Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektrostraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße?
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B
448 Betreff:
Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von
Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektrostraße, Lärchenstraße und
Waldschulstraße? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2013, § 2590 - OA 292/12 OBR 6 - Zu 1.: Die Stadt Frankfurt am Main hat im Bereich
zwischen S-Bahngleisen und Lärchenstraße, sowie Elektronstraße und
Waldschulstraße folgenden Grundstücksbesitz: in der Verwaltung des Sportamtes diverse Flurstücke
in Summe 10.761qm in der
Verwaltung des Grünflächenamtes diverse Flurstücke in Summe 941qm in der Verwaltung des Amtes für
Straßenbau- und Erschließung Flächen der Buchenstraße in Summe 1.268qm und in
der Verwaltung des Liegenschaftsamtes befindet sich eine überwiegend als
künftige öffentliche Grünfläche ausgewiesene Fläche östlich der Sportanlage
(1.959qm), zwei Reststücke an der Buchenstraße (je 9qm) und das
Erbbaugrundstück Gemarkung Griesheim Flur 15 Nr. 101/12 hält 507qm (Erbbaurecht
bis 31.12.2043).
Zu 2.: Im Rahmen des "Entwicklungskonzepts Griesheim -
nördlich der Bahn" hat der Magistrat Vorschläge unterbreitet, geeignete
Grundstücke im genannten Gebiet und darüber hinaus für Wohnnutzungen und evtl.
erforderliche soziale Einrichtungen zu entwickeln. Welcher Weg für eine kurz-
bis mittelfristige Nutzungsänderung entsprechender Grundstücke der effektivste
ist, wird im weiteren Verfahren zu untersuchen sein. Der Magistrat schlägt hier
zunächst die Beauftragung eines externen Dienstleisters vor, der das Gespräch
mit den Eigentümern und Nutzern suchen soll. Ob die Änderung vorhandenen
Planungsrechts notwendig werden wird, steht derzeit noch nicht fest. Die in der Ortsbeiratsanregung
genannten Ziele werden auch im oben erwähnten Entwicklungskonzept verfolgt. Der
Plan hierzu schlägt Handlungsbereiche vor, sowohl im hier genannten Gebiet
(Verlängerung der Buchenstraße), als auch auf geeigneten Standorten westlich
angrenzend. Besonders das hier genannte "Planungskonzept Nördlich Ahornstraße"
bietet sich für eine baldige Entwicklung zu einem kleinen Wohnquartier an
(Voraussetzung ist die standortnahe Verlagerung der vorhandenen Spielflächen).
Beide Grundstücke sind im städtischen Eigentum und im Bebauungsplan SW 24a
Nr.1, rechtsverbindlich seit dem 21.06.1977, als Allgemeines Wohngebiet bzw.
Mischgebiet festgesetzt. Das
Entwicklungskonzept einschließlich der vertieften Betrachtung der beiden hier
genannten Planungskonzepte wurde dem Ortsbeirat in der
Sitzung am 09.04.2013 vorgestellt. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Anregung vom
29.10.2013, OA 429
Antrag vom
24.10.2013, OF
855/6 dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
27.11.2012, OA 292
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 6
Versandpaket: 11.09.2013 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6
am 29.10.2013, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung OA 429 2013
1. Die Vorlage
B 448 dient unter Hinweis auf OA 429 zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OF 855/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2013, TO I, TOP
35 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OA 429 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (=
Kenntnis unter Hinweis auf OA 429) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., Piraten und RÖMER
(= Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP, FREIE WÄHLER und REP (B 448 =
Kenntnis, OA 429 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und NPD (B 448
= Kenntnis, OA 429 = Annahme) 27. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2013, TO II, TOP 41
Beschluss: 1. Die Vorlage
B 448 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OA 429 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER,
ÖkoLinX-ARL, NPD und REP gegen LINKE. (= Kenntnis unter Hinweis auf OA 429)
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen
LINKE., Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en): § 4048, 27. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013 Aktenzeichen: 61 0