Green City ohne Grün?
Vorlagentyp: B
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 14.11.2011, B 452
Betreff: Green City ohne Grün?
Vorgang: A 32/11 LINKE. Die umweltpolitischen Leitlinien der Stadt Frankfurt am Main wurden im Jahr 2004 beschlossen und stellen eine politische Willenserklärung des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung für eine nachhaltige Stadtentwicklung dar. Die Bewerbung der Stadt Frankfurt am Main zur "Green City" und die Unterzeichnung der Deklaration "Biologische Vielfalt in Kommunen" sind weitere Schritte zur Verfestigung und Weiterentwicklung der in den Leitlinien formulierten Ziele. Der Schutz, die Pflege und die Entwicklung der vorhandenen wertvollen Lebensräume ist dabei ein erklärtes Ziel dieser Leitlinien. Die Pflege und Unterhaltung von Grünanlagen, Parks, Wäldern und weiteren Grünlandflächen ist in diesem Kontext zu sehen. Schnittmaßnahmen in Grünanlagen und Vogelschutzgehölzen stehen aber nicht im Gegensatz zu den Leitlinien. Sie sind Bestandteil der darin formulierten Ziele und Maßnahmen. Naturnahe und ökologisch orientierte Pflege bedeutet nicht, dass in Grünanlagen die Natur sich selbst überlassen wird und eine Pflege faktisch nicht stattfindet. Paradoxer Weise funktioniert Naturschutz und effektiver Artenschutz oft nur durch menschliche Eingriffe in die Ökosysteme, wie z. B. in ein Vogelschutzgehölz. Der Rückgang menschlicher Aktivität bedeutet im Umkehrschluss auch ein Verschwinden geschaffenen Lebensraumes und einen Rückgang der Artenvielfalt. Die Umstellung auf eine naturnahe Pflege bedeutet nicht, dass grundsätzlich Kosten reduziert werden. Dies vorausgeschickt nimmt der Magistrat zu den einzelnen Punkten wie folgt Stellung: Zu
- : Ein "generelles" Pflegekonzept für alle Grünanlagen ist aus Sicht des Magistrats nicht sinnvoll, da die einzelnen Grünanlagen in ihrer Gestaltung und in der Art und Weise der Nutzung(en) zu unterschiedlich sind. Die Pflegemaßnahmen orientieren sich an sehr verschiedenen nachfolgend beispielhaft aufgezählten Parametern in Abwägung miteinander: - Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung - Nutzung und Nutzungsdruck - Erholung - Naturschutz - Spielangebote - Verkehrssicherheit - ästhetische Gesichtspunkte - Artenreichtum - Historie - fachlich gärtnerische Notwendigkeiten - Bundesseuchengesetz (Rattenbekämpfung) - etc. Ökologische Aspekte sind somit ein Kriterium von vielen. Die daraus zu entwickelnden Maßnahmen für die einzelnen Flächen ergeben sich aus den Notwendigkeiten vor Ort. Gesetzliche Vorgaben, wie z. B. Naturschutzgesetze, Artenschutz, Denkmalschutz, Verkehrssicherungspflicht etc. - werden bei Pflegemaßnahmen beachtet. Aber auch selbst auferlegte Vorgaben finden Beachtung. So wird zum Beispiel seit Ende der 1980er Jahre auf den Einsatz von Herbiziden in öffentlichen Grünanlagen verzichtet. Der Einsatz von Bodenhilfsstoffen erfolgt - wenn überhaupt - nur auf sehr stark strapazierten Flächen. Selbstverständlich werden möglichst umweltfreundliche Materialien und Maschinen eingesetzt. Die in der Anfrage erwähnten Konzepte anderer Städte sind eine Zusammenfassung solcher Vorgaben, bzw. beschäftigen sich mit Teilaspekten