Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 hier: Bauanträge, Baugenehmigungen etc.
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 10.08.2015, B
303 Betreff:
Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 hier: Bauanträge,
Baugenehmigungen etc. Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.06.2012, § 1859 Ziff. I. 1.
a-c - NR 326/12 GRÜNE, l. B
345/14 - zu Ziffer I.1 a) und b) Als großflächig gelten Einzelhandelsbetriebe ab einer
Verkaufsfläche von 800 m2. 2014 wurden für die folgenden großflächigen
Einzelhandelsvorhaben Bauanträge eingereicht bzw. genehmigt: B-2013-82-3, Hanauer Landstraße 338,
Teilnutzungsänderung von Büro in Verkaufsfläche (Musikalienhandel als
Einzelhandel) befristet auf 13 Jahre in einem Geschäftshaus Verkaufsfläche Einzelhandel: 1.882
m2 Bauantrag eingereicht am
17.01.2013; Baugenehmigung erteilt am 23.06.2014 B-2013-309-3, Wächtersbacher Straße 75, Errichtung
eines SB-Warenhauses (großflächiger Einzelhandelsbetrieb) mit 300 oberirdischen
Stellplätzen und Verlegung von 209 bestehenden, notwendigen Kfz.-Stellplätzen
Verkaufsfläche Einzelhandel:
5.719 m2 Bauantrag
eingereicht am 20.02.2013; Baugenehmigung erteilt am 08.01.2014 B-2013-971-5, Leipziger Straße 88, Abtrennung einer
Verkaufseinheit im Erdgeschoss in 3 Verkaufseinheiten, Nutzungsänderung
Lagerfläche in Verkaufsfläche im Untergeschoss + 1. Obergeschoss, Neuordnung
der Stellplätze ("ehemaliger Woolworth") Verkaufsfläche Einzelhandel: 3.710 m2 Bauantrag eingereicht am 29.05.2013;
Baugenehmigung erteilt am 02.01.2014 B-2013-1077-5, Mainzer Landstraße 322,
Nutzungsänderung mit baulichen Änderungen von Büro- und Verwaltungsgebäude in
ein Studentenwohnheim mit 382 Einheiten, eine Einzelhandelsfläche und eine
Nutzungseinheit für sportliche Zwecke Verkaufsfläche Einzelhandel: 832 m2 Bauantrag eingereicht am 20.06.2013;
Baugenehmigung erteilt am 14.01.2014 B-2013-1552-5, Leonardo-da-Vinci-Allee o. Nr.,
Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit 147 Wohnungen, 2 Läden und einer
Nutzungseinheit mit großflächigem Einzelhandel im Erdgeschoss sowie einer
2-geschossigen Tiefgarage mit 223 Stellplätzen Verkaufsfläche Einzelhandel: 1.214 m2 Bauantrag eingereicht am 30.08.2013,
Baugenehmigung erteilt am 06.01.2014 B-2013-1640-3, Berger Straße 147, Abtrennung einer
Ladeneinheit in drei Verkaufseinheiten im Erdgeschoss. Nutzungsänderung
Lagerfläche im ersten und zweiten Obergeschoss in Fitnesscenter, sowie von
Büroflächen in Technikflächen im 3. Obergeschoss ("ehemaliger Woolworth")
Verkaufsfläche Einzelhandel: 1.873
m2 Bauantrag eingereicht am
10.09.2013; Baugenehmigung erteilt am 13.05.2014 B-2013-1891-3, Gundelandstraße 20, Errichten eines
Gebäudes mit einem großflächigen Einzelhandel, 8 Läden, 4 Schank- und
Speisegaststätten, 133 Wohnungen auf einer Tiefgarage mit 293 Stellplätzen
Verkaufsfläche Einzelhandel:
3.285 m2 Bauantrag
eingereicht am 29.10.2013; Baugenehmigung erteilt am 21.05.2014 B-2014-217-3, Hanauer Landstraße 118, Errichtung
eines Gebäudes mit einem Beherbergungsbetrieb mit 159 Gästezimmern, einer
Büroeinheit im 6. Obergeschoss und Flächen für einen nicht zentrumsrelevanten
Einzelhandel im Erdgeschoss Verkaufsfläche Einzelhandel: 1.063 m2 Bauantrag eingereicht am 17.02.2014;
Baugenehmigung erteilt am 14.10.2014 B-2014-863-5, Schweizer Straße 33, Vergrößerung der
Verkaufsfläche, Änderung der Fassade ("ehemaliger Woolworth") Verkaufsfläche Einzelhandel: 3.006 m2
Bauantrag eingereicht am
17.06.2014; Baugenehmigung erteilt am 08.08.2014 B-2014-1105-3, Wächtersbacher Straße 76,
Nachträgliche Legalisierung: Vergrößerung der Verkaufsfläche durch
Verkleinerung des Lagers im UG und Verlagerung der Warenannahme im EG,
Nutzungsänderung von Laden in Handwerksbetrieb im EG in einem Geschäfts- und
Gewerbegebäude Verkaufsfläche
Einzelhandel: 2.110 m2 Bauantrag eingereicht am 31.07.2014; Baugenehmigung
