestellt werden. Die Berufsfeuerwehr Frankfurt am Main ist eine
hochmoderne, professionelle und innovative Organisation und gehört zu den
größten und modernsten Berufsfeuerwehren in Deutschland. Zugleich ist sie mit
etwa 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines der größten Ämter innerhalb
der Stadtverwaltung Frankfurt am Main. Über das gesamte Stadtgebiet verteilen
sich zwölf Feuer- und Rettungswachen, auf denen gut 900 Feuerwehrbeamte rund um
die Uhr und 365 Tage im Jahr ihren Dienst zum Schutz der Frankfurter
Bevölkerung versehen.
Neben den eigentlichen Lösch- und Hilfeleistungslöschfahrzeugen, die bei nahezu
allen Einsätzen eingesetzt werden, finden sich an verschiedenen Standorten
zudem unterschiedliche Sonderfahrzeuge und -ausrüstungen. Diese werden von
fachspezifisch ausgebildeten Feuerwehrleuten eingesetzt, sodass bei besonderen
Einsatzlagen zuverlässig effiziente und spezialisierte Hilfe geleistet werden
kann. Hierzu zählen z. B. die Höhenretter, der Umweltschutzzug oder auch
die Feuerwehrtaucher. Die aktuelle weltweite Sicherheitslage hat
unmittelbare Auswirkungen auf die Branddirektion Frankfurt am Main. Die
bisherigen Planungen berücksichtigten Ereignisse wie in Paris, Brüssel, Nizza
oder Berlin nur rudimentär. Durch die bereitgestellten Erfahrungswerte aus den
betroffenen Städten werden seit geraumer Zeit die Einsatzkonzepte, in enger
Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main, evaluiert und
fortgeschrieben. Ein Schwerpunkt dabei ist die möglichst zeitnahe Versorgung
von Verletzten bei gleichzeitig größtmöglichem Eigenschutz der Einsatzkräfte
sowie der Nichtbehinderung des Polizeieinsatzes. Die Feuerwehren der deutschen
Ballungszentren tauschen sich sehr eng bezüglich ihren Planungen und ihren
Einsatzkonzepten aus. Schulungen und die Beschaffungen von zusätzlichem
medizinischem Material haben bereits stattgefunden. Das Einsatzkonzept für die
Rettung und Versorgung bei einem Massenunfall von Verletzten wird überarbeitet,
dabei ist auch ein Szenario mit vier Parallellagen berücksichtigt. Im Bereich
der zeitnahen Bereitstellung von einer ausreichenden Anzahl an Führungskräften
ist die Branddirektion aktuell defizitär aufgestellt. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen innerhalb der
Stadt, des gesellschaftlichen Wandels, neuen Gefährdungslagen und veränderten
Vorgaben der Gesetzgeber ist der Bedarfs- und Entwicklungsplan vorzeitig
fortzuschreiben. In Ermangelung vorhandener Arbeitskapazitäten ist eine
Überarbeitung im Jahr 2017 nicht möglich und sollte im Jahr 2018 durchgeführt
werden. Dies vorausgeschickt wird im
Folgenden der Entwicklungsstand seit dem Bericht vom 04.07.2016, B 168, für die
unter Kapitel 7 Zukünftige Entwicklung der Feuerwehr Frankfurt am Main
aufgeführten Maßnahmen dargestellt: Vorbemerkung: Werden Personenbezeichnungen aus
Gründen der besseren Lesbarkeit lediglich in der männlichen oder weiblichen
Form verwendet, so schließt dies das jeweils andere Geschlecht mit ein. 7.1 Maßnahmen aufgrund rechtlicher Vorgaben 7.1 a) Gefahrenabwehrplanung Für den Bereich Gefahrenabwehrplanung wurden im BEP
insgesamt 2 zusätzliche Stellen festgeschrieben. Die Stellen sind im
Stellenplan 2017 und 2018 von der Branddirektion angemeldet. 7.1 b) Umstieg auf Digitalfunktechnik Der Umstieg auf die neue Digitalfunktechnik ist in
