Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 13.02.2017, B 42 Betreff: Kommunale Standards und
Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in
Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.02.2015, § 5625 - NR 1136/15 CDU/GRÜNE -
Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die
Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am
Main
0. Präambel
1. Differenzierung der Zielgruppe 2. Aktuelle
Situation
3. Versorgung von
unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern 4. Versorgung von
Asylbewerberinnen und -bewerbern sowie Kontingentflüchtlingen
5. Soziale
Begleitung und Teilhabe
6. Gesundheitsversorgung 7. Kinder- und
Jugendhilfe, Betreuung und Schule
8. Spracherwerb
9. Ausbildung, Qualifizierung und Zugang zum
Arbeitsmarkt
10.
Ausblick
0. Präambel Mit
Beschluss § 5625 vom 26. Februar 2015 hat die Stadtverordnetenversammlung den
Magistrat beauftragt, Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die
Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main zu
erarbeiten. Die auf dieser Grundlage von April bis September 2015 von einer
dezernats- und ämterübergreifenden Arbeitsgruppe gefertigten Ausführungen
wurden noch vor ihrer Veröffentlichung von den politischen Ereignissen
überholt. Die
große Zahl an Menschen, die im Herbst und Winter des vergangenen Jahres in
Deutschland Schutz suchten, stellten auch die Frankfurter Stadtverwaltung vor
eine außergewöhnliche Situation. Im Vordergrund stand die schnelle Hilfe für
die Menschen; das Land Hessen beauftragte die Stadt Frankfurt mit der
Notversorgung von 1.000 Personen und wies ihr im regulären Verteilungsverfahren
zusätzlich bis zu 170 Asylbewerberinnen und Asylbewerber pro Woche zu.
Um
die Versorgung zu gewährleisten, verfügte der Oberbürgermeister zum 1. November
2015 zunächst auf zwei Jahre befristet die Einrichtung der Stabsstelle
Flüchtlingsmanagement (SFM). Nachdem die Zuweisungszahlen seit dem Frühjahr 2016
rückläufig sind, geht das Flüchtlingsmanagement zunehmend vom Notfall-Modus in
einen geordneten Prozess über. Die städtischen Ämter haben ihre Strukturen
angepasst oder sind dabei, die Integration der Geflüchteten zu unterstützen.
Vor diesem Hintergrund hat im August 2016 die SFM in ihrer koordinierenden
Funktion die Aktualisierung und Weiterentwicklung der im Vorjahr verfassten
Kommunalen Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und
Integration von Flüchtlingen in Frankfurt angestoßen und die dezernats- und
ämterübergreifende Arbeitsgruppe wieder einberufen. Der jetzt vorliegende
Bericht informiert über die bestehenden Strukturen und Planungen zur weiteren
Verbesserung der Integrationschancen. Darüber hinaus stellen sich weitergehende Fragen der
mittel- und langfristigen Integration und Teilhabe. Ziel ist es, den
Geflüchteten ein selbstbestimmtes Leben und langfristig ein Leben als
gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft zu ermöglichen. Diese
grundlegenden Aufgaben wird der Magistrat weiter bearbeiten und dafür
Leitlinien erstellen. Als Grundlage für die Leitlinien dienen die Ziele und
Handlungslinien des Integrations- und Diversitätskonzepts der Stadt Frankfurt
am Main. Integration auf der Basis des Grundgesetzes erfolgt
immer in eine pluralistische Gesellschaft hinein, die von einer Vielzahl von
Lebenslagen, Milieus und Weltanschauungen geprägt ist. Integration auf der
Basis des Grundgesetzes verlangt eine inklusive Gesellschaft, die nicht
ausgrenzt, die ihren Zusammenhalt will und in der sich immer wieder neue
Stimmen Gehör verschaffen können. Integrationspolitik zielt auf
gleichberechtigte Teilhabe, verhindert Ausgrenzung und Diskriminierung und
bekämpft Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und militanten Fundamentalismus auf
allen Seiten. Um
dem Anspruch der Gleichbehandlung aller Menschen in Frankfurt am Main gerecht
zu werden, strebt der Magistrat eine möglichst zügige Übernahme der Betreuung
von Geflüchteten in die Regeldienste der zuständigen Ämter und Institutionen
an. 1. Differenzierung der
Zielgruppe
Der Begriff
Flüchtlinge wird in der Alltagssprache für eine Vielzahl von Personengruppen
verwendet. In der Verwaltungspraxis sind die verschiedenen Gruppen jedoch zu
differenzieren, weil für sie unterschiedliche rechtliche Grundlagen gelten. Das
muss bei der Gestaltung kommunaler Rahmenbedingungen für die Unterbringung und
Integration von Flüchtlingen berücksichtigt werden.
Ausländerrechtlich
halten sich in Frankfurt am Main Mitte November 2016 rund 16.300 Flüchtlinge
auf. Es handelt sich um die rund 12.000 in der unten stehenden Tabelle
aufgeführten Personen, die aus unterschiedlichen Gründen einen Aufenthaltstitel
besitzen und bei Bedarf sozialrechtliche Ansprüche geltend machen können. Hinzu
kommen rund 4.300 der Stadt Frankfurt zugewiesene Personen, die seit
September 2015 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Asylsuchende
registriert und erst im Anschluss von der Ausländerbehörde erfasst und in die
Frankfurter Statistik aufgenommen werden können.
Die nachfolgenden
Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in
Frankfurt am Main konzentrieren sich im Schwerpunkt auf Personenkreise mit
legalem Aufenthaltsstatus, die sich nicht selbstständig versorgen können (vgl.
oben § 22, Satz 1 + 2 AufenthG und § 23, Abs. 1 + 2 AufenthG).
Bei der Ausgestaltung
der Rahmenbedingungen sind die Vorgaben der EU Aufnahmerichtlinie 2013/33
"Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen
Schutz beantragen", zu beachten. Die RL enthält u.a. Bestimmungen zum Schutz
vulnerabler Gruppen (besonders schutzbedürftige Personengruppen wie z.B.
Frauen, Kinder, LSBTIQ).
Außerdem werden
Rahmenbedingungen für die Versorgung von unbegleiteten minderjährigen
Ausländern (umA) im Screening formuliert. Sie sind in der Statistik oben nicht
aufgeführt, weil sie sich teilweise nur vorrübergehend in Frankfurt am Main
aufhalten. Sie werden nach dem Screening im Bundesgebiet verteilt.
Darüber hinaus
leben Flüchtlinge in Frankfurt am Main, die keinen legalen Aufenthaltsstatus
haben und damit in Deutschland auch keine sozialrechtliche Absicherung
besitzen. Ihnen gewährt die Stadt
Frankfurt am Main in Einzelfällen humanitäre Hilfen, die ebenfalls Erwähnung
finden.
Zu nennen ist
insbesondere die Humanitäre Sprechstunde, die das Gesundheitsamt auf Grundlage
des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst vorhält
, wonach
Prävention und Gesundheitsförderung für sozial benachteiligte oder besonders
schutzbedürftige Personen, die an der gesundheitlichen Versorgung nicht
ausreichend teilnehmen, angeboten werden können ( § 7 Abs. 1 HGöGD). Die
humanitären Angebote richten sich zum Beispiel an Flüchtlinge, die in einem
anderen EU-Land bereits einen Asylantrag gestellt haben und damit aus einem
sicheren Drittstaat einreisen.
Seit einigen
Jahren kommen zudem auf der Suche nach einem besseren Leben vermehrt Menschen
aus Südosteuropa nach Frankfurt am Main. Wie alle EU-Bürger genießen sie
Freizügigkeit und können in Deutschland arbeiten. Wenn sie jedoch keinen Job
finden und nicht die Voraussetzungen auf Leistungen der Grundsicherung für
Arbeitssuchende erfüllen, stehen ihnen lediglich die humanitären Hilfen
offen.
2. Aktuelle Situation
Europa- und bundesweit
werden nun im dritten Jahr zahlreiche Flüchtlinge aufgenommen, die Schutz vor
Krieg und Verfolgung suchen oder ihre Heimat aus anderen Gründen verlassen. In
Deutschland werden die Menschen über die Länder auf die Kreise und Kommunen
verteilt, die rechtlich dazu verpflichtet sind, ihnen bei Bedarf Unterkünfte
zur Verfügung zu stellen, während ihr Asylantrag geprüft wird oder bis sie - im
Fall von Kontingentflüchtlingen - eine Wohnung gefunden haben.
Das Regierungspräsidium
Darmstadt weist Frankfurt am Main sieben Prozent der vom Land Hessen
aufgenommenen Flüchtlinge zu. Die absoluten Zahlen haben sich seit 2012 jeweils
verdoppelt auf zuletzt 800 in 2014. Im Jahr 2015 wurden insgesamt rund 3.100
Flüchtlinge zugewiesen. Im ersten Halbjahr 2016 betrug die Zahl der
Zugewiesenen 1.800, im zweiten Halbjahr 2016 ist nach aktuellen Schätzungen mit
bis zu 600 Zuweisungen zu rechnen, d.h. für das gesamte Jahr mit bis zu 2.400
neu zugewiesenen Flüchtlingen. Ende September 2016 musste die Stadt für
insgesamt rund 4.500 Flüchtlinge Unterkünfte zur Verfügung stellen.
Außer diesen
Flüchtlingen, die aus den hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen kommen, betreut
die Stadt Ende September 2016 rund 440 zugewiesene unbegleitete minderjährige
Ausländer; etwa 75 Jugendliche durchlaufen das Screening und werden
anschließend zur bundesweiten Verteilung angemeldet.
Vor diesem Hintergrund
engagiert sich die Stadt weiter im Ausbau der Kapazitäten in
Übergangsunterkünften für Flüchtlinge. Dieser Kapazitätsausbau lässt sich nicht
in der Geschwindigkeit realisieren, wie es die wachsende Zahl an Flüchtlingen
erfordert. Es ist aufwändig, in einer Großstadt wie Frankfurt am Main genügend
geeignete Liegenschaften und Objekte zu finden. Die in den meisten Fällen
erforderlichen Bauarbeiten sind zudem mit vielen Unwägbarkeiten verbunden, die
zu Verzögerungen führen. Obwohl zahlreiche Projekte in der Umsetzung sind,
mussten deshalb als Zwischenlösungen schon seit 2014 zusätzlich Hotelzimmer
belegt und Containeranlagen sowie ab Ende September 2015 Sporthallen als
Notunterkünfte genutzt werden.
In akuten
Notsituationen werden deshalb nicht alle Standards durchgängig eingehalten
werden können. Der Magistrat wird gegebenenfalls so schnell wie möglich
Alternativen schaffen, die den Standards entsprechen. Die Standards sind so
formuliert, dass den handelnden Personen im Bereich der Akquise und
Vertragsangelegenheiten ausreichend Flexibilität bleibt, ihrem gesetzlichen
Auftrag nachzukommen.
3. Versorgung von
unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern Unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und
Ausländer (umA) genießen einen besonderen Status; sie werden im Rahmen der
Kinder- und Jugendhilfe (Sozialgesetzbuch VIII) versorgt. Das heißt, die jungen
Menschen werden in Frankfurt am Main nach den definierten Standards der
Jugendhilfe in Hessen aufgenommen und sozialpädagogisch betreut. Im Rahmen der
Jugendhilfe werden Minderjährige hier nicht in Gemeinschaftsunterkünften
versorgt. Für sie gelten die gleichen Rechte wie für inländische junge
Menschen. UmA
werden deshalb durch das Jugend- und Sozialamt vorläufig in Obhut genommen (§
42a SGB VIII). Im anschließenden Screeningverfahren wird innerhalb von sieben
Tagen geklärt, ob unter den Aspekten des Kindeswohls, der Gesundheit oder
familiärer Bindungen ein Verbleib in Frankfurt am Main zwingend erforderlich
ist. Wenn diese Gründe nicht vorliegen, werden die umA gemäß der gesetzlichen
Bestimmungen binnen eines Monats ab Beginn der vorläufigen Inbobhutnahme
verlegt. Die Verlegung erfolgt nach Vorgabe des Bundes innerhalb Hessens oder
in ein anderes Bundesland. Verbleiben Minderjährige in Frankfurt, so werden sie
durch das Jugend- und Sozialamt in Obhut genommen (§ 42 SGB VIII) und das
Familiengericht hinsichtlich der rechtlichen Vertretung (Bestellung eines
Vormunds) angerufen. Es folgt die Perspektivenklärung, Hilfe zur Erziehung wird
eingeleitet. Diese erfolgt in der Regel in stationären Einrichtungen der
Jugendhilfe. Konkret bedeutet dies eine 24-stündige Anwesenheit
durch sozialpädagogische Fachkräfte oder Erzieherinnen und Erzieher,
festgelegte Raumgrößen für die Unterbringung und die Sicherung der materiellen
Bedarfslagen.
Bei der Beschulung von Kindern und Jugendlichen muss
unterschieden werden zwischen den oben genannten Personengruppen: Dauerhaft
zugewiesene Flüchtlinge werden im Frankfurter Schulsystem versorgt. Während des
vierwöchigen Screenings erfolgen keine Beschulung und keine Teilnahme an
Sprachkursen. Die
Integration in den Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt wird nur für zugewiesenen
Flüchtlinge angestrebt, weil sie auf Dauer hier leben. Für sie gelten die
gleichen Rahmenbedingungen wie für andere junge Menschen in Frankfurt am
Main.
4. Versorgung von
Asylbewerberinnen und -bewerbern sowie Kontingentflüchtlingen
Nach den
Bestimmungen des Asylverfahrensgesetzes (§ 50 AsylVfg) sowie nach den
Bestimmungen des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen
und anderen ausländischen Personen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 sowie § 2) sind die
Landkreise und Gemeinden verpflichtet, Personen, denen der Aufenthalt nach dem
Asylverfahrensgesetz gestattet ist (Asylbewerberinnen und -bewerber),
aufzunehmen und unterzubringen.
Die Kreise und Kommunen
sind verpflichtet (§ 53 AsylVfg), die zugewiesenen Asylbewerberinnen und
-bewerber mit einer Unterkunft zu versorgen, sofern eine Selbstversorgung mit
Obdach bei hier lebenden Verwandten und Bekannten nicht möglich ist. Diese
Vorschrift sieht in der Regel die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften
vor. Die Stadt Frankfurt am Main brachte bis Sommer 2015 die Zugewiesenen
jedoch überwiegend dezentral in allen Stadtteilen in Übergangsunterkünften der
Wohnungslosenhilfe unter. Hierdurch sollte eine bessere Integration in die
Stadtgesellschaft erreicht werden.
Seit September
2015 mussten wegen der sprunghaft angestiegenen Flüchtlingszahlen jedoch in
sehr kurzer Zeit zahlreiche Not- und Übergangsunterkünfte eingerichtet
werden.
Hilfsbedürftige
Asylbewerberinnen und -bewerber ohne ausreichende eigene Einkünfte oder
Vermögen haben Anspruch auf Sicherstellung des Lebensunterhaltes (§ 3 AsylbLG).
Dazu gehören neben Unterkunft und Heizung Ernährung, Kleidung, Gesundheits- und
Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts. Dieser Bedarf wird
durch Zahlung von eines bundesweit einheitlich festgelegten Regelsatzes vom
Jugend- und Sozialamt sichergestellt.
Halten sich
hilfebedürftige Asylbewerberinnen und -bewerber seit 15 Monaten im Bundesgebiet
auf, steigt ihr Anspruch auf Leistungen analog der Grundsicherung im Alter und
bei dauerhafter Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII. Eine
weitere Leistung ist die Gewährung einer Beihilfe zur Erstausstattung beim
Bezug einer Wohnung.
Eine zweite
Gruppe von Flüchtlingen, die nach Frankfurt am Main kommen und auf die Quote
angerechnet werden, bilden die Kontingentflüchtlinge. Es handelt sich um
Menschen, die im Rahmen einer humanitären Hilfsaktion oder einer
Übernahmeerklärung des Bundesministeriums des Innern in Deutschland aufgenommen
wurden. Sie durchlaufen kein Asyl- oder sonstiges Anerkennungsverfahren,
sondern erhalten mit ihrer Ankunft sofort eine Aufenthaltserlaubnis aus
humanitären Gründen (§ 23 und § 24 AufenthG) und werden auf die einzelnen
Bundesländer verteilt. Für diesen Personenkreis gelten die Bestimmungen der
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) oder bei Erwerbsunfähigkeit oder
entsprechendem Alter der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter
Erwerbsminderung (SGB XII). Bei individuellen Anspruchsvoraussetzungen wird
über den jeweiligen Leistungskatalog der Lebensunterhalt
sichergestellt. Aufgrund fehlender landes- bzw. bundesrechtlicher
Vorgaben orientiert sich Frankfurt am Main bei der Unterbringung von
Asylbewerberinnen und -bewerbern, Flüchtlingen und anderen Menschen ohne
Wohnsitz an den Vorgaben des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes. Demnach
dürfen Wohnungen nur überlassen werden, wenn für jede Person eine Wohnfläche
von mindestens neun Quadratmeter vorhanden ist, und einzelne Wohnräume, wenn
für jede Person eine Wohnfläche von mindestens sechs Quadratmeter zuzüglich
Nebenräume zur Mitbenutzung zur Verfügung stehen (§ 7). Darüber hinaus gelten
folgende kommunalen Rahmenbedingungen, die die Stadt und gegebenenfalls von ihr
Beauftragte binden: · die Unterbringung in Notunterkünften soll nicht länger
als ein Jahr andauern · umA sollen nicht in Notunterkünften mit Erwachsenen
untergebracht werden · die Unterkünfte müssen eine ÖPNV-Anbindung haben und
eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben gewährleisten
·
bei der Unterbringung besonders
schutzbedürftiger Gruppen werden geeignete Maßnahmen (z.B. abgetrennte
Räumlichkeiten) getroffen, um Übergriffen und geschlechtsbezogenen Gewalt
vorzubeugen (vgl. EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33 vom 26. Juni 2013, Artikel 18
(3) und (4)) · spezifische Unterstützung schutzbedürftiger Personen
(vgl. Kapitel IV EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33) Frankfurter Unterkünfte Grundsätzlich präferiert der Magistrat die
Unterbringung in abgeschlossenen Wohneinheiten (Wohnungen und Apartments, die
eine selbstständige Lebensführung ermöglichen). Wegen der steigenden Fallzahlen und hohen Nachfragen
nach Übernachtungsplätzen muss die Stadt auch auf Alternativen zurückgreifen,
für die - unabhängig von den oben formulierten Vorgaben - Sonderregelungen
notwendig sind. Dabei sind zwei Formen von Unterkünften zu unterscheiden:
a) Notunterkünfte: Es gibt wenig bis keine
Privatsphäre, eine Selbstversorgung ist nicht möglich. b) Übergangsunterkünfte: Sie
verfügen über abgeschlossenen Wohnraum, ausreichende Rückzugsmöglichkeiten und
Selbstversorgung. Soweit sie diese Kriterien erfüllen, zählen hierunter auch
Wohnheime, Hotels/Pensionen, Container- und Modulanlagen. In diesen Unterkünften sollen im Sinne der Integration
und der Wahrung des sozialen Friedens: · grundsätzlich Betreuung und Sozialberatung vorgehalten
werden und · die Platzzahl sich zwischen 60 und 200 bewegen
Bei
der Planung von Unterkünften sind die zuständigen Behörden im Vorfeld mit
einzubinden, z.B. Gesundheitsamt, Brandschutz. Unabhängig von der Form der Unterkunft ist sicher zu
stellen · kindersichere Ausstattung der Räumlichkeiten von
Unterkünften, in denen Kinder leben · Vorhalten einer Baby- und Kleinkindausstattung für
Säuglinge und unter Dreijährige bzw. Unterstützung bei rechtzeitiger
Anschaffung · vorhalten altersgerechter Spielmöglichkeiten
Die
für die Unterkünfte jeweils beschriebenen Aufgaben werden durch entsprechende
Vereinbarungen zwischen der Stadt und den Betreibern konkret beschrieben und
verbindlich festgelegt. a) Notunterkünften Bei
den Notunterkünften handelt es sich in der Regel um Turnhallen, Fabrikhallen,
ehemalige Bürogebäude oder Containeranlagen ohne Rückzugs- und
Selbstversorgungsmöglichkeit. Mindestanforderungen: · Abtrennung der Schlafbereiche durch Kojen
·
Bett, Tisch, Stuhl, Spind ·
räumliche Trennung von allein reisenden
Frauen und Männern obligat · geschlechtergetrennte Sanitäranlagen ·
für zehn Prozent der Bewohnerinnen und
Bewohner müssen Isolationsbereiche für Personen mit übertragbaren Krankheiten
im Bedarfsfall schnell eingerichtet werden können, die jedoch im Normalbetrieb
grundsätzlich genutzt werden, um Stagnationsprobleme in der
Trinkwasserversorgung zu vermeiden b)
Übergangsunterkünften Die
Wohnräume sollen eine Mindestgröße von neun Quadratmeter pro Person haben.
Flure, Küchen und Gemeinschaftsräume bleiben bei der Berechnung der Wohnfläche
unberücksichtigt. Bei temporären Hotelunterbringungen können diese
Mindeststandards abweichen, da dort Doppelzimmer in der Regel folgendes
vorsehen: acht Quadratmeter für die erste Person und vier Quadratmeter für jede
weitere Person. Mindestanforderungen: · Familien haben einen Anspruch auf gemeinsame
Unterbringung · es dürfen nicht mehr als zwei Einzelpersonen in einem
Raum untergebracht werden - Ausnahme: Familien in geeigneten
Wohneinheiten · bei der Unterbringung werden Kriterien wie Herkunft,
individuelle Lebenslage und Religionszugehörigkeit berücksichtigt
·
der Situation besonders
schutzbedürftiger Menschen (u.a. Kinder, Menschen mit Behinderung, ältere
Menschen, traumatisierte Menschen, von häuslicher
und sexualisierter Gewalt betroffenen Frauen) ist durch spezifische
räumliche Gegebenheiten (Rückzugsräume, geschlechtergetrennt sanitäre Anlagen)
Rechnung zu tragen · die Selbstversorgung der Menschen muss gewährleistet
sein, das heißt, jede Wohneinheit sollte mit einem Kühlschrank ausgestattet
sein und falls dies nicht möglich ist, müssen in den Gemeinschaftsräumen
abschließbare Kühlfächer aufgestellt werden. · bei Familien mit Säuglingen bzw. Kleinkindern muss
eine Grundausstattung für die Versorgung von null- bis dreijährigen Kindern
vorhanden sein (Wickeltisch, bzw. flüssigkeitsbeständige Unterlagen zum Wickeln
auf den Betten, Sterilisator, Fläschchen, Babywanne, geheiztes Bad, Windeln,
Kinderbett, Pflegeprodukte, Kochgelegenheit, kindersichere Ausstattung)
Sowohl in Not- als auch in Übergangsunterkünften
müssen Gemeinschaftsräume zur allgemeinen Nutzung bereitgestellt werden. Dabei
ist zu beachten: · in den Gemeinschaftsräumen sollen technische
Voraussetzungen für die Informationsbeschaffung, Unterhaltung und Kommunikation
vorhanden sein · mit Blick unter anderem auf die Pflege von
Verbindungen ins Herkunftsland hält der Magistrat eine Ausstattung mit WLAN für
begrüßenswert · ob es sinnvoll ist, zentrale TV Empfänger vorzusehen,
ist im Einzelfall zu beurteilen und sollte nicht als formeller Standard
festgeschrieben werden · die Anzahl der zur Verfügung stehenden WC/DU sollte so
bemessen sein, dass sich regelmäßig nicht mehr als acht Personen diese teilen
müssen (Geschlechtertrennung ist obligat) · begrüßenswert ist die Bereitstellung von
geschlechtergetrennten Gemeinschaftsräumen, denn die Erfahrungen zeigen, dass
sich Frauen in gemischten Gemeinschaftsräumen mit ihnen fremden Männern nicht
aufhalten bzw. in einem entsprechenden Umfeld Bekleidungsvorschriften
einzuhalten haben · in den Gemeinschaftsräumen werden bei Bedarf Zeiten
festgelegt, in denen diese ausschließlich von Frauen genutzt werden
können · ein Herd mit vier Kochplatten und Backröhre wird für
maximal zehn Personen vorgesehen; zur weiteren Ausstattung gehören
Arbeitsplatten für die Zubereitung von Speisen und die dazugehörigen
Küchenutensilien · pro 15 Bewohnerinnen und Bewohnern sind jeweils eine
Waschmaschine sowie ausreichend Trockenräume und Trockner vorgesehen
·
ein entsprechender Raum für
Reinigungsutensilien inklusive Wasseranschluss ist vorzuhalten c) Wohnheime Um
das Zusammenleben im Wohnheim mit abgeschlossenen Wohneinheiten (teils mit,
teils ohne Gemeinschaftseinrichtungen) zu unterstützen und Fragen des täglichen
Lebens kurzfristig klären zu können, wird eine Verwaltung und Betreuung in den
Wohnheimen vorausgesetzt. Die Aufgaben des Betreibers umfassen u.a.:
· Betrieb des Wohnheimes · Sicherstellung der hygienischen Bedingungen
·
Organisation Ein- und Auszüge
·
Hausmeistertätigkeiten ·
Organisation des täglichen
Betriebes · Beratung und Hilfestellungen in allen Fragen und bei
Kontakten zu Ämtern und Behörden · Familien mit Kindern unter drei Jahre sind bezüglich
der Ausstattung zur Versorgung der Kinder zu beraten und zu unterstützen
· Krisenintervention · Schaffung von Schutzräumen für vulnerable Gruppen wie
z.B. allein reisende und allein erziehende Personen ·
Unterstützung beim Zusammenleben im
Haus · Ansprechpartner für Anwohner d) Pensionen und Hotels Durch Belegungsvereinbarungen werden Platzkontingente
in Hotels gesichert, ohne den Normalbetrieb zu beeinträchtigen. Es gelten die
Regelungen eines Hotelbetriebes. Zusätzliche Absprachen sind möglich zu Koch- und
Waschgelegenheiten; Waschmaschinen und Trockner. Bei
Familien mit Kindern ist insbesondere bei einem längeren Aufenthalt in einem
Hotel darauf zu achten, dass es altersgerechte Spielmöglichkeiten
gibt.