erteilt am 29.09.2014 B-2014-1695-5, Mailänder Straße 8, Nachtrag zum
Bauantrag B 2011-1008-5: Zusammenlegen von 5 Läden und 2 Schank- und
Speisewirtschaften als Erweiterung zu einem großflächigen Einzelhandel- und
Beherbergungsbetrieb Verkaufsfläche Einzelhandel: 1.625 m2 Bauantrag eingereicht am 11.11.2014,
noch nicht genehmigt B-2014-1876-5, Lorscher Straße 80, Anbau an das
Gartencenter und Erweiterung der Verkaufsfläche, Nutzungsänderung von
Arbeiterunterkünfte in Sozialräume im Erdgeschoss, innere bauliche Änderungen,
Umgestaltung und Erweiterung der Stellplatzanlage von 48 auf 96 Stellplätze
Verkaufsfläche Einzelhandel:
2.180 m2 Bauantrag
eingereicht am 18.12.2014; Baugenehmigung erteilt am 02.03.2015 Begründung: Die großflächigen Einzelhandelsvorhaben in der
Leipziger Straße, Berger Straße und Schweizer Straße befinden sich innerhalb
der gleichnamigen B-Zentren, die Einzelhandelsfläche Mainzer Landstraße 322
befindet sich im C-Zentrum Gallus. Die beiden Vorhaben auf der Hanauer Landstraße
befinden sich innerhalb der dezentralen Agglomerationen westliche bzw. östliche
Hanauer Landstraße. Hinsichtlich der Weiterentwicklung der dezentralen
Agglomerationen besteht folgende Beurteilung: Der am Standort Hanauer Landstraße 118 genehmigte
Golf-House-Fachmarkt beinhaltet im Erdgeschoss Verkaufsflächen von etwa 730 m2
für zentrenrelevante Sortimente gemäß der Frankfurter Sortimentsliste. Dennoch
ist nicht zu erwarten, dass hier durch die Errichtung eines
Golf-House-Fachmarktes insbesondere durch die Sortimente Bekleidung (ca. 220 m2
Verkaufsfläche) negative städtebauliche Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit
und die Entwicklung benachbarter zentraler Versorgungsbereiche hervorgerufen
werden. Musikalien zählen gemäß Frankfurter
Sortimentsliste und der Sortimentsliste des Regionalen Einzelhandelskonzeptes
zu den zentrenrelevanten Sortimenten. Da es sich bei dem Vorhaben des
Musikalienhandels in der Hanauer Landstraße 338 um eine Bestandserweiterung in
geringem Umfang handelt, ist jedoch nicht mit wesentlichen Auswirkungen auf die
zentralen Versorgungsbereiche zu rechnen. Das Vorhaben in der Wächtersbacher Straße 75
entspricht grundsätzlich nicht dem Einzelhandelskonzept der Stadt Frankfurt am
Main. Wie im Bericht B 345 im letzten Jahr dargelegt, musste die Bauvoranfrage
für dieses SB-Warenhaus, veranlasst durch ein Urteil des
Verwaltungsgerichtshofes Kassel, während des Bebauungsplanverfahrens 849 auf
Grundlage des "alten" Planungsrechts positiv beschieden werden. Gemäß städtischem Einzelhandels- und Zentrenkonzept
kann zur Sicherung der Grundversorgung und unter Einhaltung der
Beurteilungskriterien im Einzelfall die Ansiedlung von Lebensmittelmärkten
in städtebaulich integrierten Streulagen und an städtebaulich integrierten
Einzelstandorten erfolgen. Vor diesem Hintergrund ist die Ansiedlung eines
großflächigen Einzelhandels in der Gundelandstraße 20 im Baugebiet
Frankfurter Bogen städtebaulich gewünscht. Mit dem Bebauungsplan
Preungesheim-Ost sollte ein neues, eigenständiges Stadtquartier in günstiger
Lage für ca. 6.000 Einwohner geschaffen werden. Neben der Ansiedlung
zahlreicher öffentlicher Infrastruktureinrichtungen wurden die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein wohnungsnahes Versorgungsangebot im
Sinne eines Stadtteilzentrums geschaffen. Aus diesem Grund wurde an zentraler
Stelle im Gebiet, nordöstlich des Gravensteiner Platzes mit direkter
Nachbarschaft zur ÖV-Haltestelle, die Nutzungsart "Kerngebiet" für einen Block
festgesetzt und so (unterstützt durch entsprechende Bautiefen) auch
großflächiger Einzelhandel als zulässig erklärt. Auch im neu entstehenden Stadtviertel Rebstockpark
soll unter Berücksichtigung der Wohngebietsentwicklung Lebensmitteleinzelhandel
zur wohnungsnahen Versorgung am Standort Leonardo-da-Vinci-Allee entstehen.
Der Standort Mailänder Straße 8 ist im RegFNP als SO
Nahversorgung dargestellt, zur Ansiedlung von Lebensmittelvollsortimentern bis
maximal 2.000 qm Verkaufsfläche, gegebenenfalls ergänzt durch einen
Getränkemarkt und weitere kleinere Geschäfte mit nahversorgungsrelevantem
Sortiment in Nahversorgungszentren. Darüber hinaus sind keine spürbaren
städtebaulichen Auswirkungen auf die Zentren sowie auf sonstige Anbieter im
Einzugsgebiet zu erwarten. Zur Sicherung der wohnortnahen Versorgung wurde
daher der Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters zugestimmt. Die nachträgliche Legalisierung der Grundriss- und
Nutzungsänderungen in der Wächtersbacher Straße 76 erfolgte im Rahmen des
Bestandsschutzes auf Grundlage einer bestehenden Genehmigung für einen
großflächiget Möbeleinzelhandel, die Verkaufsflächenerweiterung im
Kellergeschoss betraf nur einen untergeordneten Flächenanteil. Ebenfalls auf Basis eines alten Bauscheins wurde die
Genehmigung für einen Anbau an das bestehende Gartencenter in der Lorscher
Straße 80 mit Erweiterung der Verkaufsfläche von 1.205 qm auf 2.180 qm erteilt.
Die nach Frankfurter Liste zentrenrelevanten Sortimente sind in die
Baubeschreibung eingeflossen und wurden mit den angegebenen 660 qm Bestandteil
und faktische Obergrenze der Bau- und Nutzungsgenehmigung. zu Ziffer I.1 c) Im Jahr 2014 wurde folgender Aufstellungsbeschluss
eines Bebauungsplans gefasst, welcher die Entwicklung neuer großflächiger
Einzelhandelsvorhaben ermöglicht: B909 Westlich und südlich der
Ferdinand-Hofmann-Siedlung, Aufstellungsbeschluss: 26.06.2014 Mit dem neu aufzustellenden Bebauungsplan soll
Planungsrecht für ein Allgemeines Wohngebiet mit 2.000 Wohneinheiten (s.
Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015) sowie untergeordnet an geeigneten,
zentralen Stellen auch für Misch- bzw. Kerngebiete geschaffen werden. Damit
kann für den Stadtteil eine verbindende Mitte entstehen, die eine wohnungsnahe
Versorgung sicherstellt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
18.06.2012, NR 326
Bericht des
Magistrats vom 08.09.2014, B 345
Bericht des
Magistrats vom 22.04.2016, B 108
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 4, 5, 6, 7, 10,
11 Versandpaket: 12.08.2015 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR
11 am 07.09.2015, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 303 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2
am 07.09.2015, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 303 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6
am 08.09.2015, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage B 303 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 7
am 08.09.2015, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 303 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR
10 am 08.09.2015, TO II, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 303 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1
am 08.09.2015, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 303 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
4 GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen 1 GRÜNE (=
Zurückweisung); FDP (= Enthaltung) 43. Sitzung des OBR 4
am 08.09.2015, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 303 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5
am 11.09.2015, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 303 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 06.10.2015, TO I, TOP 10
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 303 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD und LINKE.
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP, BFF und RÖMER (= Kenntnis) 43. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.10.2015, TO I, TOP
21 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 303 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD und FDP
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
LINKE., BFF und RÖMER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en):
§ 6389, 43. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 08.10.2015 Aktenzeichen: 61 0