einigen Teilen Hessens bereits in vollem Umfang umgesetzt. In der zentralen
Leitstelle Frankfurt wurden bereits technische Einrichtungen verbaut, die eine
Kommunikation mit Einsatzmitteln (die ausschließlich über Digitalfunk verfügen)
ermöglicht. Im Jahr 2018 wird die neue digitale Landestechnik voll umfänglich
in der zentralen Leitstelle Frankfurt verbaut sein und muss entsprechend den
Vorgaben des Landes Hessen betrieben und überwacht werden. Durch die Branddirektion wurde die Umrüstung der in
Frankfurt befindlichen Gebäudefunkanlagen eingeleitet. Dazu bekamen alle
Gebäudebetreiber eine Verfügung mit der Aufforderung der Umrüstung bis zum Ende
des Jahres 2017. Den Gebäudebetreibern wurde im Rahmen von
Informationsveranstaltungen die Notwendigkeit erläutert. Dazu eingegangene
Widersprüche waren nur auf die Umrüstungsfrist bezogen und es wurde um
Fristverlängerungen (aufgrund von Nichtverfügbarkeit von Fachfirmen)
gebeten. Diesen Fristverlängerungen wurde in der Regel zugestimmt. 7.1 c) Kompensation für gesetzlich geregelte, soziale
Maßnahmen Mit Wirkung vom 01.07.2007 wurde vom
Gesetzgeber das Lebenszeitarbeitskonto (LAK) eingeführt, das der teilweisen
Kompensation der Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 42 Wochenstunden dienen
soll. Jedem Beamten wird pro Woche 1 Stunde Arbeitszeit als Zeitguthaben
gutgeschrieben. Allein im Einsatzdienst der Feuer- und Rettungswachen und der
Zentralen Leitstelle (rund 725 Stellen) entstehen pro Jahr rund 37.700
zusätzliche Stunden auf dem Lebensarbeitszeitkonto. Die Stunden, die davon pro Jahr gewährt werden, sind
primär durch die Anzahl der Kollegen, die in den Ruhestand versetzt werden oder
die Dienststelle in ein anderes Bundesland wechseln beeinflusst. Hierbei gilt
es zu beachten, dass die LAK-Stunden seit 2007 kontinuierlich zunehmen. Einem
Kollegen, der seit diesem Zeitpunkt seine Stunden angespart hat, standen bei
seiner Pensionierung zum 31.12.2016 bereits 520 Stunden zu. Darüber hinaus gibt
es eine Reihe von Gründen (Betreuung, Erziehung, besondere Begründungen), die
eine individuelle Abgeltung von LAK-Stunden regelkonform zu jedem Zeitpunkt
erlaubt. Die Höhe dieser Stunden pro Jahr lässt sich kaum vorher absehen.
Aus diesen Guthaben wurden den Einsatzbeamten im Jahr
2016 rund 15.064 Stunden als Ausgleich gewährt, was aufgrund der bisher
fehlenden Kompensation im Stellenplan zu einer Erhöhung der
Mehrdienstleistungsstunden um diesen Betrag geführt hat. Bei rund 850 Beamten,
die am Einsatzdienst teilnehmen (Stellenpool, Zentrale Leitstelle,
Führungsdienst/Mischdienst und Integrationsdienst ohne Verwaltungsbeamte)
beträgt der vom 01.01.2007 an nicht vergütete Stundenanfall zum 31.12.2016 rund
341.300 Stunden. Darüber
hinaus führte auch die Gewährung von Elternzeit im Jahr 2015 wieder zu einer
deutlichen Erhöhung von Mehrdienstleistungsstunden. Für den Einsatzdienst
entspricht dies rund 20.150 Stunden, was für die Jahre 2012 bis 2016 eine
Zunahme von insgesamt ca. 97.000 Stunden bedeutet. Legt man für den Einsatzdienst der Feuer- und
Rettungswachen (mittlerer Dienst Stellenpool) und der ZLSt den jährlichen
Stundenaufbau zugrunde, besteht ein zusätzlicher Bedarf an rund 24 Stellen
