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Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung von Flüchtlingen in Frankfurt am Main

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 07.03.2017, V 362 entstanden aus Vorlage: OF 255/1 vom 20.02.2017 Betreff: Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung von Flüchtlingen in Frankfurt am Main Vorgang: B 42/17 Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, 1. ob er der Auffassung ist, dass in einer pluralistischen, inklusiven Gesellschaft die strikte räumliche Trennung von Menschen nach Religionszugehörigkeit wünschenswert, sinnvoll oder notwendig ist; 2. ob er der Auffassung ist, dass in einer pluralistischen, inklusiven Gesellschaft die strikte räumliche Trennung von Menschen nach Geschlecht wünschenswert, sinnvoll oder notwendig ist; 3. ob und inwieweit es nach Auffassung des Magistrats mit den grundgesetzlichen Wertvorgaben und einer pluralistischen Alltagskultur vereinbar ist, in Übergangsunterkünften Menschen nach Religionszugehörigkeit und nach Geschlecht zu separieren. Begründung: In der Präambel des vom Magistrat nun vorgelegten Berichts "Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main" wird ausgeführt, Integration auf Basis des Grundgesetzes erfolge immer in eine pluralistische Gesellschaft hinein und verlange eine inklusive Gesellschaft, die nicht ausgrenzt; Integrationspolitik ziele auf gleichberechtigte Teilhabe und verhindere Ausgrenzung und Diskriminierung. Als eine Mindestanforderung an Übergangsunterkünfte für Asylbewerber sowie Kontingentflüchtlinge wird sodann genannt, dass bei der Unterbringung unter anderem die Religionszugehörigkeit "berücksichtigt" wird. Zudem sei die Bereitstellung von geschlechtergetrennten Gemeinschaftsräumen "begrüßenswert"; soweit die zur Verfügung stehenden Gemeinschaftsräume nicht geschlechtergetrennt sind, sollten demnach Zeiten festgelegt werden, in denen diese ausschließlich von Frauen genutzt werden können. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob der Magistrat die eigenen Postulate der Inklusion und der Nichtdiskriminierung sowie die im Übrigen propagierte "pluralistische Alltagskultur" ernst nimmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.02.2017, B 42 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1084 Aktenzeichen: 51