e) Container- oder Modulbauanlagen Für
diese Anlagen gelten in der Regel folgende Standards: · max. 80 alleinstehende Personen oder Paare in
Containeranlagen, max. 300 Personen in Modulbauanlagen ·
getrennte Unterbringung von allein
reisenden Männer und Frauen · je zwei Personen pro Wohncontainer ·
Ausstattung: Betten, Tisch, Stühle,
Schränke · Sanitärräume - getrennt nach Männer und Frauen
· Küchencontainer (Anzahl von Größe der Anlage abhängig)
/ individuelle Küchenausstattung · Gemeinschafts- und Begegnungsräume ·
Hausmeister ·
Reinigungskräfte für
Gemeinschaftsflächen Hygiene in Not- und Übergangsunterkünften
Für
jede Unterkunft ist ein aktueller Hygieneplan zu erstellen und mit dem
Gesundheitsamt abzustimmen. Sicherheitsdienste Sollte in den Unterkünften ein Sicherheitsdienst
notwendig sein, sind ausschließlich Dienstleister einzusetzen, die folgendes
gewährleisten: · erweitertes Führungszeugnis ·
Einverständniserklärung zu
Sicherheitsüberprüfung · Nachweis regelmäßiger Fortbildungen ·
Vereinbarung verbindlicher
Dienstanweisungen · Einweisung durch die Betreiber der Anlagen
·
Einsatz von weiblichem und
männlichem Personal · Einsatz von Personal mit unterschiedlichem
Migrationshintergrund · Einsatz von Wachpersonal mit einer
Werkschutzausbildung · regelmäßige Überprüfung der eingesetzten Mitarbeiter
durch die Sicherheitsbehörden Kinderrechte und Kinderschutz in Not- und
Übergangsunterkünften Die UN-Kinderrechtskonvention insbesondere Artikel 3,
das Grundgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch sowie das Bundeskinderschutzgesetz
und das SGB VIII verpflichten die Stadt Frankfurt am Main, Kinder und
Jugendliche in ihrer Entwicklung zu fördern und deren Wohlergehen und Schutz in
Flüchtlingsunterkünften sicherzustellen. Bei Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung gelten die
in Abstimmung befindlichen Grundsätze zur Zusammenarbeit im Kinderschutz. Darin
werden Abläufe, Verfahrensweisen und Aufgaben der Akteure beschrieben. Darauf
basierend haben die Betreiber für die jeweilige Unterkunft zugeschnittene
Schutzkonzepte. Gewaltschutzkonzept in Not- und
Übergangsunterkünften Um
den Schutz von Frauen und ihren Kindern vor geschlechterspezifischer Gewalt
gewährleisten zu können, müssen nicht nur ihre spezifischen Bedarfe erkannt und
Schutzmöglichkeiten konkret umgesetzt werden, sondern auch die Einrichtungen
und Träger für die Lage und Situation dieser Frauen sensibilisiert werden. Ziel
ist die Sicherstellung von Schutz und Hilfe für Frauen und ihre Kinder von
körperlicher, sexualisierter und häuslicher Gewalt sowie sexueller Belästigung
und Übergriffen. Bei
einer erfolgten Trennung vom Ehepartner sollen Frauen auf Wunsch die Unterkunft
wechseln können. Bei Androhung von Gewalt durch den Ehepartner haben Frauen
Anspruch auf Unterbringung in einem Schutzraum. Frauen und Kinder haben einen Anspruch darauf, vor
Angriffen auf ihr Leben, ihre Gesundheit, ihre Persönlichkeit und ihre
Menschenwürde ausreichend geschützt zu werden. Das gleiche gilt für
alleinerziehende Väter und ihre Kinder. In
analoger Weise sind Menschen anderer sexueller Identität in ihren Rechten und
Unversehrtheit zu schützen. Im Blick sollten ferner junge Männer sein, da
sexuelle Übergriffe und Vorteilsgewährung gegen sexuelle Dienste nicht
auszuschließen sind. Hier kommen auf die neue Koordinierungsstelle LSBTIQ im
Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AmkA) neue Aufgaben zu.
Zur
Präventionsarbeit wird das AmkA sich außerdem bemühen,
Konfliktschlichtungskompetenzen zu vermitteln, und gegebenenfalls in
Langzeitunterkünften eine entsprechende Qualifizierung von ausgewählten
Bewohnerinnen und Bewohnern anbieten. Die
Stadt hält ein Rahmenkonzept für Gewaltschutz (Prävention und Intervention) in
den Unterkünften vor. Dieses ist Bestandteil der Vertragsgestaltung mit den
Betreibern. Auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes erarbeiten die Betreiber auf
die jeweilige Unterkunft und deren Bewohnerinnen und Bewohner abgestimmte
Gewaltschutzkonzepte. Die SFM begleitet die Implementierung des Gewaltschutzes
in den Unterkünften beratend sowie durch Informationen zu Fortbildungsangeboten
im Feld Gewaltschutz und mit Handlungsleitlinien zur Intervention bei Gewalt.
Die
SFM kooperiert beim Gewaltschutz mit allen wesentlichen Akteuren wie
Frauenreferat, Polizei, Jugend- und Sozialamt, Präventionsrat, AmkA, den
Interventionsstellen etc., um die Prävention von Gewalt in den Unterkünften zu
stärken und bei notwendiger Intervention adäquat handlungsfähig zu sein.
Nachhalten der baulichen und technischen
Rahmenbedingungen Die
Umsetzung und Einhaltung der Rahmenbedingungen werden bei der Unterbringung von
Flüchtlingen und Menschen ohne Wohnungen kontrolliert. Sollten im Einzelfall
Abweichungen von den Regelungen notwendig sein (z. B. aufgrund örtlicher,
baulicher oder kapazitiver Gegebenheiten) müssen diese begründet und
schriftlich dokumentiert werden. Für
alle Not- und Übergangsunterkünfte sind regelmäßige Überprüfungen durch die
Zentrale Vergabestelle von Unterkünften und kommunalen Behörden im Hinblick auf
Hygiene und technische Anforderungen an das Gebäude (Wasser, Feuer, allgemeine
Sicherheit) vorgesehen. Der Turnus soll mindestens einmal jährlich
sein.
5. Soziale Begleitung und
Teilhabe Angebote der sozialen Beratung und Betreuung
Der Magistrat hält
eine soziale Beratung und Betreuung zur gezielten Förderung der Integration und
zum Erhalt des sozialen Friedens für zwingend geboten. Dies gilt nicht nur für
Asylbewerberinnen und Asylbewerber, sondern auch für Kontingentflüchtlinge
sowie für Menschen, die bereits als Asylberechtigte anerkannt oder abgelehnt
und geduldet sind. Es muss sichergestellt werden, dass die Beratung allen oben
genannten Gruppen zugänglich ist, unabhängig von der Unterbringungsform.
Die soziale Betreuung
in den Not- und Übergangsunterkünften ist auf ein konfliktfreies Zusammenleben
der Bewohnerinnen und Bewohner im Alltag ausgerichtet und schafft die
Grundlagen für erste Schritte zu einer gelingenden Integration. Die Stadt Frankfurt am Main trägt dafür Sorge, dass
die Normen für die Aufnahme schutzbedürftiger Personen, wie sie in der der
EU-Richtlinie 2013/33 vom 26. Juni 2013 festgelegt sind, beachtet
werden. Die Beratung dient
der individuellen Orientierung und hat eine Lotsenfunktion im
Integrationsprozess.
Beratung In
der Regel wird in einer Unterkunft ab 120 Plätzen (Großunterkunft) für die
soziale Beratung eine Vollzeitstelle finanziert. Eine Veränderung des
Beratungsschlüssels ist möglich und abhängig von der Bewohner-/Platzzahl. Die
Beratung erfolgt in solchen Großunterkünften direkt vor Ort und in der Regel
durch den Träger, der auch Betreiber der Einrichtung ist. Alle anderen Flüchtlinge, die in kleineren
Wohneinheiten oder auch bei Familie und Bekannten wohnhaft sind, werden aktuell
durch den Internationalen Bund (IB) beraten.
Den ersten Kontakt stellt der IB bereits am
Ankunftstag der neu zugewiesenen Asylbewerberinnen und -bewerber aus den
hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen her. In den Räumlichkeiten des Besonderen
Dienstes 4 des Jugend- und Sozialamtes stehen arabisch und englisch sprechende
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes für Migration und Wohnheime
beim IB zur Verfügung. Hier werden dann auch bereits Termine für ausführliche
Beratungsgespräche in der Beratungsstelle des IB, An der Zingelswiese,
vergeben. Unabhängig von der
Form der Unterbringung dienen alle Beratungsangebote dem Ziel, die Menschen bei
ihrer Integration - auf Zeit oder auf Dauer - zu unterstützen. Die wesentlichen
Schwerpunkte werden daher in der Leistungsbeschreibung für die Beratung von
Asylbewerberinnen und -bewerben genannt. Je nach persönlicher Situation umfasst
die Beratung individuelle Themenkomplexe, wie etwa: · Informationen zu den Grundzügen des Asylverfahrens · Unterstützung bei der Wohnungssuche · Spracherwerb · beratende Unterstützung in Existenzsicherungsfragen · Unterstützung in persönlichen
Krisensituationen · beratende Unterstützung bei gesundheitlichen Problemen · Gewaltprävention und Gewaltschutz Das Beratungsangebot
ist freiwillig. Um möglichst viele Menschen zu erreichen, findet die Beratung
sowohl in als auch außerhalb der Großunterkünfte zu festen offenen Sprechzeiten
(z.B. beim IB an zwei Tagen in der Woche) statt. Darüber hinaus werden auch
terminierte Gespräche, Hausbesuche und bei Bedarf die Begleitung zu Behörden
angeboten. Betreuung
In Not- und Übergangsunterkünften gibt es in der Regel
ab 60 Bewohnerinnen und Bewohnern zusätzlich ein Unterstützungsangebot durch
eine Sozialbetreuung. Die Sozialbetreuung
soll in Abgrenzung zur Sozialberatung den Alltag in der Einrichtung
strukturieren, die Menschen bei allen Anliegen des täglichen Lebens
unterstützen und bei der Orientierung im Stadtteil helfen. Es gilt ein Betreuungsschlüssel von 1 zu 60 mit
Öffnungsklausel exklusive Personal für Leitung, Kinderbetreuung, Verwaltung und
Sicherheit. Die
Öffnungsklausel ermöglicht im Einzelfall eine Abweichung nach oben oder
unten: a)
Bei Flüchtlingsunterkünften mit · baulichen Besonderheiten (Hallenstruktur oder
Großunterkunft mit Mehrbettzimmern) und / oder · besonderer Struktur der Bewohnerschaft (z. B. allein
reisende Männer, alleinerziehende Frauen, junge Erwachsene, Kranke und
Behinderte) kann ein Schlüssel von 1 zu 50 mit dem jeweiligen
Träger vereinbart werden. b)
Bei Flüchtlingsunterkünften mit ·
Apartment-Struktur mit
Selbstversorgungsmöglichkeit, kleineren Containeranlagen und / oder · reiner Familienunterbringung kann mit dem Träger ein höherer Betreuungsschlüssel
als 1 zu 60 vereinbart werden. Alle Betreiber einer Unterkunft legen ein
Betreuungskonzept vor. Integraler Bestandteil eines solchen Konzeptes sind
Ausführungen und Regelungen zur Partizipation und zur Organisation des Alltags.
Dazu gehören u. a. Bereitstellung von Begegnungsräumen, Unterstützung bei der
Suche nach Kita-Plätzen, Sicherstellung des Schulbesuchs schulpflichtiger
Kinder, Zusammenarbeit mit den Akteuren im Stadtteil, Vermittlung von
ehrenamtlichen Sprachangeboten, Kinder- und Hausaufgabenbetreuung, Vermittlung
von Integrationsangeboten u.a. in den Bereichen Sport, Kultur, Bildung und
Gesundheit. Die
Umsetzung der Konzepte wird in regelmäßigen Abständen evaluiert u. a. mit Blick
auf folgende Gesichtspunkte: · Zusammensetzung der Bewohnerinnen und Bewohner
(Familien, Anzahl der Kinder, Alleinreisende) · Bildungs- und Integrationsstand der Bewohnerinnen und
Bewohner · Einbindung in den Stadtteil ·
notwendiger Personaleinsatz
Neben dem Einsatz von Sozialbetreuerinnen und
Sozialbetreuern ist ein wichtiger Aspekt für ein friedvolles Miteinander in den
Einrichtungen die Ausgewogenheit der Bewohnerschaft. Ergänzende Angebote zur Beratung und
Unterstützung Neben der regulären Sozialberatung und der
Sozialbetreuung werden in vielen Ämtern und Institutionen in der Stadt
Frankfurt am Main spezielle Beratungsangebote vorgehalten, die auch
Geflüchteten offen stehen.
Das AmkA leistet über seine interkulturellen Netzwerke
und Projekte Beratung, Schulungen und Unterstützung. Diese stadtweite Arbeit
wird schrittweise ausgeweitet werden im Sinne einer Brückenfunktion für alle
integrativen Maßnahmen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung und einer
Anlaufstelle für alle Fragen der Integration und Teilhabe. Besonders hervorzuheben sind beim Frauenreferat die
Clearingstelle für besondere Beratungs- und Unterstützungsbedarfe von Frauen
und Mädchen - erreichbar unter der Hotline 069/212-35319 oder per E-Mail
info.frauenreferat@stadt-frankfurt.de - sowie die beim AmkA angesiedelte
Ombudsstelle - Antidiskriminierung, an die sich auch Flüchtlinge und
Asylbewerberinnen und -bewerber wenden können, wenn sie in einer Behörde
Diskriminierung erfahren haben. Die Ombudsstelle - Antidiskriminierung ist über
die Hotline 069/212-30111 oder per E-Mail unter
antidiskriminierung@stadt-frankfurt.de erreichbar. Bei
einem Hilfegesuch bei Diskriminierung können Betroffene auch einen
Diskriminierungsmeldungsbogen ausfüllen und diesen an das AmkA schicken. Der
Diskriminierungsmeldebogen kann auf der Vielfalts-Seite der Stadt kostenlos
heruntergeladen werden:
http://www.vielfalt-bewegt-frankfurt.de/de/angebot/ombudsstelle-antidiskriminier
ung-als-erste-anlaufsstelle.
Ehrenamtliches und freiwilliges Engagement für
Flüchtlinge
Ehrenamtliches Engagement ergänzt staatliche
Leistungen sinnvoll und leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration. Eine
Willkommenskultur erleichtert es den Flüchtlingen, sich angenommen zu fühlen,
eine Lebensperspektive zu entwickeln und aktiver Teil der Gesellschaft zu
werden. Gleichzeitig stärkt ehrenamtliches Engagement die Solidarität und die
Verbundenheit mit den Flüchtlingen in der Bevölkerung. Der Magistrat begrüßt
deshalb das vielfältige ehrenamtliche Engagement von Kirchengemeinden,
Vereinen, Initiativen, Stiftungen, Unternehmen und Einzelpersonen.
Zur
Unterstützung und Bündelung von ehrenamtlichem Engagement hat das
Sozialdezernat deshalb in Kooperation mit zehn Frankfurter Stiftungen (Stiftung
Polytechnische Gesellschaft Frankfurt, Cronstett- und Hynspergische
evangelische Stiftung, Grunelius-Stiftung, Deutsche Bank Stiftung, EKHN
Stiftung, Albert und Barbara von Metzler-Stiftung, Gemeinnützigen
Hertie-Stiftung, Linsenhoff-Stiftung, BHF-Bank Stiftung und Union Investment
Stiftung) das Projekt "Frankfurt hilft - Engagement für Flüchtlinge" aufgebaut.
