1. Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - 2. Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Anpassung an die Anwendung der Kriterien der Magistratsvorlage M 146 „Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel“
Vorlagentyp: B
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 448
Betreff:
- Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg -
- Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Anpassung an die Anwendung der Kriterien der Magistratsvorlage M 146 "Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.03.2015, § 5793 und § 5794 - OA 593/15 OBR 15 - Zu Punkt 1 und 2: Ausgehend von der Darstellung des Plangebietes im Regionalen Flächennutzungsplan ist grundsätzlich von einer Umwelt- und Klimaverträglichkeit des geplanten Baugebietes auszugehen. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans werden die Umwelt- und Klimaverträglichkeit auf dieser konkreteren Maßstabsebene im Rahmen der erforderlichen Umweltprüfung untersucht. Die Auswirkungen der Planung, der beabsichtigten Verdichtung, der Versiegelung sowie Aspekte der Kaltluftentstehung und der Frischluftzufuhr werden in diesem Zusammenhang beschrieben, bewertet und dokumentiert. Mit der Begründung des Bebauungsplans stehen diese Ergebnisse vor einer Beschlussfassung zur Verfügung. Zu Punkt 3: Die Verkehrserzeugung wurde bislang auf der Grundlage von ehemals angenommenen 2.000 Wohneinheiten berechnet. Die im Rahmen der bis Oktober 2015 erfolgten Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes vorgenommene Reduzierung der Anzahl der Wohneinheiten und die Einbeziehung einer weiterführenden Schule sind noch nicht eingeflossen, so dass im weiteren Verfahren noch eine aktualisierte und verfeinerte Verkehrsberechnung erfolgen wird. Für den Straßenverkehr resultieren aus der Anzahl von ehemals angenommenen 2.000 Wohneinheiten und der möglichen Einzelhandels-/Gewerbenutzung ca. 8.000 Kfz-Fahrten pro Tag. Diese Fahrten wurden in das Netzmodell umgelegt und die Leistungsfähigkeit der Knoten betrachtet. Dabei haben sich alle Knoten als ausreichend leistungsfähig erwiesen. Mit der Ortsrandstraße werden Verkehre in der Fahrbeziehung Harheimer Weg - Bonames Mitte - Homburger Landstraße (Nord) - Berner Straße verlagert. Für die Fahrbeziehung Harheimer Weg - Bonames Mitte - Homburger Landstraße (Süd) ergibt sich mit der Ortsrandstraße keine Entlastung. Aufgrund der Verlagerungen in Folge der Herstellung der Ortsrandstraße ergibt sich in der Ortsmitte Bonames durch die Veränderung der Ströme insgesamt keine strukturelle Mehrbelastung. Für die Straßen Alt-Bonames und Am Burghof ist allerdings von einem höheren Verkehrsaufkommen auszugehen. Im ÖPNV verfügt die Linie U2 im derzeitigen 3-Wagen-Betrieb bei aktueller Auslastung in der Spitzenstunde über ausreichend Kapazitäten, um die zusätzlichen Fahrgäste aus dem Baugebiet mit aufzunehmen. Für die Zukunft bestehen noch zusätzliche Kapazitätsreserven durch den Einsatz eines vierten Wagens auf der Linie U2 sowie langfristig durch die Erweiterung der Linie U9.Nebenvorlage: Anregung vom 16.02.2016, OA 715 Antrag vom 01.02.2016, OF 931/10
Beratungsverlauf 9 Sitzungen
Sitzung
47
OBR
14
TO I, TOP 10
Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD
Enthaltung:
BFF
Sitzung
48
OBR
10
TO I, TOP 16
a) Die Vorlage B 448 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
49
OBR
15
TO I, TOP 12
a) Die Vorlage B 448 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
50
OBR
15
TO I, TOP 5
a) Die Vorlage B 448 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
47
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP
24
nicht auf TO Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU Grüne SPD
Ablehnung:
BFF Linke FDP
Sitzung
49
OBR
10
TO I, TOP 11
Anregung OA 715 2016 1. Die Vorlage B 448 dient unter Hinweis auf OA 715 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 931/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
CDU Grüne Alle
Sitzung
48
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 31
1. Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 715 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP
Ablehnung:
BFF ÖkoLinX-ARL REP STV DR
Sitzung
49
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 45
1. Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 715 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP ÖkoLinX-ARL REP STV DR RAHN
Ablehnung:
BFF
Enthaltung:
Krebs
Sitzung
1
OBR 15
TO I, TOP 10
Die Vorlage B 448 dient unter Hinweis auf die Protokollerklärung zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle