Neubebauung des Dom-Römer-Areals
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 02.08.2010, B
488 Betreff:
Neubebauung des
Dom-Römer-Areals Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom
29.04.2010, § 7968 - NR 562
SPD, l. B 102/10 - Zu 2. Die Untersuchung der baulichen und technischen
Gegebenheiten in Zusammenhang mit dem Abbruch der obersten Tiefgaragenebene
einschl. Umbau des östlichen U-Bahn-Ausgangs erfolgt zunächst im Rahmen des
Projektes "Umbau Tiefgarage und Herstellung Gründungsebene" durch die DomRömer
GmbH. Ergebnisse daraus sind voraussichtlich bis Ende 2010 zu erwarten. Die
Ergebnisse daraus fließen dann auch in die weiterführenden Planungen der
Neubebauung des Areals einschl. des Stadthauses ein. Zu 3. Seitens der DomRömer GmbH wurde im Rahmen einer
Machbarkeitsstudie nachgewiesen, dass mit der Tieferlegung der
Tiefgaragenzufahrt an der heute bereits genutzten Zufahrt im"Haus am Dom" der
Wiederaufbau der Gebäude "Hof zum Rebstock" und Braubachstraße 21 ermöglicht
werden kann. Zu 4. Aus der derzeit im Rahmen der Planung verfolgten
Variante für die Tiefgaragenzufahrt von der Domstraße durch das "Haus am Dom"
direkt in das 1. Untergeschoss der Tiefgarage ergeben sich keine Auswirkungen
auf die Hochbauten auf dem zukünftigen Dom Römer-Areal. Zu 5. Durch die Entscheidung der Stadt Frankfurt am Main,
für die Realisierung der Gesamtmaßnahme eine sog. Inhouse - Gesellschaft zu
gründen (DomRömer GmbH), bleibt sie als alleinige Gesellschafterin die
Bauherrin aller Gebäude, welche auf dem Areal entstehen. Um die
architektonische und städtebauliche Qualität des Quartiers sicher zu stellen,
führt die DomRömer GmbH mit Unterstützung des Gestaltungsbeirates Wettbewerbe
für die einzelnen Parzellen mit min. 3 Teilnehmern im Rahmen eines
übergeordneten Verfahrens durch. So kann für jede Parzelle das beste Haus aus
einer überschaubaren Anzahl von Vorschlägen ausgewählt werden. Investoren haben
dann später die Möglichkeit, mit einem Gebäude einen Teil eines stimmigen
Gesamtensembles zu erwerben. Bzgl. der zusätzlich zur Beschlusslage zu
rekonstruierenden Gebäude endet die Meldefrist für potentielle Investoren,
welche aus der Terminplanung für das Gesamtprojekt resultiert, am
31.07.2010. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
22.08.2007, NR 562
Bericht des
Magistrats vom 12.02.2010, B 102
Bericht des
Magistrats vom 14.01.2011, B 31 Zuständige
Ausschüsse:
Sonderausschuss "Dom-Römer" Beratung im Ortsbeirat: 1
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 04.08.2010 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung
der KAV am 16.08.2010, TO II, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 488
dient zur Kenntnis. 46. Sitzung des OBR 1
am 24.08.2010, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage B 488
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: CDU, SPD und
GRÜNE gegen LINKE. (= Zurückweisung) FDP nicht im Raum
21. Sitzung des
Sonderausschusses "Dom-Römer" am 23.09.2010, TO I, TOP 11
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 488
dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12
GOS) Abstimmung: CDU, SPD und
GRÜNE gegen LINKE. (= Zurückweisung) sowie FDP und FREIE WÄHLER (=
Kenntnis) Sonstige Voten: FAG und NPD (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 8715, 21. Sitzung
des Sonderausschusses "Dom-Römer" vom 23.09.2010 Aktenzeichen: 61 0