Bürgerinnen und Bürger können sich unter www.frankfurt-hilft.de und telefonisch
über Bedarfslagen von Flüchtlingen in Frankfurt am Main sowie die zahlreichen
bestehenden Initiativen in der Stadt informieren und beraten lassen, wenn sie
selbst aktiv werden wollen. "Frankfurt hilft!" bietet Qualifizierungen zur
Vorbereitung auf die ehrenamtliche Tätigkeit an und Gruppen, in denen
professionelle Coaches - ebenfalls ehrenamtlich - engagierte Bürgerinnen und
Bürger begleiten. Etabliert haben sich außerdem Informationsabende zu
wechselnden Themen wie Asylverfahren, Arbeitsmarktzugang und Wohnungssuche, die
in der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe zunehmend eine Rolle spielen. Zusätzlich
werden häufig gestellte Fragen auf der Homepage von "Frankfurt hilft!"
gesammelt und die Antworten regelmäßig aktualisiert. In
Kooperation mit der SFM organisiert "Frankfurt hilft!" Foren für ehrenamtliche
Initiativen und Betreiber von Übergangsunterkünften, die dem Austausch und der
Vernetzung dienen. So werden jeweils zu einem Schwerpunkt Vertreterinnen und
Vertreter von Behörden eingeladen, die die bestehenden Strukturen erklären und
für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen. In
der SFM gibt es außerdem eine Kontaktstelle für ehrenamtliche Initiativen, an
die Fragen herangetragen werden können und die bei Bedarf Ansprechpartnerinnen
und Ansprechpartner vermittelt. Um die interkulturelle Kompetenz insbesondere
von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zu stärken, wird das AmkA
entsprechende Module entwickeln und anbieten. Neben "Frankfurt hilft" sind auch mehrere Träger der
freien Wohlfahrtspflege engagiert und bieten mit ihren bestehenden
Koordinations- und Förderstellen des freiwilligen Engagements wichtige
Unterstützung. In
Frankfurt am Main sollen alle Flüchtlinge die Möglichkeit haben, von
ehrenamtlichem Engagement zu profitieren. Die Angebote sollen so gestaltet
sein, dass die Menschen die Stadt kennen lernen. Die Integration ins
gesellschaftliche Leben ist das Ziel. Frankfurt-Pass
Der Frankfurt-Pass kann von bedürftigen
Frankfurterinnen und Frankfurtern - also auch von Asylbewerberinnen und
-bewerbern sowie Kontingentflüchtlingen - beim örtlich zuständigen
Sozialrathaus oder dem zuständigen Besonderen Dienst beantragt werden.
Er ermöglicht den berechtigten Personen, Leistungen
städtischer Einrichtungen und städtischer Gesellschaften kostenlos oder zu
ermäßigten Gebühren und Preisen zu erhalten. Neben den ermäßigten
RMV-Fahrkarten für Erwachsene und Junioren für die Tarifzone 50 werden folgende
Leistungen angeboten:
Kostenfrei · Ausflugs- und Veranstaltungsangebote des Jugend- und
Sozialamtes für Bürgerinnen und Bürger ab 65 Jahren · Ferienkarten des Jugend- und Sozialamtes
· Stadtbücherei Zu ermäßigten Preisen (1 € Erwachsene und 0,50 € Kinder) · konventionelle Frei- und Hallenbäder der
Bäderbetriebe Frankfurt GmbH · Palmengarten · Zoo, Exotarium · Dauer- und Sonderausstellungen städtischer
Museen Zu ermäßigten Preisen (50% der Eintrittspreise bzw. der festgesetzten
Kostenbeiträge; in den Erlebnisbädern 2 € für Erwachsene und 1 € für
Kinder) · Eissporthalle · Erlebnisbäder (z.B. Rebstockbad) · FahrRad-Verkehrskompetenzkurs (unterstützt durch das
Verkehrsdezernat) · Freizeitmaßnahmen des Jugend- und Sozialamtes
· Kommunale Kinos · Kurse der Volkshochschule · Sonderausstellungen in städtischen Museen und im
Senckenbergmuseum · Theater der Stadt Frankfurt am Main (Oper,
Schauspiel, Ballett Frankfurt) Besonderheit: umA erhalten zwar einen Frankfurt-Pass, jedoch ohne
RMV-Vergünstigung, da die Fahrtkosten zur Schule oder zu einem Ausbildungsplatz
vom Land Hessen getragen werden.
Bildungs- und Teilhabepaket Leistungen des
Bildungs- und Teilhabepaketes zur Verbesserung der Chancen und
Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendliche aus Familien mit geringem
Einkommen können auch von Asylbewerberinnen und -bewerbern sowie
Kontingentflüchtlingen in Anspruch genommen werden. Sie sind in den örtlich
zuständigen Sozialrathäusern, dem Besonderen Dienst 3 und im Jobcenter
Frankfurt für Kinder und Jugendliche zu beantragen. Das Bildungs- und
Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:
·
100 € pro Schuljahr für den
Schulbedarf wie Malstifte, Schulranzen, Geodreieck und ähnliches (pauschal 70
€ zu Beginn des 1. Schulhalbjahres; 30 € zu Beginn des 2.
Schulhalbjahres) · Zuschuss für das Mittagessen in Schule oder
Kindertageseinrichtungen · Übernahme der Kosten für Tagesausflüge von Schule,
Hort oder Kindertageseinrichtungen · Übernahme der Kosten für mehrtägige Klassenfahrten und
Kita-Fahrten · Übernahme der Kosten für Lernförderung, wenn die
Versetzung gefährdet ist oder ein Schulabschluss nicht erreicht werden
kann · Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung, wenn
die nächstgelegene Schule nur mit Bus oder Bahn zu erreichen ist, der Schulweg
mehr als drei Kilometer beträgt und das Ticket nicht von anderen Behörden wie
dem Stadtschulamt bezahlt wird · 10 € pro Monat zur Unterstützung von sportlichen,
kulturellen und anderen Freizeitaktivitäten (bspw. Kursgebühr Musikschule oder
Mitgliedsbeitrag Sportverein)
Angebote der Stadtbücherei Die
Stadtbücherei ermöglicht Flüchtlingen einen niedrigschwelligen Zugang zur
Bibliothek durch eine Erleichterung der Anmeldeformalitäten und einen
kostenlosen Bibliotheksausweis. Damit können Flüchtlinge auch Internet und WLAN
in den Häusern der Stadtbücherei kostenlos nutzen. Darüber hinaus bietet die Stadtbücherei der Zielgruppe
die folgenden Services: · Medien zum Deutsch lernen ·
Medien in den
Herkunftssprachen · Bücher-Rucksack "Willkommen in Frankfurt", ausleihbar
für Schulen über die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle der
Stadtbücherei · Bereitstellung von Räumen für Gruppen, die Deutsch
lernen · Bibliothekseinführungen in einfachem Deutsch
· Unterstützung bei der Nutzung von Deutschlernangeboten
im Internet · PC-Lernstudio zum Deutschlernen in der
Stadtteilbibliothek Gallus (Deutsch-Lerngruppen und Einzelpersonen erhalten
eine Einführung in die Nutzung des Studios) · Tipps zum Lesen mit Kindern in 20 Sprachen (erstellt
gemeinsam mit dem AmkA) · Willkommensflyer in einfachem Deutsch und einfachem
Englisch. Im
Rahmen des BmBF-geförderten Programms "Lesen macht stark!" arbeitete die
Stadtbücherei mit dem Jugendhaus Heideplatz (Evangelischer Verein für
Jugendsozialarbeit in Frankfurt) und dem Muk - Institut für Medienpädagogik und
Kommunikation zusammen: 14 Jugendliche mit Flucht- und Migrationshintergrund
erzählen ihre Geschichte in Trickfilm; vgl.
https://www.youtube.com/watch?v=CAd8t_kqX6Y. Das
Angebot der Stadtbücherei wird kontinuierlich weiterentwickelt und
ausgebaut.
Integration und Orientierung, Konfliktmediation
Um in der aktuellen
Ankommens- und Notsituation die städtischen Strukturen und das ehrenamtliche
Engagement vor Ort zu unterstützen, hat das AmkA im September 2015 damit
begonnen, einen Dolmetscherpool mit Mitgliedern von Migrantenvereinen,
religiösen Gemeinden und Einzelpersonen aufzubauen; eine flexible Abrufstruktur
wurde installiert. Mittlerweile umfasst der Pool rund 800 Ehrenamtliche, die in
ca. 26 Sprachen Beratung und Hilfen anbieten und unterstützen
können. Wenn Menschen ein
Obdach und eine erste Orientierung gefunden haben, wenn die Ankunft gelungen
ist und erste Schritte in Sicherheit gegangen wurden, dann stellen sich
weitergehende Fragen. Dies ist eine im Integrationsprozess sensible Phase, die
von anfänglicher Euphorie in das Gefühl münden kann, fehl am Platz zu sein, und
die von Selbstzweifeln zu Überforderung und Verunsicherung, aber auch zu
Empörung und Ablehnung führen kann. Diese Phase wird auch von verschiedenen
politischen und religiösen Gruppierungen ausgenutzt. Zur Orientierung über
das Leben in der Bundesrepublik sowie zur pluralistischen Alltagskultur sind
vielerorts oft ehrenamtlich Einzelmaßnahmen und Materialien entstanden. Der
Magistrat behält sich vor, diese zu sichten, zu bewerten und nur an die
Geflüchteten weiterzugeben, wenn sie den noch zu erarbeitenden Leitlinien
entsprechen und die bereits bestehenden Angebote sinnvoll ergänzen. Bis das
Integrationsdezernat die Leitlinien zur Integration von Geflüchteten vorlegt,
entscheidet die SFM bei Bedarf in Absprache mit den jeweiligen Fachämtern im
eigenen Ermessen, welche Maßnahmen und Materialien den Geflüchteten angeboten
werden. Zur Erleichterung der
gesellschaftlichen Teilhabe soll ferner ein Pool geschulter Multiplikatorinnen
und Multiplikatoren aufgebaut werden. Das AmkA kann hierfür auf ein Netzwerk
von rund 300 Migrantenvereinen und 150 Zuwanderergemeinden zurückgreifen. Es
wird dabei mit der SFM, den Quartiersmanagern, Regionalräten und
Stadtteilarbeitskreisen zusammenarbeiten. Bei der Ansprache und Vermittlung von
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus den unterschiedlichen Communities
ist die zum Teil kontroverse Interessenslage der Gruppen zu berücksichtigen.
Konfliktlagen aus den Herkunftsländern spiegeln sich zum Teil in den
Exil-Communities wider.
Es wird außerdem zunehmend deutlich, dass neue
Konfliktlinien in der Stadtgesellschaft entstehen, etwa zwischen verschiedenen
Helfergruppierungen und politischen Strömungen. Es
steht ferner zu befürchten, dass in den nächsten Monaten und Jahren auch
Ressentiments und ggf. Verdrängungskonflikte zunehmen. Bei allen Maßnahmen ist
daher darauf zu achten, dass andere benachteiligte bzw. marginalisierte Gruppen
in der Angebotsstruktur städtischer Dienstleistungen nicht vernachlässigt
werden. Das AmkA wird
entsprechend seine Arbeit in der Konfliktmediation ausbauen und um sozialräumlich orientierte Angebote
interkultureller Beratung und Begleitung ergänzen. Auch die
Antiradikalisierungsarbeit des AmkA erfährt in diesem Zusammenhang neues
Gewicht; seit 2013 kooperieren zu diesem Thema die Ämter (Jugend- und
Sozialamt, Staatliches Schulamt, AmkA, Stadtschulamt, Präventionsrat, Jobcenter
und Polizei) im Ämternetzwerk gegen Extremismus.
6. Gesundheitsversorgung
Jeder Mensch hat
gemäß des internationalen Sozialpaktes (ICESCR) ein universelles
Grundrecht auf Gesundheitsversorgung. Dieser Zugang zu gesundheitlicher
Versorgung ist in Deutschland für Geflüchtete von ihrem Aufenthaltsstatus
abhängig.
Für Asylsuchende
(Flüchtlinge mit Aufenthaltstitel) regelt das Asylbewerberleistungsgesetz die
Leistungen im Krankheitsfall. Asylbewerberinnen und -bewerber haben im
Vergleich zu gesetzlich Krankenversicherten einen eingeschränkten Anspruch auf
medizinische Versorgung. Er ist begrenzt auf: akute Erkrankungen,
Schmerzzuständen, Schwangerschaft und Geburt.
Mit einem
Krankenschein, den sie beim Jugend- und Sozialamt erhalten, können
Asylbewerberinnen und -bewerber diese medizinische Hilfe bei den
niedergelassenen Ärzten in Anspruch nehmen. Darüber hinaus können im Einzelfall
zusätzliche Leistungen vom Jugend- und Sozialamt gewährt werden.
Bei der
Gesundheitsversorgung ist insbesondere auf die Situation von Kindern zu achten:
Gerade für Kinder ist eine regelhafte Gesundheits- und Zahnvorsorge sowie bei
Bedarf eine psychosoziale Sprechstunde und die Möglichkeit einer auch
kurzfristigen traumatherapeutischen Krisenintervention vordringlich.
Aufklärung über
Verhütungsmöglichkeiten und Zugang zu Verhütungsmitteln für Frauen (Pille,
Depotspritze, Spirale u.a.) sollen ermöglicht werden.
Im Notfall sind
Kliniken und Ärztinnen und Ärzte immer verpflichtet, medizinische Hilfe zu
leisten, die Kostenerstattung erfolgt nach Prüfung durch das Jugend- und
Sozialamt und fachlicher Einschätzung des Gesundheitsamtes.
Abschiebungsverbote
gelten prinzipiell, wenn eine wesentliche Verschlechterung einer Erkrankung,
infolge fehlender oder nicht ausreichender Behandlung im Zielstaat droht.
Humanitäre Sprechstunde des Gesundheitsamtes
Das
Gesundheitsamt bietet für Menschen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus oder
solchen ohne Krankenversicherung eine Humanitäre Sprechstunde an.
Die Sprechstunde kann
auf Wunsch anonym stattfinden, ihr Angebot umfasst das Spektrum einer
allgemeinmedizinischen Praxis mit klassisch hausärztlicher Betreuung. Zudem
gibt es ein ambulantes Entbindungsprogramm und eine Kindersprechstunde.
