Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 19.08.2013, B
404 Betreff:
Einzelhandels- und
Zentrenkonzept 2011 Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
28.06.2012, § 1859 - NR
326/12 GRÜNE -
zu Ziffer I.1 a) und b) 2012 wurden folgende Bauanträge für großflächige
Einzelhandelsvorhaben eingereicht bzw. genehmigt: B- 2011-1232-4, Opernplatz 14, Errichtung
eines Hotel- und Geschäftshauses mit 150 Gastzimmern, Ballsaal, Fitnessbereich
mit Schwimmbad, Cafe und Restaurant, 2 Läden, 1 großflächiger Einzelhandel,
Büros, Tiefgarage und 26 Wohnungen in 2 Baukörpern. Verkaufsfläche Einzelhandel: 1976 m2 Bauantrag eingereicht am 14.07.2011;
Baugenehmigung erteilt am 07.05.2012 B-2011-1243-5, Gräfstraße ohne Nr. , Neubau von 7
Mehrfamilienwohnhäusern mit insgesamt 114 Wohnungen, eines großflächigen
Einzelhandelsbetriebes im Erdgeschoss und einer 2-geschossigen Tiefgarage mit
193 erforderlichen und 74 öffentlichen Stellplätzen, Verkaufsfläche Einzelhandel: 2.305,71 m2 Bauantrag eingereicht am 19.07.2011;
Baugenehmigung erteilt am 17.12.2012 B-2012-879-3, Borsigallee 45, Nutzungsänderung von
Verkaufsfläche (Elektronikartikel) in Verkaufsfläche (Einrichtungsgegenstände)
mit inneren Umbauten und Anbau einer Rampe Verkaufsfläche Einzelhandel: 1401,72 m2
Bauantrag eingereicht am
16.05.2012; Baugenehmigung erteilt am 01.10.2012 B-2012-73-3, Friedberger Landstraße 295., Neubau
Wohn- und Geschäftshaus mit 10 Wohneinheiten, 114 Appartements mit Service
Angebot, einer Tiefgarage mit 125 Stellplätzen und 69 Stellplätzen im
Außenbereich Verkaufsfläche
Einzelhandel: 1215,85 m2 Bauantrag eingereicht am 16.01.2012; Baugenehmigung
erteilt am 12.11.2012 B-2012-1039-3, Heinrich-Berbalk-Straße 19,
Errichtung einer Tiefgarage mit 124 Stellplätzen, Neubau eines
Verbrauchermarktes sowie Wiederaufbau der Fussgängerpassage
Konrad-Duden-Weg Verkaufsfläche Einzelhandel: 1735,21 m2 Bauantrag eingereicht am 12.06.2012;
Baugenehmigung erteilt am 26.02.2013 B-2012-1138-4, Heerstraße 136, Neubau eines
Verbrauchermarktes mit Errichtung von 217 Stellplätzen Verkaufsfläche Einzelhandel: 2773,18 m2 Bauantrag eingereicht am 26.06.2012;
Baugenehmigung erteilt am 20.03.2013 B-2012-1173-6, Pfälzer Straße ohne Nr., Errichtung
eines Wohn- und Geschäftshaus mit 15 WE, einer Kindertagesstätte und
Verbrauchermarkt (Haus 1) und eines Wohnhauses mit 10 WE, zwei Einheiten zur
freiberuflichen Nutzung gem. § 13 BauNVO (Haus 2) sowie Errichtung von 71
Stellplätzen Verkaufsfläche
Einzelhandel: 800 m2 Bauantrag eingereicht am 06.07.2012; Baugenehmigung
erteilt am 06.09.2012 Die Vorhaben Opernplatz und Gräfstraße liegen
innerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches des städtischen Einzelhandels-
und Zentrenkonzeptes. Das Vorhaben in der Borsigallee liegt innerhalb der
dezentralen Agglomeration Borsigallee. Dabei erfolgte eine Änderung
der Sortimente von zentrenrelevantem in nicht-zentrenrelevantes Sortiment.