(37.700 / 1.600 Std./a). 7.1 d) Gefahrenverhütungsschau Die Zahl der zu betrachtenden Objekte steigt durch
verstärkte Bautätigkeit in Frankfurt am Main stetig an (1.1.2014: 5845;
1.1.2015: 6165; 1.1.2016: 6420, 1.1.2017: 6635). Die ständig wachsende Stadt stellt eine große
Herausforderung für den Erfüllungsgrad im Bereich der Gefahrenverhütungsschauen
und die Bearbeitung für Stellungnahmen im Rahmen von Baugenehmigungsanfragen
von Sonderbauten dar. Im Jahr 2013 konnte ein Erfüllungsgrad von 65%, im
Jahr 2014 von 56% und im Jahr 2015 von 55% erzielt werden. Im Jahr 2016 liegt
der Erfüllungsgrad für den gesetzlichen Auftrag bei nur noch 50%. Die
Maßnahmen, welche im Zuge eines Effizienzsteigerungsprozesses in den letzten
Jahren eingeleitet wurden, können dem Bericht vom 20.04.2015 (B 159) entnommen
werden. Es bleibt festzuhalten, dass trotz
Umsetzung umfangreicher Effizienz-Steigerungsmaßnahmen (bis hin zum
erfolgreichen Einwirken auf den Gesetzgeber) der Erfüllungsgrad weiterhin
sinken wird, wenn nicht zusätzliches Personal bereitgestellt wird. Eine
wissenschaftliche Aufarbeitung hat ergeben, dass für je 200 Sonderobjekte ein
Mitarbeiter als Vollzeitäquivalent benötigt wird, um einen Erfüllungsgrad von
annähernd 100% der gesetzlichen Pflichtaufgabe nach Weisung zu erreichen.
Daraus ergibt sich aktuell ein Personalbedarf von 6
zusätzlichen Mitarbeitern im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst. Eine Stelle
ist für den Stellenplan 2017 bereits angemeldet. 7.2 Maßnahmen zur Effektivitäts- und
Effizienzsteigerung 7.2 a) Indienststellung einer 8. Drehleiter zur
Menschenrettung
Die 8. Drehleiter auf der
Bereichswache 10 ist im Dienst. In 12/2014 wurde für 10 Drehleitern ein
Vergabeverfahren initiiert. Im September 2016 wurde von einer unterlegenen
Bieterin ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Landes Hessen
gestellt. Das Nachprüfungsverfahren dauert derzeit noch an. 7.2 b) Satellitenunterstützte
Einsatzmitteldisposition Die geplante satellitengestützte
Einsatzmitteldisposition baut auf der Nutzung des Digitalfunks auf und benötigt
eine neue Leitstellentechnik. Die Erneuerung der Leitstellentechnik mit
Anbindung das Digitalfunks durch das Land Hessen befindet sich noch in
Bearbeitung. 7.2 d) Installation eines hochverfügbaren Melde- und
Alarmierungsnetzes
Die Anbindung aller Standorte der
Branddirektion über das allgemeine Datennetz der Stadt Frankfurt am Main ist
weiterhin mit hoher Priorität in Bearbeitung. 7.2 e) Verstärkte Einbindung der Freiwilligen
Feuerwehr Die im Bedarfs- und Entwicklungsplan
beschriebenen angestrebten Maßnahmen zur verstärkten Einbindung der
Freiwilligen Feuerwehr werden in großen Teilen umgesetzt. Die Einbindung von Freiwilligen Feuerwehren in Bezug
auf Sonderaufgaben wurde fort-geführt. Seit dem letzten Bericht werden 7
Freiwillige Feuerwehren nach Dienstplan im zweiwöchigen Wechsel für den
Fahrdienst des Notfallseelsorgers eingesetzt. Die Freiwilligen Feuerwehren Enkheim, Niederursel,
Nied und Sachsenhausen wurden mit einer mobilen Lautsprecheranlage ausgestattet
und bilden die neue Fachgruppe Großlautsprecher, welche u.a. zur Warnung der
Bevölkerung eingesetzt wird. Die Ausstattung und Ausbildung der Feuerwehren
Kalbach und Nieder-Erlenbach, welche als Unterstützungseinheit für die
zukünftig von der Branddirektion zu stellende Aufgabe der