Die Humanitäre
Sprechstunde ist eine freiwillige Leistung der Stadt Frankfurt am Main,
finanziert aus Mitteln des Jugend- und Sozialamts und des Gesundheitsamts. Die
Ressourcen sind daher begrenzt und beschränken sich häufig auf akute
Kriseninterventionen. Eine Einschränkung entsteht auch durch die Notwendigkeit
von Therapien in der Muttersprache, denn Dolmetscherdienste sind teils nicht
verfügbar oder nicht finanzierbar.
Medizinische Versorgung der unbegleiteten
minderjährigen Ausländer
UmA erhalten im
Rahmen der vollstationären Jugendhilfe Krankenhilfe nach § 40 SGB VIII.
Grunduntersuchungen und Impfungen werden im Rahmen des medizinischen
Erstscreenings während der vorläufigen Inobhutnahme durchgeführt. Ausführliche
Untersuchungen, weitere Behandlungen und Impfungen durch das Gesundheitsamt
oder niedergelassene Ärztinnen und Ärzte erfolgen erst mit der Zuweisung der
betroffenen jungen Menschen nach Frankfurt am Main. Gesundheitslotsen in Sammelunterkünften von
Asylsuchenden
Um bei den
Asylsuchenden das Bewusstsein für die eigene Gesundheit zu stärken und
gleichzeitig die Integration in das kommunale Gesundheitssystem zu fördern,
sind die interkulturellen Gesundheitslotsen seit März 2016 in bisher fünf
Gemeinschaftsunterkünften im Einsatz. Das Projekt wird vom Selbsthilfe e.V. und
dem Gesundheitsamt getragen und baut auf das seit 2013 bestehende Projekt
"Kommunale Gesundheitsinitiativen interkulturell" (KoGi) auf. Die
Veranstaltungen werden von je einem KoGi-Tandem bestehend aus einem Farsi und
einem Arabisch-sprachigen KoGi-Lotsen durchgeführt. Die Themen der insgesamt
sechs Veranstaltungen pro Unterkunft reichen von gesunder Ernährung, über
psychische Gesundheit, Zahn- und Kindergesundheit, Hygiene und
Infektionskrankheiten bis zu Familienplanung und Verhütung.
7. Kinder- und Jugendhilfe,
Betreuung und Schule Die
Stadt Frankfurt am Main sieht sich der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet.
Darin heißt es in Artikel 3: "Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen,
gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen
Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen
werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu
berücksichtigen ist." Im SGB
VIII sind die Aufgaben und Leistungen der Jugendhilfe geregelt. Jugendhilfe
soll insbesondere: · junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen
Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder
abzubauen · Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der
Erziehung beraten und unterstützen · Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl
schützen · dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge
Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu
erhalten oder zu schaffen Auch Kinder von zugewiesenen Asylbewerberinnen und
-bewerbern sind anspruchsberechtigt. In Frankfurt am Main werden diese Aufgaben
vom Jugend- und Sozialamt, dem Stadtschulamt, der Kommunalen Kinder-, Jugend-
und Familienhilfe Frankfurt am Main, dem städtischen Betrieb Kita Frankfurt und
den freien Trägern der Jugendhilfe wahrgenommen. Das Jugend- und Sozialamt hält - in Kooperation mit
den Trägern der freien Jugendhilfe und der Kommunalen Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe - folgende niedrigschwelligen Angebote vor: · Jugendarbeit (z.B. Jugendberufshilfe) ·
Jugendsozialarbeit (z.B. offenen Kinder-
und Jugendarbeit, Ferienspiele) · allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
(z.B. Erziehungsberatung, Familienbildung), Beratung bei Trennung und Scheidung
und Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts ·
Koordination und Vorhalten von Angeboten
der Frühen Hilfen Reichen niedrigschwellige Angebote nicht aus, den
individuellen Bedarf zu decken, so können intensivere Hilfen wie beispielsweise
Hilfen zur Erziehung bei den Sozialrathäusern und dem Besonderen Dienst 5 im
Jugend- und Sozialamt beantragt werden. UmA sind grundsätzlich im Rahmen der Jugendhilfe
unterzubringen und zu fördern. Dies geschieht im Besonderen Dienst 5. Die
Jugendhilfeangebote in den Schulen verantwortet das Stadtschulamt, die
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen verantworten Stadtschulamt und Kita
Frankfurt. Jugendhilfeangebote in Schulen stehen vom Grundsatz
her allen Kindern und Jugendlichen der Schule zur Verfügung und richten sich damit auch an geflüchtete Kinder und Jugendliche. Die
Angebote der Jugendhilfe orientieren sich an den Bedürfnissen der Zielgruppe
und tragen somit zur Verbesserung von Bildungsteilhabe und -erfolg sowie zur
Eröffnung von Lebenschancen bei. Jugendhilfe in der Schule berät und vermittelt bei
schulischen oder familiären Problemen, bei Konflikten und bei der beruflichen
Orientierung. Die Angebote zum sozialen Lernen und die sport-, bildungs- oder
freizeitorientierten Projekte stehen jungen Menschen mit Fluchterfahrung
genauso offen wie allen anderen und werden auch von allen genutzt. Sie leisten
damit einen Beitrag zur Integration. Im
Zuge der Erstellung des Schulentwicklungsplans der Stadt Frankfurt haben die im
Beteiligungsprozess mitwirkenden Akteurinnen und Akteure den Leitsatz
formuliert, dass Maßnahmen im Bildungsbereich "vom Kind bzw. vom Jugendlichen
her gedacht" werden sollen. Dieser Grundsatz muss selbstverständlich auch für
Flüchtlingskinder und umA zur Anwendung kommen, wenn es um deren spezifische
Bedürfnisse im Hinblick auf die Beschulung oder die Betreuung in
Kindertagesstätten geht.
Kinderbetreuung Kinder von Asylbewerberinnen und -bewerbern und
Kontingentflüchtlingen haben den gleichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz
wie alle anderen Frankfurter Mädchen und Jungen. Entsprechend haben in den
Frankfurter Kindertageseinrichtungen grundsätzlich alle Kinder, unabhängig von
ihrem Aufenthaltsstatus, den Anspruch auf Betreuung. Eine vorrangige
Platzvergabe erfolgt u.a. nach sozialen Kriterien, dies bedeutet, dass auch die
besondere Situation von Flüchtlingskindern und deren Eltern bei der
Platzvergabe berücksichtigt wird. Flüchtlingsfamilien mit Kindern zwischen null und
sechs Jahren haben die Wahl, ob und zu welchem Zeitpunkt sie ihr Kind betreuen
lassen möchten. Vom Magistrat wird die Betreuung von Flüchtlingskindern in
Kindertageseinrichtungen begrüßt, da dort ihr Spracherwerb gefördert wird und
empathische, pädagogisch versierte Fachkräfte als Bezugspersonen zur Verfügung
stehen. Diese bieten den Kindern einen sicheren Ort, der sich an ihren
Grundbedürfnissen orientiert, und geben ihnen zusätzlich Halt und Struktur. Mit
jedem Erleben von Bindungskonstanz - in und außerhalb der Kernfamilie - werden
Selbstheilungskräfte aktiviert, die Kindern helfen können, traumatisierende
Erfahrungen zu integrieren. Auch für Eltern kann sich eine Kindertageseinrichtung
zu einem Ort der Ruhe und des Vertrauens entwickeln, von wo aus sie weitere
Angebote und Unterstützung erhalten können (z.B. Vermittlung zu Therapeutinnen
und Beratungsstellen, Dolmetscherinnen und Dolmetschern). Die pädagogischen
Fachkräfte können zudem darauf aufmerksam machen, dass Kinder von
Asylbewerberinnen und -bewerbern sowie Kontingentflüchtlingen Anspruch auf
Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII, § 27ff. haben und von welchen
Stellen diese Hilfen angeboten werden. Für Kindertageseinrichtungen und Schulen besteht im
Hinblick auf Kinder und Jugendliche mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus keine
Meldepflicht. Kindertageseinrichtungen in sozialräumlicher Nähe zu
einer Flüchtlingsunterkunft sind in besonderer Weise für die Belange von
Flüchtlingskindern zu sensibilisieren, da an diese Einrichtungen die direkten
Anfragen hinsichtlich eines Platzes gehen. Die Träger solcher
Kindertageseinrichtungen haben eine besondere Verantwortung zur Information und
Unterstützung. Die Aufgaben und Herausforderungen für pädagogisches
Fachpersonal steigen, wenn in ihren Einrichtungen Flüchtlingskinder aufgenommen
werden (Verlusterfahrungen, Trauma, Sprachschwierigkeiten, Auffälligkeiten und
Anpassungsschwierigkeiten der Kinder, eventuell auch verängstigte, ebenfalls
traumatisierte Eltern in der Kooperation). Kita Frankfurt bietet für die
pädagogischen Fachkräfte Schulungen zum Thema "Gestärkte Haltung im Umgang mit
traumatisierten Kindern" an. Schwerpunkt werden folgende Fragen sein:
· Wie können Kinder im Kita-Alltag unterstützt und
gestärkt werden, um die seelischen Verletzungen zu verarbeiten? · Wie
können ihre Selbstheilungskräfte gefördert und ihr Selbstschutz aktiviert
werden? Darüber hinaus werden theoretische Grundlagen zum
Thema Trauma und Posttraumatische Belastungsstörung vermittelt. Es werden
spielerische, kindgerechte Methoden vorgestellt und erfahren. Für Kinder in Großunterkünften (ab 120 Bewohnern), die
noch keinen Platz in einer Kindertageseinrichtung haben, gibt es ein
gesondertes Betreuungsangebot in den Einrichtungen. Schule Die Zuständigkeit für die Aufsicht über das
allgemeinbildende und berufliche Schulwesen nehmen als oberste Behörden die
Kultusministerien der Länder wahr. Die Aufgabe der Kultusministerien und der
nachgeordneten Staatlichen Schulämter sind die Organisation, Planung, Leitung
und Beaufsichtigung des gesamten Schulwesens. Im Rahmen der Schulgesetze ist
der Auftrag der Schulen und ihrer Erziehungs- und Bildungsziele (innere
Schulangelegenheiten) geregelt. Der Stadt als Schulträger obliegt die Zuständigkeit
für die äußeren Schulangelegenheiten. Dazu gehören die Gebäude, die
Innenausstattung, Beschaffung und Bereithaltung von Lehr- und Lernmitteln,
Verwaltungspersonal sowie die laufende Verwaltung. Für schulische
Organisationsmaßnahmen wie die Errichtung, Änderung und Aufhebung von Schulen
ist ebenfalls der Schulträger zuständig. Darüber hinaus wird von der Stadt die Verantwortung
für weitere Aufgaben wie die Ganztagsschulbetreuung am Nachmittag und die
Jugendhilfeangebote in den Schulen übernommen. Die Bildungs- und Betreuungsangebote sowie die
Angebote von ganztägig arbeitenden Frankfurter Schulen stehen allen
Schülerinnen und Schülern offen, die diese Schulen besuchen. Der starke Zuzug von Familien aus anderen Staaten,
deren Kinder unter die deutsche Schulpflicht fallen, und von umA stellt eine
große Herausforderung für die aufnehmenden Systeme dar. Diese jungen Menschen
bringen die unterschiedlichsten Lebenswelten mit und verfügen nicht oder nur in
geringem Maße über Deutschkenntnisse. Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher
Herkunftssprache sind unabhängig vom Aufenthaltsstatus schulpflichtig nach §§
56 Abs. 1, 58 bis 61 HSchG. Für Asylbewerberinnen und -bewerber gilt die
Schulpflicht ab der Zuweisung zur Gebietskörperschaft. Gemäß § 46 VOGSV Abs. 3
sind Schülerinnen und Schüler, die nicht schulpflichtig sind, aber ihren
tatsächlichen Aufenthalt im Lande Hessen haben, zum Schulbesuch
berechtigt. Das Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) des
Staatlichen Schulamtes berät diese Familien und Jugendlichen, erläutert die
mögliche Schullaufbahn, stellt die individuellen Lernvoraussetzungen fest und
weist den Kindern und Jugendlichen einen Schulplatz an einer geeigneten Schule
mit speziellen Förderungsmöglichkeiten zu. Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden,
nach einem Jahr des intensiven Lernens ausreichende Deutschkenntnisse zu
erwerben, damit sie den Regelunterricht besuchen können. Intensivklassen sind
eigene Lerngruppen mit in der Regel nicht weniger als zehn und nicht mehr als
17 Schülerinnen und Schülern. Sie werden eingerichtet, wenn dies personell,
sächlich und organisatorisch möglich ist. Sie können auch jahrgangs- und
schulübergreifend eingerichtet werden. Der Umfang der Wochenstundenzahl
orientiert sich an den personellen und organisatorischen Möglichkeiten der
Schulen. Seit dem Schuljahr 2015/2016 wurde durch das Kultusministerium die
Anzahl der Wochenstunden auf 18 in der Grundschule (früher 20) bzw. 22 in den
anderen allgemeinbildenden Schulformen (früher 24) festgelegt. Für weitere
Fördermaßnahmen stehen den Schulen darüber hinaus die Zuweisungen aus dem
Sozialindex zur Verfügung. Sinnvoll ist es auch, dass die Schülerinnen und
Schüler außerdem am Regelunterricht von weiteren Klassen teilnehmen, sofern
sich dies pädagogisch und organisatorisch als förderlich im Sinne ihrer
Integration erweist. Intensivklassen bestehen ein Jahr, maximal nach
Beschluss der Klassenkonferenz bis zu zwei Jahre. Daran kann sich eine
Nachförderung anschließen. Ziel der Intensivklassen an hessischen Schulen ist
es, einen erfolgreichen Übergang in die Regelklassen zu schaffen.