der Pflege in Grünanlagen, die verstärkt ökologisch ausgerichtet werden sollen, wie zum Beispiel die Umwandlung von Rasen in Wiesenflächen. Allen vorangestellt ist allerdings der Grundsatz, dass öffentliche Grünflächen im innerstädtischen Bereich als Hauptfunktion der Erholung und Freizeitgestaltung der Bürger/innen dienen. Eine Zusammenfassung von Vorgaben für die Pflege von Grünanlagen liegt in Frankfurt am Main nicht vor. Das bedeutet aber nicht, dass nicht gleiche Vorgaben und Grundsätze, wie in anderen Städten und Gemeinden in der Grünanlagenunterhaltung Beachtung finden. Im Grünflächenamt wird im Übrigen zurzeit an einem Konzept für Blumen- und Stadtwiesen gearbeitet. Das Pflegekonzept für die Uferböschungen der Nidda hat zum Ziel, einerseits den nach § 39 Wasserhaushaltsgesetz vorgeschriebenen ordnungsgemäßen Wasserabfluss und damit die Hochwassersicherheit zu gewährleisten und andererseits eine naturnahe Entwicklung der Ufervegetation zu ermöglichen. In größeren Abständen von ca. 8-10 Jahren wird abschnittsweise an der Nidda der Gehölzbewuchs im Interesse eines sicheren Hochwasserabflusses reduziert. Dabei werden insbesondere Äste und Bäume, die in das Abflussprofil ragen, entfernt. Weitere Gehölzpflegemaßnahmen werden durchgeführt, um die Verkehrssicherheit auf den Uferwegen zu gewährleisten. Die Uferböschung wird jährlich gemäht, wobei Schilfbestände am Ufer ausgespart bleiben. An den Altarmen werden die Gehölzpflegemaßnahmen auf ein für die Verkehrssicherung notwendiges Mindestmaß reduziert. Abgestorbene Bäume werden hier entfernt, um Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Uferwegen bzw. den Liegewiesen zu schützen. In bereits renaturierten Abschnitten der Nidda z. B. oberhalb von Bonames werden die Gehölzarbeiten in den Bereichen mit einem vergrößerten Abflussquerschnitt ebenfalls auf ein Minimum reduziert. Zu 2.: Bei dem Sturm Xynthia am
- Februar 2010 sind auf der Grünfläche am rechten Nidda-Ufer in Rödelheim, zwischen Blauem Steg und Eisenbahnbrücke, mehrere Pappeln umgestürzt und haben die ganze Fläche beschädigt. Die Bäume, die nicht durch den Sturm umgeworfen wurden, waren entweder durch den Wind oder durch umgestürzte Bäume so stark beschädigt, dass sie aus Sicherheitsgründen gefällt werden mussten. Die nicht geschädigten Bäume blieben stehen. Der Strauchbewuchs war im Rahmen der erforderlichen Aufräumarbeiten nicht mehr zu erhalten. Die Fläche wurde einer regelmäßigen, aber seltenen Mahd zugeführt. Die Fläche kann sich nunmehr zu einer Wiesen-Flora entwickeln, die weit mehr Artenvielfalt bietet, als in ihrem Zustand vor dem Sturm. Zwischenzeitlich hat sich der genannte Bereich zu einem beliebten Sitz- und Rastplatz entwickelt. Es ist geplant, noch einzelne Gehölze in Absprache mit dem Ortsbeirat nachzupflanzen. Zu 3.: Im Frühjahr 2011 wurde im Vogelschutzgehölz gegenüber der U-Bahn-Haltestelle Industriehof ein Pflegegang durchgeführt. Diese Pflegemaßnahme wird alle drei bis fünf Jahre durchgeführt, um der ungebremsten Sukzession zu begegnen und das Vogelschutzgehölz für möglichst viele Vogelarten wieder nutzbar zu machen und Rückzugsmöglichkeiten zu schaffen. Dabei wurden Vogelnährgehölze