Dekontaminations(Dekon)-Staffel für Verletzte in der Medizinischen Task Force
(MTF 36) vorgesehen sind, konnte noch nicht erfolgen, da die Voraussetzungen
hierfür vom Bund noch nicht geschaffen wurden. Die Innenstadtalarmierung erfolgt weiterhin gemäß
einem von der Branddirektion jährlich erstellten Dienstplan unter der
grundsätzlichen Einbindung aller Freiwilligen Feuerwehren. Im wöchentlichen
Wechsel sind immer zwei Freiwillige Feuerwehren parallel vorgeplant (City
Bereich Ost und City Bereich West). Die Freiwillige Feuerwehr Harheim wurde auf
eigenem Wunsch, aufgrund einer zu geringen gesicherten Verfügbarkeit von
Einsatzkräften, seit 2015 aus dem Dienstplan herausgenommen. Die jederzeitige Gewährleistung einer qualifizierten
Staffel im Alarmierungsfall kann von der Mehrheit der Freiwilligen Feuerwehren
noch nicht erreicht werden. Die Wehrführungen sind jedoch kontinuierlich
bestrebt, diesbezüglich eine Steigerung herbeizuführen. Eine vorgeplante Rund-um-die-Uhr-Alarmierung auch an
den Werktagen kann wegen fehlender Personalverfügbarkeit in einer angemessenen
Zeit nicht sichergestellt werden. Die FF-Fechenheim wurde in die Gruppe der
Freiwilligen Feuerwehren aufgenommen, welche bei Duplizitätsfällen während der
regulären Dienstzeiten in ihrem Abmarschbereich auch bei Kleinbränden (F1)
alarmiert werden und somit zur Verkürzung der Hilfsfrist beitragen können.
Weitere Änderungen seit dem letzten Bericht: - Die FF-Eschersheim erhielt einen Schlauchwagen
(SW)-KatS der Bundesausstattung für den Brandschutz. - Für die FF-Oberrad befindet sich aktuell ein neues
MTF in der Beschaffung. -
Die FF-Seckbach erhielt einen Kühlanhänger, der vorrangig für die Fachgruppen
Versorgung der FF-Seckbach und Eschersheim zur Verfügung steht. 7.2 g) Zentraleinkauf Ein Konzept zur Umsetzung ist weiterhin in
Bearbeitung. Erste Stellenplanmaßnahmen werden in den Stellenplan 2019
eingebracht. 7.2 h) Neubaumaßnahmen Bei den bereits im vorangegangenen Bericht B 168 vom
04.07.2016 erwähnten Neubaumaßnahmen für die Berufsfeuerwehr kam es vereinzelt
zu Anpassungen der strategischen Konzeption sowie der Bau- und
Ausführungsplanungen. .
- Zentrales
Katastrophenschutzlager (KatS-Lager) (Baubeginn 2017, siehe auch 7.3a) - Bereichswache 10, Bonames
Errichtung in 2021 vorgesehen - Bereichsleitungswache 2, Gallus
(Architektenwettbewerb in Vorbereitung) - Bereichswache 21, Heddernheim: Die
Inbetriebnahme ist zum 01.02.2017 erfolgt. Das Prioritätenprogramm zum Bau und Modernisierung
der Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehren wurde fortgeschrieben. In den
kommenden Jahren sollen insgesamt 20 Millionen Euro bereitgestellt werden.
Gemeinsam mit der Stadtbrandinspektion hat die BKRZ GmbH unter den
Gesichtspunkten Funktionalität, baulicher Zustand, Energieverbrauch und
Normentsprechung eine Bewertung aller Gerätehäuser vorgenommen, die als
Grundlage für weitere Entscheidungen dient. 7.2 i) Einführung einer zentralen Software für die
Verwaltung der Einsatzgeräte und Betriebsmittel Die Beschaffung der Verwaltungssoftware in der
Kfz-Werkstatt und dem Zentrallager ist abgeschlossen. Mängelmeldungen seitens
der Feuerwachen erfolgen ebenfalls bereits über die neue Software. Im nächsten
Schritt werden weitere dezentrale Werkstätten auf die Software umgestellt.