Gleichzeitig haben sie die Aufgabe, einen Bezugsort zu
bilden, eine Gruppenbeziehung zu ermöglichen, effizientes Lernen zu initiieren,
Schule in Deutschland transparent zu machen, an das Curriculum heranzuführen,
Schlüsselqualifikationen zu vermitteln, den eigenen Standort zu erkennen und in
die Schule zu integrieren. Unterrichtet werden neben Deutsch als Zweitsprache
weitere Fächer wie z.B. Mathematik, Englisch, Politik und Wirtschaft,
Naturwissenschaften sowie Sport. Es
finden Ausflüge und Klassenfahrten statt, die im Unterricht vor- und
nachbereitet werden. Dort wird das Kennenlernen von Frankfurt am Main als
Lebens- und Arbeitsort in den Mittelpunkt gestellt, u. a. lernen die
Schülerinnen und Schüler den Umgang mit öffentlichen Verkehrsmitteln, finden
Unterstützung, sich in der Stadt zu orientieren, lernen Sehenswürdigkeiten
kennen und simulieren Behördengänge. Der Vorlauf für die Planung neuer Maßnahmen an den
Schulen beträgt in der Regel mindestens drei Monate. Im
Rahmen der starken Zuwanderung im Jahr 2015 ist dieses Verfahren an räumliche
und personelle Grenzen gestoßen. Die Akteurinnen und Akteure haben den
dringenden Handlungsbedarf erkannt und sich gemeinsam auf den Weg gemacht, neue
strukturierte Lösungswege anzugehen. Das Ziel ist ein gelingender Zugang zum
Bildungssystem und ein bedarfsgerechtes Angebot von Intensivklassen und -kursen
in allen Schulformen. Der Magistrat unterstützt das Ziel, dass
Intensivklassen und -kurse nicht außerhalb der Regelschulen eingerichtet
werden, da verschiedene reguläre Schulangebote auch von den Kindern und
Jugendlichen der Intensivklassen und -kurse besucht werden und nur durch den
alltäglichen Kontakt mit der Gesamtheit der Schülerschaft eine Integration gut
gelingen kann. Es
ist eine regelmäßig tagende Koordinierungsgruppe Seiteneinsteiger entstanden.
Arbeitsschwerpunkte sind u.a.: · Erhebung der Bedarfe/ Platzzahlen und Klassen
· Erfassung der möglichen Raumkapazitäten in
Schulen · Anpassung der räumlichen Kapazitäten für
Intensivklassen in allen Schulformen · Schaffen von Übergangslösungen, wenn aktuelle Bedarfe
nicht gedeckt werden können, z.B. temporäre Einrichtung zentraler Räume
Die
Koordinierungsgruppe setzt sich zusammen aus Personen von Seiten des
Staatlichen Schulamts, des zugehörigen ABZ für allgemeinbildende Schulen sowie
für berufliche Schulen, des Stadtschulamts, des Jugend- und Sozialamts, des
AmkA und der SFM. In
den allgemeinbildenden Schulen werden die sechs- bis unter 16-jährigen
Seiteneinsteiger in sog. Intensivklassen bzw. Intensivkursen beschult. Seit dem
Schuljahr 2016/17 ist es in Hessen möglich, auch für Kinder der 1. und 2.
Jahrgangsstufe Intensivklassen einzurichten. Bis zum Herbst 2015 waren ca. 75 Prozent EU-Migranten
(deutliche Zunahme der Zahlen seit 2011), 25 Prozent waren Flüchtlinge. Dies
hat sich seit 2016 gravierend geändert. Zudem hat sich der Anteil der Kinder
und Jugendlichen, die eine Erstalphabetisierung benötigen, massiv erhöht. Mitte
2016 waren rund 45 Prozent der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger
Flüchtlinge. Zwischen dem 1. August 2015 und dem 31. Juli 2016
wurden beim ABZ 1.111 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger (davon ca. 50
Prozent Flüchtlinge) zwischen acht und 15 Jahren sowie einige wenige
Jugendliche (Pilot-Intensivklasse in der gymnasialen Oberstufe) aufgenommen und
Schulen mit Intensivklassen zugewiesen. Mit Stand 1. Juli 2016 unterhielt das
Staatliche Schulamt 77 Erstfördermaßnahmen "Deutsch als Zweitsprache" (DaZ) an
42 allgemeinbildenden Schulen. Das Schuljahr 2016/17 startet mit 79
Erstfördermaßnahmen an 43 Schulen (77 Intensivklassen und zwei Intensivkurse).
Weitere Maßnahmen sind in Vorbereitung. Jugendliche ab 16 Jahren werden in den beruflichen
Schulen beschult (Berufsschulpflicht nach § 62 HSchG). Hierbei handelt es sich
ganz überwiegend um Flüchtlinge. Zielsetzung ist eine schnelle, aber auch
kontinuierliche schulische Versorgung. Die Beschulung erfolgt seit August 2015
im Rahmen von InteA (Integration und Abschluss), einem Programm für Flüchtlinge
mit hohem DaZ-Anteil. Im Schuljahr 2015/2016 waren in diesem Programm 14
Gruppen mit je 16 Schülerinnen und Schülern bewilligt. Im Herbst 2016 bestehen
43 Gruppen in acht beruflichen Schulen. Erforderliche Rahmenbedingungen zur Verbesserung der
Beschulungsmöglichkeiten:
· das
Verfahren zur gemeinsamen Abstimmung bei der Einrichtung von Intensivklassen
kann weiter verbessert werden · es werden bei der Festlegung von Platzzahlen Puffer
einberechnet, die bei steigenden Zahlen den Bedarf auffangen · die
aktuelle Situation erfordert, dass die finanziellen Ressourcen zur Finanzierung
von Lehrerstellen dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden (die Anzahl der
Fortbildungsplätze für DaZ-Lehrkräfte wurde bereits deutlich erhöht, erscheint
aber noch immer nicht bedarfsgerecht) Dabei dürfen die Bedarfe aller Frankfurter
Schülerinnen und Schüler nicht aus dem Blick geraten, die migrationsbedingt
mehrsprachig aufwachsen und einen Förderbedarf in der Entwicklung von Deutsch
als Zweitsprache haben. Dies betrifft auch Schülerinnen und Schüler der zweiten
und dritten Generation. Das AmkA wird daher in Kooperation mit dem Staatlichen
Schulamt und der Lehrkräfteakademie des Hessischen Kultusministeriums die
Qualifizierung von Lehrkräften aller Schulformen und aller Fächer zu dem Thema
Sprachsensibler Unterricht (DaZ) weiterentwickeln. Information, Begleitung und Schulung von Eltern
Der Magistrat hält es für unbedingt notwendig, mit
gezielten Angeboten auf Geflüchtete mit Kindern zuzugehen. Viele dieser Eltern
sind durch Krieg und Flucht psychisch und/oder gesundheitlich stark belastet
und zum Teil nur bedingt in der Lage, ihren Kindern eine umfassende
Unterstützung zu geben. Zudem sind viele der Eltern mit der deutschen
Gesetzgebung (Kinderschutz, Gewaltverbot) und den sozialen Anforderung an
Kindererziehung und Förderung von Kindern nicht vertraut. Neuzugewanderten Eltern - auch Flüchtlingen - sind die
Rahmenbedingungen für einen gelingenden Bildungsweg ihrer Kinder in der Regel
nicht bekannt. Das AmkA hat langjährige Erfahrung mit verschiedenen Programmen,
die zum einen Information und Beratung von Eltern anbieten und zum anderen die
Kooperation zwischen Bildungseinrichtungen und Familien fördern. Hier sind u.
a. das Programm "Elterninformation zu Bildung und Erziehung" zu nennen, das
über mehrsprachige Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in Herkunftssprachen
mit Familien kommunizieren kann, das Programm "Elterninformation in der
Schule", mit dem in Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt Lehrkollegien in
der Ansprache von Eltern unterstützt und gestärkt werden, sowie das Modul
"Interkulturelle Kita" des Projekts "SiA - Sprachbildung im interkulturellen
Alltag", das von Kita Frankfurt in Kooperation mit dem AmkA und dem
Stadtschulamt umgesetzt wird. Elterninformationen halten auch das Kinderbüro
und die Familienbildungsstätten vor. Im
vorschulischen Bereich verfolgt das Programm HIPPY (Home Instruction for
Parents and Preschool Youngster), das vom AmkA und dem Jugend- und Sozialamt
umgesetzt wird, das Ziel über die reine Information und sprachliche Förderung
hinaus die eigenen Ressourcen und Bindungskräfte in zwei- oder mehrsprachigen
Familien so zu stärken, dass der Bildungsweg von Kindern selbständig begleitet
werden kann. Bestehende Programme werden auf die aktuellen
Zielgruppen der Flüchtlinge passgenau weiterentwickelt und ggf. neue Programme
implementiert. So konzeptioniert das AmkA derzeit ein Angebot zur
zielgruppengenauen Information über Möglichkeiten der Kinderbetreuung im U3-
und U6-Bereich. Dabei steht die Zielgruppe von integrationskursteilnehmenden
Eltern zunächst im besonderen Fokus. 8. Spracherwerb Spracherwerb als Schlüsselfunktion Der Erwerb von Sprachkenntnissen (Deutsch als
Fremdsprache) nimmt für Flüchtlinge eine Schlüsselfunktion ein und sollte die
Zuwanderinnen und Zuwanderer vom ersten Tag an begleiten. Spracherwerb und
Sprachkenntnisse spielen nicht nur für den Bildungszugang von Flüchtlingen eine
zentrale Rolle (Kita, Schule, berufliche Bildung, Weiterbildung, nachholende
schulische Bildung), sondern auch im Kontakt mit Ämtern, Behörden und anderen
Anlaufstellen, bei der Strukturierung und Gestaltung des Tagesablaufs in
Unterkünften (Unterrichtszeiten), beim kurzfristigen Zugang zum Arbeitsmarkt
und bei der längerfristigen Integration in den Arbeitsmarkt. In
all diesen Bereichen gibt es Schnittstellen bezüglich des Spracherwerbs für
Flüchtlinge, aus denen sich Kooperationsbedarfe ableiten. Wesentlich dabei ist auch der informelle Bereich
(Vereine, Freizeitgestaltung), in dem Begegnungen geschaffen und Lerninhalte
eines Kurses "angewendet" werden können, was die Ergebnisse des Spracherwerbs
durch Kursbesuch nachweislich und deutlich erhöht. Die Förderung des Spracherwerbs ist nicht zuletzt in
Familien von besonderer Bedeutung, damit die häufig schneller die Sprache
lernenden Kinder nicht als Übersetzerinnen und Übersetzer bei Behördengängen
oder Anhörungen und Befragungen fungieren. Flüchtlingskinder sind damit
psychisch überfordert; hier sollten Sprachmittler eingesetzt werden, solange es
den Eltern an den notwendigen Sprachkenntnissen fehlt. Angebot Spracherwerb für erwachsene Asylbewerberinnen
und Asylbewerber Die
Stadt Frankfurt am Main übernimmt bisher als freiwillige Leistung über das
Jugend- und Sozialamt für alle nichtschulpflichtigen Asylbewerberinnen und
-bewerbern die Kosten für die Teilnahme an zwei Sprachkursen (2 x 100 Stunden)
- und zwar unabhängig vom Herkunftsland. Asylbewerberinnen und -bewerber aus Ländern mit guter
Bleibeperspektive haben inzwischen auch vor Abschluss ihres Asylverfahrens
einen rechtlichen Anspruch auf den Besuch eines Integrationskurses. Dies sind
derzeit Asylbewerberinnen und -bewerber aus den Herkunftsländern Syrien,
Eritrea, Iran, Irak und Somalia. Der
größere Teil der Erstorientierungskurse der VHS wird zu 75 Prozent durch den
Asyl- und Migrationsfonds der EU (AMIF) gefördert und zu 25 Prozent durch das
Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main, so dass damit auch 300
Unterrichtsstunden angeboten werden können. Es stehen jährlich bis zum Jahr
2018 rund 16 Kurse zur Verfügung. Derzeit kann allen Asylbewerberinnen und
Asylbewerbern, die mit Kostenübernahmebescheinigungen des Jugend- und
Sozialamtes bei der VHS vorsprechen, von der VHS ein ausreichendes Kursangebot
mit Erstorientierungskursen gemacht werden. Alle Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die bei der
VHS vorsprechen, werden dort nach ihren Lernvoraussetzungen eingestuft und
getestet. Dabei ergibt sich ein differenzierter Bedarf nach einem Kurs mit
Alphabetisierung, einem Kurs für Zweitschriftlernerinnen und -lernern, einem
Kurs mit langsamem oder einem Kurs mit durchschnittlichem Lerntempo.
