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Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 hier: Bauanträge, Baugenehmigungen etc.

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.08.2015, B 303 Betreff: Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 hier: Bauanträge, Baugenehmigungen etc. Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.06.2012, § 1859 Ziff. I. 1. a-c - NR 326/12 GRÜNE, l. B 345/14 - zu Ziffer I.1 a) und b) Als großflächig gelten Einzelhandelsbetriebe ab einer Verkaufsfläche von 800 m2. 2014 wurden für die folgenden großflächigen Einzelhandelsvorhaben Bauanträge eingereicht bzw. genehmigt: B-2013-82-3, Hanauer Landstraße 338, Teilnutzungsänderung von Büro in Verkaufsfläche (Musikalienhandel als Einzelhandel) befristet auf 13 Jahre in einem Geschäftshaus Verkaufsfläche Einzelhandel: 1.882 m2 Bauantrag eingereicht am 17.01.2013; Baugenehmigung erteilt am 23.06.2014 B-2013-309-3, Wächtersbacher Straße 75, Errichtung eines SB-Warenhauses (großflächiger Einzelhandelsbetrieb) mit 300 oberirdischen Stellplätzen und Verlegung von 209 bestehenden, notwendigen Kfz.-Stellplätzen Verkaufsfläche Einzelhandel: 5.719 m2 Bauantrag eingereicht am 20.02.2013; Baugenehmigung erteilt am 08.01.2014 B-2013-971-5, Leipziger Straße 88, Abtrennung einer Verkaufseinheit im Erdgeschoss in 3 Verkaufseinheiten, Nutzungsänderung Lagerfläche in Verkaufsfläche im Untergeschoss + 1. Obergeschoss, Neuordnung der Stellplätze ("ehemaliger Woolworth") Verkaufsfläche Einzelhandel: 3.710 m2 Bauantrag eingereicht am 29.05.2013; Baugenehmigung erteilt am 02.01.2014 B-2013-1077-5, Mainzer Landstraße 322, Nutzungsänderung mit baulichen Änderungen von Büro- und Verwaltungsgebäude in ein Studentenwohnheim mit 382 Einheiten, eine Einzelhandelsfläche und eine Nutzungseinheit für sportliche Zwecke Verkaufsfläche Einzelhandel: 832 m2 Bauantrag eingereicht am 20.06.2013; Baugenehmigung erteilt am 14.01.2014 B-2013-1552-5, Leonardo-da-Vinci-Allee o. Nr., Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit 147 Wohnungen, 2 Läden und einer Nutzungseinheit mit großflächigem Einzelhandel im Erdgeschoss sowie einer 2-geschossigen Tiefgarage mit 223 Stellplätzen Verkaufsfläche Einzelhandel: 1.214 m2 Bauantrag eingereicht am 30.08.2013, Baugenehmigung erteilt am 06.01.2014 B-2013-1640-3, Berger Straße 147, Abtrennung einer Ladeneinheit in drei Verkaufseinheiten im Erdgeschoss. Nutzungsänderung Lagerfläche im ersten und zweiten Obergeschoss in Fitnesscenter, sowie von Büroflächen in Technikflächen im 3. Obergeschoss ("ehemaliger Woolworth") Verkaufsfläche Einzelhandel: 1.873 m2 Bauantrag eingereicht am 10.09.2013; Baugenehmigung erteilt am 13.05.2014 B-2013-1891-3, Gundelandstraße 20, Errichten eines Gebäudes mit einem großflächigen Einzelhandel, 8 Läden, 4 Schank- und Speisegaststätten, 133 Wohnungen auf einer Tiefgarage mit 293 Stellplätzen Verkaufsfläche Einzelhandel: 3.285 m2 Bauantrag eingereicht am 29.10.2013; Baugenehmigung erteilt am 21.05.2014 B-2014-217-3, Hanauer Landstraße 118, Errichtung eines Gebäudes mit einem Beherbergungsbetrieb mit 159 Gästezimmern, einer Büroeinheit im 6. Obergeschoss und Flächen für einen nicht zentrumsrelevanten Einzelhandel im Erdgeschoss Verkaufsfläche Einzelhandel: 1.063 m2 Bauantrag eingereicht am 17.02.2014; Baugenehmigung erteilt am 14.10.2014 B-2014-863-5, Schweizer Straße 33, Vergrößerung der Verkaufsfläche, Änderung der Fassade ("ehemaliger Woolworth") Verkaufsfläche Einzelhandel: 3.006 m2 Bauantrag eingereicht am 17.06.2014; Baugenehmigung erteilt am 08.08.2014 B-2014-1105-3, Wächtersbacher Straße 76, Nachträgliche Legalisierung: Vergrößerung der Verkaufsfläche durch Verkleinerung des Lagers im UG und Verlagerung der Warenannahme im EG, Nutzungsänderung von Laden in Handwerksbetrieb im EG in einem Geschäfts- und Gewerbegebäude Verkaufsfläche Einzelhandel: 2.110 m2 Bauantrag