Folglich wurde das Einzelhandels- und Zentrenkonzept angewendet und diese
großflächigen Einzelhandelsvorhaben entsprechen den Zielen des
Einzelhandelskonzeptes. Für das Vorhaben in der Friedberger Landstraße wurde
mithilfe einer Verträglichkeitsanalyse ausgeschlossen, dass städtebauliche und
versorgungsstrukturelle Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche des
städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes zu erwarten sind. Der entstehende Verbrauchermarkt in der
Heinrich-Berbalk-Straße liegt außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches,
allerdings wurde hier ein geschlossener Laden durch einen neuen
Verbrauchermarkt ersetzt. Die Vorhaben in der Heerstraße und Pfälzer Straße
liegen knapp außerhalb der Grenzen der jeweiligen Versorgungsbereiche. Die
Ansiedlung des großflächigen Einzelhandels dient jedoch der Ergänzung der
Nahversorgung, da dieser in der Ortsmitte nicht untergebracht werden kann. Das
Einzelhandels- und Zentrenkonzept schließt nicht von vornherein aus, dass
Vorhaben knapp außerhalb der Grenzen des Versorgungsbereiches den
Versorgungszielen dienen, wenn dies auf andere Weise nicht möglich ist. c) Im Jahr 2012 wurden folgende Aufstellungsbeschlüsse
von Bebauungsplänen, welche die Entwicklung neuer großflächiger
Einzelhandelsvorhaben ermöglichen gefasst: B-Plan Nr. 885, Hahnstraße, Aufstellungsbeschluss:
28.06.2012 Zum großflächigen
Einzelhandel macht der Bebauungsplan Nr. 885 folgende Aussagen: Nutzungen im
Sinne des § 11 (3) BauNVO sind ausschließlich in den Erdgeschossen der
Kerngebiete MK-2 und MK-3 und nur zur wohnungsnahen Grundversorgung zulässig.
Das Plangebiet liegt in
unmittelbarer Nähe zu den zentralen Versorgungsbereichen Melibocusstraße und
Bruchfeldstraße/Schwarzwaldstraße. Der vorgesehene großflächige Einzelhandel
soll den neu entstehenden Bedarf für eine wohnungsnahe Grundversorgung
decken. B-Plan Nr. 890, Westlich Friedberger
Warte, Aufstellungsbeschluss: 03.05.2012 Der Bebauungsplan Nr. 890 soll die Entwicklung der
Friedberger Landstraße zu einer großzügigen städtischen Straße mit neuen
Wohnquartieren und einem Versorgungszentrum im Bereich der Friedberger Warte
sichern. Mit der Aktualisierung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der
Stadt Frankfurt am Main (Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011, § 1859 vom
28.06.2012) wurde zusätzlich der zentrale Versorgungsbereich Friedberger Warte
aufgenommen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
18.06.2012, NR 326
Bericht des
Magistrats vom 08.09.2014, B 345
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7,
10, 15, 16 Versandpaket: 21.08.2013 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2
am 02.09.2013, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 404
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD,
FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung)
24. Sitzung des OBR 6
am 24.09.2013, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 404
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 25. Sitzung des OBR
10 am 24.09.2013, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 404
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 23. Sitzung des OBR
16 am 24.09.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 404
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE
und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Zurückweisung) 24. Sitzung des OBR 4
am 24.09.2013, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 404
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Annahme bei
Enthaltung FREIE WÄHLER 27. Sitzung des OBR 7
am 24.09.2013, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 404
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 24. Sitzung des OBR 1
am 24.09.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 404
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 25. Sitzung des OBR 3
am 26.09.2013, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 404
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD,
LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
24. Sitzung des OBR 5
am 27.09.2013, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 404
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 26. Sitzung des OBR
15 am 27.09.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 404
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 24. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.11.2013, TO I, TOP
17 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 404
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER 24. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 05.11.2013, TO I, TOP 11
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 404
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
(= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 3817, 24. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 04.11.2013 Aktenzeichen: 61 0