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Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2014, ST 315 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Das bestehende Spielgelände zwischen Ahornstraße und Froschhäuser Straße ist im Bebauungsplan SW 24a Nr.1, rechtsverbindlich seit dem 21.06.1977, als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt und soll entsprechend entwickelt werden. Das Grundstück befindet sich im städtischen Eigentum. Die derzeit auf dem Gelände angesiedelten Spielmöglichkeiten für größere Kinder und Jugendliche (Bolzplatz, Basketball, überdachter Unterstand) sollen gemäß dem städtebaulichen Entwicklungskonzept "Griesheim - nördlich der Bahn" auf die südlich liegende Fläche zwischen Ahornstraße und Lärchenstraße östlich des Sportplatzes verlagert werden (Flur 16, Flurstücke 23/3, 23/4, 23/5 und 23/6). Dieser Bereich ist in o.g. Bebauungsplan als Öffentliche Grünfläche festgesetzt. Das Gelände befindet sich derzeit noch in Privatbesitz, die Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer zum Erwerb der Liegenschaft sind im Gange. Auf dem städtischen Gelände westlich der Kita 77 (Flur 16, Flurstück 61/3) ist vorgesehen, Spielmöglichkeiten für kleinere Kinder neu zu schaffen. Der sich ebenfalls auf diesem Gelände befindende Nachbarschaftstreff im Kai-Uwe-Haus bleibt in heutiger Form erhalten und soll in die Umgestaltung einbezogen werden. Eine Mitnutzung des neuen Kinderspielplatz von der benachbarten Kita wäre möglich. Die Fußwegeverbindung auf dem jetzigen Spielgelände zwischen Froschhäuser Straße und Ahornstraße bleibt erhalten und könnte über das neue Jugendfreizeitgelände nach Süden zur Lärchenstraße fortgesetzt werden. Die beiden neuen Spielflächen liegen in unmittelbarer Nähe des heutigen Spielgeländes und entsprechen in ihrer Größe in etwa dem Bestand. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.10.2013, OA 429