7.2.l) Neuausrichtung der Aus- und Fortbildung
Da mit Einführung des Notfallsanitätergesetzes und
der Umsetzung innerhalb der Branddirektion von einem zusätzlichen
Personalbedarf und zusätzlichen Qualifizierungen des vorhandenen Personals im
Bereich der rettungsdienstlichen Aus- und Fortbildung auszugehen war, wurde der
Umfang ermittelt und im Rahmen des Magistratsvortrags "Schutzziel
Rettungsdienst", Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2015, §
5529 (NR 1096), dargestellt. Die personellen Maßnahmen werden im
Stellenplan 2018 berücksichtigt. Auch im Bereich der feuerwehrtechnischen Aus- und
Fortbildung hat sich die Situation im Laufe der vergangenen Jahre deutlich
verändert. Für den Teil der Laufbahnausbildung im mittleren
feuerwehrtechnischen Dienst kann festgestellt werden, dass sich aufgrund
verschiedener Parameter die Stärke der Grundausbildungslehrgänge erhöhen muss.
Sinkende Bewerberzahlen und rückgängige Zahlen bei der Auswahl geeigneter
Bewerber, selbst nach Umstellung und Erleichterung der Zugangskriterien, haben
die Branddirektion gezwungen, auf lange Sicht ein weiteres, ergänzendes
Qualifizierungsverfahren für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst zu
entwickeln. Hierbei soll versucht werden, geeignete Bewerber bereits nach
Abschluss der Schulausbildung im Rahmen eines Berufsausbildungsprogrammes zu
gewinnen. Das hierzu geplante "Berufsbild Feuerwehrfrau/Feuerwehrmann"
kombiniert eine handwerkliche Kompaktausbildung mit der feuerwehrtechnischen
Ausbildung. Für die hessischen Werkfeuerwehren besteht bereits ein solches
Programm. Die Erfahrungen in
diesem Bereich lassen den Rückschluss zu, dass dies ebenfalls ein für die
hessischen Berufsfeuerwehren vielversprechendes Modell darstellen könnte, um
ergänzend zum bisherigen Verfahren auf neuen Wegen an geeignete Bewerber zu
gelangen. Eine zu garantierende Funktionsbesetzung in der täglichen
Gefahrenabwehr zur Erreichung der vorgeschriebenen gesetzlichen Hilfsfrist, die
anhaltende Tendenz zu ungeplanten Abgängen zu anderen Dienststellen und der
Ausblick auf voraussichtlich fortdauernd sinkende Bewerberzahlen sind weitere
Gründe für die Erforderlichkeit dieser Maßnahme. Ein erster Lehrgang mit dem
derzeitigen Berufsbild "Werkfeuerwehrmann/-frau" startet bereits am 01.09.2017
mit voraussichtlich 11 Teilnehmern. Im direkten Zusammenhang mit der beschriebenen
Entwicklung steht die zahlenmäßige Ausstattung mit Ausbildern innerhalb der
Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie. Zur Gewährleistung des weiterhin
notwendigen hohen Stellenbesetzungsgrades im Einsatzdienst für die Besetzung
der Sollfunktionen ist es unabdingbar erforderlich, eine sehr hohe
Ausbildungsquote zu erfüllen. Um den prognostizierten Rückgang der
Bewerberzahlen für die Laufbahnausbildung für den mittleren
feuerwehrtechnischen Dienst zu kompensieren, wurde u.a. die Anpassung des
Eignungstestes und die Übernahme von geeigneten Rettungsassistenten aus
befristeten Beschäftigungsverhältnissen realisiert. Durch die landesweit sinkenden Zahlen der
ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen steigt auch der Bedarf an
ausgebildeten hauptberuflichen Einsatzkräften. Zudem konnte in den vergangenen
Jahren eine steigende Tendenz von Versetzungsgesuchen zu anderen Dienststellen
feststellt werden. Die zwei Grundausbildungslehrgänge, die jedes Jahr
zum 01.02. und 01.08. eingestellt werden, umfassen seit einigen Jahren jeweils
mindestens 24 Teilnehmer. Die Berechnungsgrundlage der damaligen
Stellenberechnung der zur Ausbildung notwendigen Ausbilder beruht lediglich auf
jeweils 16 Teilnehmer/innen pro Grundausbildungslehrgang. Mit der Einführung
des "Berufsbildes Feuerwehrfrau/Feuerwehrmann" ist zudem davon auszugehen, dass
es aufgrund der Tatsache, dass die Berufsanfänger zu Beginn der
Berufsausbildung aufgrund ihres Alters von durchschnittlich 17 Jahren nicht
über eine Fahrerlaubnis verfügen werden, zu einem erhöhten Ausbildungsaufwand
innerhalb der Fahrschule kommen wird. Die Erkenntnisse aus der Durchführung des
ersten Auswahlverfahrens für Auszubildende in diesem Bereich bestätigen diese
Annahme vollumfänglich. Die unter diesen Parametern erneut durchgeführte
Betrachtung des Stellenbedarfs ergibt eine Unterdeckung von drei Stellen im
Bereich der feuerwehrtechnischen Ausbilder sowie zwei Stellen im Bereich der
Fahrschule. Die zuvor für den Bereich des
mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes beschriebene Entwicklung zeichnet sich
mittlerweile ebenfalls für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst ab. Auch
hier ist die Zahl der geeigneten Bewerber mit einem entsprechenden
Studienabschluss seit Jahren rückläufig. Damit auch hier der künftige Bedarf
der Branddirektion an Führungskräften im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst
gedeckt werden kann, entwickelt die Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie
derzeit in Zusammenarbeit mit der Hochschule Frankfurt einen dualen
Studiengang, der ebenfalls die Ausbildung zum gehobenen feuerwehrtechnischen
Dienst beinhaltet.
7.3 Maßnahmen zur Vorbereitung auf
Großschadenslagen
7.3 a) Bau eines zentralen
Katastrophenschutzlagers Nach Beschluss der Bau- und Finanzierungsvorlage für
den Neubau eines Katastrophenschutzlagers (KatS-Lager) durch die
Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2016 (§ 79 zur M 72 vom 04.04.2016)
erfolgte noch im Jahr 2016 die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen.
Momentan befindet sich die Baumaßnahme in der Ausführungsplanung. Der Baubeginn
ist für das Frühjahr 2017 vorgesehen. Das Katastrophenschutzlager wird neben Einsatzmitteln
und Fahrzeugen für Großschadenfälle und Katastrophen auch die
Rettungshundestaffel als Sondereinheit der Branddirektion der Stadt Frankfurt
am Main beherbergen. Hierdurch lassen sich Miet- und Sachkosten gegenüber
anderen ggf. externen Standorten für die Rettungshundestaffel reduzieren. Der
Betrieb eines modernen und funktionalen Katastrophenschutzlagers wird deutlich
weniger Wartungs- und Energiekosten verursachen als dies beim bisherigen
Mietverhältnis der Fall war. Bis zur Fertigstellung des zentralen
Katastrophenschutzlagers wurde nach Ende des Mietvertrages des bisherigen
Katastrophenschutzlagers im Nordwestzentrum für die Unterbringung des
Katastrophenschutzmaterials ein externes Lager angemietet. 7.3 b) Konzepte für den Ausfall kritischer
Infrastruktur Die im Bedarfs- und Entwicklungsplan
beschlossene Erstellung von Konzepten für den Ausfall kritischer Infrastruktur
ist in Bearbeitung. Ein Sonderschutzplan (Einsatzplan) für einen großflächigen
Stromausfall im Stadtgebiet Frankfurt am Main wurde erstellt und im November
2014 in einer Übung erprobt. Die Stationierung von Stromerzeugern bei der
Freiwilligen Feuerwehr zur Einspeisung der Gerätehäuser wird derzeit
realisiert. Für 3 Feuerwehrhäuser wurden 2016 Notstromerzeuger beschafft. Mit
jetzigem Stand stehen für 8 Gerätehäuser noch keine Stromerzeuger zur
Verfügung. Entsprechend den jährlich vorgesehenen Beschaffungen wird die
Gesamtmaßnahme voraussichtlich im Jahr 2019 abgeschlossen sein. Ein Sonderschutzplan für den Ausfall der Lösch- und
Trinkwasserversorgung ist in Bearbeitung. Die beiden in der Beschaffung befindlichen
Flutlichtmast-Anhänger werden im Hinblick auf den Ausfall kritischer
Infrastruktur mit leistungsfähigeren Notstromerzeugern ausgestattet. Das
Vergabeverfahren wurde 2016 eingeleitet, mit der Lieferung ist im 2. Quartal
2017 zu rechnen.
Für die Kraftstofflogistik wurden
zwei weitere mobile Tankstellen beschafft, sodass auf jeder
Bereichsleitungswache mobile Tankkapazitäten für ca. 1000 Liter Kraftstoff zur
Verfügung stehen.