eingereicht am 31.07.2014; Baugenehmigung erteilt am 29.09.2014 B-2014-1695-5, Mailänder Straße 8, Nachtrag zum Bauantrag B 2011-1008-5: Zusammenlegen von 5 Läden und 2 Schank- und Speisewirtschaften als Erweiterung zu einem großflächigen Einzelhandel- und Beherbergungsbetrieb Verkaufsfläche Einzelhandel: 1.625 m2 Bauantrag eingereicht am 11.11.2014, noch nicht genehmigt B-2014-1876-5, Lorscher Straße 80, Anbau an das Gartencenter und Erweiterung der Verkaufsfläche, Nutzungsänderung von Arbeiterunterkünfte in Sozialräume im Erdgeschoss, innere bauliche Änderungen, Umgestaltung und Erweiterung der Stellplatzanlage von 48 auf 96 Stellplätze Verkaufsfläche Einzelhandel: 2.180 m2 Bauantrag eingereicht am 18.12.2014; Baugenehmigung erteilt am 02.03.2015 Begründung: Die großflächigen Einzelhandelsvorhaben in der Leipziger Straße, Berger Straße und Schweizer Straße befinden sich innerhalb der gleichnamigen B-Zentren, die Einzelhandelsfläche Mainzer Landstraße 322 befindet sich im C-Zentrum Gallus. Die beiden Vorhaben auf der Hanauer Landstraße befinden sich innerhalb der dezentralen Agglomerationen westliche bzw. östliche Hanauer Landstraße. Hinsichtlich der Weiterentwicklung der dezentralen Agglomerationen besteht folgende Beurteilung: Der am Standort Hanauer Landstraße 118 genehmigte Golf-House-Fachmarkt beinhaltet im Erdgeschoss Verkaufsflächen von etwa 730 m2 für zentrenrelevante Sortimente gemäß der Frankfurter Sortimentsliste. Dennoch ist nicht zu erwarten, dass hier durch die Errichtung eines Golf-House-Fachmarktes insbesondere durch die Sortimente Bekleidung (ca. 220 m2 Verkaufsfläche) negative städtebauliche Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit und die Entwicklung benachbarter zentraler Versorgungsbereiche hervorgerufen werden. Musikalien zählen gemäß Frankfurter Sortimentsliste und der Sortimentsliste des Regionalen Einzelhandelskonzeptes zu den zentrenrelevanten Sortimenten. Da es sich bei dem Vorhaben des Musikalienhandels in der Hanauer Landstraße 338 um eine Bestandserweiterung in geringem Umfang handelt, ist jedoch nicht mit wesentlichen Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche zu rechnen. Das Vorhaben in der Wächtersbacher Straße 75 entspricht grundsätzlich nicht dem Einzelhandelskonzept der Stadt Frankfurt am Main. Wie im Bericht B 345 im letzten Jahr dargelegt, musste die Bauvoranfrage für dieses SB-Warenhaus, veranlasst durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Kassel, während des Bebauungsplanverfahrens 849 auf Grundlage des "alten" Planungsrechts positiv beschieden werden. Gemäß städtischem Einzelhandels- und Zentrenkonzept kann zur Sicherung der Grundversorgung und unter Einhaltung der Beurteilungskriterien im Einzelfall die Ansiedlung von Lebensmittelmärkten in städtebaulich integrierten Streulagen und an städtebaulich integrierten Einzelstandorten erfolgen. Vor diesem Hintergrund ist die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandels in der Gundelandstraße 20 im Baugebiet Frankfurter Bogen städtebaulich gewünscht. Mit dem Bebauungsplan Preungesheim-Ost sollte ein neues, eigenständiges Stadtquartier in günstiger Lage für ca. 6.000 Einwohner geschaffen werden. Neben der Ansiedlung zahlreicher öffentlicher Infrastruktureinrichtungen wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein wohnungsnahes Versorgungsangebot im Sinne eines Stadtteilzentrums geschaffen. Aus diesem Grund wurde an zentraler Stelle im Gebiet, nordöstlich des Gravensteiner Platzes mit direkter Nachbarschaft zur ÖV-Haltestelle, die Nutzungsart "Kerngebiet" für einen Block festgesetzt und so (unterstützt durch entsprechende Bautiefen) auch großflächiger Einzelhandel als zulässig erklärt. Auch im neu entstehenden Stadtviertel Rebstockpark soll unter Berücksichtigung der Wohngebietsentwicklung Lebensmitteleinzelhandel zur wohnungsnahen Versorgung am Standort Leonardo-da-Vinci-Allee entstehen. Der Standort Mailänder Straße 8 ist im RegFNP als SO Nahversorgung dargestellt, zur Ansiedlung von Lebensmittelvollsortimentern bis maximal 2.000 qm Verkaufsfläche, gegebenenfalls ergänzt durch einen Getränkemarkt und weitere kleinere Geschäfte mit nahversorgungsrelevantem Sortiment in Nahversorgungszentren. Darüber hinaus sind keine spürbaren städtebaulichen Auswirkungen auf die Zentren sowie auf sonstige Anbieter im Einzugsgebiet zu erwarten. Zur Sicherung der wohnortnahen Versorgung wurde daher der Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters zugestimmt. Die nachträgliche Legalisierung der Grundriss- und Nutzungsänderungen in der Wächtersbacher Straße 76 erfolgte im Rahmen des Bestandsschutzes auf Grundlage einer bestehenden Genehmigung für einen großflächiget Möbeleinzelhandel, die Verkaufsflächenerweiterung im Kellergeschoss betraf nur einen untergeordneten Flächenanteil. Ebenfalls auf Basis eines alten Bauscheins wurde die Genehmigung für einen Anbau an das bestehende Gartencenter in der Lorscher Straße 80 mit Erweiterung der Verkaufsfläche von 1.205 qm auf 2.180 qm erteilt. Die nach Frankfurter Liste zentrenrelevanten Sortimente sind in die Baubeschreibung eingeflossen und wurden mit den angegebenen 660 qm Bestandteil und faktische Obergrenze der Bau- und Nutzungsgenehmigung. zu Ziffer I.1 c) Im Jahr 2014 wurde folgender Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans gefasst, welcher die Entwicklung neuer großflächiger Einzelhandelsvorhaben ermöglicht: B909 Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung, Aufstellungsbeschluss: 26.06.2014 Mit dem neu aufzustellenden Bebauungsplan soll Planungsrecht für ein Allgemeines Wohngebiet mit 2.000 Wohneinheiten (s. Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015) sowie untergeordnet an geeigneten, zentralen Stellen auch für Misch- bzw. Kerngebiete geschaffen werden. Damit kann für den Stadtteil eine verbindende Mitte entstehen, die eine wohnungsnahe Versorgung sicherstellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2012, NR 326 Bericht des Magistrats vom 08.09.2014, B 345 Bericht des Magistrats vom 22.04.2016, B 108 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 4, 5, 6, 7, 10, 11 Versandpaket: 12.08.2015 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 07.09.2015, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 303 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 07.09.2015, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 303 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 08.09.2015, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage B 303 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 7 am 08.09.2015, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 303 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 10 am 08.09.2015, TO II, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 303 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 08.09.2015, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 303 dient zur Kenntnis. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen 1 GRÜNE (= Zurückweisung); FDP (= Enthaltung) 43. Sitzung des OBR 4 am 08.09.2015, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 303 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 11.09.2015, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 303 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 06.10.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 303 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF und RÖMER (= Kenntnis) 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.10.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 303 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., BFF und RÖMER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6389, 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 08.10.2015 Aktenzeichen: 61 0