und Wiesenflächen, die völlig überwachsen waren, wieder freigestellt. Im Zuge dieser Maßnahme wurde die durch Vandalismus beschädigte Zaunanlage wieder hergestellt und die Flächen von ca. 4 cbm Müll befreit. Zu 4.: Teilbereiche der umfangreichen Pflanzungen in der Friedberger- und der Eschenheimer-Anlage sind überaltert, im Innenbereich durch zu engen Stand vertrocknet und von Kaninchenfraß stark geschädigt. Damit sich diese Pflanzungen wieder regenerieren können, wurden sie gärtnerisch überarbeitet. In Teilbereichen wurden bereits im Frühjahr 2011 Neupflanzungen durchgeführt. Weitere Nachpflanzungen und Neugestaltungen werden im Rahmen der vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen in den Wallanlagen erfolgen. Zu 5.: Auf dem Eschersheimer Friedhof wurden nicht alle Hecken zwischen den Gräberreihen entfernt, sondern einzelne Taxus-Gehölze im vergangenen Winter "auf Stock gesetzt". Diese Maßnahme betraf vor allem den unteren Bereich des Friedhofes in der Nähe der öffentlichen Toilette. Notwendig wurde diese Maßnahme aufgrund von Verunreinigungen und Vandalismus in und um die öffentliche Toilette herum. Rückschnittmaßnahmen wurden und werden vom Grünflächenamt nie auf dem gesamten Friedhof durchgeführt. Es werden von Jahr zu Jahr nur begrenzte einzelne Bereiche zurückgeschnitten oder auch umgestaltet. Zu 6.: Im Stadtpark Höchst mussten verschiedene Bereiche aus unterschiedlichen Gründen gärtnerisch bearbeitet werden. Im Bereich der Friedhofsmauer wurden die vorhandenen Pflanzungen von Brombeeren und Holunder freigestellt, damit sich diese besser entwickeln können und nicht von einer unterdrückenden Monokultur beeinträchtigt werden. An der Südseite des Parks wurden die ausufernden Pflanzungen mit Schneebeeren zurückgeschnitten. Im Bereich der Parkplätze hatten sich in den Pflanzungen illegale Müllablagerungen etabliert. Mit den dort durchgeführten Schnittmaßnahmen wurden die Pflanzungen einsehbar gemacht und weitere illegale Ablagerungen unterbunden. Weiterhin führten die Stürme der letzten Jahre zu einer Auslichtung des Bestandes. Diesem Umstand wurde durch eine Nachpflanzung von 35 Bäumen im Jahr 2010 begegnet. Zu 7.: An dem Nieder Altarm (Altarm Kellerseck) wurden abgestorbene Erlen und Robinien gefällt bzw. ausgelichtet. Dies erfolgte im Interesse der Verkehrssicherung, da an diesem Altarm eine intensive Nutzung durch Angler stattfindet. Im Einzelnen wurden 4 Robinien im Bereich des Uferweges ausgelichtet sowie eine abgestorbene Robinie bodengleich gefällt. Im weiteren Verlauf des Altarms wurden ferner 6 abgestorbene Erlen aus den o. g. Gründen bodengleich gefällt sowie 1 Weide auf einer Höhe von 6 m abgesetzt. Die Maßnahmen waren durch die Untere Naturschutzbehörde genehmigt; eine Nachpflanzung erfolgt. Zu 8.: Auf der Fläche an der Ludwig-Landmann-Straße, südlich des Stadions am Brentano-Bad (Sternbrücke), hat sich aus wilden Ahorn-Sämlingen ein Gehölzhain entwickelt. Dieses Ahorn-Jung-Wäldchen wurde ausgelichtet und durchforstet. Dabei wurden schwachwüchsige Bäumchen entnommen, damit sich die zukunftsträchtigen Bäume ihrem Habitus entsprechend entwickeln können. Zu 9.: Die Gehölze entlang des Mühlgrabens und der Nidda im Brentanopark wurden wegen ihrer Überalterung überwiegend auf den Stock gesetzt, um so die Vitalität der Pflanzen zu erhalten. Die Pflanzen und Gehölze haben sich zwischenzeitlich im gesamten Park über den Sommer gut entwickelt und einen guten Neuaustrieb gezeigt. Rodungen wurden nur an wenigen Stellen vorgenommen. Zukünftig sollen sich Gehölzinseln und Durchblicke auf die Nidda abwechseln. Auch im Solmspark wurden gärtnerische Pflegemaßnahmen durchgeführt, um den Park in seiner ganzheitlichen Funktion für die Bürger/innen und die Umwelt zu erhalten. Zu 10.: Die Empfehlungen des Protokolls vom 15.04.2010 über eine Parkbegehung mit der "Unteren Naturschutzbehörde" und dem Naturschutzbeirat wurden soweit wie möglich bei den Maßnahmen berücksichtigt. So wurden - wie vom Beirat gewünscht- durch gärtnerische Pflegemaßnahmen die Geophyten gefördert und in ihrer Entwicklung unterstützt. Die genannten Empfehlungen sind allerdings nicht die einzigen Parameter, die bei Pflegemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Hierzu gehören insbesondere auch Aspekte der Verkehrssicherheit und pflegerische Notwendigkeiten. Zu 11.: Die völlig überalterten und vermüllten Pflanzungen am Kleingartengelände in der Kollwitzstraße wurden Ende Februar 2011 auf den Stock gesetzt und die Flächen wurden von Müll und organischen Abfällen, die zum Teil aus den Kleingärten stammten, gesäubert. Die kleine Teilfläche gegenüber dem Eingang zum Friedhof Westhausen war insbesondere von der Ablagerung von organischen Abfällen und Müll betroffen. Deshalb wurden die vergreisten Kleingehölze (Pyracantha) entfernt, die vorhandenen Hainbuchen zur besseren Entwicklung freigestellt und die Fläche eingesät und damit besser einsehbar gemacht. Weitere Ablagerungen konnten damit verhindert werden. Zu 12.: Am Praunheimer Altarm Nummer 9 wurden insgesamt 15 abgestorbene Erlen gefällt. Die Bäume befanden sich in einem Abstand von ca. 15-20 Meter zum Uferweg. Zu berücksichtigen ist, dass die gesamten Grünflächen im Bereich der Praunheimer Altarme als Liegefläche intensiv genutzt werden. Insofern war die Fällung aus Gründen der Verkehrssicherheit angemessen. Die gefällten Bäume werden im Herbst 2011/Frühjahr 2012 durch Nachpflanzungen ersetzt. Die Fällarbeiten waren durch die Untere Naturschutzbehörde genehmigt. Zu 13.: Eine mit dem Jungbaumschnitt beschäftigte Arbeitsgruppe des Grünflächenamtes war mit dem gezeigten Fahrzeug am genannten Tag im Brentanopark. Da noch Ladekapazitäten auf dem LKW frei waren, wurde die Gelegenheit genutzt, das dort liegende Bruchholz ebenfalls noch aufzuladen und abzufahren. Die gezeigten Fotos sind damit ein Beleg für den o. g. Arbeitsgang, stehen aber mit den Ausführungen zu der Anfrage F 17 (19.05.2011) in keinerlei Verbindung. Insofern sind die beigefügten Fotos in einen völlig falschen Zusammenhang gebracht. Zu 14.: Die Stadtentwässerung führt Gehölzarbeiten unter Beachtung der naturschutzrechtlichen Anforderungen durch. Innerhalb der Schutzfristen wird ein Gehölzrückschnitt an den Uferwegen nur vorgenommen, um das Lichtraumprofil freizuhalten.Nebenvorlage: Antrag vom 12.01.2012, NR 192 Antrag vom 02.01.2012, OF 99/7