7.3 c) Monitoring- und Logistiksystem für die
Energie- und Kraftstoffversorgung Der im Bedarfs- und Entwicklungsplan beschlossene
Aufbau eines Monitoring- und Logistiksystems für die Energie- und
Kraftstoffversorgung bei großflächigem Ausfall der Stromversorgung im
Stadtgebiet Frankfurt konnte aufgrund personeller Engpässe im Bereich der
Gefahrenabwehrplanung noch nicht bearbeitet werden. Die Erstellung
entsprechender Konzepte und Planungen steht noch aus. 7.3 d) Erstellung eines Katastrophenschutzplans
Für die im Bedarfs- und Entwicklungsplan beschlossene
Überarbeitung des Katastrophenschutzplans der Stadt Frankfurt am Main, zu der
die Stadt Frankfurt gemäß §§ 29 und 31 HBKG rechtlich verpflichtet ist, ist die
im Bedarfs- und Entwicklungsplan für diese Aufgabe beschlossene
Stellenneuschaffung erforderlich. Die Neuschaffung der Stelle ist im
Stellenplan 2017 vorgesehen. Da Katastrophenschutz grundsätzlich eine Aufgabe zur
Erfüllung nach Weisung und die Erstellung eines Katastrophenschutzplans
rechtlich vorgeschrieben ist, hat die Umsetzung höchste Priorität. Die
zuständige Aufsichtsbehörde, das Regierungspräsidium Darmstadt, hat bereits mit
Schreiben vom 15.01.2015, 25.11.2016 und vom 09.01.2017 die Vorlage einer
aktualisierten Fassung des Katastrophenschutzplans der Stadt Frankfurt am Main
bis zum 31.01.2017 eingefordert. Der Plan wurde zuletzt im Jahr 2002
aktualisiert. Dieser Aufforderung konnte bislang aus den genannten Gründen
nicht entsprochen werden. 7.3 e) Notfallmäßiges Hochwasserschutzsystem für
25-jährliches Hochwasser Ein Vergabeverfahren zur Beschaffung eines
Sandsackersatzsystems wurde von der Branddirektion Anfang 2013 eingeleitet,
jedoch nach Entscheidung der Magistratsvergabekommission im Dezember 2014
aufgehoben. Die Magistratsvergabekommission hat nunmehr im November 2015
beschlossen, die Stadtentwässerung unter Beteiligung eines externen
Sachverständigen mit der Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zu
betrauen. Die Aktivitäten zur Beschaffung eines notfallmäßigen
Hochwasserschutzsystems für ein 25-jährliches Hochwasser durch die
Branddirektion wurden daraufhin eingestellt. 7.4 Maßnahmen im Rahmen des Bevölkerungsschutzes
7.4 a) Brandschutzaufklärung und Räumungsübungen
Ergänzend ist es in diesem Themenkomplex erneut
wichtig, den Themenbereich Veranstaltungen, insbesondere Brandsicherheitsdienst
zu betrachten. Brandsicherheitsdienst (BSD): Die Brandsicherheitsdienste
(gesetzliche Pflichtaufgabe) werden als Nebentätigkeit gegen Bezahlung aus der
Freizeit geleistet. Hintergrund hierfür ist, dass Stellen in der Vergangenheit
gestrichen wurden, bevor die europäische Arbeitszeitverordnung mit einer
Wochenarbeitszeit von 48 Stunden in Kraft trat. Der geleistete Stundenansatz
mit ca. 27.000 BSD Stunden pro Jahr ist weiterhin relativ konstant. Zunehmend
schwieriger gestaltet sich weiterhin die Besetzung von Diensten im Rahmen von
Großveranstaltungen. Durch die teilweise parallel oder zumindest zeitnah
stattfindenden Veranstaltungen wie Messen, Großfeste und Heimspiele von
Eintracht Frankfurt und dem FSV Frankfurt müssen personalintensive
Brandsicherheitsdienste gleichzeitig durchgeführt werden. Im Jahr 2016 wurde in Abstimmung mit dem
Stadtbrandinspektor ein Pilotprojekt zur Einbindung der Freiwilligen Feuerwehr
in den Brandsicherheitsdienst gestartet. Nach momentanem Zwischenstand ist
deren Einbindung sinnvoll. Brandschutzaufklärung: Die Durchführung der unter dem Begriff
Brandschutzaufklärung summierten Tätigkeitsfelder Brandschutzunterweisung,
Brandschutzerziehung und Räumungsübungen steigen stetig. Als Tätigkeitsfeld in diesem Bereich wird seit 2014
weiterhin die Unterstützung aller städtischen Ämter und Betriebe in der
Erstellung von Brandschutzordnungen angeboten. Durch die Branddirektion werden
die ausgewählten Mitarbeiter der jeweiligen Ämter und Betriebe dafür
qualifiziert, die Brandschutzordnungen eigenständig zu erstellen. 7.4 b) Flächendeckende Warnung der Bevölkerung
Die technische Machbarkeit eines flächendeckenden
Sirenensystems wurde überprüft und eine erste Kostenschätzung erarbeitet. Eine
Verknüpfung mit dem bundeseigenen Satellitengestützten Warnsystem - SatWaS,
sowie dem darauf aufbauenden Modularen Warnsystem- MoWaS wird noch geprüft.
