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Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

II Der Ortsbeirat möge beschließen, dem B 448 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass einmal die Fläche für die standortnahe Verlagerung der vorhandenen Spielflächen in der nördlichen Ahornstraße in unmittelbarer Nähe der jetzigen Spielflächen liegen muss und die Spielflächen nach der Verlagerung nicht kleiner als bisher sein werden. Zudem ist klarzustellen, dass zu den genannten Spielflächen auch die dort befindlichen Grünflächen mit dazu gehören. Außerdem ist dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche Flächen aus Sicht des Magistrats für die Verlagerung in Frage kommen bzw. vorgesehen sind. Begründung: Im B 488 ist in der Antwort zu 2) von einer Verlagerung der Spielflächen in der nördlichen Ahornstraße zugunsten einer dort beabsichtigten Wohnbebauung die Rede. Diese Spielflächen sowie die ebenfalls dort befindlichen Grünflächen sind im betreffenden Gebiet unverzichtbar. Deshalb ist es unerlässlich, dass diese Flächen in unmittelbarer Nähe dieses Bereichs erhalten bleiben und dass sie nicht verkleinert werden. Zu erfahren, welche Flächen dafür aus Sicht des Magistrats geeignet sind, ist erforderlich, damit sich der Ortsbeirat ein klares Bild über die Durchführbarkeit der vorgesehenen Maßnahme machen kann.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2013, OF 855/6 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Der Ortsbeirat möge beschließen, dem B 448 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass einmal die Fläche für die standortnahe Verlagerung der vorhandenen Spielflächen in der nördlichen Ahornstraße in unmittelbarer Nähe der jetzigen Spielflächen liegen muss und die Spielflächen nach der Verlagerung nicht kleiner als bisher sein werden. Zudem ist klarzustellen, dass zu den genannten Spielflächen auch die dort befindlichen Grünflächen mit dazu gehören. Außerdem ist dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche Flächen aus Sicht des Magistrats für die Verlagerung in Frage kommen bzw. vorgesehen sind. Begründung: Im B 488 ist in der Antwort zu 2) von einer Verlagerung der Spielflächen in der nördlichen Ahornstraße zugunsten einer dort beabsichtigten Wohnbebauung die Rede. Diese Spielflächen sowie die ebenfalls dort befindlichen Grünflächen sind im betreffenden Gebiet unverzichtbar. Deshalb ist es unerlässlich, dass diese Flächen in unmittelbarer Nähe dieses Bereichs erhalten bleiben und dass sie nicht verkleinert werden. Zu erfahren, welche Flächen dafür aus Sicht des Magistrats geeignet sind, ist erforderlich, damit sich der Ortsbeirat ein klares Bild über die Durchführbarkeit der vorgesehenen Maßnahme machen kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 448 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2013, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung OA 429 2013 1. Die Vorlage B 448 dient unter Hinweis auf OA 429 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 855/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme