Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II
Begründung
II Der Ortsbeirat möge beschließen, dem B 448 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass einmal die Fläche für die standortnahe Verlagerung der vorhandenen Spielflächen in der nördlichen Ahornstraße in unmittelbarer Nähe der jetzigen Spielflächen liegen muss und die Spielflächen nach der Verlagerung nicht kleiner als bisher sein werden. Zudem ist klarzustellen, dass zu den genannten Spielflächen auch die dort befindlichen Grünflächen mit dazu gehören. Außerdem ist dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche Flächen aus Sicht des Magistrats für die Verlagerung in Frage kommen bzw. vorgesehen sind. Begründung: Im B 488 ist in der Antwort zu 2) von einer Verlagerung der Spielflächen in der nördlichen Ahornstraße zugunsten einer dort beabsichtigten Wohnbebauung die Rede. Diese Spielflächen sowie die ebenfalls dort befindlichen Grünflächen sind im betreffenden Gebiet unverzichtbar. Deshalb ist es unerlässlich, dass diese Flächen in unmittelbarer Nähe dieses Bereichs erhalten bleiben und dass sie nicht verkleinert werden. Zu erfahren, welche Flächen dafür aus Sicht des Magistrats geeignet sind, ist erforderlich, damit sich der Ortsbeirat ein klares Bild über die Durchführbarkeit der vorgesehenen Maßnahme machen kann.