Green City braucht Grün!
Begründung
Grünflächen in der Stadt haben viele wichtige Funktionen: sie verbessern das Klima und beugen der Übererwärmung vor, sie filtern Luftschadstoffe, sie reduzieren den Lärm, sie produzieren Sauerstoff, sie erfreuen die Menschen, sie bieten Lebensräume für Vögel, Insekten und vielfältige Kleintiere. Daher sollten diese Bereiche möglichst naturnah gestaltet werden, gerade auch, um den Stadtmenschen ein Naturerlebnis zu ermöglichen. Dabei sind insbesondere Hecken und Sträucher ein schützenswertes Gut. Mit der Unterzeichnung der Deklaration "Biologische Vielfalt in Kommunen" verpflichtet sich die Stadt zur "naturnahen Pflege öffentlicher Grünflächen u. a. mit . . Reduktion der Schnittfrequenz (Ökologisches Grünflächenmanagement)". In Frankfurt geschieht genau das Gegenteil. Im ganzen Stadtgebiet wurden in den letzten Jahren in den öffentlichen Grünflächen Hecken, Sträucher und anderes Unterholz entfernt. BürgerInnen haben nach Veröffentlichung der Anfrage A 32 weitere Fälle, zusätzlich zu den in der Anfrage genannten, mitgeteilt, z.B.: Bethmannpark Günthersburgpark Elli-Lucht-Park Park an der Euckenstraße Volkspark Niddatal Sachsenhäuser Mainufer Holbeinanlage Grünanlage am Liederbach Begleitgrün entlang der U-Bahnlinien U6 und U7 in Hausen Die Liste zeigt, dass der Kahlschlag flächendeckend ausgeführt wurde. Der Hinweis im B 452 auf die umweltpolitischen Leitlinien ist irreführend, da diese so allgemein gehalten sind, dass sie nicht zu einer naturnahen Pflege geführt haben. Die Bewerbung zur "Green City" ist ein Witz angesichts der realen Grünpolitik in Frankfurt. Es ist unverständlich, dass der Magistrat die Erstellung eines Pflegekonzeptes ablehnt, wo doch die in der Anfrage genannten Beispiele zeigen, dass andere Städte dies gemacht haben. Die Gründe für das Verhalten sind genauso vielfältig wie fragwürdig, im Ergebnis geht es aber immer zu Lasten der Natur. Die Antwort auf Frage 1 zeigt, dass alles Mögliche in Frankfurt wichtiger ist als der Naturschutz, "ökologische Aspekte sind somit ein Kriterium von vielen". Dies ist die Bankrotterklärung der Frankfurter Grünpolitik. Das "Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung" wird als erstes genannt. Hinter jedem Busch könnte ja ein Verbrecher lauern, also weg mit allen Büschen! Vermeidung von Müllablagerungen ist ein weiteres absurdes Argument (Antworten 6 und 11), denn dann müssten alle bewachsenen Flächen in der Stadt, die öffentlich zugänglich sind, gerodet werden, weil dort Müll abgelagert werden kann. Dabei wird permanent gegen das Naturschutzgesetz verstoßen. Der Gehölzrückschnitt wird auch in der Schutzfrist von März bis September durchgeführt. Der Rückschnitt an den Uferwegen (Antwort 14) wird nicht, wie vom Gesetz gefordert, in schonender Weise durchgeführt, sondern mit großen Maschinen, die keine Rücksicht nehmen auf eventuell vorhandene Vogelnester. Es ist ein Hohn, dass die Stadt eine Werbekampagne macht, dass die Bürger keine Hecken schneiden sollen, gleichzeitig aber städtische Stellen diese Vorschrift missachten. Ein Grund für die Kahlschläge wird im B 452 allerdings nicht genannt. Die Grünflächen sollen mit möglichst wenig Kosten unterhalten werden. Alles, was nicht mit großen Maschinen "gepflegt" werden kann, wird entfernt, um den Personaleinsatz zu reduzieren. Besonders peinlich ist die Antwort auf Frage 13, wo in Wulffscher Manier immer neue Ausreden gebracht werden, ohne zum Kern der Sache zu kommen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt (die Nummerierung der Punkte bezieht sich auf den Bericht B 452):
- ) Es ist ein Pflegekonzept für die Frankfurter Grünflächen aufzustellen, das die Belange des Naturschutzes in angemessenem Umfang berücksichtigt und gegen konkurrierende Interessen abgrenzt. Dieses Konzept ist soweit zu konkretisieren, dass es als Handlungsanweisung für die durch das Grünflächenamt durchzuführenden Pflegemaßnahmen dienen kann. 10.) Empfehlungen der unteren Naturschutzbehörde und des Naturschutzbeirates sind in das Pflegekonzept einzubeziehen. 13.) Es ist erneut und wahrheitsgemäß zu berichten. Die Behauptung, dass es sich um dort liegendes Bruchholz gehandelt habe, ist genauso wenig eine glaubhafte Erklärung wie die in der Antwort zur Anfrage F 17 genannte Behauptung, dass nur Efeu abgeschnitten wurde. Die Fotos zeigen, dass es sich um voll belaubte, abgeschnittene Äste handelt, die Schnittflächen sind deutlich sichtbar. 14.) Turnusmäßige Gehölz-Rückschnitte und Rodungsarbeiten werden nicht mehr in der vom Bundesnaturschutzgesetz vorgeschriebenen Schonzeit vom
- März bis zum
- September durchgeführt. Die Ausnahmeregelung des § 39 Abs. (5) für behördlich angeordnete Maßnahmen ist nur für nicht vorhersehbare Fälle anzuwenden, wenn ein anderes wichtiges Rechtsgut beeinträchtigt ist (z.B. aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht).
Inhalt
Antrag vom 12.01.2012, NR 192
Betreff: Green City braucht Grün! Grünflächen in der Stadt haben viele wichtige Funktionen: sie verbessern das Klima und beugen der Übererwärmung vor, sie filtern Luftschadstoffe, sie reduzieren den Lärm, sie produzieren Sauerstoff, sie erfreuen die Menschen, sie bieten Lebensräume für Vögel, Insekten und vielfältige Kleintiere. Daher sollten diese Bereiche möglichst naturnah gestaltet werden, gerade auch, um den Stadtmenschen ein Naturerlebnis zu ermöglichen. Dabei sind insbesondere Hecken und Sträucher ein schützenswertes Gut. Mit der Unterzeichnung der Deklaration "Biologische Vielfalt in Kommunen" verpflichtet sich die Stadt zur "naturnahen Pflege öffentlicher Grünflächen u. a. mit . . Reduktion der Schnittfrequenz (Ökologisches Grünflächenmanagement)". In Frankfurt geschieht genau das Gegenteil. Im ganzen Stadtgebiet wurden in den letzten Jahren in den öffentlichen Grünflächen Hecken, Sträucher und anderes Unterholz entfernt. BürgerInnen haben nach Veröffentlichung der Anfrage A 32 weitere Fälle, zusätzlich zu den in der Anfrage genannten, mitgeteilt, z.B.: Bethmannpark Günthersburgpark Elli-Lucht-Park Park an der Euckenstraße Volkspark Niddatal Sachsenhäuser Mainufer Holbeinanlage Grünanlage am Liederbach Begleitgrün entlang der U-Bahnlinien U6 und U7 in Hausen Die Liste zeigt, dass der Kahlschlag flächendeckend ausgeführt wurde. Der Hinweis im B 452 auf die umweltpolitischen Leitlinien ist irreführend, da diese so allgemein gehalten sind, dass sie nicht zu einer naturnahen Pflege geführt haben. Die Bewerbung zur "Green City" ist ein Witz angesichts der realen Grünpolitik in Frankfurt. Es ist unverständlich, dass der Magistrat die Erstellung eines Pflegekonzeptes ablehnt, wo doch die in der Anfrage