Zugang und Finanzierung für einen passenden Kurs sowie
eine auch längerfristige Lernperspektive für die Asylbewerberinnen und
Asylbewerber gestaltet sich unterschiedlich: Während Asylbewerberinnen und
Asylbewerber aus den Herkunftsländern Syrien, Eritrea, Iran, Irak und Somalia
an einem vollständigen Integrationskurs des Bundesamts für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) im Umfang von 600 bis 900 Unterrichtsstunden teilnehmen
können, endet dieser Lernweg für Teilnehmende weiterer Herkunftsländer nach 200
Stunden. Nur wenn ihr Asylantrag angenommen wird, können auch sie an einem
Integrationskurs des BAMF teilnehmen. Die Integrationskurse werden vom BAMF gefördert
(http://www.bamf.de/DE/
Infothek/TraegerIntegrationskurse/Paedagogisches/InhaltAblauf/inhaltablauf-node.
html). Die Teilnehmenden zahlen bis zu 1,95 € pro Unterrichtseinheit (UE),
im Falle der Bedürftigkeit entfällt dieser Eigenbeitrag. Für Asylbewerberinnen
und Asylbewerber entfällt der Eigenbetrag grundsätzlich. Neben dem Allgemeinen
Integrationskurs (600 UE) werden auch Zielgruppenkurse angeboten, z.B. zur
Alphabetisierung und für Lernende mit besonderem Förderbedarf. Die VHS
Frankfurt kann aufgrund der großen Zahl von Lernenden den Allgemeinen
Integrationskurs in zwei Varianten anbieten: für Lernende mit
durchschnittlichem oder mit langsamem Lerntempo, je nach Vorerfahrung und
bisherigem Bildungsweg. Neben der VHS sind in Frankfurt 35 Träger als Anbieter
von Integrationskursen zugelassen. Seit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes
(2005) koordiniert das AmkA in enger Abstimmung mit dem BAMF und unter
Einbeziehung der Ausländerbehörde, des Jobcenter Frankfurt und des
WelcomeCenters das Netzwerk der Integrationskursträger und der
Migrationsberatungsstellen. Das Netzwerk ermöglicht den Austausch zwischen den
Trägern und die konstruktive Diskussion aktueller Themen aus dem Bereich
Sprachliche Bildung-Migration-Integration. Aus diesem Kontakt entstehen
Handlungsempfehlungen für die kommunale Praxis. Sofern die VHS keine Plätze in ihren
Integrationskursen zur Verfügung stellen kann, verweist sie auf das Angebot
anderer Träger in Frankfurt. Weitere Angebote in Frankfurt am Main
Neben den bereits erwähnten Möglichkeiten
schließen als Einstiegsangebot insbesondere die "Mama lernt Deutsch"-Kurse des
AmkA eine wesentliche Lücke. Sie bieten Zielgruppen die Möglichkeit eines
ersten Spracherwerbs und erster Orientierung, die ansonsten schwer zu erreichen
wären. Insbesondere Frauen mit kleinen Kindern werden über das
niedrigschwellige Angebot mit Kinderbetreuung an die formalen Anforderungen
eines Sprachkurses herangeführt. Die Vermittlung der deutschen Sprache wird
verknüpft mit für Mütter und Familien wichtigen Themen wie z. B. Frühförderung,
Kitas, Schulsystem, Gesundheit und Gewaltschutz. Das AmkA arbeitet an einer Verknüpfung der
"Mama lernt Deutsch"-Kurse mit den vom BAMF finanzierten Integrationskursen, um die "Zubringerfunktion" der
"Mama lernt Deutsch"-Angebote stärker herauszuarbeiten. Hierzu werden weitere
modulare Angebote für die Zielgruppe entwickelt.
Es gibt eine große Zahl weiterer Angebote
in Projekten und ehrenamtlicher Initiativen, die den Spracherwerb für
erwachsene Asylbewerberinnen und Asylbewerber fördern und unterstützen. Einen
Überblick bietet "Frankfurt hilft!":
http://frankfurt-hilft.de/uebersicht-ehrenamtlicher-sprachangebote/
Die
VHS führt punktuell und in Kooperation mit der Koordinierungsstelle "Frankfurt
hilft!" sowie kirchlichen Trägern informierende Veranstaltungen für
ehrenamtliche Helferinnen und Helfer zum Thema "Deutscherwerb für Flüchtlinge"
durch. Für die Kursteilnehmenden werden ehrenamtliche Lernbegleitung und
Beratung im Hinblick auf Zugänge zum Arbeitsmarkt angeboten. Entwicklungsbedarf für ein kommunales Gesamtkonzept
eines bedarfsdeckenden, kontinuierlichen und anschlussfähigen
Deutscherwerbs Einige Asylbewerberinnen und Asylbewerber fallen
faktisch oder tendenziell aus der derzeitigen Angebotsstruktur heraus.
· Für die in Frankfurt große Gruppe von Geflüchteten aus
Afghanistan und anderen Staaten ohne "gute Bleibeperspektive" (und damit ohne
Berechtigung, an einem vollständigen Integrationskurs teilzunehmen) gibt es
nach 200 Stunden kommunal geförderten Deutschunterrichts bei der VHS keine
Möglichkeit des geförderten und zum zertifizierten Abschluss führenden
Anschlusslernens. Dies wirkt auf viele demotivierend und verhindert eine
kontinuierliche Sprachbildung, die für Integration und/oder Handlungs- und
Kommunikationsfähigkeit auch angesichts einer unsicheren Zukunftsperspektive
als Voraussetzung gesehen werden muss. ·
Nicht alle Geflüchteten können nach den
bisherigen Beobachtungen mit den bislang eingesetzten Mitteln erreicht
werden, z.B. kommen Informationen zum Besuch eines Deutschkurses
postalisch nicht an. Möglicherweise kann auch davon ausgegangen werden, dass
die Aushändigung schriftlicher Informationen in vielen Fällen nicht ausreicht.
Eine unterstützende Beratung und Begleitung kann im Einzelfall den Weg in einen
Kurs nachhaltig absichern und die Gesamtzahl der Kursteilnehmenden steigern.
Hier sind die vorhandenen Beratungsstrukturen auf ihre Angemessenheit und
Wirksamkeit zu überprüfen und besser miteinander zu verzahnen. Empfohlen wird
eine zentrale kommunale Sprach- und Bildungsberatung, die die Lebenssituation
der Geflüchteten einbezieht. ·
Die Zahl der in Frankfurt zur Verfügung
gestellten Kursplätze für Integrationskurse durch zugelassene Träger ist
deutlich gestiegen. Dennoch gibt es lange Wartezeiten Interessierter einerseits
und das Vorhandensein freier Kursplätze andererseits.
Um zu erreichen,
dass die nun zur Verfügung stehenden Kursplätze auch von allen berechtigten
Asylbewerberinnen und Asylbewerbern passend (Wohnort, Lernvoraussetzungen)
wahrgenommen werden können, ist eine gute Koordination im Trägernetzwerk und
eine an den Interessen und Möglichkeiten der Geflüchteten orientierte neutrale
Vermittlung erforderlich. Hierzu erarbeitet das AmkA derzeit eine
Konzeption.
Spracherwerb Kinder Flüchtlingskinder und Kinder von Zuwanderern erlernen
ab dem Grundschulalter die deutsche Sprache in der Schule und dort je nach
Sprachniveau in einer Intensivklasse, einem Intensivkurs oder im
Regelunterricht mit zusätzlicher Deutschförderung (siehe oben). Für jüngere
Kinder spielen Kindertageseinrichtungen im Hinblick auf den Erwerb der
deutschen Sprache eine wichtige Rolle, da in den Familien in der Regel die
Sprache des Herkunftslandes gesprochen wird. Frankfurt am Main als
multikulturelle und weltoffene Stadt legt viel Wert auf die Sprachförderung der
Kinder, Deutsch ist oft nicht die Muttersprache. Kindertageseinrichtungen, in denen mehr als 20
Sprachen gesprochen werden, sind in Frankfurt am Main keine Seltenheit.
Generell bringen die Kinder sehr viel Sprachkompetenz aus dem Elternhaus mit:
In ihrer Muttersprache kennen sie viele Wörter, können ihre Gefühle ausdrücken,
erzählen Geschichten. Diese Fähigkeiten helfen ihnen, Deutsch als zweite
Sprache zu lernen. Doch notwendig sind ebenfalls ein reichhaltiges
Sprachangebot in der deutschen Sprache und ausreichende Gelegenheiten für die Kinder, sich
sprachlich einzubringen. Eine Unterstützung des Spracherwerbs findet bei Kita
Frankfurt grundsätzlich alltagsintegriert, d.h. eingebettet in die alltäglichen
Spiel- und Interaktionssituationen und in Verbindung mit allen
Bildungsbereichen auf der Grundlage einer vertrauensvollen Beziehung statt.
Ergänzend werden für Kinder mit einem besonderen Sprachförderbedarf Angebote in
Kleingruppen durchgeführt. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, Kinder mit
einem Sprachförderbedarf nicht aus ihrer Gemeinschaft auszusondern und bei der
Zusammenstellung von Kleingruppen auch gemeinsame Interessen, Freundschaften,
Kommunikationsstile und Herkunftssprache zu berücksichtigen. Aufgrund des hohen Anteils von Kindern, die in ihren
Familien mit anderen Erstsprachen aufwachsen (gut 70 Prozent bei Kita
Frankfurt) sind die pädagogischen Fachkräfte mit den Herausforderungen des
DaZ-Erwerbs vertraut. Kulturelle und sprachliche Hintergründe der Kinder und
ihrer Familien werden eingebunden. In der Kommunikation mit Kindern ohne oder
mit geringen Deutschkenntnissen werden verstärkt nonverbale Möglichkeiten sowie
Mittel der unterstützten Kommunikation (Bild- und Symbolkarten, Fotos,
Gebärden) eingesetzt, um eine Verständigung zu erleichtern. Im
Rahmen des Kita-Alltags ist eine Einzelförderung allerdings kaum möglich, auch
die Kleingruppenförderung ist nicht immer ausreichend. Insbesondere für Kinder, die erst im Vorschulalter
ohne Deutschkenntnisse in die Kindertageseinrichtung kommen, reichen die
zeitlichen Ressourcen der pädagogischen Fachkräfte zur Unterstützung des
Spracherwerbs in der Regel nicht aus, um einen reibungslosen Übergang in die
Grundschule zu gewährleisten. Gegebenenfalls ist für eine kontinuierliche
fachliche Unterstützung der Kita-Teams bei der Umsetzung alltagsintegrierter
Sprachbildung und Sprachförderung die Freistellung einer im Bereich Sprache
qualifizierten pädagogischen Fachkraft zu prüfen. Der zeitliche Rahmen hierfür
sollte an die Größe der jeweiligen Einrichtung und die Anzahl der Kinder mit
einem besonderen Sprachförderbedarf angepasst sein. Gerade bei traumatisierten Flüchtlingskindern stellt
aber der Aufbau einer vertrauensvollen und stabilen Beziehung zu einer
pädagogischen Fachkraft die Grundvoraussetzung für die Sprachförderung dar. Von
daher strebt der Magistrat die Etablierung bzw. Ausweitung eines Beratungs- und
Fortbildungsangebots im Hinblick auf die Bedürfnisse von traumatisierten
Flüchtlingskindern an. Im
Rahmen des Frankfurter Projekts "wortstark" wurden mehr als 50 Erzieherinnen
und Erzieher geschult, wie sie Schritt für Schritt die Kommunikation mit und
unter den Kindern fördern können, mit denen sie keine Muttersprache teilen. Die
Sprachvielfalt wird als Wert geschätzt und für den Kitaalltag und die
Integration gut genutzt. Am Bundesprojekt "Sprach-Kitas" nehmen zurzeit 42
Frankfurter Kitas teil. Das Projekt wird fortgeführt: Ab 2016 können sich
weitere Frankfurter Kitas hierfür bewerben und teilnehmen. Damit erfolgt eine
kontinuierliche spezifische Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte ebenso
wie eine kontinuierliche Begleitung der Kitas zu Fragen der sprachlichen
Entwicklung und zur Umsetzung der sprachlichen Bildung. Darüber hinaus gibt es
in Frankfurt zahlreiche bilinguale Kitas, die eine zweisprachige Betreuung in
unterschiedlichen Sprachen anbieten. Mit
dem Projekt "Sprachförderprofis" der Frankfurter Goethe-Universität steht eine
weitere Qualifizierung für Sprachförderkräfte aus Kita und Schule zur Förderung
der sprachlichen Bildung der Kinder zur Verfügung. Die ersten Fortbildungen
sollen Ende 2016 starten. Durch die gemeinsame Fortbildung dieser beiden
Berufsgruppen und durch die Arbeit in Tandems (Kita-Schule) wird zugleich der
Austausch am Übergang von der Kita in die Schule optimiert und eine
durchgängige Sprachbildung und -förderung erleichtert.
Spracherwerb unbegleitete minderjährige
Ausländer
Die umA sind
grundsätzlich im Rahmen der Jugendhilfe (SGB VIII) stationär untergebracht.
Deutschkurse gehören als Nebenleistung zum Standard der Förderung.
9. Ausbildung, Qualifizierung
und Zugang zum Arbeitsmarkt Mit
dem "Gesetz zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und
geduldete Ausländer" hat der Gesetzgeber das bis dahin neun Monate geltende
Arbeitsverbot reduziert, sodass die Betroffenen seit März 2015 nach drei
Monaten Aufenthalt arbeiten dürfen. Im Gegensatz hierzu ist der Zugang zur
dualen Ausbildung seit 2013 ohne Wartefrist möglich. Mit dem im Juni 2016
beschlossenen Integrationsgesetz wurden weitere Vereinfachungen für den
Arbeitsmarktzugang verabschiedet. So
entfällt die Vorrangprüfung vollständig, nach der Asylbewerberinnen und
-bewerber einen freien Arbeitsplatz nur dann bekommen konnten, wenn sich kein
Deutscher oder EU-Bürger dafür fand. Gleichwohl ist für den Zugang von
Asylbewerberinnen und -bewerbern zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt in der Regel
eine im Einzelfall zu erstellende Erlaubnis der Ausländerbehörde
erforderlich. Sofern Asylbewerberinnen und -bewerber oder geduldete
Ausländerinnen und Ausländer nicht eigenständig einen Ausbildungs- oder
Arbeitsplatz finden, ist es - abhängig von ihrem jeweiligen Aufenthaltsstatus -
Aufgabe der örtlichen Arbeitsagenturen oder des Jobcenters mit entsprechenden
Informations-, Förder- und Vermittlungsangeboten die Betroffenen bei ihrer
beruflichen Integration zu unterstützen. Die Finanzierung dieser Aufgaben
erfolgt durch den Bund. Insbesondere aufgrund der derzeit noch unzureichenden
Förderangebote für Asylbewerberinnen und -bewerber sowie Geduldete engagiert
sich die Stadt im Rahmen des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms (FRAP) mit
eigenen oder ergänzenden Unterstützungs- und Fördermaßnahmen. Ziel ist hierbei
eine möglichst nachhaltige gesellschaftliche Integration der Menschen. Die
Angebote in der Sprach- und Beschäftigungsförderung berücksichtigen die
Hintergründe der Geflüchteten und ihre spezifischen Bedarfe (Geschlecht, Alter,
Bildungsstand, Qualifikation u.a.). So muss z.B. dem hohen Anteil von
Analphabetinnen und Analphabeten bei der Entwicklung neuer Angebote Rechnung
getragen werden. Um insbesondere die Zielgruppe Mütter mit Angeboten zu
erreichen, müssen diese eine integrierte Kinderbetreuung vorhalten.
