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Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektrostraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße?

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 448

Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektrostraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2013, § 2590 - OA 292/12 OBR 6 - Zu

  1. : Die Stadt Frankfurt am Main hat im Bereich zwischen S-Bahngleisen und Lärchenstraße, sowie Elektronstraße und Waldschulstraße folgenden Grundstücksbesitz: in der Verwaltung des Sportamtes diverse Flurstücke in Summe 10.761qm in der Verwaltung des Grünflächenamtes diverse Flurstücke in Summe 941qm in der Verwaltung des Amtes für Straßenbau- und Erschließung Flächen der Buchenstraße in Summe 1.268qm und in der Verwaltung des Liegenschaftsamtes befindet sich eine überwiegend als künftige öffentliche Grünfläche ausgewiesene Fläche östlich der Sportanlage (1.959qm), zwei Reststücke an der Buchenstraße (je 9qm) und das Erbbaugrundstück Gemarkung Griesheim Flur 15 Nr. 101/12 hält 507qm (Erbbaurecht bis 31.12.2043). Zu 2.: Im Rahmen des "Entwicklungskonzepts Griesheim - nördlich der Bahn" hat der Magistrat Vorschläge unterbreitet, geeignete Grundstücke im genannten Gebiet und darüber hinaus für Wohnnutzungen und evtl. erforderliche soziale Einrichtungen zu entwickeln. Welcher Weg für eine kurz- bis mittelfristige Nutzungsänderung entsprechender Grundstücke der effektivste ist, wird im weiteren Verfahren zu untersuchen sein. Der Magistrat schlägt hier zunächst die Beauftragung eines externen Dienstleisters vor, der das Gespräch mit den Eigentümern und Nutzern suchen soll. Ob die Änderung vorhandenen Planungsrechts notwendig werden wird, steht derzeit noch nicht fest. Die in der Ortsbeiratsanregung genannten Ziele werden auch im oben erwähnten Entwicklungskonzept verfolgt. Der Plan hierzu schlägt Handlungsbereiche vor, sowohl im hier genannten Gebiet (Verlängerung der Buchenstraße), als auch auf geeigneten Standorten westlich angrenzend. Besonders das hier genannte "Planungskonzept Nördlich Ahornstraße" bietet sich für eine baldige Entwicklung zu einem kleinen Wohnquartier an (Voraussetzung ist die standortnahe Verlagerung der vorhandenen Spielflächen). Beide Grundstücke sind im städtischen Eigentum und im Bebauungsplan SW 24a Nr.1, rechtsverbindlich seit dem 21.06.1977, als Allgemeines Wohngebiet bzw. Mischgebiet festgesetzt. Das Entwicklungskonzept einschließlich der vertieften Betrachtung der beiden hier genannten Planungskonzepte wurde dem Ortsbeirat in der Sitzung am 09.04.2013 vorgestellt.Nebenvorlage: Anregung vom 29.10.2013, OA 429 Antrag vom 24.10.2013, OF 855/6