Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung von Flüchtlingen in Frankfurt am Main
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 07.03.2017, V 362
entstanden aus Vorlage:
OF 255/1 vom
20.02.2017 Betreff: Kommunale Standards und Rahmenbedingungen
für die Unterbringung von Flüchtlingen in Frankfurt am Main Vorgang:
B 42/17 Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, 1. ob er der Auffassung ist, dass in einer
pluralistischen, inklusiven Gesellschaft die strikte räumliche Trennung von
Menschen nach Religionszugehörigkeit wünschenswert, sinnvoll oder notwendig
ist; 2. ob er der Auffassung ist, dass in
einer pluralistischen, inklusiven Gesellschaft die strikte räumliche Trennung
von Menschen nach Geschlecht wünschenswert, sinnvoll oder notwendig ist; 3. ob und inwieweit es nach Auffassung des Magistrats
mit den grundgesetzlichen Wertvorgaben und einer pluralistischen Alltagskultur
vereinbar ist, in Übergangsunterkünften Menschen nach Religionszugehörigkeit
und nach Geschlecht zu separieren. Begründung: In der Präambel des vom Magistrat nun vorgelegten
Berichts "Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und
Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main" wird ausgeführt,
Integration auf Basis des Grundgesetzes erfolge immer in eine pluralistische
Gesellschaft hinein und verlange eine inklusive Gesellschaft, die nicht
ausgrenzt; Integrationspolitik ziele auf gleichberechtigte Teilhabe und
verhindere Ausgrenzung und Diskriminierung. Als eine Mindestanforderung an
Übergangsunterkünfte für Asylbewerber sowie Kontingentflüchtlinge wird sodann
genannt, dass bei der Unterbringung unter anderem die Religionszugehörigkeit
"berücksichtigt" wird. Zudem sei die Bereitstellung von
geschlechtergetrennten Gemeinschaftsräumen "begrüßenswert"; soweit die zur
Verfügung stehenden Gemeinschaftsräume nicht geschlechtergetrennt sind, sollten
demnach Zeiten festgelegt werden, in denen diese ausschließlich von Frauen
genutzt werden können. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob der
Magistrat die eigenen Postulate der Inklusion und der Nichtdiskriminierung
sowie die im Übrigen propagierte "pluralistische Alltagskultur" ernst
nimmt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 13.02.2017, B 42
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.06.2017, ST 1084
Aktenzeichen: 51