Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt
Begründung
für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt Die Zahl der Menschen, die in Deutschland Schutz suchen und nach Frankfurt am Main kommen, hat im letzten Jahr erheblich zugenommen und wird Prognosen zufolge weiter steigen. Diese Zuwanderung stellt hohe Anforderungen an die Stadt. Der Umgang mit Flüchtlingen muss über das (bundes-) gesetzlich geregelte Minimum hinaus human gestaltet werden, damit eine erfolgreiche Integration sichergestellt werden kann. Frankfurt stellt sich diesen Herausforderungen und leistet bereits jetzt mit zahlreichen Maßnahmen in vielen Bereichen sehr gute Arbeit bei der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen. Diese Aufgabe erfordert eine enge Kooperation aller Beteiligten. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unter Federführung des Sozialdezernats eine dezernats- und ämterübergreifende Arbeitsgruppe einzurichten, um fachlich geeignete Rahmenbedingungen für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen zu erarbeiten. Dabei sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Standards der Unterbringung mit Aussagen zur Dauer des Aufenthalts in Gemeinschaftsunterkünften unter besonderer Berücksichtigung der besonderen Anforderungen für allein reisende Minderjährige, die nicht in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden sollen.
- Mindeststandards für die Größe, Ausstattung und Belegung von Wohnräumen unter Berücksichtigung.
- a)der Personenzahl und des Familienstandes sowie
- b)der Herkunft und individueller Lebenslagen (Religionszugehörigkeit, Schutzbedürftigkeit besonderer Gruppen wie Kinder, Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, traumatisierte Flüchtlinge).
- Gestaltung von Gemeinschaftsräumen und gemeinschaftlich genutzten Räumen.
- Gewährleistung der Selbstversorgung.
- Grundsätze und Hilfestellung für die Teilhabe am öffentlichen Leben.
- Beratung und Hilfe in Fragen der gesundheitlichen Versorgung und der psychosozialen Betreuung (Traumatisierung).
- Beschulung von Kindern und Jugendlichen.
- Angebote und Unterstützung im Spracherwerb.
- Zugang zum Arbeitsmarkt, Qualifizierung, Anerkennung von Bildungsabschlüssen.
- Kooperation mit Dritten und Einbindung von ehrenamtlichen und nachbarschaftlichem Engagement.
Inhalt
Antrag vom 12.02.2015, NR 1136
Betreff: Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt Die Zahl der Menschen, die in Deutschland Schutz suchen und nach Frankfurt am Main kommen, hat im letzten Jahr erheblich zugenommen und wird Prognosen zufolge weiter steigen. Diese Zuwanderung stellt hohe Anforderungen an die Stadt. Der Umgang mit Flüchtlingen muss über das (bundes-) gesetzlich geregelte Minimum hinaus human gestaltet werden, damit eine erfolgreiche Integration sichergestellt werden kann. Frankfurt stellt sich diesen Herausforderungen und leistet bereits jetzt mit zahlreichen Maßnahmen in vielen Bereichen sehr gute Arbeit bei der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen. Diese Aufgabe erfordert eine enge Kooperation aller Beteiligten. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unter Federführung des Sozialdezernats eine dezernats- und ämterübergreifende Arbeitsgruppe einzurichten, um fachlich geeignete Rahmenbedingungen für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen zu erarbeiten. Dabei sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Standards der Unterbringung mit Aussagen zur Dauer des Aufenthalts in Gemeinschaftsunterkünften unter besonderer Berücksichtigung der besonderen Anforderungen für allein reisende Minderjährige, die nicht in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden sollen.
- Mindeststandards für die Größe, Ausstattung und Belegung von Wohnräumen unter Berücksichtigung.
- a)der Personenzahl und des Familienstandes sowie
- b)der Herkunft und individueller Lebenslagen (Religionszugehörigkeit, Schutzbedürftigkeit besonderer Gruppen wie Kinder, Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, traumatisierte Flüchtlinge).
- Gestaltung von Gemeinschaftsräumen und gemeinschaftlich genutzten Räumen.
- Gewährleistung der Selbstversorgung.
- Grundsätze und Hilfestellung für die Teilhabe am öffentlichen Leben.
- Beratung und Hilfe in Fragen der gesundheitlichen Versorgung und der psychosozialen Betreuung (Traumatisierung).
- Beschulung von Kindern und Jugendlichen.
- Angebote und Unterstützung im Spracherwerb.
- Zugang zum Arbeitsmarkt, Qualifizierung, Anerkennung von Bildungsabschlüssen.
- Kooperation mit Dritten und Einbindung von ehrenamtlichen und nachbarschaftlichem Engagement.
Beratungsverlauf 4 Sitzungen
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