7.5 Sonstige Maßnahmen 7.5 a) Fahrzeugbeschaffung Der Sachstand für die in diesem Punkt beschriebenen
Maßnahmen ist wie folgt: - Für 10 Drehleitern wurde das Vergabeverfahren
initiiert. Im September 2016 wurde von einer Bieterin ein Nachprüfungsantrag
bei der 1. Vergabekammer des Landes Hessen gestellt. Das Nachprüfungsverfahren
dauert derzeit noch an. - Die
Neubeschaffung eines Feuerwehrkrans (FWK) wird auf 2020 verschoben. Die
derzeitig auf dem Markt verfügbaren Mobilkräne verfügen nicht über alle
Funktionalitäten, die ein FWK benötigt, um den taktischen Wert des technischen
Einsatzmittels abbilden zu können. Eine Investition von 1.500.000,- € ist
aus diesem Grund derzeit nicht zu vertreten. - Die neuen Feuerwehrhelme
wurden beschafft und können seit Dezember genutzt werden. 7.5 b) Einrichtung eines Safety Officers
(Sicherheitsassistent) Die durch entsprechende Rechtsvorschriften
gestiegenen Anforderungen an die Sicherheit von Feuerwehrbeamten an
Einsatzstellen erfordern die Implementierung einer Sicherheits- und
Überwachungsperson (Safety Officer) an Einsatzstellen. Die Branddirektion ist
verpflichtet, gem. den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes eine Gefährdungs-
und Belastungsermittlung durchzuführen und zu dokumentieren. Eine entsprechende Struktur ist inzwischen
beschrieben, entsprechende Stellenplananträge sollen in den Stellenplan 2018
eingebracht werden. Zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen wurde im
Februar 2015 eine Kooperation mit der Fraport AG eingegangen. Die
Gefährdungsermittlung gestaltet sich aufgrund der Vielzahl an Geräten, Technik,
Persönlicher Schutzausrüstung, Gefahrstoffen etc. als sehr aufwendig und dauert
wegen fehlender Kapazitäten weiterhin an. Anlage _Massnahmenliste (ca. 22 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 28.11.2014, M 214
Bericht des
Magistrats vom 04.07.2016, B 168
Bericht des
Magistrats vom 10.08.2018, B 256
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4,
5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 17.05.2017
Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR
16 am 13.06.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 151 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1
am 13.06.2017, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 6
am 13.06.2017, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 7
am 13.06.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 8
am 13.06.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR
10 am 13.06.2017, TO II, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2
am 19.06.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR
14 am 19.06.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR
11 am 19.06.2017, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 4
am 20.06.2017, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., BFF und dFfm gegen
ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 13. Sitzung des OBR 3
am 22.06.2017, TO II, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL
(= Zurückweisung) bei Enthaltung BFF 13. Sitzung des OBR 9
am 22.06.2017, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5
am 23.06.2017, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR
15 am 23.06.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR
12 am 23.06.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR
13 am 27.06.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR
16 am 15.08.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 28.08.2017, TO I, TOP
17 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1629, 13. Sitzung
des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 28.08.2017 Aktenzeichen: 37 4