Zur
Abstimmung bestehender und Entwicklung neuer Förderangebote hat sich Mitte Mai
2015 eine Arbeitsgruppe "Arbeitsmarktintegration von Migranten" mit dem
Schwerpunktthema "Berufliche Integration von Flüchtlingen" konstituiert, in der
Fachkräfte der Agentur für Arbeit Frankfurt, des Jobcenters Frankfurt, der
FRAP-Agentur und des Jugend- und Sozialamtes vertreten sind. Neben dem
Informationsaustausch ist es Aufgabe der Arbeitsgruppe, bereits bestehende
Förderangebote aufeinander abzustimmen sowie neue, bedarfsgerechte
Förderangebote zu entwickeln und zu realisieren. Aus
dieser Arbeitsgruppe ist die Vereinbarung zur Einrichtung eines gemeinsamen
Arbeitsmarktbüros für Flüchtlinge entstanden. Dieses gemeinsame Beratungs- und
Unterstützungsangebot von Agentur für Arbeit, Jobcenter Frankfurt und der
FRAP-Agentur besteht seit Oktober 2015 und ist im Beratungszentrum der
FRAP-Agentur in der Mainzer Landstraße 405 angesiedelt. Mittels entsprechend erhobener Kurzprofile werden seit
Juni 2016 Flüchtlinge in kleinen Gruppen zu Infoveranstaltungen mit
Arbeitgebern eingeladen und in Einzelfällen Praktika vorbereitet. Im Dezember
2016 fand in den Räumen der Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt die
erste Zukunftsmesse statt, die 900 Geflüchtete und 50 Arbeitgeber zum
gegenseitigen Kennlernen nutzten. Kooperationspartner waren neben der IHK die
Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, die FRAP-Agentur, das Jobcenter
Frankfurt, die Agentur für Arbeit Frankfurt und die Accenture-Stiftung.
Bei
allen Kontakten und Beratungen bestätigte sich in hohem Maße, dass die
mangelnden Sprachkenntnisse eine große Hürde für den Eintritt in Ausbildung und
Arbeit sind. Aber auch die überwiegend unzureichende Allgemeinbildung ist ein
Hindernis für die Vermittlung in berufliche Bildung. Für
Asylbewerberinnen und -bewerber bieten sich vor dem Hintergrund als erste
Schritte auch Beschäftigungsangebote an. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
können Asylbewerberinnen und Asylbewerber gegen eine Mehraufwandsentschädigung
eine gemeinnützige Arbeit aufnehmen. Die Finanzierung erfolgt durch die
jeweilige Gebietskörperschaft. Auf dieser Grundlage hat die Stadt Frankfurt im
Jahr 2015 die bereits zuvor bestehenden Plätze auf bis zu 400
erhöht. Der
Bund hat im Juli 2016 das Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen
(FIM) neu aufgelegt. Im Rahmen dieses Bundesprogramms werden
Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive geschaffen,
die administriert durch die Bundesagentur für Arbeit durch Bundesmittel
finanziert werden. Es geht insbesondere darum, den Menschen die Wartezeit
zwischen Einreise bis zur Entscheidung über die Anerkennung durch eine
sinnvolle und gemeinwohlorientierte Beschäftigung zu überbrücken und mittels
niedrigschwelliger Angebote in Arbeitsgelegenheiten an den Arbeitsmarkt
heranzuführen. Die operative Umsetzung wurde inzwischen durch das Jugend- und
Sozialamt in Zusammenarbeit mit der SFM veranlasst. Im
Interesse der Integration der Flüchtlinge, aber auch mit besonderem Blick auf
den bestehenden Fachkräftemangel in Handwerk und Betrieben sowie in den
Bereichen Betreuung und Pflege sind möglichst schnell weitere,
bedarfsorientierte, auf eine nachhaltige berufliche Integration ausgerichtete
Sprachförder- und Bildungsangebote zu realisieren. An konkreten Projekten wird
im gemeinsamen Arbeitsmarktbüro für Flüchtlinge gearbeitet. Die Expertisen von
Trägern mit zielgruppenspezifischen Angeboten in der Bildungs- und
Beratungsarbeit werden dabei berücksichtigt. Für die Zielgruppe Frauen und
Mädchen ist das Frauenreferat zu beteiligen. Des
Weiteren wurde im Hinblick auf die zentrale Bedeutung von Kenntnissen der
deutschen Sprache bei der FRAP-Agentur eine Fachstelle für integrierte
berufssprachliche Förderung (FaberiS - www.faberis.de) aufgebaut. In der Folge
werden Ausbildnerinnen und Ausbilder aus Betrieben des allgemeinen
Arbeitsmarktes und von Bildungsträgern weitergebildet. Mit einem eigens
entwickelten Methodensetting werden so Ausbildungsbetriebe und -einrichtungen
befähigt, die Sprachförderung von Migrantinnen, Migranten und Flüchtlingen im
Ausbildungs- und Arbeitsprozess erfolgreich weiter zu führen und vor allem die
Aneignung der jeweiligen Berufssprache zu fördern. Ausbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten für umA
und junge Flüchtlinge Bei
umA besteht zunächst die Verpflichtung zum Besuch einer allgemeinbildenden bzw.
ab 16 Jahren einer berufsbildenden Schule. Die Erstförderung mit dem Ziel eines
Schulabschlusses findet somit in der Schule statt. Im
schulischen Bereich wurden junge Flüchtlinge und Zugewanderte zunächst über das
Programm EIBE gefördert. Inzwischen wurde für diese Gruppe das Programm InteA
geschaffen (vgl. Kapitel 7). Es ist im Gegensatz zu EIBE speziell auf den
Spracherwerb und die Eingliederung der jungen Menschen abgestimmt.
Bei
der Aufnahme einer beruflichen Ausbildung bzw. einer
sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit gelten für minderjährige Ausländer
grundsätzlich die gleichen Rahmenbedingungen wie für alle anderen jungen
Menschen, die in Frankfurt am Main gemeldet sind. Sie haben somit freien Zugang
zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und ihnen stehen auch alle Beratungs-,
Förder- und Unterstützungsangebote der Arbeitsagentur und des Jobcenters offen.
Dies gilt auch für alle Förderangebote der kommunalen Jugendberufshilfe
(Maßnahmen zur Vorbereitung auf den externen Hauptschulabschluss, Maßnahmen zur
beruflichen Orientierung und Ausbildungsvorbereitung, außerbetriebliche und
begleitete Ausbildung). Die Entscheidung über Förderbedarfe erfolgt
einzelfallbezogen.
Für junge Flüchtlinge unter 25 Jahren, die eine
Berufsausbildung beginnen, gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie für
deutsche junge Menschen bzw. für junge Menschen aus Ländern der europäischen
Union. Im Bedarfsfall erhalten sie im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des
SGB II deshalb auch ergänzende Leistungen wie bspw. Mietkostenzuschüsse.
10. Ausblick Die
Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main ist eine langfristige
Aufgabe, die viele Bereiche der Stadtverwaltung betrifft. Der Magistrat hat
deshalb eine dezernats- und ämterübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet, um
Schnittstellen innerhalb der Stadtverwaltung weiter zu optimieren, die
Integration von Flüchtlingen aktiv zu gestalten und sie mit Nachdruck
voranzutreiben. Dabei ist u.a. ein geschlechtsspezifischer Ansatz notwendig.
Die vorgelegte Bestandsaufnahme sowie die bereits festgestellten Erfordernisse
und Bedarfe wird der Magistrat zu Leitlinien zur Integration geflüchteter
Menschen weiterentwickeln. Damit Integration
gelingen kann, sieht der Magistrat insbesondere Handlungsbedarf in den
Tätigkeitsfeldern soziale Beratung, Förderung der Entwicklung der Kinder sowie
Förderung der Erziehungskompetenz der Eltern, Weiterentwicklung des
Kinderschutzes, Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung, Schule, Spracherwerb
und Arbeitsmarktförderung sowie gesellschaftliche Orientierung. Der Magistrat
wird auch dafür Sorge tragen, Hilfen wie Übersetzungsleitungen auszuweiten und
dem fachlichen Bedarf anzupassen. Der bestehende Dolmetscherpool des AmkA soll
in seiner Arbeit gestärkt und ausgeweitet werden, eine angemessene
Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Dolmetscherinnen und Dolmetscher
wird der Magistrat prüfen.
Der Magistrat plant, die Träger der öffentlichen und
freien Jugendhilfe in die Lage zu versetzen, Konzepte zur Integration und
Förderung junger Flüchtlinge und deren Familien sowie zum Kinderschutz weiter
zu entwickeln und ihre Angebote zu differenzieren und auszubauen.
Der Magistrat sieht
den Bedarf, Angebote zur Traumabewältigung auszubauen. Damit verbunden sein
sollte auch die Bildung eines Dolmetscherpools, damit bei Bedarf zuverlässig
zwischen Therapeutin/Therapeut und Patientin/Patient vermitteln werden
kann. Der Magistrat plant,
insbesondere Kindertageseinrichtungen mit erhöhten Anmeldungen von
Flüchtlingskindern nach Bedarf gezielt externe Beratung zur Verfügung zu
stellen. Über die Fachberatung der jeweiligen Träger soll hier Unterstützung
angefordert werden, die u. a. auch darin bestehen kann, externe Fachleute zu
beauftragen (z.B. Traumatherapeutinnen und -therapeuten, kultursensible
Fachleute, Supervisorinnen und Supervisoren). Für die Beratungs- und ggf.
weitere Fortbildungsangebote stellt der Magistrat finanzielle Mittel zur
Verfügung. Der Magistrat wird
sich beim Land Hessen dafür einsetzen, dass an den Schulen die notwendigen
personellen Voraussetzungen geschaffen werden, damit Flüchtlingskinder ohne
lange Wartezeiten Deutsch lernen und anschließend in den Regelunterricht
integriert werden können. Der
Magistrat strebt an, für alle Flüchtlinge in Frankfurt am Main ein
bedarfsgerechtes Angebot an Sprachkursen zu schaffen. Die Anzahl der Sprach-
und Integrationskurse von Seiten der VHS und anderer Träger soll daher dem
Bedarf angepasst werden, Angebote mit Kinderbetreuung sollen ermöglicht werden.
Der Magistrat unterstützt bei der Suche und Anmietung von Räumen für Sprach-
und Integrationskurse. Ziel des Magistrats ist es, unter Einbeziehung der
unterschiedlichen Akteure Sprachförderangebote im Rahmen eines Gesamtkonzepts
miteinander zu verzahnen und zu koordinieren. Eine Biografie begleitende und
aufeinander abgestimmte Kette an Bildungs- und Sprachangeboten soll die
Integration geflüchteter Menschen in Bildung, Ausbildung und Arbeit
erleichtern. Der
Magistrat versteht den Zugang zum Arbeitsmarkt als wesentlichen Bestandteil
einer nachhaltigen Integration. Es werden deshalb die Bemühungen verstärkt,
ergänzend zu den vorrangigen Angeboten von Agentur für Arbeit und Jobcenter
Frankfurt die Möglichkeiten des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms zu nutzen.
Dazu gehören insbesondere die individuelle Beratung, Qualifizierung und die
Vermittlung von Einsatzfeldern. Der
Magistrat will außerdem Flüchtlinge mit besonderem Bedarf an Schutz oder Hilfe
gezielt unterstützen. Dazu gehören beispielsweise Frauen mit Gewalterfahrungen
und traumatisierte Kinder und Jugendliche, andere Opfer von Diskriminierung und
sexualisierter Gewalt sowie Minderheiten, deren besondere Situation bei der
Unterbringung und Integration zu berücksichtigen ist. Der
Magistrat erkennt die langfristigen Herausforderungen für eine
gesellschaftliche Integration und die Notwendigkeit, hier frühzeitig aktiv zu
werden. Das AmkA wird seine Kontaktarbeit und Angebote zur Orientierung,
Beratung, Vernetzung und Konfliktmediation der Situation anpassen und
ausweiten. Der Magistrat strebt
an, dass sich das Land Hessen und der Bund in angemessener Weise an den
entstehenden Kosten beteiligen. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Anregung vom
07.03.2017, OA 130
Antrag vom
06.03.2017, OF
136/7
Antrag vom 08.03.2017, OF 245/2
Antrag vom
20.02.2017, OF
255/1 dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
12.02.2015, NR 1136
Auskunftsersuchen vom 07.03.2017, V 362
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7,
8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien:
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 15.02.2017 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung
des Jugendhilfeausschusses am 06.03.2017, TO I, TOP 14
Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.
10. Sitzung des OBR 4
am 07.03.2017, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., FDP und BFF gegen
ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); Enthaltung dFfm
9. Sitzung des OBR 16
am 07.03.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 1
am 07.03.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 362 2017
1. Die Vorlage
B 42 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 255/1 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. SPD, CDU, GRÜNE und fraktionslos gegen FDP und
ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung)
zu 2. CDU, 1 GRÜNE, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und
fraktionslos gegen SPD und 1 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
10. Sitzung des OBR
10 am 07.03.2017, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 7
am 07.03.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 130 2017
1. Die Vorlage
B 42 dient unter Hinweis auf OA 130 zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OF 136/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU
zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU
10. Sitzung des OBR 8
am 09.03.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5
am 10.03.2017, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR
15 am 10.03.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR
12 am 10.03.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR
11 am 13.03.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: a) Die Vorlage B 42 wird als Zwischenbericht zur
Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die
Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2
am 13.03.2017, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1368 2017
1. Die Vorlage
B 42 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 245/2 wird in der vorgelegten
Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen LINKE.
(= Zurückweisung)
zu 2. Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR
14 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR
13 am 14.03.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 6
am 14.03.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 9
am 16.03.2017, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (=
Kenntnis als Zwischenbericht) 10. Sitzung des OBR 3
am 16.03.2017, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE.
und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 10. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 24.04.2017, TO I, TOP 14
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OA 130 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE.,
FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes
Verfahren) 10. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.04.2017, TO I, TOP 17
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OA 130 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung)
sowie LINKE. (= Annahme) und BFF (= vereinfachtes Verfahren)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FRAKTION und FRANKFURTER (B 422 = Kenntnis, OA 130 = Annahme)
ÖkoLinX-ARL (B 42 = Zurückweisung, OA 130 = Annahme)
13. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 56
Beschluss: 1. Die Vorlage
B 42 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 130 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung),
LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (=
vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1351, 13. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 51