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Neubebauung des Dom-Römer-Areals

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 02.08.2010, B 488 Betreff: Neubebauung des Dom-Römer-Areals Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.04.2010, § 7968 - NR 562 SPD, l. B 102/10 - Zu 2. Die Untersuchung der baulichen und technischen Gegebenheiten in Zusammenhang mit dem Abbruch der obersten Tiefgaragenebene einschl. Umbau des östlichen U-Bahn-Ausgangs erfolgt zunächst im Rahmen des Projektes "Umbau Tiefgarage und Herstellung Gründungsebene" durch die DomRömer GmbH. Ergebnisse daraus sind voraussichtlich bis Ende 2010 zu erwarten. Die Ergebnisse daraus fließen dann auch in die weiterführenden Planungen der Neubebauung des Areals einschl. des Stadthauses ein. Zu 3. Seitens der DomRömer GmbH wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie nachgewiesen, dass mit der Tieferlegung der Tiefgaragenzufahrt an der heute bereits genutzten Zufahrt im"Haus am Dom" der Wiederaufbau der Gebäude "Hof zum Rebstock" und Braubachstraße 21 ermöglicht werden kann. Zu 4. Aus der derzeit im Rahmen der Planung verfolgten Variante für die Tiefgaragenzufahrt von der Domstraße durch das "Haus am Dom" direkt in das 1. Untergeschoss der Tiefgarage ergeben sich keine Auswirkungen auf die Hochbauten auf dem zukünftigen Dom Römer-Areal. Zu 5. Durch die Entscheidung der Stadt Frankfurt am Main, für die Realisierung der Gesamtmaßnahme eine sog. Inhouse - Gesellschaft zu gründen (DomRömer GmbH), bleibt sie als alleinige Gesellschafterin die Bauherrin aller Gebäude, welche auf dem Areal entstehen. Um die architektonische und städtebauliche Qualität des Quartiers sicher zu stellen, führt die DomRömer GmbH mit Unterstützung des Gestaltungsbeirates Wettbewerbe für die einzelnen Parzellen mit min. 3 Teilnehmern im Rahmen eines übergeordneten Verfahrens durch. So kann für jede Parzelle das beste Haus aus einer überschaubaren Anzahl von Vorschlägen ausgewählt werden. Investoren haben dann später die Möglichkeit, mit einem Gebäude einen Teil eines stimmigen Gesamtensembles zu erwerben. Bzgl. der zusätzlich zur Beschlusslage zu rekonstruierenden Gebäude endet die Meldefrist für potentielle Investoren, welche aus der Terminplanung für das Gesamtprojekt resultiert, am 31.07.2010. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.08.2007, NR 562 Bericht des Magistrats vom 12.02.2010, B 102 Bericht des Magistrats vom 14.01.2011, B 31 Zuständige Ausschüsse: Sonderausschuss "Dom-Römer" Beratung im Ortsbeirat: 1 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.08.2010 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung der KAV am 16.08.2010, TO II, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 488 dient zur Kenntnis. 46. Sitzung des OBR 1 am 24.08.2010, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage B 488 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Zurückweisung) FDP nicht im Raum 21. Sitzung des Sonderausschusses "Dom-Römer" am 23.09.2010, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 488 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Zurückweisung) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Kenntnis) Sonstige Voten: FAG und NPD (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 8715, 21. Sitzung des Sonderausschusses "Dom-Römer" vom 23.09.2010 Aktenzeichen: 61 0