Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.03.2014, ST 315 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Das bestehende Spielgelände
zwischen Ahornstraße und Froschhäuser Straße ist im Bebauungsplan SW 24a Nr.1,
rechtsverbindlich seit dem 21.06.1977, als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt
und soll entsprechend entwickelt werden. Das Grundstück befindet sich im
städtischen Eigentum. Die derzeit auf dem Gelände angesiedelten
Spielmöglichkeiten für größere Kinder und Jugendliche (Bolzplatz, Basketball,
überdachter Unterstand) sollen gemäß dem städtebaulichen Entwicklungskonzept
"Griesheim - nördlich der Bahn" auf die südlich liegende Fläche zwischen
Ahornstraße und Lärchenstraße östlich des Sportplatzes verlagert werden (Flur
16, Flurstücke 23/3, 23/4, 23/5 und 23/6). Dieser Bereich ist in o.g.
Bebauungsplan als Öffentliche Grünfläche festgesetzt. Das Gelände befindet sich
derzeit noch in Privatbesitz, die Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer
zum Erwerb der Liegenschaft sind im Gange. Auf dem städtischen Gelände westlich der Kita 77
(Flur 16, Flurstück 61/3) ist vorgesehen, Spielmöglichkeiten für kleinere
Kinder neu zu schaffen. Der sich ebenfalls auf diesem Gelände befindende
Nachbarschaftstreff im Kai-Uwe-Haus bleibt in heutiger Form erhalten und soll
in die Umgestaltung einbezogen werden. Eine Mitnutzung des neuen
Kinderspielplatz von der benachbarten Kita wäre möglich. Die Fußwegeverbindung auf dem
jetzigen Spielgelände zwischen Froschhäuser Straße und Ahornstraße bleibt
erhalten und könnte über das neue Jugendfreizeitgelände nach Süden zur
Lärchenstraße fortgesetzt werden. Die beiden neuen Spielflächen liegen in
unmittelbarer Nähe des heutigen Spielgeländes und entsprechen in ihrer Größe in
etwa dem Bestand. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
29.10.2013, OA 429