genannten Beispiele zeigen, dass andere Städte dies gemacht haben. Die Gründe für das Verhalten sind genauso vielfältig wie fragwürdig, im Ergebnis geht es aber immer zu Lasten der Natur. Die Antwort auf Frage 1 zeigt, dass alles Mögliche in Frankfurt wichtiger ist als der Naturschutz, "ökologische Aspekte sind somit ein Kriterium von vielen". Dies ist die Bankrotterklärung der Frankfurter Grünpolitik. Das "Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung" wird als erstes genannt. Hinter jedem Busch könnte ja ein Verbrecher lauern, also weg mit allen Büschen! Vermeidung von Müllablagerungen ist ein weiteres absurdes Argument (Antworten 6 und 11), denn dann müssten alle bewachsenen Flächen in der Stadt, die öffentlich zugänglich sind, gerodet werden, weil dort Müll abgelagert werden kann. Dabei wird permanent gegen das Naturschutzgesetz verstoßen. Der Gehölzrückschnitt wird auch in der Schutzfrist von März bis September durchgeführt. Der Rückschnitt an den Uferwegen (Antwort 14) wird nicht, wie vom Gesetz gefordert, in schonender Weise durchgeführt, sondern mit großen Maschinen, die keine Rücksicht nehmen auf eventuell vorhandene Vogelnester. Es ist ein Hohn, dass die Stadt eine Werbekampagne macht, dass die Bürger keine Hecken schneiden sollen, gleichzeitig aber städtische Stellen diese Vorschrift missachten. Ein Grund für die Kahlschläge wird im B 452 allerdings nicht genannt. Die Grünflächen sollen mit möglichst wenig Kosten unterhalten werden. Alles, was nicht mit großen Maschinen "gepflegt" werden kann, wird entfernt, um den Personaleinsatz zu reduzieren. Besonders peinlich ist die Antwort auf Frage 13, wo in Wulffscher Manier immer neue Ausreden gebracht werden, ohne zum Kern der Sache zu kommen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt (die Nummerierung der Punkte bezieht sich auf den Bericht B 452):
- ) Es ist ein Pflegekonzept für die Frankfurter Grünflächen aufzustellen, das die Belange des Naturschutzes in angemessenem Umfang berücksichtigt und gegen konkurrierende Interessen abgrenzt. Dieses Konzept ist soweit zu konkretisieren, dass es als Handlungsanweisung für die durch das Grünflächenamt durchzuführenden Pflegemaßnahmen dienen kann. 10.) Empfehlungen der unteren Naturschutzbehörde und des Naturschutzbeirates sind in das Pflegekonzept einzubeziehen. 13.) Es ist erneut und wahrheitsgemäß zu berichten. Die Behauptung, dass es sich um dort liegendes Bruchholz gehandelt habe, ist genauso wenig eine glaubhafte Erklärung wie die in der Antwort zur Anfrage F 17 genannte Behauptung, dass nur Efeu abgeschnitten wurde. Die Fotos zeigen, dass es sich um voll belaubte, abgeschnittene Äste handelt, die Schnittflächen sind deutlich sichtbar. 14.) Turnusmäßige Gehölz-Rückschnitte und Rodungsarbeiten werden nicht mehr in der vom Bundesnaturschutzgesetz vorgeschriebenen Schonzeit vom
- März bis zum
- September durchgeführt. Die Ausnahmeregelung des § 39 Abs. (5) für behördlich angeordnete Maßnahmen ist nur für nicht vorhersehbare Fälle anzuwenden, wenn ein anderes wichtiges Rechtsgut beeinträchtigt ist (z.B. aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht).Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 14.11.2011, B 452 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 18.01.2012
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